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Unsicher bei der Höhe des Schadensersatzes (HWS-Distorsion und Tinnitus)

steffib

Neues Mitglied
Registriert seit
8 März 2017
Beiträge
3
Hallo!
Ich bin Steffi und habe mich bereits versucht im Internet und in diesem Forum schlau zumachen.
Um es kurz zu machen. Ich hatte vor einigen Monaten einen Auffahrunfall. Jemand ist mir hinten drauf gefahren. Der Unfallgegner war schuld. Die Geschwindigkeit war nicht sehr hoch, vermutlich weniger als 30 km/h.
Folgen: 3 Wochen Krankschreibung, leichtes Schleudertrauma. HWS-Distorsion mit Behandlung bei der Physiotherapie. Das ging auch wieder nach 3-4 Wochen.
Leider hat sich aber auch ein Tinnitus eingestellt, aber zum Glück keine Gehörschädigung oder ähnliches.
Jedenfalls hat mir mein Arbeitgeber geraten Schmerzensgeld einzufordern. Da es auf dem Nachhauseweg passiert ist. Ich nahm mir eine Anwältin für Verkehrsrecht. Alles gut gelaufen soweit. Ich kann nicht klagen.
Vor kurzem ist die Schmerzensgeldforderung an die Versicherung des Unfallgegners gestellt worden. Meine Anwältin hält 2.200 Euro angemessen dafür.
Ich kenne mich damit gar nicht aus. Auch möchte ich mich daran nicht bereichern. Hört sich blöd an, ist aber so.
Im Internet und in den sog. Schmerzensgeld-Tabellen werden höhere Schmerzensgeldforderungen bezahlt.
Ehrlich gesagt, hätte ich lieber keinen Tinnitus und dafür auch weniger Schmerzensgeld. Den Tinnitus habe ich nun seit Wochen/Monaten. Er ist zwar leiser, aber nicht weg. Der HNO-Arzt meint, dass das wohl bleiben kann. Muss aber nicht.
Ich dachte, dass die Anwältin mich vorher mit einbezieht, was die Schmerzensgeldforderung angeht. Sind 2.200 Euro dafür denn gerechtfertig?
Ich weiß, es gibt viel schlimmere Fälle, das ist mir bewusst. Ich habe im Prinzip Glück gehabt bei dem Unfall. Nur stört mich der Tinnitus richtig doll, teilweise habe ich Probleme einzuschlafen.
Vielleicht habt ihr ja einen Tipp. Ich kenne mich damit gar nicht aus. Meine Anwältin meint nur, dass das schon so passen würde.
Vielen Dank für eure Meldungen!
Liebe Grüße, Steffi
 
Hallo Steffi,

leider bin ich selbst nicht so weit wie Du.

Was mich selbst interessiert - aufgrund aktueller Probleme - die Kausalität zwischen dem Unfall und dem Tinnitus wurde bejaht und von der Versicherung anerkannt?
Könntest Du hierzu bitte etwas schreiben. Ich selbst hatte einen wesentlich schwereren Unfall, allerdings wird bei mir die Kausalität nicht anerkannt.

VG

Shammy
 
Hallo Shammy!
Dazu kann ich dir zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen, da die Versicherung sich bis dato im Detail noch nicht geäußert hat. Meine Anwältig hat lediglich formal die Forderung gestellt, dass Summ "x" mir als Schmerzensgeld zustünde und dieser Betrag doch zeitnah beglichen werden solle. Mehr weiß ich auch nicht. Vom Facharzt wurde der Tinnitus attestiert.
VG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Grüß Dich, Steffi!

Mit Schmerzensgeld habe ich seit 1978 beruflich ständig zu schaffen.

Die 2.200,00 Euro sehe ich so: Das hat Deine Anwältin es schon richtig gemacht. Sie hat ein wenig, aber nicht arg hoch gegriffen, um noch etwas Verhandlugsnspeilraum zu haben. Unter 1.700,00 - 2.000,00 Euro sind ganz in Ordnung.

Keien Sorgen musst Du Dir machen, dass Du Dich nicht bereichern willst. Glaube mir, und auch das sind bald 40 Jahre Berufseerfahrung: Die Verischerungen achten schon selbst darauf, dass keiner zu viel bekommt. Viel größer ist das Problem, dass sie bei der Entschädigung sparen wollen, damit mehr Gewinn übrig bleibt.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Steffi!

