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Staatsanwaltschaft stellt auf Grund eines Gutachtens verfahren ein

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Liebes Forum,

ich kenne mich im Strafrecht nicht aus.
Ein Patient ist in Folge einer "Neuland OP" verstorben. Zwar erst 6 Monate später jedoch an Folgen der OP.

Es gibt zwei Gutachten, eines das obiges bestätigt und das vom Geschädigten bzw. dem Ehegatten in Auftrag gegeben wurde.
Darauf hin wurde Strafanzeige gestellt allerdings nicht vom Geschädigten sondern von der Staatsanwaltschaft.
Diese gab ein zweit Gutachten in Auftrag.
Dieser Gutachter hat mit allem Geschick das denen zur Verfügung steht
versucht durch sein Gutachten die entsprechenden Ärzte "rauszuhauen".
Die Staatsanwaltschaft hat nun das Verfahren aufgrund dieses Gutachtens
eingestellt ohne meiner Meinung nach weiter zu prüfen sondern übernimmt einfach dieses Schlechtgutachten meiner Meinung nach ungeprüft.
Es ergeben sich aber zwischen den beiden Gutachten zahlreiche Ungereimtheiten. Es wurde schon Beschwerde gegen die Verfahrensseinstellung eingereicht. Nun lese ich aber, es gibt hier wenig Chancen.
Hab man hier den überhaupt eine Chance gegen solch einen Schlechtachter. Der Gutachter ist Befangen, als Nebenkläger kann man aber nicht dagegen vor gehen. Wo kann man Informationen finden?
 
Hallo Espresso,

viel Möglichkeiten gibt es da leider nicht. Bei einer Beschwerde über die Verfahrenseinstellung schaut sich, wenn der jenige Glück hat, noch der Generalstaatsanwalt die Akten an.

Meist wird das "im Namen des Volkes" welches sich ja beschwert dann nicht weiter verfolgt.

Ist wie mit den Versicherungsgesellschaften, die tausendfach Betrug begehen und jeder weiß es. Die müssen sich nicht an Gesetze halten, können machen was sie wollen und der "kleine Mann" kann nur hoffen, das er an einen guten und erfahrenen Richter im Zivilverfahren kommt.
 
hat man als Nebenkläger nicht die Möglichkeit Fragen zu stellen?
Die Fragestellung der Staatsanwaltschaft an den Gutachter war zu dünn
bzw. nicht ziel gerichtet schreibt sogar der Gutachter!

Zeugen wurden nicht befragt! Dieses "Experiment" wurde vom Gutachter verschleiert, das es ein Heilversuch war geht im Gutachten unter.
Das kann es ja nicht sein oder?
 
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