• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Streiterei mit Versicherung nach Bagatellschaden

dsad

Neues Mitglied
Registriert seit
23 Aug. 2016
Beiträge
2
Hallo allerseits!

Ich habe mich soeben bei diesem Forum angemeldet, da sich bei mir ein Rechtsstreit anbahnt und ich gerne ein paar andere Meinungen zu meinem Sachverhalt hören würde. Ich schildere mal:

Ich bin Person A, unterwegs mit dem PKW im dichten Stadtverkehr. Die Straße hat in meine Richtung zwei Spuren, eine Geradeaus-Spur und eine Rechtsabbiege-Spur. Beide Spuren sind mit entsprechenden Pfeilen auf einer Strecke von mindestens 50 Metern als solche markiert.

Ich stand in der rechten Spur etwa 30 Meter vor der roten Ampel, vor mir andere wartende Fahrzeuge. Als die Ampel (für beide Richtungen) grün wurde, fuhr ich gemeinsam mit den anderen Fahrzeugen los. Nun überholte mich in der linken Spur ein anderes Fahrzeug (B). Vor mir scherte es in die rechte Spur ein. Durch den Beschleunigungsvorgang war ich aber schon schneller als das B. Ich bremste stark, konnte aber eine leichte Berührung etwa 5-10 Meter vor der Ampel nicht mehr verhindern. Es entstand ein kleiner Schaden ( je ca. 500€) an beiden Fahrzeugen (A: Stoßfänger vorne links, B: Radkasten hinten rechts)

Die Polizei nahm den Schaden auf. Ich wurde eine Stunde lang von netten Polizisten verhört. Die Rechtslage war laut den Polizisten eindeutig. Der Unfallgegner verweigerte aber jede Aussage.

Am gleichen Tag meldete ich bei meiner und bei der gegnerischen Versicherung den Schaden. Nach etwa drei Monaten erreichte mich von der Versicherung von B die Information, dass das Bußgeldverfahren gegen B eingestellt wurde und daher die Versicherung davon ausgeht, dass B nicht Schuld am Unfall sei. Kurz darauf informierte mich meine Versicherung, dass B den Schaden an seinem Fahrzeug reguliert haben möchte und mich als Schuldigen sieht.

Nun ist es aber so, dass ich seit einigen Jahren eine Dashcam im Auto habe, die auch diesen Unfall aufgezeichnet hat. Ich hatte keiner beteiligten Partei davon etwas gesagt, da ich den Schadenshergang für offensichtlich hielt und nicht mit diesen Problemen gerechnet habe.

Ich war nun bei einem Anwalt für Verkehrsrecht und habe ihm das Video mit einer Bitte um seine Einschätzung gezeigt. Er meint, dass ganz klar folgendes zu sehen ist:
- B überfährt beim Spurwechsel mit 50% seines Fahrzeuges eine durchgezogene Linie
- B beginnt erst ca. 1 Sekunde vor dem Zusammenstoß mit dem Blinken
- Mein Sicherheitsabstand ist ca. 10 Meter groß
- Mein Bremsvorgang beginnt sofort nachdem B sich in Richtung meiner Spur bewegt

Ich habe also meine und die Versicherung von B über das Video informiert. Meine Versicherung will das Video erst im Falle eines Prozesses haben. Die Versicherung von B meinte, dass sie es sich wohl mal anschauen werden, informierten mich aber darüber, dass es vor Gericht wohl ohnehin nicht zugelassen werden würde. Ich befürchte also, dass mein Schaden nicht reguliert wird. Inzwischen hat mich auch meine Versicherung darüber informiert, dass B behauptet, der Spurwechsel hätte nicht stattgefunden - mehr weiß ich nicht.

Nun ganz konkret meine Fragen:
- Wenn B auf Regulierung seines Schadens besteht, muss er dann meine Versicherung oder mich verklagen?
- Spielt der Ausgang dieses Verfahrens eine Rolle, wenn ich meinen Schaden von der Versicherung von B ersetzt haben möchte? Wird es ggf. zwei getrennte Verfahren geben oder wird das alles in einem Rutsch verhandelt?
- Besteht die Möglichkeit, B wegen der offensichtlichen Falschaussage anderweitig zu belangen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo dsad, willkommen im Forum.