Mit Schmerzensgeld habe ich seit 1978 beruflich ständig zu schaffen.

Die 2.200,00 Euro sehe ich so: Das hat Deine Anwältin es schon richtig gemacht. Sie hat ein wenig, aber nicht arg hoch gegriffen, um noch etwas Verhandlugsnspeilraum zu haben. Unter 1.700,00 - 2.000,00 Euro sind ganz in Ordnung.

Keien Sorgen musst Du Dir machen, dass Du Dich nicht bereichern willst. Glaube mir, und auch das sind bald 40 Jahre Berufseerfahrung: Die Verischerungen achten schon selbst darauf, dass keiner zu viel bekommt. Viel größer ist das Problem, dass sie bei der Entschädigung sparen wollen, damit mehr Gewinn übrig bleibt.

ISLÄNDER
Hallo Isländer!
Danke für die Rückmeldung.
Wünscheswert wäre, dass ich den Tinnitus losbekomme. Denn das nervt mich schon. Mittlerweile war ich bei zwei Ärzten zum Thema Tinnitus. Sie sagen zwar, dass ich mich daran gewöhnen werde. Die Wahrscheinlichkeit aber gering ist, dass er völlig verschwindet.
Wenn ich mir aber das Internet als Recherche ansehe gibt es Fälle (Beispielfälle), bei dem
die Schmerzensgeldsumme 2-3x höher liegt. Die Fälle (also HWS und Tinnitus) habe ich mir teilweise etwas näher betrachet. Klar, stimmen die nicht 1:1, aber sind doch sehr ähnlich.
Ich habe lediglich Angst davor, dass der Tinnitus bleibt und ich als - nennen wir es Entschädigung - 2.200 Euro erhalten. Naja, ich bin noch jung, hab noch ein paar Jahre zu
leben. Mein Bauchgefühl sagt mir halt, dass das etwas zu wenig ist.
Ich finde es halt nur schade, dass meine Anwältin mich vorher nicht gefragt hat oder mir Bescheid gab, dass Sie dies Summe X nun einfordern wird. Ich wurde lediglich im Nachhinein informiert.
Ich weiß, auch das ist üblich. Trotzdem schade!
 
Hallo Steffi,
ich habe eininstabiles Genick, kippe dauernd um und habe Sehstörungen. Mein Prozess isr vorbei . Ich bekomme nichts. Mein Anwalt hat mich abserviert. Ich habe seit 2012 gar nichts bekommen. Meine Arbeit habe ich verloren und der Genickschaden bleibt lebenslänlich. . 2200 € sind ein Witz...aber immer noch besser als nichts.
LG Susanne
 
hallo Susanne,

zu deinen bisherigen beiträgen - wie lange ist das denn her, wann ist der letzte gerichtliche akt gewesen?

du solltest möglichst ein neues thema eröffnen. zu "kippe dauernd um und habe Sehstörungen" gäbe es einiges zu fragen und zu sagen. mir geht es nämlich u.a. ähnlich.


gruss

Sekundant
 
Hallo Susanne,

2012 ... mh, da ist doch etwas zu machen. Zum Beispiel alle Unterlagen sammeln (falls noch nicht passiert) und dann sich mit dem Anwalt auseinandersetzen.

Wann war denn Dein Unfall?

