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(Sehr)Spätfolgen eines Unfalls

Kasandra, darf ich auch?

§ 199 BGB

Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen



(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren

1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und

2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Maßgeblich ist die früher endende Frist.

(4) Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.

(5) Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so tritt an die Stelle der Entstehung die Zuwiderhandlung.

wohlgemerkt: wenn keine massnahmen dagegen getroffen wurden, deshalb auch die frage nach evtl urteil oder vergleich.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

vielleicht kann ich ein wenig zur Klärung beitragen.

Es handelt sich um einen Schulunfall (Gesetzliche Unfallversicherung) selbst nach 40 Jahren muß diese Gesetzliche Unfallversicherung auch ohne Urteil weiter leisten. Schwierig kann es werden, wenn keinerlei Unterlagen mehr vorhanden sind, davon gehe ich aber bei diesem Fall nicht aus.

Die neurologische Behandlung, aber auch jede weitere mit dem damaligen Unfall zusammenhängende Leistungen müssen auch durch den Rechtsnachfolger getragen werden. Wichtig ist der Nachweis des Unfallzusammenhangs.

Zum Beispiel: OP im Schulalter nach Schulunfall mit verbleibender Schraube im Fuß, keine MdE und auch keine medizinische Behandlung notwendig. Dann fängt nach 40 Jahren die im Fuß verbliebene Schraube an Sorgen und Schmerzen zu machen. klare Unfallfolge- also Leistungspflicht der damaligen Gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn der Unfall als Folge eines Verkehrsunfalls (sog. Wegeunfall) passiert ist, dann gab es eine Haftpflichtversicherung. Diese ist durch Verjährung außen vor, selbst wenn plötzlich das Bein abfaulen würde, die GUV allerdings nicht... zum Glück

Gruß von der Seenixe
30 Jahre später
 
Hallo HOlgk,

letztes beim Suchen fand ich folgende Seite ....
www.praxisvita.de
durch Austausch bekam ich einen Hinweis zur chinesischen Medizin ....
www.tcm-am-uke.de = Uniklinik Hamburg / chinesische Medizin Telefon 040 / 42916350

Vielleicht wäre das eine Möglichkeit für Dich?

Alles Gute!
Christiane
 
Hallo HOIgK,

zum rechtlichen kenn ich mich selbst eh null aus.

Ich denke das dir ggf ein Schmerztherapeut weiterhelfen könnte bzgl. der Schmerzproblematik.

Dauerhafte Schmerzen mindern die Lebensqualität enorm. Ich wünscje dir von Herzen das sich ein Arzt eingehend damit befasst und dir helfen kann.
Jedoch müsste für eine erfolgreiche Schmerztherapie am besten auch die Schmerzursache klar sein. Nervenschmerzen haben häufig einen anderen/eigenen Behandlungsweg bzw. u.a auch eigens Medikamente die besser dafür wirken.

Darfst/kannst du Physiotherapie z.b machen?

LG und gute Besserung

Cyborg
 
Vielen Dank für eure Tpps.

Ich bin an einem Punkt, an dem ich bereit bin alles in Erwägung zu ziehen.

Die Kostenübernahme scheint im Übrigen kein Problem zu sein.

Was die Physiotherapie angeht, bin ich halt auf ein Rezept angewiesen. Ich muss halt auf den Neorologen hoffen. Wenn das nur nicht so lange dauern würde und der Orthopäde nicht ohne den Befund nichts unternimmt.
 
Grüß Dich HOlgk!



01
Schon die Behauptung, da können man allenfalls medikamentös was machen, ist etwa 30 Jahre hinter'm Mond. Wozu zum Teufel meint denn der eigentlich, dass es eine multimodale Schmerztherapie gibt?

02
Da hat die Deutsche Gesellschaft zur Erforschung des Schmerzes z.B. erkannt, dass es sehr viele Methoden gibt, mit denen man dem Schmerz auf die Plautze rücken kann. Nicht jede hilft jedem. Aber man muss dann schon mal probieren und mit eineigem Gestaltungswillen da drauf gehen:

Natürlich auch mit Medikamenten, aber auch mit Physiotherapie, Entpsannungstherapie, seltsamerweise auch mit Hypnose (!)(Es gibt aber Leute, die darauf ansprechen!), es ist verblüffend, was es da alles gibt, von Psychologie bis Balneologie.

Schaut man sich gründlich um, sind das Dutzende von Methoden. Das wird z.B. ambulant, aber auch stationär gemacht, vor allem in schwierigen Fällen - und Deiner ist durchaus einer, weil dem Schmerz so lange die Chance gelassen wurde, sich festzufressen.


03
Ich habe hier Erfahrungen von so ungefähr 15 oder 20 Leuten vorliegen, die habe ich in das Algesiologikum nach München geschickt. Das ist eine Arztpraxis, in der Therapeuten der verschiedensten Richtungen so etwas machen (sog. "MVZ", "Medizinisches Versorgungszentrum"): Schmerz in die Zange nehmen, und zwar allen Seiten. Garantieren kann ich keinen Erfolg. Nicht allen hilft's.

