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Verkehrsunfall mit Todesfolge

Hallo v6 freak
Lege auf jeden Fall Widerspruch ein ! Dann geht der Antrag mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit durch.
Viel Glück von Anchen:rolleyes:
 
Grüß Dich, V6freak, grüß Dich, Anchen!

01
Ich teile die Ansicht von Anchen. Ein Widerspruch kann nicht schaden. Aber nutzen.

02
Wie machen wir da das nötige Feuer unter dem Allerwertesten der DRV?

Wichtig ist für die Begründung eine Darstellung, aus welchen medizinischen Gründen und Erfahrungwerten heraus die Reha medizinisch bei Dir Erfolg verspricht.
Die Begründung kann noch nach der Frist nachgereicht werden.

(a)
Hier ist Dein Arzt gefragt, der aber auf die Begründung der DRV auch inhaltlich eingehen sollte.

(aa)
Tipp für Deinen Arzt (bitte sag ihm das!): Der MDK hat Dich wohl nicht untersucht, das ist sehr selten. Dann wäre es hilfreich, wenn er Argumente findet, die der MDK aufgrund seiner reinen Aktenlagebeurteilung nicht wissen konnte, also: Gründe, die in Deiner speziellen individuellen Situation liegen. Das sollte er dann aber auch bitte reinschreiben: "Der MDK konnte mangels eigener Anamnese und eigener Befunderhebung folgendes nicht wissen: Bei dem Patienten liegt folgende spezielle Lage vor:..." Und jetzt aber: KNÜPPELDICKE mit den Argumenten!

(ab)
Die Begründung des Arztes sollte auf jeden Fall enthalten, wieso die Reha doh Erfolg hat.


(b)
Such Dir doch schon mal eine geeignete Reha-Klinik mit DRV-Zulassung raus. Und von denen holst Du Dir mit der MDK-Beurteilung eine Stellungnahme. Wenn das rauskommt, was wir hoffen, dann steht da (ich übersetze ins Deutsche!)

"Von wegen nur mit 30 Opas im Schwinmmbecken stehen. Das verbitten wir uns. Wir sein gründliche Anwender all dessen, was Physikalische Medizin kann, zum Donnerwetter! Bei uns wird nach gründlicher Eingangsuntersuchung gemacht: Dies - das -jenes, solches und dieses auch noch....". Und das legst Du der DRV vor.....

(c)
Von (b) gibt es eine verschärfte Version:
Ev. fährst Du ja vorab hin, verabredest eine tüchtige Eingangsuntersuchung, noch bevor die Reha bewilligt ist, und hast dann auch gleich die Untersuchung von der Reha-Klinik, die die Grundlage für die Stellungnahme ist.

(d)
Arztkosten: Ich verstehe, dass diese ärztlichen Äußerungen etwas kosten. Der Arzt kann's nicht für 3,40 Euro machen. Also: Auf Privatbehandlung, da soll er mal bei "gutachterliche Äußerung" in die GOÄ schauen. Wenn er den Rahmen, den er da hat, bis 3,5-fach ausschöpfen möchte, nur zu. Am besten sagt man das dem Arzt vorher, dass er auf 3,5-fach schaltet. Es kostet nicht die Welt.

Und diese Zusatzkosten würde ich dann von der Kraft-Haftpflichtversicherung erstattet verlangen. Die werden damit Probleme machen, aber die sind lösbar.

03
Zum Thema "Vorschuss": Derzeit ist damit kein einziger Cent getilgt. Die Versicherung soll erklären, auf was der Vorschuss genau gebucht wird. Das bringt Klarheit.

04
Berichte mal ein wenig genauer: Was hats Du zur Zeit für Einschränkungen?
Daraus lässt sich etwas sagen.

05
Bist Du privat unfallversichert?

Denke bitte auch an

(a)
die Freizeit-Unfallversicherung der Gewerkschaft,

(b)
an Unfallversicherungen, die als Zusatz an anderen Versicherungsverträgen dranhängen,

(c)
an Gruppen-Unfallversicherungen, die viele Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen, wovon man im Lohnbüro erfährt, aber auch

(d)
an Insassen-Versicherung, die oft an der KFZ-Versicherungen dranpappt.