MfG Christiane
 
Hallo,
bei einem Schleudertrauma ist der Geschädigte immer in der Beweispflicht. Als erstes muß ein Erstkörperschaden festgestellt werden und dieser muß im kausalen und zeitlichen Zusammenhang zum Unfallgeschehen stehen. Also bei Instabilität der HWS muß diese z.B. durch eine Funktionsaufnahme oder eine Upright-MRT von einem Arzt in zeitlichem Zusammehang zum Unfall diagnostiziert werden. Nur diese beiden technischen Untersuchen können eine Instabilität nachweisen. Wenn ein Röntgenarzt oder ein Orthopäde nur Röntgenaufnahmen macht, ist eine Instabilität n i c h t zu diagnostizieren. Bei einem Schleudertrauma wird oft von den Haus-Ärzten nur eine Röntgenaufnahme zum Ausschluß eines Bruches gemacht. Das genügt nicht, denn insbesondere eine stattgehabte Weichteilverletzung (z.B. Schwellung der Ligmenta Aleria) kann nur auf einer MRT zu sehen sein. Also nach dem Unfall zeitnah Röntgenaufnahme z.A eines Bruches, MRT und Funktionsaufnahmen machen lassen. Dabei muß man aber darauf achten, dass die Radiologen auch den ganz oberen HWS-Bereich im Axis und Atlas gut mit abbilden! Die meisten radiologischen Aufnahmen sind unzureichend und die Radiologen selbst machen auch manchmal korrekten Befunde bzw. sogar falsche schriftliche Befunde. Also nach den Aufnahmen mit den CDs unbedingt zu mindestens 2 Fachärzten gehen und die CDs dort zeigen und notfalls nachbefunden lassen. Spreche da als Kläger in einem Schadensersatzprozess wegen eines Schleudertraumas mit EU zu 100 % und GdB mit 60 % aus Erfahrung. Bei mir wurde von den Ärzten soviel falsch gemacht und jetzt sind sogar die bereits erfolgten vom Gericht veranlaßten Gutachen (unfallanalytisch und orthopädisch) nachweislich unzureichend und teilweise auch falsch. Am besten dann auch dem Unfallanalytiker noch Aufgaben aufgeben z.B. unter biomechanischer Sicht. Der GA möchte z.B. dazu Stellung beziehen, ob unter biomechanischen Gesichtspunkten eine Schädelprellung möglich gewesen ist (wird er aufgrund der Fotos zur nachgestellten Sitzposition während des Crash machen können). Oder dem Unfallanalytiker (sollte auch eine Biomechanische Ausbildung zusätzlich haben) weitere Fragen aufgeben wie z.B. Stellungnahme zur Verletzungsmöglichkeiten usw. Bei einem unfallanalytischem Gutachten wird meistens nur der Delta-V-Wert aufgrund der Schäden am angestoßenem KFZ berechnet und auf diesem basiert dann die Einschätzung, ob es sich um eine Distorsion nach Erdmann I, II oder III handelt. Darauf stützen sich oft Gerichte. Doch eigentlich ist dieses Beurteilungskriterium nicht mehr zeitgemäß. Den es werden hierbei nicht die Kriterien wie Beschaffenheit der Muskulatur der HWS, Geschlecht und Alter des Opfers berücksichtigt. Bei einem Schleudertrauma können z.B. 10 Personen den gleichen Unfall mit gleicher Kräfteeinwirkung haben und jede von den 10 Pesonen hat eine andere Verletzung oder gar keine. Das muß auch später als Argument dem Gericht so erklärt werden. Denn selbst wenn nach dem Grad der Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges nur der Hinweis auf eine leichte Distorsion abgeleitet wird, ist in so einem Fall auf die Ausnahmen abzustellen. In der Fachliteratur gibt es hinlänglich Expertenmeinungen auf wissenschaftlicher Basis dazu.
Nach dem Unfallanalytischen Gutachten wird dann das Gericht ein Orthopädisches Gutachten beauftragen. Und da kann viel passieren. Zwar sollte der Gutachter neutral agieren, doch die meisten privatwirtschaftlichen Gutachterinstitute bzw. Privatdozenten an Krankenhäusern arbeiten wie Privatunternehmer und da lauert die Gefahr, daß diese wirtschaftlich von Versicherungsaufträgen außerhalb ihrer Tätigkeiten für Gerichte abhängig sind. Mir ist es passiert, daß ein Orthopädischer Gutachter ein Gutachten für das Gericht erstellt hat, das schon im Ansatz erkennen läßt, daß dieses GA versicherungsfreundlich ist. Dieser "kriminelle" Gutachter hat inzwischen mehrere von mir gewünschte Ergänzungsgutachten für das Gericht bzw. für mich erstellt. Und auch da war eindeutig zu erkennen, daß er keineswegs die Standards eines seriösen Gutachtens eingehalten hat. In so einem Fall muß man dann dieses orthop. Gutachten einem erfahrenen "Opfer-Orthopäden" zur Gutachterlichen Stellungnahme geben. Doch das ist eine privater Auftrag und das kostet Geld. Fachleute die sich mit Gutachten und Gerichtsurteilen und auch medizinisch auskennen findet man einem Buch, das man bei Amazon kaufen kann. Titel nenne ich gerne - kostet neu aber ca. 125 Euro. Doch das lohnt sich. Dort schreiben alle Spezialisten (Opfer-Rechtsanwälte, Psychiater, Orthopäden usw.) zum Thema Schleudertrauma sinnvolle und verwertbare Beiträge, auf die man zurückgreifen kann. Weitere Tipps später :)

Hinweis an Steffi wg. Schleudertrauma.
Habe einen Beitrag geschrieben. Doch das Thema Klage wegen Schadensersatz bei einem Schleudertrama sollte nur von excellenten und auf diesem Gebiet sehr erfahrenen Opferanwalt angegangen werden. Bin selber nicht gerade an den richtigen RA geraten und weiß von was ich rede.

