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Verkehrsunfall/ Dienstunfall/ Mehrfachschädigung/ Neubegutachtung im Klageverfahren

Hallo HWS-Schaden,

das mit der Akteneinsicht hat meine SchwBV leider nicht erklärt, sondern nur die Anforderung der Unterlagen, die dem Bescheid zugrunde liegen. Ist ja noch reparabel, d.h. je nachdem wie schnell das Amt drauf reagiert...

LG
 
Gutachter von Behörde

Hallo,

sagt mal, können vom Amt bestellte GA auch abgelehnt werden im Vorfeld, wie in anderen Fällen?

LG

(ich weiß, ich bin noch bissel doof auf dem Gebiet, darum sry für die Fragen)
 
Hallo Katzenauge,

Was meinst du mit vom Amt bestellt?
Meinst du vom Amtsarzt beauftragte Zusatzgutachter?

Ich habe noch nicht gelesen, dass oder wie sie abgelehnt wurden.
Wenn triftige Gründe vorliegen, dürfte vermutlich auch ein vom AA bestellter Zusatzgutachter abgelehnt werden können, aber ohne Nachweis der Befangenheit zB dürfte es schwierig werdén. Hast du denn triftige Argumente gg den GA?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

das ist jetzt nur ne allgemeine Frage gewesen. Ich war ja schon bei den GA die von der Behörde (Landesamt f. St.+Finanzen) ausgesucht wurden und wo ich so auf die Nase gefallen bin. Wollte das nur gern wissen, falls das wieder mal sein sollte, dass ich dann Bescheid weiß, ob das geht oder ni im Vorfeld.

Was würde denn als triftiger Grund zählen?

LG
 
Feststellungsverfahren Schwerbehinderung

Hallo @all,

hier gibts aktuell Neues.

Im Verfahren zur Feststellung Schwerbehinderung wurde mein Widerspruch beschieden. Es sind jetzt 30% festgeschrieben allerdings als Teilabhilfebescheid. Dies ist weiterhin nicht das, was es tatsächlich darstellt, zumal u.a. nicht alle medizinischen Probleme Berücksichtigung fanden. Dafür wurde mit dem Schreiben eine Einverständniserklärung mitgeschickt, die ich unterschreiben darf (aber nicht muss). Wenn ich kein Einverständnis erkläre geht das Ganze an den Kommunalen Sozialverband zur Prüfung.

Ich bin ziemlich genervt von dieser Häppchenschlacht, da es ja nicht die einzige Baustelle ist. Hat jemand Erfahrung mit dem Kommunalen Sozialverband und wie geht so ein Verfahren dann weiter?

LG
Katzenauge
 
Hallo,

bin noch/ wieder da. Hatte viel Streß von meinem letzen Beitrag bis jetzt und hatte zu wenig Zeit.
Der Anerkennungsmarathon für meine Unfallschäden ist noch immer nicht beendet, er geht in eine neue Runde.
Es ist eine erneute Begutachtung vorgesehen, nach Aufforderung des Gerichts an den Beklagten. Die von mir beim 1. Termin vorgebrachten Fakten ließen das Gericht wohl doch zweifeln und so kam das. Das "Amt" hat jetzt seit der Festlegung 1 Jahr vergehen lassen um nun wieder ein "Gutachteninstitut" vorzuschlagen, wo man an der tatsächlichen Objektivität wieder Zweifel hegen kann. Diesmal soll der Gutachter ein Prof. Thomann aus Frankf./Main sein. Hat da jemand schon "Berührung" mit dieser Person gehabt? Gibt es überhaupt noch vertrauenswürdige/seriöse Gutachter?

Vom Arbeitgeber wurde ich letztes Jahr für polizeidienstunfähig erklärt. Wie es da weitergeht, weiß ich auch ni, weil meine noch verbliebene Arbeitskraft weiter genutzt wird. Wer hat schon Erfahrung damit und was kann ich noch machen, um einen vorzeitigen Ruhestand zu verhindern, womit mir immer gedroht wird, sobald ich versuche Ansprüche, die sich aus meiner Behinderung und den Einschränkungen ergeben, geltend mache?
Die Situation ist schon so bissel schizophren muss ich sagen...

