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Verkehrsunfall mit roter Ampel

Lala1234

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Dez. 2017
Beiträge
4
Hallo liebe Mitglieder,

Ich bin neu hier und habe mich hier angemeldet, da mich etwas sehr bedrückt. Im September hatte ich (W,20) einen Verkehrsunfall. Ich stand an einer Kreuzung meine Ampel wurde grün und ich fuhr wie immer los, plötzlich sah ich nur noch Lichter auf mich zukommen (Beifahrerseite) und schon knallte es. Die Dame (W,18)fuhr über eine rote Ampel. Ich muss dazu sagen es war Nachts und kein Mensch auf den Straßen nur sie und ich. Es gab keine Zeugen, ich war alleine und sie hatte eine Beifahrerin. Nun soweit so gut, die Polizei kam und nahm den Unfall auf, mir ging es zu diesem Zeitpunkt bis auf den Schock so weit gut, der Unfallverursacherin ging es blendend und sie lies den Kommentar fallen "oh gut, dass das Auto nur auf Haftpflicht läuft" für mich unvorstellbar verletzend, keine Entschuldigung gar nichts, noch dazu diese Person hat mit mir meine halbe Schulzeit verbracht, das heißt wir waren damals Freundinnen nur ich löste mich ab, da sie mir ein zu schlechter Umgang war. Die Beifahrerin lag mit starken Schmerzen auf der Straße und sie entschuldigte sich bei mir, was ich sehr nett fand. Nun die Unfallverursacherin sagte zur Polizei, sie sei über Orangephase gefahren. Ich wurde eigentlich gar nicht erst befragt sie wollten nur meine Daten und dann stammelte der eine Polizist ja und bei Ihnen war grün? Ich bejahte und wir wurden in die Klinik gebracht. Nach dem Unfall habe ich einen Anwalt und einen Gutachter verständigt und lies der Sache erstmal Ihren Lauf. Ein paar Tage später wurde ich von der Polizei geladen um als Geschädigte auszusagen. Die Polizei teilte mir mit, dass die Beifahrerin zugegeben hatte, dass die Ampel schon eine längere Zeit Rot war. Ich war und bin dieser Person sehr sehr dankbar und die Polizei stellte eine Anzeige gegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Gutachten kam am selben Tag der Aussage,das Ergebnis für mich wirklich kaum zu Glauben. Das Auto wurde an der hinteren Beifahrertür erwischt aber der Aufprall war so erheblich ( durch die hohe Geschwindigkeit ca.120kmh), dass sich sogar die Rahmen auf der Fahrerseite verzogen hatten, die Motorhalterung ist ausgerissen, die hintere Achse gebrochen, die hintere Sitzreihe verschoben und noch diverse andere Dinge. Totalschaden.Hatte Glück im Unglück mir geht es körperlich soweit wieder gut habe "nur" einen Tinitus davongetragen. Blöderweise leide ich aber psychisch sehr an diesem Unfall und habe auch Angst beim Autofahren, die ich aber jeden Tag versuche zu Überwinden. Ihre Versicherung hat jetzt gezahlt und ich dachte ab jetzt kann es wieder besser werden und ich kann es endlich verarbeiten und abschließen. Doch letzten Woche kam eine Nachricht, die Beifahrerin hatte mir geschrieben, was da zum Vorschein kam, stellte mir alles auf. Die Unfallverursacherin wollte, dass die Beifahrerin eine Falschaussage macht, für mich persönlich ein herber Rückschlag mir als ehemaliger Freundin wirklich so etwas böses zu wollen. Und das Verfahren wurde laut dem Anwalt der Beifahrerin bereits eingestellt (Beifahrerin hat keinen Kontakt mehr mit Unfallverursacherin und die E-Mail vom Anwalt bekam ich auch zu sehen). In mir kocht so eine Wut, alles kommt wieder hoch. Nun habe ich Angst, dass das Verfahren von mir gegen sie auch eingestellt wird, dies möchte ich aber mit allen Mitteln verhindern. Normalerweise bin ich nicht so ein Mensch, aber dieser Unfall hat mich abrupt aus meinen Leben gerissen und dann auch noch die Tatsache, dass sie mich als komplett unschuldige als die Böse hinstellen wollte bringt mich echt aus der Fassung, somit habe ich für mich beschlossen, dass sie bestraft werden muss. Aber wenn das Verfahren eingestellt wird habe ich da noch eine Chance Einspruch zu erheben oder bleibe ich dann höchstwahrscheinlich auf meinen Kosten sitzen?(bin Schülerin, habe daher nicht das nötige Kleingeld und Rechtsschutz ist auch nicht vorhanden) Ich entschuldige mich für den langen, weit ausgeholten Text aber es musste einfach raus,
in meinen Freundeskreis ist dieses Thema schon so oft durchgekaut, dass ich keinen mehr damit auf die Nerven gehen möchte. Aber was würdet ihr an meiner Stelle tun?
 
