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Unfall auf Toilette = Dienstunfall

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Eine Mitarbeiterin des Bezirksamts geht in ihrer Behörde zur Toilette und stößt sich den Kopf. Ist das privates Pech oder ein Dienstunfall? Darüber hat nun ein Gericht entschieden.

http://www.spiegel.de/karriere/beru...t-als-dienstunfall-fuer-beamte-a-1094100.html

Die Frau wollte den Streit vor Gericht ausfechten und hatte damit nun letztlich Erfolg. Die Richter verpflichteten ihren Arbeitgeber, die Verletzung als Dienstunfall anzuerkennen (Aktenzeichen VG 26 K 54.14).

Gang zur Toilette - "eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit"

Die Begründung: Ein Dienstunfall setze "einen Körperschaden infolge eines plötzlichen Ereignisses in Ausübung oder infolge des Dienstes" voraus. Dies sei hier der Fall, urteilten die Richter. Der Zusammenhang sei gegeben, weil sich der Unfall während der Dienstzeit am Dienstort ereignet habe.

Die Richter gaben zu, dass der Gang zum Klo selbst "erkennbar keine dienstlich geprägte Tätigkeit darstelle", sondern in die private Sphäre des Beamten falle. Aber: Toiletten gehörten "zum vom Dienstherrn unmittelbar beherrschbaren räumlichen Risikobereich".
Der Aufenthalt auf der Toilette ist von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen. Auf das Beamtenrecht sei dies aber nicht übertragbar, so die Berliner Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Haftung bei Toilettenunfällen ließ das Gericht die Berufung zu.

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Ich habe nichts gegen Beamte, aber deren Sonderstellung selbst beim Toilettengang stört mich schon ein wenig.

Heisst es nicht: Vor Gesetzt (und Gott) sind alle Menschen gleich?
 
Hallo oerni,

ich verstehe, dass du über die Ungleichbehandlung "stolperst", aber ich verstehe deinen Schluss daraus nicht.
Für mich folgt aus der Sachlage die Forderung, dass auch die Gesetzliche UV den Toilettengang während der Arbeitszeit in ihren Leistungskatalog mit aufnehmen müsste - und dann kommts sicher noch auf den Unfall selber und die Ursache an (z. B. bei Unfällen wegen defekter Räume).

Das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig und es ist nicht unwahrscheinlich, dass die nächste Instanz es sieht wie du und für Beamte auch klar geregelt wird, dass der Toilettengang ausgeschlossen wird.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

bitte wegen mir nicht verzagen, wir haben es alle schwer genug.

Ich würde bei Bestätigung des Urteil`s in nächster Instanz, die Rechtsprechung im UV Recht entsprechend anpassen.

Das meine ich mit vor dem Gesetz sind alle gleich.
 
Nein, oerni, kein Grund zu verzagen.

2013 hatte das Gericht bei einem anderen Beamten entschieden, dass zwar der Gang zur Toilette versichert ist (übrigens auch bei Arbeitnehmern ist das so), nicht aber der Aufenthalt in den Örtlichkeiten. Diesbezüglich gab es bisher keinen Unterschied zw. dem Versicherungsschutz von Arbeitnehmern und Beamten.

Toiletten-Besuch: Nur der Weg dorthin ist versichert
Wenn Arbeitnehmern auf dem stillen Örtchen ein Unglück passiert, gilt das nicht als Arbeitsunfall. Das musste ein Polizist erleben, der sich beim WC-Besuch verletzte und einen Antrag auf Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall stellte.
Anerkennung als Dienstunfall abgelehnt
Auf der Toilette ist ein Polizist nicht im Dienst, sondern in privater Angelegenheit unterwegs. Das entschied das Verwaltungsgericht München (Az.: M 12 K 13.1024) und wies die Klage eines Beamten ab.

Der Polizist hatte geklagt, weil er sich beim Zuziehen einer WC-Tür den Finger derart eingeklemmt hatte, dass dieser an den nachfolgenden Tagen stark anschwoll. Daraufhin beantragte der Verletzte die Anerkennung eines Dienstunfalles und damit die Erstattung der Arztkosten - ohne Erfolg.

Das zuständige Landesamt für Finanzen verweigerte die Anerkennung als Arbeitsunfall, weil sich die Verletzung nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ereignete. Vielmehr seien die »Geschäfte«, die man normalerweise auf der Toilette erledigte, »privatwirtschaftlicher Natur«. Kurz gesagt: Auf dem WC ist der Polizist Privatmann.
Quelle/Text: dpa, arbeitssicherheit.de
http://www.arbeitssicherheit.de/de/...r-Gang-auf-die-Toilette-ist-unfallversichert/

Der Journalist verwendet tw. den Begriff "Arbeitsunfall" und "Arbeitnehmer", es handelte sich um einen Dienstunfall eines Beamten.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Dienstunfall = Arbeitsunfall

Hallo@,

ich habe von dem Urteil auch Kenntnis genommen und da wurde doch auch meine Reko-Seele angesprochen als Unfallanalytiker, musste aber auch irgendwie schmunzeln. Die Frage ist: Wie kann man sich auf einer Toiltte am Fenster mit dem Kopf stoßen? Sind die Toilettenräume so klein oder was war hier der Auslöser?

Dienstunfälle sind ja auch Arbeitsunfälle, heißen nur anders.

http://www.unfallreko.de/seite/225550/arbeitsunf%C3%A4lle.html

Ich hatte ja schon einige interessante Fälle, aber solch einen Fall noch nicht.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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