zirkusdob
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Hallo, meine Töchter (11 und 6) warteten/standen am Rand eines beleuchteten Parkplatzes (es war schon dunkel) nach dem Zirkus darauf, dass ich sie abhole. Als ich auf den Parkplatz fuhr, sah ich wie ein Auto über den Fuß der älteren Tochter rollt und beide Kinder umgefallen sind.
Das Auto war komplett beschlagen, der Fahrer konnte nicht viel sehen.
Der Fuß ist zertrümmert und das Gelenk gebrochen und schlimme Weichteilquetschungen. Die ersten 12 Wochen darf der Fuß nicht belastet werden udn muss hochgelagert werden. Wie es dann weitergeht wissen wir noch nicht, hoffen aber das wenig Spätfolgen beleiben, zum Glück hat sie kaum/keine Schmerzen. Sie hatte mehrere Wochen mehrere Stifte im Fuß gehabt, die Schrauben sollen erst im Sommer entfernt werden.
Mit der großen Tochter sind wir jetzt in therapeutischer Behandlung, sie hat nachts immer Albträume.
Wir wollten eigentlich nicht klagen, der Unfallversursacher ist ein alter krebskranker Mann. Sehr nette Familie, Kontakt besteht regelmäßig.
Bekommen unsere Tochter Schmerzensgeld nur bei einer Klage, oder läßt sich das vermeiden und die gegnerische versicherung zahlt trotzdem Schmerzengeld?
Um welche Größenordnungen handelt es hier, mit und ohne Klage?
Viele Grüße!
Das Auto war komplett beschlagen, der Fahrer konnte nicht viel sehen.
Der Fuß ist zertrümmert und das Gelenk gebrochen und schlimme Weichteilquetschungen. Die ersten 12 Wochen darf der Fuß nicht belastet werden udn muss hochgelagert werden. Wie es dann weitergeht wissen wir noch nicht, hoffen aber das wenig Spätfolgen beleiben, zum Glück hat sie kaum/keine Schmerzen. Sie hatte mehrere Wochen mehrere Stifte im Fuß gehabt, die Schrauben sollen erst im Sommer entfernt werden.
Mit der großen Tochter sind wir jetzt in therapeutischer Behandlung, sie hat nachts immer Albträume.
Wir wollten eigentlich nicht klagen, der Unfallversursacher ist ein alter krebskranker Mann. Sehr nette Familie, Kontakt besteht regelmäßig.
Bekommen unsere Tochter Schmerzensgeld nur bei einer Klage, oder läßt sich das vermeiden und die gegnerische versicherung zahlt trotzdem Schmerzengeld?
Um welche Größenordnungen handelt es hier, mit und ohne Klage?
Viele Grüße!