hallo Lala,

eine vorläufig erste anmerkung, was den halbsatz, die einstellung dazu und die folgen betrifft :

Normalerweise bin ich nicht so ein Mensch, aber dieser Unfall hat mich abrupt aus meinen Leben gerissen und dann auch noch die Tatsache, dass sie mich als komplett unschuldige als die Böse hinstellen wollte

es ist immer eine abwägung, die man vornehmen muss - belangloses, kleinigkeiten oder massregelungen führen meist nicht weiter. aber auch keine unbegründete rücksichtnahme.
bei diesen informationen, die du hast (und zu denen deine freundin hoffentlich steht) wäre rücksichtnhme unangebracht; vor allem deswegen, weil die folgen du zu tragen hast und der weitere velauf evtl gar nicht abzusehen ist.

die frage ist, was hast du bisher veranlasst. bist du anwaltlich vertreten, wurde strafantrag wegen der verletzungen gestellt (sollte von der polizei erfragt worden sein)?
beides würde ich in dem beschriebenen verlauf für nötig halten. fraglich ist, ob die frist von 3 monaten (unfallzeit im September?) zur strafantragstellung nicht schon abgelaufen ist. wenn nicht, schnellstens nachholen. es kann dabei (auch vom anwalt) darauf hingewiesen werden, was du an informationen hast und offenbar keine einsicht vohanden ist, sondern im gegenteil noch versucht wurde zu manipulieren.

gruss

Sekundant
 
Hallo Lala,

erst einmal willkommen in dem Forum. Du wirst sehen, dass hier viel hilfsbereite Menschen unterwegs sind, die einem auch mal einen anderen Blickwinkel verschaffen. Ich kann Deinen Frust und Deine Wut sehr gut verstehen. Ich kann auch sehr gut nachvollziehen, dass Du Deinem Freundeskreis mit der Geschichte nicht mehr auf die Nerven gehen magst. Ihr habt es schon unzähligemale durchgekaut. Von der Seite kommen keine neuen Impulse mehr für Dich.

Wenn Du keine weiteren Schäden davon getragen hast und der Tinnitus auch der Vergangenheit angehört, dann solltest Du zu Deinem Selbstschutz, die Sache auf sich beruhen lassen. Die Genugtuung, welche Du Dir von einer eventuellen Verurteilung erhoffst, wird Dich nur viel Kraft kosten, bei ungewissem Ausgang.

Am Ende musst aber Du wissen, wie Du den Vorfall am besten verarbeiten kannst um Deinen Frieden mit dem Unfall zu finden.

Gruss
Scheitholz
 
Lieber Sekundant, lieber Scheitholz vielen Dank für Ihre Antworten. Strafantrag wurde im September von mir gestellt (hoffentlich bringt dieser auch etwas) einen Anwalt habe ich mir auch genommen der alles für mich soweit geregelt hat. Ich bin leider im Zwiespalt ob ich mich weiter wehren sollte oder den Dingen einfach Ihren Lauf lassen soll. Mein Problem ist einfach, wenn ich gerade dabei bin diesen Unfall zu verarbeiten /vergessen kommt immer wieder irgendein neues Detail, was mich natürlich jedesmal aufs Neue ärgert. Ich habe einfach nicht das Verständnis wie man so fahrlässig handeln kann und diesen Fehler dann nicht zugeben und noch dazu einer komplett unschuldigen Person die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen.
 
Tja Lala,

das nennt man Gewissen. Das ist halt bei dem ein oder anderen eher weniger stark ausgeprägt. Wir bekommen es ja auch jeden Tag vorgelebt. Aber sei froh, das die Beifahrerin ein Gewissen hat. Wenn dem nicht so gewesen wäre, hättest Du ganz schöne Probleme bekommen können. Also freue Dich, dass Du bis auf den Ärger noch einmal glimpflich davon gekommen bist. Falls Du noch einmal in einen Unfall verwickelt werden solltest, dann weißt Du ja, wohin Du Dich wenden kannst.

Viele Grüsse
Scheitholz
 
Hallo Lala1234,

die Strafanzeige wegen Fahrlässiger KV hast Du gegen die Fahrerin des gegnerischen Fahrzeuges, die mal früher Deine Freundin war, gestellt?

Ich glaube, Du solltest zwei Dinge getrennt betrachten, auch wenn es Dir schwerfällt. Zum einen sind das Deine verletzten Gefühle gegenüber Deiner ehemaligen Freundin, welche, so glaube ich, eigentlich nichts mit dem Unfall zu tun haben (damit meine ich Deine Gefühle).