LG
Katzenauge
 
Hallo,

vielleicht erst mal zu diesem punkt, wobei ich mich kurz halten muss:

Vom Arbeitgeber wurde ich letztes Jahr für polizeidienstunfähig erklärt. Wie es da weitergeht, weiß ich auch ni, weil meine noch verbliebene Arbeitskraft weiter genutzt wird. Wer hat schon Erfahrung damit und was kann ich noch machen, um einen vorzeitigen Ruhestand zu verhindern, womit mir immer gedroht wird, sobald ich versuche Ansprüche, die sich aus meiner Behinderung und den Einschränkungen ergeben, geltend mache?

demnach bist du vom vollzugsdienst in den verwaltungsdienst (oder evtl intern in den innendienst) gewechselt und hier bestehen weiterhin unsetzungsdefizite?
es wird nicht viel bringen die schönen zustehenden rechte aufzulisten, die kennst du sicher. aber ein klärendes gespräch mit den vorgesetzten, dem personalrat und der schwerbehindertenvertretung wäre allemal angezeigt. ich denke, das ganze wird sich auch auf das restliche umfeld auswirken, wenn schon mit ruhestandsversetzung gedroht wird.


Es ist eine erneute Begutachtung vorgesehen, nach Aufforderung des Gerichts an den Beklagten. Die von mir beim 1. Termin vorgebrachten Fakten ließen das Gericht wohl doch zweifeln und so kam das. Das "Amt" hat jetzt seit der Festlegung 1 Jahr vergehen lassen um nun wieder ein "Gutachteninstitut" vorzuschlagen, wo man an der tatsächlichen Objektivität wieder Zweifel hegen kann. Diesmal soll der Gutachter ein Prof. Thomann aus Frankf./Main sein. Hat da jemand schon "Berührung" mit dieser Person gehabt? Gibt es überhaupt noch vertrauenswürdige/seriöse Gutachter?

auch eine schwer zu beantwortende frage, da (zwar landesrecht, aber sicher überall gleichlautend) massiv von den sozialgesetzen abgewichen wird, es keine mitwirkung gibt. ich würde folgendes überlegen:

a) würde ich mich nicht an ein "institut" verweisen lassen
b) zu jedem anvisierten sachverständigen infos einholen und diesen ggf bei entsprechenden fakten ablehnen; hier gelten nach dem VerwVfG die gleichen grundsätze zur ablehnung wie sie die ZPO vorsieht

§ 65 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen
(1) Im förmlichen Verwaltungsverfahren sind Zeugen zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Pflicht, als Zeuge auszusagen oder als Sachverständiger ein Gutachten zu erstatten, über die Ablehnung von Sachverständigen sowie über die Vernehmung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes als Zeugen oder Sachverständige gelten entsprechend.

c) als letzte, schwierige weil unzuverlässig und auf normvertoss abstellend, würde ich verfassungsrechtliche bedenken geltend machen, da ein behandlungsunterschied zu bspw BG-verfahren vorliegt.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin im Innendienst beschäftig, aber nur kommissarisch als Tätigkeit, sitze weiterhin auf einer Stelle des Vollzugsdienstes. Ich bin eben nicht umgesetzt, so dass ich in der Luft schwebe und hingehalten werde mit einer Stelle. Habe mich nun selbst gekümmert und auf eine Stelle im Innendienst beworben, wo ich zwar angenommen aber auch noch nicht übernommen bin, sondern "ausprobiert" werde.
Das Verfahren um die PDU weist mehrere Formfehler auf, die aber erst rechtlich relevant werden, wenn ein Verfahren zur Ruhestandssetzung ausgelöst wird.
Hilfe von Seiten der Vertretungen sind seeeehr begrenzt und ich vertraue nicht mehr darauf, da sie mehr mit dem Arbeitgeber kunkeln als andersrum. Aus diesem Problem heraus ist auch das PDU-Verfahren entstanden, denn es hätte von Seiten des Personalrates sehr wohl verhindert werden können, aber man hats verpennt und hat mich dann als es soweit war, ziemlich allein gelassen.

