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Urteilsdatensammlung

Hallo,

ist dieses Urteil - Impfschaden - schon bekannt?
Bayerisches Landessozialgericht
L 15 VJ 4/12 vom 15.12.2015
 
Hallo

sind diese Urteile schon in der Datenbank hinterlegt?

LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
Leitsatz:
Ein infolge einer Maßnahme zur Aufklärung von Unfallfolgen bzw. zur Heilbehandlung von Unfallfolgen eingetretener Gesundheitsschaden ist dem Unfallereignis als mittelbare Unfallfolge gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 SGB VII zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass in Wirklichkeit kein Versicherungsfall vorlag bzw. objektiv kein Anspruch auf die Behandlung bestand (vgl. BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R -). Es genügt, dass der Unfallversicherungsträger bzw. ein für diesen handelnder Leistungserbringer dem Versicherten den Eindruck vermittelt hat, es solle eine Maßnahme zur Aufklärung oder Heilbehandlung von Unfallfolgen durchgeführt werden. Das - ggf. auch fehlerhafte - Handeln des Durchgangsarztes muss sich der Unfallversicherungsträger im Rahmen der Voraussetzungen des § 11 SGB VII grundsätzlich zurechnen lassen (vgl BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -).

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LSG Hessen, 21.02.2017 - L 3 U 9/13
Leitsatz:
1.
Für die Erfüllung des Tatbestands der BK Nr. 1301 ist nicht erforderlich, dass zwingend ein Gefahrstoff der Kategorie 1 der MAK-Werte-Liste eingewirkt hat.

2.
P-Chloranilin ist nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet, auch beim Menschen bösartige Neubildungen der Harnwege herbeizuführen.

3.
Für die Forderung nach einer Mindestdosis für eine Dosis-Wirkungs-Beziehung bei der Einwirkung durch aromatische Amine gibt es derzeit keinen wissenschaftlichen Konsens.
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LSG Hessen, 24.01.2017 - L 3 U 117/14

 
Im Wortlaut: § 229 SGB V - Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,(…)

3. Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind, (…)

5. Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.
BSG: Keine Krankenversicherungsbeiträge auf private Versicherungsleistungen
Der 12. Senat des BSG schloss sich mit Urteil vom 10.10.2017 - AZ: B 12 KR 2/16 R - der Meinung des LSG Nordrhein-Westfalen an. Danach müssen gesetzlich pflichtversicherte Rentner auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, bei denen das Versorgungswerk der Presse mitgewirkt hat, keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Dies gilt ebenso für Leistungen der freiwilligen privaten Rentenversicherung.
 
Abend oerni,
werde mir mal das vom OVG Berlin genauer ansehen.
Habe lange nicht s mehr von mir hören lassen. Unser Jack-Russel-Terrier "Bert`l " war sehr krank und ich musste sein Leiden (Cushing -... - Nierenversagen) beenden.
War hart aber er war gut 12 Jahre unser treuer Begleiter. Die Urne steht jetzt bei uns.

Schönen Abend user06
 
Hallo User06,

ich kann dich voll und ganz verstehen!
 
mutige Richterinnen und Richter braucht das Land.

Urteil vom 20.06.2017 – S 6 U 545/14 – rechtskräftig –

Ein 60-jähriger Kläger aus Düsseldorf war mit seiner Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls erfolgreich. Er hatte gegen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft geklagt mit dem Ziel, einen während einer Rehabilitation erlittenen Verkehrsunfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Die 6. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf folgte der Argumentation des Klägers. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme.
Es schade nicht, dass der Spaziergang an einem therapiefreien Sonntag stattgefunden habe. Es reiche aus, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und diese Tätigkeit zudem objektiv kurgerecht sei.
Beides sei bei dem hier streitigen sonntäglichen Spaziergang gegeben gewesen.

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/10_10_2017_/index.php
 
Urteil Hessische LSG: Urteil - 23.03.2012 - L 9 U 27/11

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Sozialgesetzbuch 10. Buch \226 Verwaltungsverfahren (SGB X) die Löschung einer im Laufe des Verwaltungsverfahrens von der Beklagten eingeholten schriftlichen Äußerung eines die Beklagte beratenden Arztes aus den Verwaltungsakten streitig.
 
LSG Niedersachsen-Bremen:
Auch Hirnschädigung kann Grundlage für Merkzeichen „Blind” sein

Merkmal "bl" im Schwerbehindertenausweis:
Es ist unerheblich, ob ein Defekt der Augen oder des Gehirns vorliegt.
Welche Voraussetzungen sieht das Gesetz für eine Eintragung des Merkzeichens „Bl” in den Schwerbehindertenausweis vor? Muss hierzu tatsächlich das Auge beeinträchtigt sein oder ist auch eine Funktionsstörung des Gehirns zu berücksichtigen? Hierzu hat sich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) aktuell geäußert.Klägerin war ein 10-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Leer. Wegen einer Stoffwechselstörung war das Mädchen schwerst hirngeschädigt und erlitt täglich epileptische Krampfanfälle. Ihr Kinderarzt bestätigte, dass die Klägerin ihre Augen überwiegend geschlossen hält oder nur kleine Sehschlitze öffnet. Zudem verdreht sie ihre Pupillen, wenn sie dennoch ihre Augen mal aufreißt. Auf optische Reize reagiert die Klägerin gar nicht. Die Untersuchung mit einer sogenannten Blitzbrille ergab eine ausgeprägte Funktionsstörung des Gehirns der Klägerin. Visuelle Sinneseindrücke kann die Klägerin danach wohl nicht verarbeiten.

Zitiert nach: Aktuell - Erich Schmidt Verlag (ESV)
das vollständige Urteil findet ihr hier
LSG Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2017 zum Urteil vom 22.11.2017
 
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