06
Haushaltsführungsschaden: Sieh zu, wie Du Deine 25 Beiträge voll kriegst.

Das wir schon! Und was den fehlenden Schlachtenplan Deines RA betrifft: Frag ihn doch mal danach.

ISLÄNDER



Schwierig ist folgender Weg:

(a)
Du lässt Dir von Deinem Arzt bescheinigen, wieso die REer un
 
Hallo Isländer,

ok, alles zur Kenntnis genommen.
Mit meinen Orthopäden habe ich gesprochen.
Ich soll Widerspruch einlegen und er macht mir das nötige Schreiben fertig.
Lt. seiner Aussage werden die RVS sich bei Ihm melden. Ich bin gespannt.

Die MDK Beurteilung hatte ich noch nicht. Diese plumpe Aussage hatte ich telefonisch erhalten. Werde morgen bei der Krankenkasse vorsprechen.

Zu C, wusste ich gar nicht das so etwas geht? Prima Prima
Zu D, ist mir bewusst und sollte kein Problem sein.

3) Hatte schon meinem Anwalt geschrieben, dass ich eine Auflistung wünsche. In dieser soll bitte beschrieben sein, wie sich diese 3000,00 Euro zusammensetzen. Auf das Feedback bin ich gespannt.

4) ok
Vom 23.01.2015 - 30.04.2015 war ich lt. Arztbrief 100% MDE.
Ich nahm in diesen Zeitraum Tramal 50mg 1-0-1 / Novamin 500mg 1-1-1 / und noch ein Knochenaufbaupräparat.
Bis zu diesen Zeitpunkt durfte ich lt. Arzt kein KfZ führen und leichte Bewegungen bei der Krankengymnastik waren sehr schmerzhaft.
Seit ca. 1 Monat habe ich nach Absprache die Tramal 50mg mal nicht genommen. 1. weil ich keine Abhängigkeit fördern will und 2. muss ich ja auch wissen, wen nicht nicht zu gedröhnt bin, wie weit kann ich gehen bis die Schmerzen auftreten.
Momentan ist es so, nur mit dem Novamin 500mg 1-1-1 kan nich ca. 1 Stunde sitzen, ohne mich anzulehnen. Danach rutsche ich immer mehr in die Buckelstellung. Dies sieht scheiße aus, ist aber echt angenehm. Nach 2 Stunden muss ich mich hinlegen. Ca. 30-45 Minuten. Danach kann ich mich wieder z.B an den Rechner setzen.
Stehen und laufen ohne Belastungen geht ca. 2 Stunden. Dann wieder Pause in sitzen. Natürlich will man auch was schaffen. Also hinein in den Haushalt. Konservengläser können ohne Hilfsmittel nicht geöffnet werden. Und wenn ich Gegenstände wie z.B ein Milchpäckel, Flasche Wein ect. aus einer Höhe über der Schulter aus dem Regal haben will, ist es als ob mir jemand in den Rücken tritt. Dazu gesellen sich Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten.
Abends im Bett ist erstmal alles schick, bis man 2-3 Stunden gelegen hat. Dann geht nur noch Seitenlage und man ist froh, wenn man wieder aufstehen darf. Dazu kommt die linke Schulter. Hier sind Schmerzen wie bei einen "schönen" Muskelkater.
Ich fühle mich momentan überhaupt nicht in der Lage, 8 Stunden in einen Laden zu stehen und da den Hampelmann zu machen.
Mit der Psyche komme ich klar. (denke ich) Der Gang auf den Friedhof bzw. zum Steinmetz ist super unangenehm. Meine Mutter so am Boden zu sehen tut weh. Da denke ich, wird mir die Zeit helfen.

Es gibt Leute mit größeren "Problemen" das ist mir bewusst.
Dennoch ist das mein Laster was ich momentan zu tragen habe.

MfG
Christian
 
Grüß Dich, V6-freak!

01
So, wie Du Deine Einschränkungen geschildert hats, ist das eine prima Darstellung. Bitte mache so alle 3 Wochen für Dich selbst Aufzeichnungen, die zeigen, wie sich die Sache entwickelt. Damit nichts vergessen wird.