Mit dem Problem Gutachter habe ich meinen Anwalt belästigt und das Institut abgelehnt. Jetzt hoffe ich, dass das iwie geht. Ich habe recherchiert zur Person und dabei feststellen müssen, dass es Verbindungen zu cpu-Gutachtern gibt als auch negative Bewertungen zur Person sowie Verbindungen in die Versicherungswirtschaft. Was man dabei trotzdem aber ni erkennen kann, ist, ob der Arzt ni doch ordentlich begutachtet, denn einen schlechten Ruf kann sich heutzutage niemand leisten und ausprobiert hat man es ja ni, um sich ein Urteil ohne Vorurteil bilden zu können.

Da ich das in einem anderen Beitrag schon so bissel gelesen habe:

Frage:

Auf was sollte ich achten, wenn es um die Begutachtung meiner HWS-Schäden geht?
Ich hatte ja oben die Diagnose mal aufgeschrieben. Das Problem ist, dass das in Röntgenbildern, CT, MRT nicht sichtbar ist, die Bilder daher immer mit der Beurteilung "keine nenneswerten Veränderungen" feststellbar enden und ich jedesmal wie ein Simulant dastehe und mich frage, warum ich seit 20 Jahren dann solche Probleme habe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Katzenauge,

(die Zeit für einen Gruß ist doch wohl da)

ich habe mir deinen Thread noch einmal durchgelesen und rate dir, das auch zu tun und zu prüfen, ob du allen Hiweisen nachgegangen bist.

Dass bei Landesbeamten Sachsens kein GdS beschieden wird (sondern nach wie vor MdE), bezweifle ich. Hast du das dem RA vorgelegt?
Der Unterschied ist wichtig!
MdE bemisst die Auswirkungen unfallbedingter Funktionsstörungen im allg. Arbeitsleben (also nicht einmal dem eigentlich ausgeübten Beruf), während der GdS den Schaden für das gesamte Leben bemisst.

Hast du über den GdB von 30 (das ist wieder etwas anderes als GdS, aber das Regelwerk ist identisch wie das für den GdS, nämlich VersMedV, die findest du im www) dir das Gutachten zuschicken lassen? Dort siehst du, für welche Funktionsstötung welcher GdB bemessen wurde. Wenn diese Störungen alle unfallkausal sind (und anerkannt), dann müsste der GdS (vom LfF) gleich hoch bemessen werden.
Der Unterschied zw. GdB und GdS ist, dass beim GdS nur Unfallkausales bewertet wird.
Besprich das mit dem RA.

Wegen deiner Unfälle und Verletzungen:
Benutze die Suchfunktion des Forums.
Suche nach:
1.) neurootologisch
2.) Upright-MRT

Beide Untersuchungen können deine Schäden objektivieren.
Die Ergebnisse werden dir vermutl. helfen, v.a. wenn du sie vor der Begutachtung hast und vorab einreichst.

Steht aktuell eine Begutachtung durch die Unfallfürsorge / päD bzw aäD an?
Ich habe alle wichtigen Befunde vorher selber eingereicht, habe auch ein ausführliches Schreiben beigelegt, um meine Einschränkungen zu beschreiben, habe ich mich ungefähr orientiert am PDI Pain Disability Index, den man im www auch auf Deutsch findet.

Ich habe außerdem zusätzlich Fachärzte als Privatzahler aufgesucht (bin freiwillig gesetzl. versichert).
Berichte von Selbstzahlern landen nicht in der Kranken/Unfallakte, wenn man sie nicht weitergibt.
Diese Berichte habe ich eingereicht, sie waren wertvoll für den weiteren Verlauf, aber ich kann nicht sicher sagen, ob es schwieriger ohne sie gewesen wäre.

Es ist auf jeden Fall meiner Erfahrung nach ratsam, vor Begutachtungen selber aktiv zu sein, Befunde einzuholen, Fachärzte aufzusuchen, gute Berichte zu erhalten.

