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Vergleich - Steuerliche Behandlung Abfindungssumme

  • Ersteller des Themas Deleted member 17801
  • Erstellungsdatum
D

Deleted member 17801

Guest
Hallo liebe Experten und Expertinnen,

nach fast 10 Jahren zeichnet sich in meinem Verfahren ein außergerichtlicher Vergleich ab.

Gezahlt werden soll: Schmerzensgeld, Vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Verzugszinsen.

Bis auf Verdienstausfall und Verzugszinsen sollte der Rest einkommensteuerunschädlich sein. (stimmt das mit den Verzugszinsen, dass darauf Kapitalertragsteuern zu zahlen sind?)

Wie läuft es nun mit dem Verdienstausfall und den Verzugszinsen. Nehmen wir an, es handelt sich um 500.000,- € und 50.000,- €. Diese gebe ich dann bei der Steuererklärung für das Jahr des Zuflusses an.

Dann erhalte ich einen Steuerbescheid mit einer Steuerforderung - nehmen wir 200.000,- € an.

Im Vergleich steht drin, dass der Schädiger die Steuerlast aus dem Schadenersatz übernimmt. (wie muss das denn am besten formuliert sein?)

Frage: Wenn mir der Schädiger nun die 200.000,- € noch überweist und ich damit meine Steuerschuld begleiche - sind die 200.000,- € dann im Folgejahr wieder als Einkommen von mir zu versteuern? Oder kann ich das umgehen, indem ich die Steuerforderung direkt vom Schädiger zahlen lasse?

Kann mir jemand, der dies schon mal durchgemacht hat erläutern, wie da der Ablauf ist? Voraussetzung ist, dass die Entschädigungsbeträge im Vergleich aufgeschlüsselt sind und dass die Übernahme der steuerlichen Forderungen drin steht.

Fraglich ist auch, wie aus der Steuerforderung dann noch rausgerechnet werden kann, was auf den einmaligen Entschädigungsbetrag anfällt und was auf meine sonstigen Einkünfte (EMR Rente, private BU Rente).

Danke für jede Info!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Sepsis,

danke für die Fragen, auf die Anworten bin ich sehr gespannt!

Viel Glück und liebe Grüße
Aramis
 
Hallo Sepsis,
wie du schreibst, läuft der Anspruch seit 10 Jahren. Ich vermute seit 10 Jahren laufende Verfahren.
Anspruchsgrundlage wäre dann der Vorfall vor 10 Jahren; Einkommen aus aussergewöhnlichen Einnahmen müsste Splittung rückwirkend auf 10 Jahre gehen.
Du hast ja sicherlich die Steuererklärungen innert der letzten 10 Jahre vorliegen.

Dass private BU Rente / EMR versteuert wird ist dir ja bekannt.

An deiner Stelle würde ich mal beim Finanzamt -persönlich- anfragen wie es in deinem Falle
dass zu händeln wäre.
user06
 
Hallo Sepsis,

wenn ich richtig verstanden habe geht es ja nicht um BU/EMR sondern Schadenersatz Verdienstausfall.

M. M.nach gilt wie du schon sagtest für den Verdienstausfall nebst Zinsen das Zuflussprinzip (ggf. Fünftelregel)...
Für den Ersatz der Steuern gilt m. M. nach Steuerfreiheit, weil das ja kein Ersatz für den Verdienstausfall ist, sondern Ersatz entstandener Kosten...
Sonst würde das ja zum ewigen "perpetuum mobile" werden... ;)

Beste Idee bleibt: Beim Finanzamt eine verbindliche () Antwort zu der Frage erbeten.

VG
GREEK

PS: natürlich lässt sich genau herausrechnen, wieviel Steuern auf welches EInkommen angefallen ist - das ist kein Problem!
 
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