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Schwerbehinderung und Entschädigung durch VA nach Klage f. Urlaub`?

Kasandra

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Registriert seit
28 Sep. 2006
Beiträge
8,675
Ort
Irgendwo im Nirgendwo
Hallo,

kennt sich jemand in einem solchen Fall aus?

Ich hatte ja schon mehrfach hier im Forum darauf hingewiesen, dass der GdB-Antrag von Berufstätigen innerhalb von 3 Wochen entschieden werden muss.

Das VA hält sich weder an die 3 Wochen, es folgt unsäglicher Schriftverkehr mit Widerspruch etc.

Danach Einreichung der Klage, Schriftverkehr Kläger - SG - VA usw.

Jahre ziehen sich ins Land und die Klage des Antragstellers wird positiv entschieden, es liegt eine Schwerbehinderung vor.

In den 2-3-4 Jahren des ganzen Prozesses kann man rückwirkend beim Finanzamt den Lohnsteuerfreibetrag nachberechnen lassen.

Aber wie sieht es aus mit den jährl. 5 Tage Mehrurlaub? Die sind ja nun futsch.

Muss das VA zumindest als Entschädigung die Urlaubstage auszahlen?

Wie werden wir entschädigt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
eine berechtigte Frage, wie ich finde. Denn mir geht es inzwischen genauso. Klage läuft...
Die 5 Tage zusätzlicher Urlaub sind für mich sehr wichtig, da ich eigentlich immer an der Kotzgrenze laufe, wie man so schön sagt. Mir bleibt jetzt nur, mir dann via Krankenschein (oder Stunden abbummeln, aber woher sollen Überstunden kommen, wenn man nicht mehr kann?) mal eine dringend benötigte Pause zu holen, bevor ich ganz am Ende der Kräfte angekommen bin. Natürlich über KK, da es über BG keiner machen will.
Laut Gesetz sind die 5 Tage ja nicht übertragbar ins nächste Jahr, von daher befürchte ich, dass wir auch da mal wieder die Dummen sind.
Eigentlich müsste man jedes Jahr, wo einem der Anspruch zusteht, 5 Tage unbezahlten Urlaub nehmen und den Verdienstausfall gleich mit einklagen...
Dann hat das VA wenigstens nicht mehr bei jedem Schwerbehinderten, den man nicht anerkennt, bis zu 5 Jahre den Zusatzurlaub gespart. Kommt bestimmt ne ordentliche Summe zusammen so hochgerechnet pro Jahr!
LG Ellen
 
Hallo Kassandra,

ich sehe da nur den Weg über die Amtshaftungsklage auf finanziellen Entschädigung der entgangenen Urlaubstage.

Gruß
tamatm
 
Hallo, das steht im SGB:


"Beschleunigtes Verfahren für erwerbstätige Personen

Für die Bearbeitungszeit gelten für erwebstätige Personen die in §§ 69 und 14SGB IXbenannten Fristen, die davon abhängen, ob für die Antragsbearbeitung ein Gutachter hinzugezogen werden muss. Die im Gesetz benannten Fristen sollen das Anerkennungsverfahren beschleunigen.

Das bedeutet: Soweit kein Gutachter hinzugezogen werden muss, beträgt die Frist für die Feststellung der Schwerbehinderung höchstens drei Wochen. Ist es erforderlich ein Gutachten einzuholen, sind für den Gutacherauftrag bis zu zwei Wochen einzuräumen (SGB IX§ 14Abs.5 Satz 5). Ist das Gutachten im Amt eingetroffen, muss eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen getroffen werden."

Lg Ellen
 
Hallo Michi,

ganz einfach, man muss sich strecken. D. h. seine Freizeit investieren und die SGB´s lesen und das WWW quälen. Dann findet man solche Dinge.


@ Tamtam,

hast Du schon Erfahrung mit einer Amtshaftungsklage? Kannst Du bitte etwas berichten?
Bin sehr neugierig.

Danke Dir schon mal.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Hallo Michi,
ganz einfach, man muss sich strecken. D. h. seine Freizeit investieren und die SGB´s lesen und das WWW quälen. Dann findet man solche Dinge.
es wäre für andere vieleicht hilfreich wenn du schreiben würdest wo es steht. (hab es gerade gesehen das Ellen es gepostet hat)
Ich brauch die Info nicht für meine SBA den den habe ich.
Aber für andere könnte das recht hilfreich sein.
Ich habe schon viel zeit Investiert -aber diese Info hatte ich bisher noch nicht.
Daher mein Interesse. Es ist schwer nach etwas zu suchen wo von man noch nichts mit bekommen hat.

Hast du vieleicht einen Anwalt den du bezüglich der Urlaubstage fragen kannst?

Danke Ellen das du es Kopiert hast.
Wenn anderen es jetzt darum geht, kann ich die Info weiter geben.
Grüße Michi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kassandra und Ellen,

gelten diese Fristen auch bei einem Verschlimmerungsantrag (derzeit noch GdB von 40)? Ich habe vor etwa 2 Monaten ein Schreiben vom VA bekommen, dass mein Antrag zu einem sozialmedizinischen Gutachter geht und die Bearbeitungszeit von der Verfügbarkeit eines solchen abhängt.

VG Drahtesel
 
Hallo Kassandra,
Wenn der Schwerbehindertenstatus rückwirkend Dir zugestanden wird, dann hast Du für diese Jahre auch den zusätzlichen Urlaubsanspruch. ABER dieser kann dann auch schon wieder verfallen sein... es kommt darauf an, wie " kulant" Dein Arbeitgeber ist.
 
Hallo Michi,


ich hatte hier im Forum schon mehrfach die Quelle gepostet.

Du hast mich nur gefragt, woher ich die Info habe.

@ Ellen,

danke für Dein erneutes Einstellen.


Naja, das ein AG dem AN nachträglich noch zig Urlaubstage zur Verfügung stellt kann ich mir nicht vorstellen. Hier entsteht ja auch ein massiver Schaden für den AG und warum sollte dieser für das Versagen von Ämtern aufkommen und dieses finanzieren?

Daher meine Frage nach der Haftung bzw. Wiedergutmachung des Amtes zumindest im finanziellen Bereich.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

Erfahrung hab ich: Krachend abgelehnt.

Bei mir hatte sich das Versorgungsamt mit Hilfe der Sozialgerichte geschlagene 12 Jahre Zeit gelassen, und mich durch vier Verfahren über drei Instanzen durch die Gerichte genötigt, bis es dann zum Vergleich kam.

Das Zivilgericht hat mich dann in erster Instanz wegen angeblich örtlicher Nichtzuständigkeit abblitzen lassen, dass OLG konnte ich dann von der örtlichen Zuständigkeit überzeugen - gleichzeitig meinte das OLG dann aber in die Beweisaufnahme eintreten zu müssen, obwohl es nur ein Rechtsmittelgericht ist. Mein PKH-Gesuch liegt zur Zeit noch mein BGH....

Gruß
tamtam
 
Hallo*,

@ Tamtam, danke für Deine Hinweise.

@ Michi, bei meinen Stichproben wird beim Antrag auf Schwerbehinderung überhaupt nicht abgefragt, ob man "Arbeitnehmer" o. "aktiv arbeitend" ist.

Ich habe aber dennoch z.B.. in Bayern die entsprechende Frage gefunden. Allerdings ohne Hinweis auf das richtige SGB und den §.

Die VA´s sind raffiniert, verheimlichen das beschleunigte Verfahren bei der Antragsstellung :)

Viele Grüße

Kasandra
 
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