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statt Unterschriften nur Siegel im SG-Urteil

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo zusammen,

Sachverhalt:
Urteile des SG/LSG erfolgen als beglaubigte Abschrift, d. h. nur Stempel mit der Aufschrift:
"beglaubigte Abschrift" draufgestempelt auf der 1. Seite des Urteils
am Schluss des Urteils:
nur ein Dienstsiegel, also kein Beglaubigungsvermerkt mehr ab dem 01.07.2014.

Hoffe auf eure Hilfe/Aufklärung hierzu:

stimmt es, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (eJustice) zum 01.07.2014
an alle Beteiligen
keine unterschriebenen Ausfertigungen des Urteils
und auch kein Beglaubisgungsvermerk
mehr übersandt werden durch die Sozialgerichte/Landessozialgerichte?

stimmt es, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des erlektronischen Rechtsverkehrs zum 01.07.2014 sollten diese die beglaubigten Abschriften ersetzen, auf denen der Beglaubigungsvermerk durch das Dienstsiegel ersetzt wird?

d. h. also, dass Urteile des SG bzw. LSG ab 01.07.2014 nur ein Dienstsiegel hat und sonst nichts und auf der 1. Seite einen Stempel mit der Aufschrift: Beglaubigte Abschrift, Beglaubigunsvermerk auf der letzten Seite des Urteils entfällt?

Wie bekommt man dann das Urteil mit Unterschriften vom SG, LSG?

Ist das bei euch auch so?

Vielen Dank für eure Meinung dazu im Voraus.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,


Gemäß § 2 Abs.2 Informationsfreiheitsgesetz NRW besteht der Informationsanspruch gegenüber Gerichten nur, soweit Verwaltungs- Aufgaben betroffen sind.

Da Ihre Anfrage, wieso Richter ....... sein Urteil nicht unterschreiben musste, insoweit ein konkretes Verfahren betrifft, besteht somit kein Auskunftsanspruch nach diesem Gesetz.
Wir teilen Ihnen jedoch mit, dass gemäß § 275 Abs.2 StPO nur das Originalurteil vom Richter unterschrieben wird.
Dagegen werden Ausfertigungen und Auszüge des Urteils gemäß § 274 Abs.4 StPO nur vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und mit dem Gerichtssiegel versehen.

Einfach Klasse wie unsere Justiz uns UO einfach abserviert. Es ist doch so das gewisse ......... meinen alles sei Rechtens und wir haben es unheimlich schwer dagegen mal als
Gewinner hervorzugehen.

LG Wolle
 
hallo,

vielen Dank oerni,
vielen Dank wolle53,

der Dienst-Siegel soll ausreichend sein im Urteil.
Stempel mit Aufdruck: beglaubigte Abschrift reicht aus auf der 1. Seite des Urteils
kein Beglaubigungsvermerk mehr

Lg. Rolandi
 
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