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Spätes Sachverständigen Urteil

Matder

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Sep. 2016
Beiträge
1
Hallo zusammen,

ich hatte Anfang April diesen Jahres einen Autounfall. Dabei ist mir eine Dame vorne links gegen mein Auto gefahren. Polizei kam, verwarnte sie da sie unrechtmäßig die Spur gewechselt hatte und Sie gab das ihrer Versicherung weiter.

Ich bekam dann post von ihrer Versicherung und habe deren Papierkram ausgefüllt. Eigentlich hatte ich mir dazu auch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt besorgt. Den habe ich damals aber nicht mitgeschickt sondern nur die Summe irgendwo in den Formualren der Versicherung eingetragen. Dann hat die Versicherung erstmal 4 Monate nichts gemacht (Ermittlungsakte der Polizei kam nicht).

Dann kam das Schreiben, dass die Versicherung nur 50 % übernimmt, da Sachlage unklar (keine Zeugen und Einschätzung der Polizei ist den Versicherern egal). Aber gut. In dem Brief werde ich aufgefordert einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu schicken oder der Versicherung die Schadensbegutachtung zu gestatten.

Meine Frage ist: Kann ich jetzt (nach gut 5 Monaten) noch einen Gutachter einschalten, um den Schaden zu schätzen? Das Auto hatte seit her natürlich keinen weiteren Unfall, wurde aber bewegt, da es trotz Schaden noch problemlos.

Vielen Dank im Vorraus für eure Meinung, gerne auch mit Quellen (ADAC, Gerichtsurteile etc.)

Schönen Abend und unfallfreie Fahrt.

Matder
 
Schadenhöhe

Hallo Matder,

wie hoch ist denn der ursprüngliche Kostenvoranschlag der Werkstatt ausgefallen? Grundsätzlich hast Du bei einen unverschuldeten Unfall das Recht auf einen freien Sachverständigen Deiner Wahl. Auch, wenn die Versicherung eine Schuldteilung vorschlägt, anders kann man das auch nicht nennen, hast Du das Recht Dir selbst einen Gutachter zu nehmen.

Allerdings gibt es bei der Sache einen kleinen Haken. Deshalb auch meine Frage nach der Schadenhöhe. Es gibt nämlich eine sogenannte Bagatellgrenze (derzeit 750,00 EUR - ausgenommen sind sogenannte wirtschaftliche Totalschäden). Unterhalb der Bagatellgrenze kann die Versicherung die Zahlung des Gutachterhonorars verweigern.

Hioer noch ein bischen zum Thema Schadengutachten zum nachlesen, da ein Kostenvoranschlag weitere Positionen nicht berücksichtigt.

http://www.unfallreko.de/seite/271802/schadengutachten.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
hallo Matder,

habe dein Problem mit einem VersicherungsSB mal angesprochen. Er meinte: mache doch ein Bild der Beschädigung und schicke es zusammen mit dem bereits zeitnah erstellten Kostenvoranschlag jetzt hin und teile denen mit, dass du keine Mitschuld trägst.

Dann warte ab und wenn die nicht wollen, frage einen Fachanwalt. Achte, wie Rekobär es bereits sagte auf die Bagatellgrenze.

LG Teddy
 
Der Vortrag einer 50/50 Regel verunsichert meist den Geschädigten und es vergeht mehr und mehr Zeit. Das ist auch der Sinn einer 50/50 Regel, den meist wird ein Fahrzeug repariert und gerade beim Fahrspurwechsel lässt sich der Schädiger vom Geschädigten nicht trennen und die Gerichte entscheiden dann nach Aktenlage und folgen den ersten Anschein eines Fachkundigen durch die Versicherung.
Viele denken Sie haben ein KFZ Gutachten ja erstellen lassen. Der scheint trübt, meist sind die gemachten Bilder für eine Unfallrekonstruktion unbrauchbar. Im gerichtlichen Verfahren Sachverständigengutachten wird eine klassische Fahrzeuggegenüberstellung gemacht und sie werden mit den Kopf schütteln müssen, wenn die 50/50 Regel in eine für sie nachteilige Schadensquote anders umgewandelt wird.

An den Unfallschäden beider Fahrzeuge kann man genau differenzieren, wer stößig war. Doch dazu müssen die Fahrzeugschäden verwertbar dokumentiert werden.
 
Hallo Matder,

Unfall in Deutschland | ADAC

"Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Sind die Forderungen an die gegnerische Versicherung berechtigt, trägt sie bei unverschuldetem Unfall auch die Kosten."

Auch hier kommt es auf die Schadenshöhe an.

MFG Marima
 
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