Zum Anderen geht es um die Aufarbeitung des Unfalls. Ein Strafverfahren gegen die Unfallgegnerin bringt nur bedingt Vorteile, da das Fordern von Schadenersatz und der strafrechtliche Aspekt nichts miteinander zu tun haben, zumindest rechtlich nicht.

Du solltest also drüber nachdenken, ob es Sinn macht, Dich über Deine ehemalige Freundin tatsächlich aufzuregen, oder ob es besser ist, sie zu ignorieren.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Lieber Rekobär vielen Dank für Ihre Antwort. Die Freundschaft besteht schon seit Jahren nicht mehr ich möchte meinen, dass es um die 7 Jahre sind. Über den Strafantrag habe ich lange nachgedacht aber bin dann doch zum Entschluss gekommen es zu machen, auch weil sich die Dame nicht mal mehr bei mir Entschuldigt hat, bis heute nicht. Leider schaffe ich es nicht Sie zu ignorieren, dafür bin ich zu sehr Gefühlsmensch und lasse Dinge oft zu nah an mich ran was natürlich auch ein Problem darstellt in diesem Fall.
 
hallo,

deine bedenken und der zwiespalt sind berechtigt und nachvollziehbar und auch angekommen. ich sehe allerdings eine weitergehende argumentation hinsichtlich des verhaltens der fahrerin, der folgen und der möglichen durchsetzung deines anspruchs.

die rotlichtmissachtung stellt schon einen grobfahrlässigen verstoss dar, der bei der weiteren personenschädigung entsprechend zu würdigen sein wird. deine ausgangslage ist in dieser hinsicht sicher. wenn nun aber uneinsichtigkeit der verursacherin und zudem der versuch der beeinflussung von zeugen dazu kommt, wird der staatsanwalt dies zusätzlich zu berücksichtigen haben. nicht aus vermeintlichen rachegedanken, sondern aus rechts- und sicherheitsgründen sollte die verursacherin entsprechend auch von ihm darauf hingewiesen werden, denn eine verfahrenseinstellung ohne weiteres wird schwer fallen.
die haltung der unfallverursacherin kann aber auch im zivilrechtlichen teil der sache für dich von bedeutung werden (ohne jetzt hier zu weit ausholen zu wollen, aber für unwesentlich halte ich das nicht).

sorry, wenn ich gerade da im völligen widerspruch zu den anderen meinungen bin, denn privates, gefühle und falsche rücksicht oder das argument des abschliessens halte ich hier für unzutreffend und falsch.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, ich bedanke mich nochmals bei allen, ich bin ein bisschen weiter gekommen und habe auch einmal von einen anderen Blickwinkel betrachten können, ich werde jetzt erstmal abwarten und die Feiertage genießen und sehen was die Zeit so mit sich bringt, es wird schon gerecht werden und eine Strafe bekommt sie so oder so, da sie ja sowieso noch in der Probezeit ist.

Ich wünsche euch allen besinnliche Feiertage und bedanke mich nochmals für die Anteilnahme. :)
 
Grüß Dich, Lala1234!

"....nur einen Tinnitus davongetragen....." !

leider - da ist mehr:

01
Es gelingt nicht, mit diesem Ereignis fertig zu werden. Das ist kein Vorwurf: Immerhin bedrohte der Unfall das Leben.

02
Zwei Dinge fallen mir auf:

(a)
Du hast einen Bedarf, darüber zu reden. Deine Freunde willst Du nicht vergrämen und daher nicht immer davon anfangen. Aha-! Deine Psyche sucht nach Heilung, deshalb willst Du reden.

(b)
Die Angst im Straßenverkehr ist auch noch da.

03
Jetzt wird's aber mal Zeit für eine vernünftige Therapie. Bitte warte nicht länger zu, je länger Du wartest, desto besser kann das Problem einwurzeln. Ziel der Behandlung dürfte sein, die Vergangenheit nicht ständig in die Gegenwart reinfunken zu lassen.

04
Gib mir mal Hinweise: Schlafstörungen? Alpträume-? Nirgends Ruhe, "meine Drehzahl geht nie mehr auf Leerlaufdrehzahl runter"? Vermeidest Du, an den Unfallort zu kommen, machts Du dazu Umwege?

05
Die psychischen Folgen sollten untersucht, die Ergebnisse der Staatsanawltschaft bekannt gegeben werden. Denn sonst könnte es in der Tat sein, dass die Staatsawaltschaft an nur geringe Folgen des Unfalles glaubt: Und wirklich noch einstellt. Das liegt daran, dass in Staatsawnaltschaften vielfach noch die Meinung rumläuft: "Wenn keine Knochen gebrochen sind, dann ist's ja nicht so schlimm". Das ist zwar erschütternd in seiner Laienhaftigkeit, aber kommt oft vor. Baue vor und belege, dass da mehr ist als ein blauer Fleck.

ISLÄNDER
 
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