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Strafrecht - wie geht man vor?

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo,

Sachverhalt:
die liebe BG behauptet ca. 3 Jahre später, dass angeblich vor ca. 3 Jahren ein Gutachten in einer BG-Klinik stattfand, bei dem in einer Fachrichtung angeblich eine Teilnahme des UO stattfand und bei einer anderen Fachrichtung angeblich keine Teilnahme des UO stattfand, somit mangelnde Mitwirkung.

Tatsache und Wahrheit ist die: dass keine Gutachten dort stattfanden und auch nie die Rede davon war!

Welche Straftat liegt hier seitens der Klinik und der BG vor?

Welche Schritte sind am sinnvollsten?

Die angeblichen Unterlagen existieren in der BG-Akten nicht. BG und Klinik reagieren nicht darauf.
 
Hallo Rolandi,

am ehesten dürfte es doch wohl um einen Irrtum handeln, oder aber ein Missverständnis, das Du doch leicht aus der Welt schaffen kannst. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rolandi,

damit du nicht nur kurze Antworten und Rückfragen bekommst,
braucht man mehr Infos (siehe Sekundants Nachfragen).

Nicht alle, die helfen können und wollen, können sich alle deine Themen durchlesen.

Mir scheint, es ist ein großes Durcheinander.
Wenn ich in anderen Themen richtig mitgelesen habe, hast du keinen Anwalt /RA) bzw. hast deinem RA nicht mehr vertraut und das Mandat gekündigt.

Zur BG-Frage:
Zitat:
Sachverhalt:
die liebe BG behauptet was bedeutet "behauptet"? hast du das schriftlich? oder hat dein früherer RA das schritflich? ca. 3 Jahre später wann: Ende 2014? , dass angeblich vor ca. 3 Jahren ein Gutachten in einer BG-Klinik stattfand, bei dem in einer Fachrichtung (konkreter?) angeblich eine Teilnahme des UO stattfand und bei einer anderen Fachrichtung (konkreter?) angeblich keine Teilnahme des UO (= Rolandi?) stattfand, somit mangelnde Mitwirkung. Hat die BG wegen "mangelnder Mitwirkung" weitere Leistungen schriftlich abgelehnt? wann?

Tatsache und Wahrheit ist die: dass keine Gutachten dort stattfanden und auch nie die Rede davon war! Wenn es Gutachten (GA) der BG gab und sie wegen der Ergebnisse die Leistungen verweigern, dann müssen sie dir die Ergebnisse vorlegen können.

- Zu einem GA muss schriftlich eingeladen werden, 3 GA zur Auswahl etc. ... Hast du (oder UO) eine Einladung bekommen? Zu den 2 Fachrichtungen (s.o.)?
- Wenn keine Einladung, dann vermutlich "verstecktes Gutachten" ... bin kein Experte.

Das ist alles kein Strafrecht. Gesetzliche Unfallversicherung, BG=Sozialrecht (oder, folks?)
*
Falls du hier nicht alles schreiben kannst, musst du dich zusätzlich auch um andere Hilfe bemühen.
Vielleicht hat dazu noch jemand einen Tipp.

Ich wiederhole mich, aber:
Ich habe bei der Unabhängigen Patientenberatung UPD gute Erfahrungen gemacht.
Google o.a. zeigt dir, wo sie in deiner Nähe sind.
Die Beratung ist nicht teuer (10,-) bis kostenlos.
Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert!

Ich weiß nicht, ob du verstanden hast, dass
- die BG dir solche Behauptungen wie oben nachweisen können muss
- es wichtig ist, dass (auch) DU alles schriftlich hast und machst. Alles muss nachweisbar sein.
- du dein Recht auf Akteneinsicht rechtlich durchsetzen kannst, wenn du deine (vollständige) Akte schriftlich mit Fristsetzung beantragt hast. (Wie das geht, findet man samt Vordruck im Forum. Bitte selber versuchen zu suchen.)

Alles Gute
und liebe Grüße

HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht alle, die helfen können und wollen, können sich alle deine Themen durchlesen.

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für das ausführlichere beschreiben.

gruss

Sekundant
 
hallo,

angeblich schreibe ich - weil das was die BG behauptet nicht existiert hat und stattgefunden hat und auch keine Rede davon war.

Akteneinsicht - keine Reaktion seitens der BG-Klinik und der BG - das nennt man dann Amtsermittlung - das Ganze ist kriminell mit gorben Vorsatz -

Trotz Klarstellung gegenüber der BG und der BG-Klinik erfolgt keine Reaktion. - gesicherte Nachweis über die Zustellung der Klarstellung ist vorhanden.

Die unabhängige Patienberatung verfasst keine Schriftsätze und gibt hierzu keine sonstige Hilfe und erklärt nur das man schwer gegen die ankommen kann. Wird nicht tätig - wie ist es mit eurer Patienvertretung vor Ort?

Ist hier der Strafanwalt der erster Weg? Oder wie wird Ihr vorgehen?
 
Hallo Rolandi,

wenn Du es zur Anzeige bringen willst, dann schreibe grundsätzlich immer wegen Verdacht auf ........

Einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt brauchst Du in der Regel nicht, denn der Staatsanwalt muss von Amts wegen ermitteln. Deine Anzeige muss den Sachverhalt darstellen und Deine Verdachtsmomente möglichst detailiert darstellen (möglichst mit Kopien des Schriftwechsels belegen)
Hüte Dich davor Behauptungen aufzustellen, denn das ist nicht gut für Deine eigene Position.
 
hallo,

welche Fristen sind im Strafrecht einzuhalten? Ab wann läuft die Frist?

Unter welcher Straftat würde es eurer Meinung nach fallen?

Gibt es außerdem noch andere Rechtsmittel, neben dem Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht?
 
hallo Ranjo,

verstehe ich es richtig, für Betrug - dein Link - wäre die Verjährung 5 Jahre. Das heißt also man hätte 5 Jahre Zeit die Tat anzuzeigen, weil die Verjährung noch nicht eingetreten ist oder?
 
Danke, Rajo, für deinen Hinweis, bei einer Anzeige von "Verdacht auf Betrug" zu sprechen. Ich überlege, ob ich eine Versicherung anzeigen soll.

Fehler können in einem Versicherungsverfahren ja passieren, aber wenn die Häufung den Eindruck eines Zermürbungsversuchs oder finanziellen Ausblutens (Klagen ist ja abhängig vom Streitwert seeeehr teuer) hat, ist der Betrugsverdacht bei mir da.

LG
Lindgren
 
Danke, Rajo, für deinen Hinweis, bei einer Anzeige von "Verdacht auf Betrug" zu sprechen. Ich überlege, ob ich eine Versicherung anzeigen soll.

Hallo Lindgreen,
mein persönlicher Tipp: Lass es.
Warum willst du sicher wissen?
Weil die Voraussetzungen ("Betrugsabsicht") für Betrug von den Gerichten in Deutschland extrem hoch gehängt werden und bei Versicherungen ohnehin kein Staatsanwalt Lust hat etwas zu unternehmen.
Dich kostet das ganze trotzdem Ressourchen, die du bestimmt für andere Dinge besser gebrauche kann, weckt Hoffnungen...
Ich hatte das Thema letztes Jahr mit einem andere Forumsmitglied im Bezug auf Mediziner.
Ich hatte ihm aus o.g. Gründen abgeraten. Er hat die Anzeigen gemacht, ich glaube es tat ihm auch irgendwie; nachdem Motto wenigstens mal wieder etwas versucht und gehandelt haben.
Wenn man es so sieht kann man natürlich in solchen Fällen Anzeige erstatten.

VG DH
 
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