02
Und halte auch fest, wer Dir geholfen hat, wieviele Minuten das gedauert hat. Damit Du existieren konntest!

(a)
Das gilt insbesondere für die Anfangszeit. Damals, als Du vor so ernsten Problemen gestanden bist: "Wie kommt man ein einen Pullover rein?", oder: "Ich kann einfach mein Schnitzel nicht schneiden. Ich muss mir es vorschneiden lassen". Bitte halte das jetzt mal aus der Erinnerung fest, wie das ist, wenn man nicht mal die Unterhose raufziehen kann.

(b)
"Ach", wirst Du dankbar sagen, "das hat mir meine Frau gemacht". Nun: Ein Glück, dass beim Schnitzel nicht der Hund "geholfen" hat! Aber sag mal: Ist Deine Frau der kostenlose Diener und Schadensausgleicher für den Versicherer? Nein, ist sie nicht. Also: Die Tätigkeiten möglichst genau aufschreiben, mit denen sie Dir assistiert hat. Daraus machen wir dann auch etwas. Das, was ich (mangels einer anderen, gebräuchlichen Bezeichnung) den "Assistenschaden" nenne.

(c)
"Tja, Isländer", wirst Du vielleicht sagen: "da hatte ich keinen Schaden. Meine Frau hat dafür ja nichts bezahlt bekommen". Nun - das wär ja auch ungewöhlich. Aber das macht nichts. Da bekommt man trotzdem etwas. So sagt es der BGH in ständiger Rechtsprechung.

03
Heilungsaufwand, den die Kasse nicht zahlt, den aber ein vernünftiger Mensch treibt, weil er wieder gesund werden will, kann mit etwas Geschick der gegnerischen Karft-Haftpflichtverischerung aufgehalst werden. Das ist nicht ganz einfach. Aber wenn das als vernünftige Entscheidung gelten darf, dann sprechen die Gerichtes das zu. Ausgangspunkt ist da immer ein ärztlicher Rat, der auch gut begründet sein sollte. Das braucht man schriftlich.

04
Früher antworteten Versicherer: "Kommt nicht in die Tüte. Dadurch, dass Du Kassenversorgung gewählt hast, hast Du zu erkennen gegeben: Das reicht Dir. Daran bist Du gebunden."

(a)
Ein Normalverdiener hat gar nicht die Wahl, der kann sich nicht privat versichern. Der ist zwangsweise bei der AOK oder einer Ersatzkasse - die den gleichen Leistungskatalog hat.

(b)
Wer verzweifelt versuchen muss, wieder einen starken Arm zu bekommen, der beißt in den saueren Apfel und zwahl selbst.

(c)
Diese Entwicklung kommt zunehmend in Gang.

05
Bescheinigungen für Einschränkungen im Bewegungsapparat? Das soll bitte der Physiotherapeut attestieren. Der sagt oft: "Das soll Ihnen der Doktor schreiben".

I wo! Strahle den Physiotherapeuten an! Und dann sage ihm: "Der Arzt weiß das nur im Groben. Der, der die Behandlung auch macht, der sieht am meisten. Das sind Sie!" Achte darauf, dass der Mann auch bezahlt wird, ohne das ist's schlecht. Das ist dessen Arbeitszeit!

Tatsächlich: Ich habe die Erfahrung aus Dutzenden von Vorgängen: Man befrage den Physiotherapeuten. Da kommt einfach mehr raus. Präzisere Beschreibung. Darum geht es.

06
Wird Dir ein "Rehamanager" empfohlen, bitte melde Dich. Da besteht dann einiges an Beratungsbedarf, denn das ist eine kritische Sache. Dazu gibt es einen Fachartikel von Lachner. Und eine boshafte Satiere, die ich Dir nicht verheimlichen will, damit Du noch was zu Lachen hast: Wobei man sagen muss: Die Satiere übertreibt maßlos. Aber sie beleuchtet auch den erschreckenden Punkt! Also:


Zur Rechtsgeschichte der beruflichen Integration Unfallverletzter


Ein erstaunlich ausgefeiltes System zu unserem Thema findet der Rechtshistoriker bereits im alten Rom. Bekanntlich versuchte man schon vor 2000 Jahren, Risiken loszuwerden, die dann möglichst so lange weitergereicht wurden, bis sie wieder der Geschädigte am Hals hatte (lat. "regulatio", also: "Regulierung" genannt). Führend für das Haftpflichtgeschäft Roms war die Gründung des Crassus Pecuniator Catilina –er wurde sagenhaft reich damit-, nämlich die

CATILINA* INSURATIO GmbH & Co. KG


Ihre Methoden führten erstmals zu schriftlichen Zeugnissen: So beginnt die erste Catilinarische Rede des Rechtsanwaltes Dr.iur. Cicero bekanntlich mit den Worten:


Quousque tandem, Catilina
abutere patientia nostra-?

("Wie lange, Catilina, willst Du unsere Geduld noch strapazieren?")

Die textkritische Analyse erbrachte den haftpflichtrechtlichen Hintergrund: Auf der Via Appia hatte ein catilina-versichertes Pferd den Mandanten des Rechtsanwaltes Dr. Cicero über den Haufen gerannt oder so ähnlich, jedenfalls hinkte der Mandant seither erbärmlich. Doch sieh an, wie modern die Alten waren: Die Catilina-GmbH & Co KG schlug mit süßmäuligen Reden vor, den Geschädigten unter ihren wachsamen Augen zum Gladiator umschulen lassen, beim Gladiatoren-Integrations-Dienst, dem GID, bitte. Wenn er nicht wolle, sei er an seiner Armut selbst schuld.

Niemanden fiel anfangs auf, dass die Catilina GmbH & Co KG auch Gründerin dieses Integrationsdienstes GID war. Auch ahnte niemand: Die flugs erbetene Entbindung von der Schweigepflicht hatte mit "Berufsintegration" zwar nichts zu tun. Aber sie gestattete der "Catilina" einen tiefen Blick in den neuen Kampf-Tanga des Geschädigten, wo sie eifrig nach einem "Vorschaden" suchte.

Die Waffen, Kosten des Kurses zum Diplom-Gladiator ect. musste der Geschädigte schon selbst vorfinanzieren, so plump ist man heute nicht mehr. Dafür finanzierte die Gesellschaft schon damals einen hungrigen Trainingstiger. Wurde der Geschädigte schon im ersten Arenen-Praktikum vom demselben aufgefressen, lag's gewiss fehlenden Integrationswillen des Geschädigten. So jedenfalls sagt es ein Textbaustein der "Catilina", den wir in Mediolanum (Mailand) ausgegraben haben.

Als Dr. Cicero das System erkannte, hielt er seine besagte Catilinarische Rede. Heute lesen wir sie im weniger wichtigen Lateinunterricht, nicht in Rechtskunde, wo sie nach ihrer Natur hingehört. Wie es kam, das hat die Wissenschaft noch nicht herausgebracht. Aber rechtshistorisch bedeutsam will uns scheinen, dass heute noch Versicherer gerne einen Circus Maximus bezahlen ("Allianz-Arena") oder einen Fußballverein, der dort verletzungsträchtig das Publikum erheitert.

So sehen Sie abschließend, Versicherer pflegen auch heute noch das Angedenken an die "Catilina" und deren innovative Regulierungs-technik. Damit sehen Historiker, wie sich die Beweiskette schließt.
________________________________________________________________

* Für alle Nicht-Lateiner: Dieser Catilina war ein ganz übler Kunde, er nannte sich "Freund des Volkes" und hätte beinahe einen Putsch zusammengebracht. Catilina starb im Straßenkampf als Opfer seiner Ränke. Wer könnte es dem Leser verdenken, dass er darüber grimmige Genugtuung verspürt?

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Merke: "Boshaft" wird man immer dann genannt, wenn man besonders wahrheitsliebend war.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer

kleines Update vom heutigen Tage.