Ich frage mich, ob du eigentlich wirklich dienstfähig bist bei dem, was du beschreibst.
Warum keine AU?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
zu deinen beiden fragen auch wieder nur kurz meine sichtweise (es wäre gelegentlich detaillierierter zu beschreiben, aber ich bin auf absehbare zeit noch recht gehandicapt).

grundsätzlich wäre meine argumentation zu einer begutachtung in sogen. "instituten" (ob als solche benannt oder auch irgendeine andere pseudowissenschaftliche bezeichnet), dass sie regelmässig kein medizinisch unabhängiges GA erstellen kann. diese wirtschaftsbetriebe sind rein auf GA-erstellung ausgerichtet und richtet sich wie jeder wirtschaftlich organisierte und handelnde betrieb ausschliesslich nach der devise der gewinnmaximierung. diese ist auch regelmässig an den bedarf und den anforderungen der auftraggeber ausgerichtet, diese wiederum sind in zumindest überragender zahl den leistungsträgern und schadensregulierung verpflichteten zuzurechnen.

worauf du achten solltest, ist pauschal schwer zu sagen und es richtet sich immer nach den individuellen gegebenheiten. besonders auch nach den zu findenden bisherigen abwehrkriterien, wenn feststehende oder wahrscheinliche dinge zb verschwiegen, abgewehrt und negiert wurden oder anderen gründen zugeschrieben werden sollen.
für dich am nachvollziehbarsten wird sein, wenn du übereinstimmungen oder abweichungen zu deinen empfindungen (beschwerden, defizite, schmerzen) und zu bestehenden befunden und diagnosen feststellst. vor allem, wenn diese abweichungen nicht begründet sind.
dann solltest du auch wenn möglich selbst versuchen, aus den befunden und aufnahmen (mrt, ct) eigene schlüsse zu ziehen, vergleichbare bilder suchen, dich in die aufnahmen "einsehen" und "einarbeiten", auch wenn es nicht einfach ist. aber mit der zeit bekommt man zumindest etwas einen blick dafür, ob und wo ggf schäden sichtbar oder möglich sind.
dass bisher nichts feststellbar war, heisst nicht, dass nicht etwas vorhanden ist, aber nicht gesehen wurde oder gesehen werden wollte. so fand ich auch nachträglich mehrere Schädigungen und bruchstellen in verschiedenen aufnahmen.


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS-Schaden, hallo Sekundant,

vielen Dank, für die vielen Hinweise.

Also mit den Begrifflichkeiten ist das ja immer so ein Ding. Auf meinen in die jahre gekommenen Anerkennungsprotokollen meines Arbeitgebers taucht nur der Begriff MdE auf. Vom GdS steht da nix.
Im Zuge der Feststellung des GdB taucht natürlich dieser Begriff auf. In diesem gerichtlichen Verfahren vor dem SG steht die Begutachtung der HWS an. Hier sollen neue Röntgenbilder etc. gefertigt werden. Ich weiß jedoch nicht, ob es gut ist, wenn man dem Arzt seine Arbeit erklärt, indem man auf diese speziellen bildgebenden Verfahren hinweist?
Mit den Gutachtern des SG habe ich bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht, da das SG örtlich ansässige Ärzte nutzt.

Unabhängig von diesem Verfahren beabsichtigt (weil gerichtlich angewiesen) der Arbeitgeber (hier das LSF Sachsen) eine zusätzliche und erneute Zusammenhangsbegutachtung der Gesamtschäden. Das heißt für mich, dass das was an anderer Stelle schon festgestellt ist, nochmal oder anders festgestellt werden soll, damit ja keiner etwas/zuviel bezahlen muss.

Zu meiner Arbeitsfähigkeit soviel: ich rabotte seit 20 Jahren trotz und mit den Unfallschäden erfolgreich im Beruf, soweit man mir denn von Vorgesetztenseite her die Erfolge zugesteht (kommt seeeehr selten vor). Meine jetzige bescheidene Situation ist einem Vorgesetzten zu verdanken, der an mir unterlassene Hilfeleistung nach dem letzten Unfall begangen hat und der, damit es keine Asche auf sein Haupt hagelt, er zu dem für mich nachteiligen Mittel gegriffen hat, nicht beachtend, dass es seine Weste nicht reinwäscht wenn er mich erniedrigt, benachteiligt, diskriminiert....
Die allgemeine Dienstfähigkeit wurde mit ausreichend bewertet und nicht angekreidet.

