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Versicherung zahlt nur wenig Nutzungsausfall

chris33444

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Feb. 2017
Beiträge
2
Hallo,...
über Nacht hat ein anderer Verkehrsteilnehmer mein Auto kaputt gemacht indem er hinten reingefahren ist,...die schuldfrage ist in diesem fall völlig klar.
Am Anfang fragte mich die Versicherung des unfallfahrers ob ich einen Ersatzwagen haben möchte oder Nutzungsausfall.
Diese frage beantwortete ich mit "Nutzungsausfall".
Da die Versicherung es nicht vernünftig geschafft hat den sachverständigen vorbei zu schicken und auch sonnst alles seeeehr langegedauert hat bei der Versicherung hat das ganze ziemlich genau 4 Wochen gedauert bis ich Post bekommen habe wie die Versicherung den Schadensfall abrechnet,...demnach bezahlt mir die VErsicherung nur Nutzungsausfall für 12 Tage,...ich hatte aber 4 (mitlerweile 6) wochen kein auto und habe jetzt immer noch keins weil ich erstmal nen günstiges/brauchbares finden muss weil mein Auto Totalschaden hat :-(.

Meint ihr es lohnt sich zum Anwalt zu gehen? Weil einen Ersatzwagen hätte die Versicherung doch auch für die ganze Zeit stellen müssen,...warum bekomme ich dann nur 12 Tage Nutzungsausfall :-(,...

HAbe auch schon 2 mal per Mail die Versicherung direkt dazu befragt,..aber die antworten mir erst garnicht :-(

Wäre Nett wenn mir jemand was dazu schreiben könnte.
 
Rechtsanwalt

Hallo Chris33444,

wenn Du einen Anwalt findest, der für Dich bei der gegnerischen Versicherung versucht noch weitere 16 Tage Nutzungsausfallentschädigung einzufordern, dann mache das.

Ich sage das deshalb, weil Rechtsanwälte im Allgemeinen nicht so begeistert darüber sind, wenn die Geschädigten erst bei ihnen anklopfen, wenn es nur noch eine geringe Restsumme einzufordern gibt und der Hauptteil vorher schon selbst eingefordert wurde.

Denn schließlich richtet sich das Anwaltshonorar nach dem Streitwert. Und da solche Restforderungen meistens mit viel Arbeit, aber sehr sehr schmales Honorar verbunden sind, ist die Motivation des Rechtsanwaltes sozusagen im Keller.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
naja,....das die anwälte nicht froh darüber sind verstehe ich wohl,...andererseits muss man ja auch nicht immer gleich sofort einen anwalt nehmen zumal ich davon ausgegangen bin das die versicherung freiwillig mehr zahlt.
Meine frage vielmehr ob jemand meine erfolgschancen schätzen kann,... weil wenn ich hinterher draufzahlen muss wäre ja auch doof :-(
 
Versicherung freiwillig mehr zahlt

Hallo Chris33444,

in dem Satz "andererseits muss man ja auch nicht immer gleich sofort einen Anwalt nehmen zumal ich davon ausgegangen bin das die Versicherung freiwillig mehr zahlt." sind gleich zwei Fehler.

(1) Versicherungen zahlen grundsätzlich nicht mehr, als sie müssen, eher weniger.

(2) Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten des Anwaltes übernehmen. Und deshalb hättest Du gleich zum Anfang den Anwalt nehmen müssen, anstatt selbst (verzeihe mir den Ausdruck) rumzustümpern.

Beim nachträglichen Nehmen eines Rechtsanwaltes trägst Du nämlich erst einmal die Kosten des Anwaltes und wenn Du Pech hast und die Entscheidung geht vor Gericht und wird dort abgewiesen, trägst Du auch noch die Kosten des gegnerischen Anwaltes und die Gerichtskosten.

Achja, die Erfolgsaussichten. Nach meiner Meinung nach eher gering.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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