Aber:

So ungefähr die Hälfte ist hinterher mit signifikant besserer Lebensqualität rausgekommen. Und das ist m.E. jeden Versuch wert!


04
Besuche die Internetseite des Algesiologikums. Und dann gehe folgenden Hinweisen nach:

Der Leiter ist ein Dr. Thoma, das ist der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft zur Erforschung des Schmerzes. auch da kann man etwas finden. Diese wissenschaftliche Gesellschaft hat eine Schwester, das ist die Deutsche Schmerzliga. Sie ist mehr für die Patienten gedacht. Auch da schau mal nach.

05
Solche Schmerzzentren gibt's woanders auch. Übrigens: Dein Problem gehört zur Anästhesie, und da gibt's zu weitere Zusatzausbildung "Spezielle Schmerztherapie". Jetzt hast Du wenigstens mal die richtige Facharztrichtung. Dahin lässt Du Dich überweisen, mach da mal Druck drauf.

ISLÄNDER
 
Hallo HOlgK,

dein:
Nun ehrlich gesagt habe ich die ganze Zeit, also seit der letzten Begutachtung in den 90zigern in der Unfallklinik in Murnau und der Aussage "das wird nicht mehr besser" gar nichts unternommen.

Letzte Woche war ich dann das erste Mal wieder in dieser Sache beim Arzt, beim Orthopäden.

Heute ist mir klar, dass das falsch war. Ich habe viel zu lange gewartet und bin jetzt in der Situation nicht länger untätig sein zu wollen/können.

Die lange Untätigkeit könnte mir jetzt bei den Ärzten unter Umständen zum Nachteil gereichen. 30 Jahre ist nichts und plötzlich kommt er und macht auf Schmerzen.

Die waren aber immer da! Lange Zeit wurde es auch besser aber inzwischen...
Vielleicht bin ich aber jetzt in einem Alter, in dem man das alles nicht mehr so einfach wegsteckt. In jungen Jahren erträgt man offensichtlich leichter.

Auch... wenn ggf. die BG wieder mit ihm Boot ist,
hast du es "richtig" erfasst!

Die lange Untätigkeit - Nachteil gereichen- Schmerzen Die waren aber immer da!

Bitte nimm es nicht persönlich;)

Aber, man spielt in so Angelegenheiten nicht den starken Mann und beißt auf die Zähne, sondern man geht alle 1/2 J. oder jährlich mal zum Orthopäden -Durchgangsarzt-Neuro. ,lässt auf die Sache schauen und es protokollieren.

Gerade z. B. bei Folgeschäden bei Privatunfällen, BUZ und Renten
oder REHA- Angelegeheiten mit der DRV ect., ist es sehr wichtig, dass man lieber mal "mehr" zum Arzt geht.

z. B. Aussage User:

Re: Spätfolgen von einem Arbeitsunfall
Hi,

Also nach 20 Jahren wird das schwer.
Natürlich könne Spätfolgen mit einem Unfall zusammenhängen. Wenn man in der Zwischenzeit beschwerdefrei war, wird natürlich jede BG erstmal einen Zusammenhang in Abrede stellen.

Was folgen wird ist ein endloser Gutachten-Marathon.


Dann gibt es noch andere Gründe, warum Schmerzen behandelt werden sollten

Nochmals deine Aussage:

Nervenzellen lernen schnell. Wenn sie über einen längeren Zeitraum immer wieder Schmerzimpulsen ausgesetzt sind – nach einer Verletzung, bei mangelhaft behandelten akuten Schmerzen – verändern sie ihre Struktur, ihren Stoffwechsel. Sie bilden vermehrt Rezeptoren aus, die schon bei schwachen Reizen oder sogar ohne jeglichen Reiz Schmerzsignale an das Gehirn weiterleiten. Die Nervenimpulse verselbständigen sich, die Zelle kann nicht mehr abschalten: Sie hat ein so genanntes Schmerzgedächtnis entwickelt. Der Schmerz ist nicht länger ein nützliches Warnsignal – er ist selbst zur Krankheit geworden.

Quelle:
https://www.dasgehirn.info/wahrnehmen/fuehlen-koerper/der-unendliche-schmerz-1


Grüße
Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
@Isländer:
Vielen Dank für deine Hinweise, ich werde mich kundig machen.

@Siegfried21:
Du hast vollkommen recht! Man beißt nicht auf die Zähne! Aber ich konnte irgendwie nicht anders. Nicht umsonst steht in einem der Gutachten aus Murnau "Neigt zu Untertreibungen". Es fällt mir schwer mich in dieser Sache zu öffnen.
Inzwischen bin ich aber (zumindest etwas) weiter.