Alles andere ist Kappes :-(

nochmal an Steffi.....
Deine Instabilität der HWS ist in den Griff zu bekommen! Aber nicht durch normale Physiotherapie. Was kaum ein Therapeut und noch weniger ein Orthopäde weiß und schon gleich gar nicht ein normaler Arzt: Bei einem Schleudertrauma werden tieferliegende feine Muskelfasern mit sofortiger Wirkung deaktiviert. Du kannst dann jahrelang Physiotherapie, Dorn-Therapie und was weiß ich alles anstellen, es wird Dir wenig oder nur kurzfristig etwas helfen. Ich habe 5 Jahre kontinuierlich Physio gemacht - fast erfolglos. Bis dann meine Beschwerden im Kopfgelenk und im Occiput so schlimm waren, daß ich nicht einmal mehr einen Apfel vom Boden aufheben konnte oder den Kopf in ein Kissen legen konnte.
Über das Internet habe ich einen Reha-Arzt gefunden, der sich auf Wirbelsäulen und Schleudertraumata spezialisiert hat. Dieser Facharzt hat mir das, was ich oben geschrieben habe, erläutert.
Ich habe bei ihm ein Training an einem Techno-HWS-Gerät begonnen (ist nur mit direkter Betreuung eines Therapeuten erlaubt und wird von den Krankenkassen nicht bezahlt!) und schon nach der 4. Trainingseinheit war eine Besserung bzgl. der Schmerzen im Kopfgelenk erkennbar. Dabei ging es zuerst nicht darum, die Muskulatur zu stabilisieren, sondern darum, die bei dem Schleudertrauma deaktivierte feine tiefliegende Muskulatur zu aktivieren! Das weiß kaum ein Physiotherapeut oder Orthopäde und mit normaler Therapie kannst Du diese Muskelfasern nicht erreichen.
Dann mußt du auch wissen, daß - wenn diese Schmerzen nicht ganz weggehen - sie posttraumatisch bedingt sein können - wie bei mir. Die Verletzungsschmerzen der HWS bei mir sind dann auch psychisch überlagert. Da kannst du aber mal im Internet nach einer Veröffentlichung von Professor Keidel suchen. Er hat über dieses Schmerzsyndrom einen wichtigen Beitrag geschrieben, den du Deiner Anwältin zeigen solltest, wenn Deine noch vorhandenen Schmerzen mit den Ausführungen dieses Arztes übereinstimmen.
Wäre dann auch für die gerichtliche Auseinandersetzung wichtig.

meine letzten Beiträge waren für Pechvogel.... (HWS-Instabilität) gedacht und nicht für Steffi (Tinnitus)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Rakobär, ja genau! Dieses Buch meine ich.

Hallo Rakobär,

Dr. Graf aus Trier macht inzwischen keine Gutachten mehr. Ebenso macht Dr. Kügelgen aus Koblenz keine Gutachten mehr. Die beiden haben mit Ihrer eigenen Paxis bzw. mit Ihrer Rehaklinik so viel zu tun, daß keine Zeit mehr für Gutachten bleibt.
Dies nur als Hinweis. Kann ich Dich mal direkt kontaktieren? Du bist ja wie schon über einen Kontakt zur Dir erfahren, mehr auf dem Gebiet der Unfallanalytik tätig, soweit ich mich erinnern kann. Das Gericht hat jetzt bei mir einen Psychiater für ein Gutachten festgelegt. Da möchte ich von jemanden wissen, wie dieses Gutachterinstitut einzuschätzen ist. Hast Du da aufgrund deiner intensiveren Präsenz hier im Forum Hinweise zum vom Gericht ausgesuchten Psychiater, dessen Namen ich hier noch nicht nennen möchte.
Bis gleich .... hoffentlich.
Gruß bobb
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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