Scheitholz
Erfahrenes Mitglied
Hallo VomSee,
geregelt wird der Schadensersatz grundsätzlich im BGB Paragraphen 249 bis 253.
Detaillierter Infomationen findest Du im Internet, wenn Du mal nach Vorteilsausgleich suchst. Unter dem folgenden Link ist eine interessante Abhandlung zu diesem Thema zu finden. Generell ist die Seite sehr informativ. Es lohnt sich hier ein wenig zu stöbern.
Vorteilsausgleich
Es gibt auch viele Urteile zu diesem Thema im Internet.
So kann auch ein Arbeitgeber seinen kranken Mitarbeiter mit Sach- und Geldleistungen freiwillig unterstützen, ohne dass dies als Vorteil mit angerechnet werden darf. Dieser Punkt ist wichtig, wenn es zum Beispiel um die Weiternutzung des Firmenwagens oder um die Unterstützung bei der privaten Altersabsicherung geht. Hierbei sind aber die steuerlichen Aspekte und Freigrenzen seitens des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Viele Grüsse
Scheitholz
geregelt wird der Schadensersatz grundsätzlich im BGB Paragraphen 249 bis 253.
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Vorteilsausgleich
Es gibt auch viele Urteile zu diesem Thema im Internet.
So kann auch ein Arbeitgeber seinen kranken Mitarbeiter mit Sach- und Geldleistungen freiwillig unterstützen, ohne dass dies als Vorteil mit angerechnet werden darf. Dieser Punkt ist wichtig, wenn es zum Beispiel um die Weiternutzung des Firmenwagens oder um die Unterstützung bei der privaten Altersabsicherung geht. Hierbei sind aber die steuerlichen Aspekte und Freigrenzen seitens des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Viele Grüsse
Scheitholz