Was meint ihr, kann/soll ich den Neurologen, falls er es nicht selbst in Erwägung zieht, auf solche von euch vorgebrachten Punkte (Schmerzgedächtnis, Schmerztherapie, Balneologie - muss ich noch googeln - usw.) hinweisen. Ich will dem Arzt ja nicht "auf den Schlips treten", kann aber auch da nicht ohne eine Perspektive irgendeiner Art rausgehen.
 
Hallo HOlgK,

versuch eine Überweisung in eine Schmerzklinik zu bekommen!
Dort sitzen die ganzen Spezialisten!
 
Danke, Micha, das werde ich versuchen.

Ich habe jetzt überraschenderweise bei einem anderen Neurologen in unserer Gegend, den mir auf der Orthopäde empfohlen hat, einen kurzfristigen Termin bekommen. Heute um 12:45 Uhr.

Ich hatte dem Orthopäden gesagt, dass ich erst in 2 Monaten einen Termin hätte und ich nicht weiß, wie ich die Zwischenzeit überbrücken soll und nicht so lange nichts machen kann. Er hat mir dann einen Neurologen genannt und gesagt, dass ich mich bei der Terminanfrage auf ihn berufen soll.

Und tatsächlich, es hat geklappt und ich komme hoffentlich nachher einen Schritt weiter.

Vielen Dank an alle für eure Tipps und Anregungen. Bin sehr gespannt wie das heute läuft und kann bei Interess ja hier berichten.

Habe meine ganzen alten Befunde zusammengesucht, oder sollte ich die vielleicht gar nicht mitnehmen? Ich denke das würde die ganze Sache vereinfachen.
 
Hallo HOlgK,

wie ist es gelaufen?
Hast du eine Überweisung in die Schmerzklinik bekommen?
 
Tja, wie ist es gelaufen? Nun, der Neurologe hat sich relativ viel Zeit genommen und auch Messungen mit Strom usw. vorgenommen, er hatte mich fast 1,5 Stunden "in der Kur".

Er hat eine Nervenschädigung bestätigt bzw. festgestellt, die meine Beschwerden verursachen.

Er war der Meinung, dass man da in erste Linie medikamentös vorgehen müsste und dass das in der Schmerzklinik auch so gemacht würde. Darüber hinaus würde dort auch noch anderes ergänzend gemacht werden, aber da das Ganze ein BG-Fall ist und über den Zuständigen BG-Durchgangsarzt, den Orthopäden laufen müsse, kann er mir keine Überweisung geben, dass muss der Orthopäde machen.

Der Orthopäde kriegt jetzt im Laufe der nächsten Woche den Befund vom Neurologen und dann muss ich wieder da einen Termin vereinbaren um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ich werde dort dann wieder versuchen eine Überweisung zur Schmerzklinik zu bekommen aber ob das klappt wird ein Stück weit wohl auch vom Befund des Neurologen abhängen. Der war unter dem Strich, so hab ich das zumindest rausgehört, der Meinung, dass die da auch nicht viel mehr machen würden.
Egal, ich werde es versuchen.

Glücklicherweise bin ich die nächste Woche krank geschrieben, denn so macht arbeiten keinen Spaß!

Noch was zu den Medikamenten, die ich wohl bekommen könnte, vielleicht hat da jemand von euch Erfahrung.

Diese wirken sich wohl - zumindest vorübergehend - auf die Fahrtauglichkeit aus, so der Neurologe, so dass ich kein Auto fahren dürfte. Über die Dauer von "vorübergehend" hat er sich nicht geäußert, hängt wohl auch von der Dossierung usw. ab.
Wir wirkt sich dass denn sonst noch so aus? Beispielsweise auf die Arbeitsfähigkeit. Ich bin nun kein Arzt, bei dem sich Fehler gleich tödlich auswirken würden, aber meine Fehler im IT-Bereich sind dann doch unter Umständen ganz schön weitreichend.

Wenn das mit der Schmerzklinik über die Schiene BG nicht klappt, könnte ich es ja nochmal über meine private Krankenversicherung versuchen. Die Folgen des Unfalls wurden damals gegen Aufpreis nicht ausgenommen.
Ist die Frage, ob ich dann da ohne Überweisung hin kann, denn als Privatversicherte benötige ich ja normalerweise auch nicht zwingend eine Überweisung.
Ich müsste mir natürlich die Kostenübernahme zur Sicherheit nochmals bestätigen lassen, aber vielleicht wäre das ggf. ein Plan B.

Die Sache mit den Medikamenten und den Nebenwirkungen gefällt mir gar nicht. Ich hoffe, das muss nicht zwingend so laufen, zumindest nicht ausschließlich. Ich kann doch das Zeug nicht mein Leben lang nehmen, dazu bin ich dann doch noch zu jung.

Also ist der derzeitige Stand, dass ich noch keine Überweisung in eine Schmerzklinik habe, tendenziell wohl zu einer Behandlung mit Medikamenten und den genannten Auswirkungen tendiert wird, sich das alles aber wohl erst im Laufe der nächsten Woche entscheidet.
 
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