Widerruf wurde heute beim Rententräger eingelegt. Als Zugabe hatte mir mein Orthopäde einen sehr netten und sehr sehr sehr bestimmenden Brief mitgegeben. Ich Drücke einfach mal die Daumen ;o)

Anschließend zu RA. Auch persönlich angetroffen und eine gepflegte Konversation betrieben.
Informationen über den Bearbeitungsstand des Falles konnte ich ergauner.
Bzw. zwei drei Fragen wurden auch zur vollen Zufriedenheit beantwortet.
Ich hatte danach ein gutes Gefühl. Es wurden direkt Unterlagen zur HPV zwecks REHA gesendet. Mal sehen was die HPV dazu sagt.
Vielleicht haben Sie Interesse, dass ich schneller in das Arbeitsleben zurückkehren kann.
Hatte meinen Anwalt auch erzählt das ich in "einen" Forum echt richtig gut unterstützt werde. Er war recht erstaunt davon. Zumindest hatte ich den Eindruck ;o)

Schreiben vom MDK habe ich mir auch von der Krankenkasse organisiert.
Und siehe da,

Empfehlungen:
"Vorliegen der Voraussetzung des §51 Abs. 1 SGB V / Leistungen zur Rehabilitation"

Diese wurde auch beim Widerspruch beigelegt.

#Isländer

Also macht es wirklich Sinn, ein Schmerztagebuch incl. Medikamenteneinnahme, ein Haushaltsführungsbuch und ein "Assistenschadenbuch" zu führen.
Ich werde das letzte auch gleich anlegen. Noch sind die Erinnerungen bis Januar da. So kleinlich wie Du die Beispiele nennst, kann man gar nicht denken ;o)

5) Alles klar. Bescheinigungen vom Therapeuten organisiere ich.
Der Anwalt soll ordentlich gefüttert werden.

6) Der Punkt Reha Manger wurde heute vom RA ganz kurz angeschnitten. Das wäre aber erst der Fall wenn die HPV die Genesung beschleunigen möchte

....... prima Satire ....... ;o)

Ich bin bemüht die 25 Beiträge zusammen zu bekommen.
Ansonsten halte ich Euch einfach auf den laufenden.
Sollte sich was ergeben, gebe ich Euch Bescheid.

Gruß
Christian
 
Hallo Christian,

schreib Alles auf! Schmerzen, Hilfe, die dir zu Teil wurde, Kosten, die du ohne Unfall nicht gehabt hättest.
Mach es Stichpunktartig, sonst wird es zuviel Schreibkram;-)

Meine heftigste Erfahrung dazu, beim Regulierungsgespräch kamen Nachfragen zu echt vergleichsweise niedrigen Summen , ein Bereich, da wiegelte unser Anwalt schon ab, als ich auf die schriftliche Klärung vorab reagieren wollte grad wegen der für mich nicht geringen Summe dieser Anfrage der Gegnerischen ( dafür muß ich fast nen Monat arbeiten).
Diesen Posten konnte ich halt explizit Aufklären. Reiner Glücksfall! Aber DIE werden dir alles hinterfragen. Sei vorbereitet!
LG
Aramis
 
Grüß Euch, v6Feak, grüß Dich, Aramis!

01
Zum letzten Beitrag von Aramis kann man nur sagen: "Genau so ist es!", es ist einfach so.


02
Nun zu Dir, v6Freak:

(a)
Der Begriff "kleinlich" passt nicht ganz. Besser wäre "haarklein"!

(b)
Das aber ist nötig. Denn "haarklein" muss man es hinterher oft dem Richter darstellen können. Darstellungen, die genau und ins Detail gehen, tragen ins sich die Kraft der Überzeugung.

(c)
Das mit dem "Haarklein" hat noch einen Grund. Man schreibt damit auch das auf, was einem selbstverständlich vorkommt.

Wozu denn das? Is doch eh klar!

Gar nichts ist klar! Denn dasjenige, was Dir selbstverständlich ist, das wird hinterher auch bestritten. Darin steckt eine erhebliche Gefahr. Nämlich:

(ca) Vor lauter Wut und Zorn über den ausgekochten Unsinn sagt man: "So ein Käse, ist doch dummes Zeug!" - und dann vergisst man, diese "dumme Zeug" auszuhebeln. Vor lauter Wut.
Die Quittung steht hinterher im Urteil: "Der Kläger hat gegen die Einlassung ja gar nichts vorgebracht. Wer gegnerischem Vortrag nicht widerspricht, der gesteht ihn zu, § 138 ZPO".