Dass du die Verstöße gg. StVO - und den Unfallablauf - per Dashcam nachweisen kannst, ist etwas, was ich hier im Forum noch nie gelesen habe.
Kopier dir das Video und sichere das Original gut. Gib es nicht aus der Hand. Man weiß nie ...

Wurden am Unfallort auch Fotos gemacht?
Ist dein Auto schon repariert oder der Schaden noch vorhanden?

Der User Rekobär wird sich vermutlich melden. (Du kannst auch nach Beiträgen von ihm suchen, da gibt er eine meist eine Kontaktmöglichkeit an.) Er wird mit sich dem Thema, ob der Beweis einer Dashcamaufnahme zulässig ist, vermutlich schon befasst haben.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden!

Danke für die Informationen. Ich komme mir schon richtig schlecht mit meinem kleinen Kratzer am Auto vor, nachdem ich hier die vielen anderen Beiträge gelesen habe, bei denen es um Personenschaden und Todesfolge geht... Harter Tobak!

Kopier dir das Video und sichere das Original gut. Gib es nicht aus der Hand. Man weiß nie ...
Oh ja, das mache ich ganz sicher!

Ja, die Polizei hat beide Autos und den Unfallort (ohne Autos) fotografiert.

Ist dein Auto schon repariert oder der Schaden noch vorhanden?
Hmm, nächstes Thema... Letzte Woche hat jemand auf dem Parkplatz meinen Wagen angerempelt und damit exakt die gleiche Stelle getroffen, nur dabei noch viel mehr kaputt gemacht. Der war aber deutlich kooperativer!

Vielen Dank und viele Grüße, dsad!
 
Hallo dsad,

woran viele - auch polizei, anwalt und richter - meist nicht denken: die daten aus dem fahrzeugcomputer auslesen, falls (noch) vorhanden. ob es in dem fall sehr viel hergibt ist zwar zweifelhaft, aber im richtigen moment damit zu kommen *wink* kann die gegenseite auch ins schwimmen bringen (wenn nicht das video, dann eben nur die daten).


gruss

Sekundant
 
...
Hallo dsad,

für mich ist das bereits eindeutig

>>
(A: Stoßfänger vorne links, B: Radkasten hinten rechts)

Daran erkennt man doch den Spurwechsel - sollte man jedenfalls. Und die Einstellung eines Bußgeldverfahrens ist kein Beweis.

Meine Unfallgegnerin hat 35 Euro Verwarngeld bezahlt. Der Staatsanwalt stellt Bagatellfälle, die kein öffentliches Interesse nach sich ziehen, immer ein. Jedenfall wenn das UO keine eigene Strafanzeige stellt.

Mein Unfall zog einen Totalschaden des Autos sowie Personenschaden nach sich.


Alles Gute!
Christiane
 
Dashcamaufnahmen

Hallo Dsad,

tut mir leid, dass ich erst heute mal etwas dazu schreiben kann, aber ich war in den letzten Tagen gesundheitlich nicht in der Lage.

Also, es gibt verschiedene Urteile zur Beweiszulassung einer Dashcamaufnahme. In Deinem Fall könnte es sogar zugelassen werden sowohl im Prozess zur Abwehr der gegnerischen Ansprüche, als auch im Prozess, den Du gegen Deinen Gegner führen würdest. Das hängt damit zusammen, dass auf der Aufnahme nur der Unfallvorgang zu sehen ist.

Soweit, so gut. Nun hatte ja noch ein weiterer Unfallgegner später Deinen parkenden Wagen an der selben Stelle getroffen. Das Problem besteht jetzt darin, den Vorschaden vom jetzigen Schaden abzugrenzen, da Du den Vorschaden wahrscheinlich nicht reparieren hast lassen. Wird also etwas komplizierter.

Soweit erst einmal von mir.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Danke

Lieber Rekobär,

wünsche Dir gute Besserung u. sende Dir ganz viel positive Heilenergie!

mit den besten Genesungswünschen nach Berlin :)
Marcela

Liebe Marcela,

danke für die Genesungswünsche. Es ist zwar noch nicht ganz wieder gut, aber immerhin kann ich wieder arbeiten, wenn ich dafür momentan auch etwas länger brauche, als sonst.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Top