Dieser Vorgesetzte ist nicht mehr im Dienst sondern genießt mit erreichtem Endamt seinen Ruhestand... (das nur mal nebenbei erwähnt, um das Bild zu verdeutlichen)
ich versuche zu retten, was zu retten ist für mein Leben, was andere zerstört haben, um trotzdem für die Gesellschaft noch nützlich zu sein. Dass das nicht unbedingt vorteilig für meine Gesundheit ist, ist ein anderes Problem.
 
Hy!
Ich war länger nicht online, möchte aber dennoch etwas dazu sagen.
In Hessen ist es mittlerweile so, dass man entweder Dienstfähig ist, oder pensioniert wird. Da gibt es keine anderen Möglichkeiten. Wie ist das bei Euch? Ich hatte ebenfalls die Frage der Ablehnung des Gutachters gestellt. Mein Anwalt meinte, dass das zwar gehen würde, jedoch das Land entscheidet, ob ich zu einem anderen gehen kann. Man wird leider nicht als Mensch gesehen, sondern als Gegenstand. Es kommt nicht darauf an, was man geleistet hat. Wenn man nicht mehr funktioniert, wird man abgeschoben. Ich wurde dann auch in den Innendienst umgesetzt, aber nicht versetzt. Als immer klarer wurde, dass ich ins Pensionierungsverfahren gehen werde (was der Personalrat bei uns zumindest, nicht ablehnen kann!), hat man mir nahegelegt, dass ich Urlaub nehmen soll und Überstunden abfeiern soll. Ich bin dann zum Arzt, der mich krank geschrieben hat. Nach einigen Wochen hat dann unsere Abt. V entschieden, dass ich keinen Arzt mehr brauche und durch V "krankgeschrieben" werde. Letztlich habe ich später meinen Urlaub und die Überstunden ausgezahlt bekommen.
Der Gutachter selbst war nicht schlecht. Kannte sich aber im Vollzugsdienst nicht ausreichend aus und ich wurde in einer Tabelle eingegliedert mit allen Leiden, die auch für Dachdecker gilt und eben nicht die spezielle Tabelle für Vollzugsbeamte usw.
Dennoch konnte man (auch wegen der ganzen Schreiben meiner Therapeuten und Klinik) mich nur aufgrund des Dienstunfalls pensionieren. Mir fehlt die Kraft mich weiter gegen den Staat zu wehren, so dass ich das so akzeptiert habe und nicht mehr um die Anerkennung auf einen qualifizierten DU kämpfe. Meine PTBS liegt 13 Jahre zurück, wurde überprüft und wurde anerkannt. Die Versorgung liegt bei mir jetzt bei der A10 in der Endstufe bei 75%. Das ist mehr als manch einer verdient, wenn er Vollzeit arbeitet. Ich habe mich entschlossen einen strich unter die Sache zu machen. Ich wollte nichts mehr mit der Polizei zu tun haben und einfach meine Ruhe haben. Die abfälligen Blicke, die Ignoranz der Kollegen, die einen plötzlich nicht mehr kennen wollen, Vorgesetzte, die nicht den Menschen sehen usw. haben dazu geführt, dass ich ein anderes Bild habe und meinen Abstand brauchte.
Mein GdB liegt übrigens auch bei 20%. Von daher, nicht viel aber es reicht. Ich bin jetzt seit über einem Jahr zu Hause, fast 2 Jahre. Das Verfahren ist seit September abgeschlossen. Meine neue berufliche Herausforderung werde ich aber erst nächstes Jahr angehen, wenn ich denn weiterhin Kraft tanken kann.
Vielleicht denkst Du mal drüber nach, ob Du Dir das ganze geben willst? Danken wird es Dir niemand!! Meine Stelle ist längst besetzt. Die Kollegen melden sich nie mehr und ich renne niemandem hinterher, der mich nicht akzeptiert, wie ich bin. Ein Mensch, der anderen Menschen und auch Kollegen das Leben gerettet hat, wird ausgegrenzt und pensioniert, weil er nicht funktioniert wie gewünscht. So ist das eben in unserer Gesellschaft und auch bei der Polizei...
Bei Fragen, kannst Du Dich gerne melden.
Gruß
 
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