(cb) Da ist nichts, aber auch wirklich nichts an Einlassung zu dumm. Denn je dümmer es ist, desto eher kommt die Wut hoch - und dann ist der besagte Fehler da!

(cc) Beispiel: Wenn der Kläger nicht mehr arbeiten kann, spart er sich unglaublich viel Geld, sagt die Gegenseite: Weil er Steuerberater war, deswegen spart er z.B. bei den Anzügen. So ein Steuerberater, so die Gegenseite, brauche im Jahr MINDESTENS 5.000,00 Euro - allein für Anzüge!

Abgesehen davon, dass die Bestellung zum Steuerberater nicht zum Anzugsfetischisten macht: Da der Mann zu Hause auch nicht nackig bleibt, verschleißt er jezt mehr Kleidung zu Hause. Dass aber Anzüge mehr kosten als "Casual wear", wie das heute heißt, das stimmt auch nicht.

(d) Nach einiger Weile aber dreht sich die Wut um. Dann macht es aber Spass, jedweden Unfug in zu Briefmarkengröße zu zerpflücken, jeden.

Und zwischendurch darf man anzubringen, dass die Gegenseite das ja darf. Seit 1976! Seit damals ist der grobe Unfug keine Straftat mehr.


ISLÄNDER
 
Hallo Aramis,

ich werde Deine Tipps berücksichtigen.
Vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruß
Christian

Servus Isländer,

mal wieder sehr schön erklärt ;o)
Ich sitze momentan an meine tollen "Tagebücher" und muss feststellen, dass man tatsächlich ganz viele kleine Sachen, die vollkommen selbstverständlich sind im Eifer des Gefecht nicht wahrnimmt und total vergisst.
Einfach unglaublich.
Lt. Anwalt hat die HPV eingeräumt dass Sie zu 100% zahlen werden.
Jetzt hatte mein Anwalt noch nix beziffert. Muss ich trotz Zahlungszusage, dennoch mit sehr viel Gegenwind von der HPV rechnen?
Sicherlich wenn mein Anwalt ein Zahl beziffert, die der Versicherung nicht schmeckt. Hatte gedacht wenn die Schuldfrage 100% geklärt ist, dass die netten Versicherungen nicht mehr ganz so viel Luft im Segel haben.

Gruß
Christian

und noch einmal an Isländer,

habe soeben mich als Sponsor angemeldet.
(wurde noch nicht aktiviert)
Die Informationen die ich bis jetzt von Euch erhalten haben bzw. evtl. noch erhasche sind die paar Euronen wert.
Wenn man dazu noch das Forum unterstützen kann, bzw. den Fortbestand sichern kann, bin ich dabei ;o)

Sobald ich aktiv bin, würde ich Dir eine PN zwecks Haushaltsführungsschaden zukommen lassen.
Wenn dies in Ordnung ist.

Gruß
Christian
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Christian,

bitte lass dich nicht "einlullen"! Dein Anwalt soll es dir diese Zusagen schriftlich geben!
War bei uns so: Anwalt telephonierte sehr viel mit der Gegnerischen. Leider wurde nichts schriftlich fixiert:eek:
Die Gegnerische überwies Vorschüße zur freien Verrechnung, zeigte sich Einsichtig wegen den ganzen absehbaren Folgen - unser Ex-Anwalt war hingerissen von soviel Entgegenkommen.

Dieses Spiel lief 2 Jahre, dann war klar, dass mein Lebensgefährte nicht mehr arbeiten kann. Da hat die Gegnerischen unseren Anwalt am Telephon zusammengeschriehen- wir mußten den Anwalt dann wechseln, weil er nur noch der Gegnerischen nach dem Mund redete:mad:

Bestehe unbedingt darauf, daß deine eingereichten Kosten voll erstattet werden und dass du schriftliche Rückmeldung von deinem Anwalt bekommst!

Hinterfrage Alles!

Wir haben 2 Lebensjahre verschenkt- nur durch dieses Forum waren es nicht mehr!

