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Unfall auf Weg zur Arbeit - wer übernimmt Schaden?

michakern

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Aug. 2017
Beiträge
5
Hallo ihr Lieben!
Vor 4 Tagen hatte ich einen Unfall mit einem auf meine Firma angemietetes Fahrzeug (Lieferwagen). Ich war auf dem Weg zur Arbeit, als es passiert ist. Zum Glück ist nur Sachschaden entstanden. Meine Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Meine Firma behauptet, dass das meine Versicherung übernehmen muss und wenn ich diesen Gesetzestext richtig interpretiere muss die Firma den Schaden übernehmen. Wer hat nun Recht?
 
hallo michakern,

willkommen in Forum.

Also meine Meinung nach:

Bei Personenschaden wäre die Berufsgenossenschaft zuständig, jedoch hast du - so wie du schreibst - nur Sachschaden erlitten.

Daher kommt für den Sachschaden die Hafpflichtversicherung des Unfallverursachers auf, soweit die Schuldfrage geklärt ist.

Dennoch empfehle ich den Arbeitswegeunfall der Berufsgenossenschaft zu melden und einen Anwalt aufzusuchen.

Lg. Rolandi
 
hallo michakern,

wer ist denn der Unfallverursacher, bist du Schuld.
Ein angemietetes Fahrzeug hat in der Regel eine Vollkaskoversicherung und die übernimmt den Schaden,
mir ist auch nicht Klar welche von deinen Versicherungen dafür aufkommen soll, deine private Haftpflicht aus jeden Fall nicht,

MFG M;arima
 
Hallo Michakern,

wie schon angesprochen haben die meisten Mietwagenfirmen eine Vollkasko. Die ist aber nur wichtig, wenn Du den Unfall selbst verursacht hast. Ansonsten muss die gegnerische Versicherung dafür einstehen.

Eine Besonderheit gibt es allerdings bei Mietwagenfirmen. Die geben immer eine relativ hohe Selbstbeteiligung an ihre Kunden weiter. Man kann diese auch bei Zahlung eines Betrages bei Abschluss des Mietvertrages auf null setzen lassen.

Bis Du angestellt oder Subunternehmer? Als Angestellter bist Du über den Arbeitgeber abgesichert, auch, wenn er anders darüber denkt. Wenn er keinen Passus im Arbeitsvertrag eingearbeitet hat und Du nicht vorsätzlich den Unfall herbei geführt hast, wird er den Schaden selbst tragen müssen. Im schlimmsten Fall und er will den Schaden tatsächlich auf Dich abwälzen und zieht Dir die Summe vom Lohn ab, dann bleibt Dir nur noch der Gang vors Arbeitsgericht.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Michakern

für Deine Frage gibt es einfache Antworten: Da Du nur einen Sachschaden am Auto hast (Keinen Personenschaden bei Dir) zahlt bei Deiner Nichtschuld der gegenerische Haftpflichtversicherer den Schaden. Hast Du den Unfall selbst verschuldet, die Vollkaskobversicherung Deines Mietwagenvermieters - wenn Du die denn auch abgeschlossen hast. Wenn nicht - dann zahlst Du.

Grüße

Dieter
 
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