LG
Aramis
 
Hallo Christian,

Ich habe ebenfalls eine 100%ige Kostenanerkenntnis und muss gegen die HPV klagen.

Selbst so eindeutige und geringe Kosten wie Fahrtkosten zu Voruntersuchungen für OPs und OP-Nachsorge wurden in Frage gestellt.

Mir wurden im Laufe von rund 2,5 Jahren und 5 OPs frei verrechenbare Vorschüsse (einschl. Schmerzensgeld) gezahlt.

Als ich mich nicht auf eine (lächerliche) endgültige Abfindung einlassen wollte, wurde eine "Schlussrechnung" vorgenommen, wobei von den mir als Schmerzensgeld zur Verfügung gestellten Beträgen rund 40 % mit aufgerechnet wurden!

Deshalb gehe bitte davon aus, dich trotz Zusage der gegnerischen Versicherung mit unakzeptablen Abfindungsangeboten auseinandersetzen und ggf. auch klagen zu müssen. Alles andere würde mich sehr überraschen.

Schreib alles auf, auch Kleinbeträge, und richte dich darauf ein, deine Ansprüche hartnäckig durchsetzen zu müssen.

Gutes Gelingen.

LG
Lindgren
 
Grüß Dich, Lindgren, v6freak, und grüß Euch, ihr alle, die ihr im Forum auf der Suche seid!


Zuerst zu Lindgren: Völlig richtig, ich kann Dine Ansicht nur unterstützen.


01
Ein paar Beiträge weiter oben schreibt v6freak, der inzwischen Tagebücher führt, was er nicht von Anfang an getan hat:

"Ich sitze momentan an meine tollen "Tagebücher" und muss feststellen, dass man tatsächlich ganz viele kleine Sachen, die vollkommen selbstverständlich sind im Eifer des Gefecht nicht wahrnimmt und total vergisst."

Kommentar:

Yipppie Jetzt hat er's! Sogenannter "Aha-Effekt"!

Diese Tagebücher sind hochgradig wichtig. Hinterher sind sie eine Fundgrube. Und: Hier 17,80 Euro und da 9,84 Euro Zuzahlung und da 'n Kasten Bier für den Nachbarn, der einem immer die Bierkästen raufträgt....dann noch 3 x Park-Kosten (je 2,50 Euro), und schon sind wir wieder bei einem 50-er! Das läppert sich.

Hoffentlich verfolgen jetzt viele Leser rückwärts, wie es zu diesem AHA-Effekt gekommen ist, was man in die Tagebücher reinschreibt ect.


02
Im gleichen Beitrag schreibt v6freak:

"Lt. Anwalt hat die HPV eingeräumt, dass Sie zu 100% zahlen werden.....Muss ich trotz Zahlungszusage dennoch mit sehr viel Gegenwind von der HPV rechnen?"

(a)
Eindeutig: Ja!

(b)
Immer wieder glauben Geschädigte (und: RAe!), wenn die Versicherung regelmäßig Schadenposten zahlt, liegt darin eine Art automatisches Anerkenntnis der Grundlage dazu, nämlich, dass sie zu 100 % zahlen muss.

Das ist ein Irrtum: OLG Celle, VersR 07/930.

(c)
Aber v6freak hat ja nicht eine Zahlung, sonder die Erklärung. Hoffentlich schriftlich, sonst kann sich jederzeit der Wind drehen.


(d)
Und lies die Erkärung genau! Da schreibt ein Versicherer:

"Aufgrund der derzeit uns vorliegenden Erkenntnisse gehen wir von 100 %-iger Haftung aus".

So was ist wertlos. Denn morgen gehen sie nicht mehr davon aus. Da teilen sie dann mit, dass es -ähem- ganz anders ist. "Wir mussten die Beweismittel neu berwerten...."

(e)
Was man braucht, muss schriftlich und ohne Schlupflöcher sein. Am besten mit den Worten: "Wir erkennen hiermit für uns und unsere Versicherten an dass wir für die Folgen des Unfalles (Ort, Datum Uhrzeit) zu 100 % aufkommen. Das erklären wir mit Wirkung eines rechtskräftigen Feststellungsurteiles".


03
Die Ansicht, dass "das mit der Entschädigung schon klappt", wenn die Haftung dem Grunde nach einmal geklärt ist, das ist eine riskante Illusion.

(a)
Oft klappt es sogar ein, zwei Jahre, und dann auf einmal werden Dinge bestritten, die bislang stillschweigende Grundlage der Regulierung waren. Das ist so häufig, dass ich bei größeren Personenschäden von einem Regelfall sprechen möchte.

(b)
Ebefalls ein sehr häufiger Fall ist, dass selbst das bestritten wird, was eigentlich der Blinde mit dem Stecken sieht.

Also, v6frek: Lass den Kopf nicht hängen, wappne Dich und stell Dich auf allerhand ein. Wenn man vorher weiß, dass Sturm aufzieht, dann ist man gerüstet, wenn's losgeht.

04
Einer hat sich mal so gegiftet, dass er eine Verischerung erfunden, die "Pfefferminzia Haftpflichtversicherung": Und deren Regulierungsrichtlinien obendrein. Das klingt so:

----------------------------------------------------------------------------------------------

Hausinterne Anweisung der Pfefferminzia HaftpflichtversicherungsAG
für Regulierungsgespräche
und zur gesetzlichen Regulierungsförderungspflicht:

(Genaueres bei OLG Karlsruhe NJW 73/851; OLG Frankfurt 12 U 7/98)


Vereinzelt ist es bei uns seltsamerweise zur zügigen und vollständigen Schadensregulierungen gekommen. Daher gibt die Direktion bekannt, dass die folgenden Grundsätze von allen Regulierern verbindlich einzuhalten sind, wenn sie mit Anwälten oder Geschädigten sprechen:


1.) Nie was zugeben, nie etwas anerkennen. Das könnte Klarheit schaffen.

2.) Immer alles vorbehalten. Sagen Sie aber ja nicht, was genau und für welchen Fall.

3.) Um Himmels willen keine Aussagen, was man noch einwenden wird – und schon gleich gar keine Erklärung, das sei definitiv alles, was man einwenden werde.

4.) Zahlungen immer nur zur beliebigen Verrechnung unter Rückforderungsvorbehalt. Achtung, ihr Großschadensregulierer: Zahlungen werden von Ihrem Gehalt abgezogen.
Achten Sie dabei darauf, dass der Anwalt nicht merkt, dass solche Zahlungen "zur beliebigen Verrechnung" keine Tilgungswirkung haben, so dass der Verzugszins weiterläuft. Falls er es merkt: Er hat zwar recht, der BGH sagt es so. Erkläre trotzdem, es sei nicht nachvollziehbar!

5.) Ja nicht alle Ausreden auf einmal. Mach immer wieder Hoffnung: Nur noch dieses Häkchen aufgebogen, und es wird klappen. Und dann, wenn das Häkchen aufgebogen ist, die nächste Ausrede. Beim Hürdenlauf kommt auch eine Hürde nach der anderen. Andernfalls zermürbt es nicht.

6.) Wenn dieser lästige Mensch zu Recht aus der Haut fährt, haben Sie ihn fertig sturmreif geschossen zum windigen Abfindungsvergleich. Der Vorschlag hat "kompro-miserabel" zu sein.

7.) Behaupten Sie, es sei nichts bewiesen sei, auch das nicht, was sonnenklar ist. Vergessen Sie Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO und die nach § 252 BGB auch. Sagen Sie dafür süßmäulig: Dass doch nur eine schnelle Regulierung eine gute Regulierung sei, dass man immer objektiv sei.

Behaupten Sie, die Sonne gehe im Norden auf und erscheine dann als drei- bis viereckiges Gestirn hellblau blinkend auf dem apfelgrünen Nachthimmel.

Das treibt den Anwalt zum Wahnsinn. Das ist kein Schaden! Im Irrenhaus kann er keine Klage erheben. Und überhaupt! Es gibt sowieso zuviel Anwälte.


gez. Raffke, Generaldirektor

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Ich weiß nicht, über welche real existierende Versicherung der Betroffene sich da so geärgert hat, aber: Es kommen einige in Frage!



ISLÄNDER
 
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