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Schramme bei Einparken verursacht- Hab Panik!

Referendarin

Neues Mitglied
Registriert seit
5 März 2018
Beiträge
1
Hallo zusammen,

folgendes ist passiert. Heute früh habe ich versucht seitwärts zu parken und dabei den Wagen hinter mir gestreift; wobei ich sagen muss, dass ich das nicht mt Sicherheit sagen kann. Jedenfalls habe ich aber einen Zettel dagelassen, diesen in eine Folie gelegt und unter die Windschutzscheibe geklemmt. Ich habe auch gewartet; niemand ist gekommen. Ich bin dann zur Arbeit und irgendwie hatte ich ein weiterhin ein schlechtes Gewissen und hab mal bei meinem Bruder gefragt, ob das so ok ist und er teilte mir mit, dass ich die Polizei benachrichtigen müsste. Also hab ich das ca 4 std nach dem Vorfall auch getan. Ich bin hin, hab den Hergang geschildert; die haben meine Personalien aufgenommen und mir mitgeteilt, dass sie sich bei dem womöglich Beschädigten melden werden und außerdem muss geschaut werden, ob das nun Fahrerflucht durch mich gewesen ist, weil ich nicht direkt die Prüfung Polizei gerufen. Ich wusste nicht, dass man das muss und nahm an, dass der Zettel ausreicht. Nun weiß ich ja, dass Unwissenheit nicht schützen muss. Aber zur Polizei bin ich ca 4 Stunden später ja gegangen, um bei dem/der Beschädigten Wiedergutmachung machen zu können. Nun hat sie mich vorhin angerufen und teilte mir mit, sie sei mir dankbar, dass ich so ehrlich bin und dass sie das so nicht kennt und bereit ist, das außergerichtlich zu klären. Die Polizei wird sich definitiv bei ihr melden. Wenn sie nun sagt, dass sie keine Anzeige erstatten möchte, muss ich noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen? Ich bin ja bereit, für den Schaden aufzukommen!!! Ich hab mich scheinbar ja nicht ganz richtig verhalten, weil ich die Polizei nicht gleich gerufen habe. Nun habe ich echt Panik und Sorge vor dem was mir blühen könnte. Ich hatte sowas noch nie und echt Bammel. Kann mich jemand bitte aufklären? Danke schonmal !
 
hallo,

wie die situation letztendlich beurteilt wird hängt von mehreren faktoren ab. aber panik ist trotzdem nicht angebracht.

wenn du den vorfall bereits bei der polizei gemeldet hast, sollte eigentlich schon geklärt sein, wie die sache behandelt wird. viele möglichkeiten gibt es da nicht. entweder wurde dir tatsächlich eine unfallflucht vorgehalten, worauf du aber ausdrücklich hingewiesen worden sein müsstest und zumindest eine vernehmung erfolgte.
andere mögichkeit wäre lediglich der vorwurf einer ordnungswidrigkeit (sachschaden verursacht) und eine verwarnung ausgesprochen wurde. das kann ein bussgeld beinhalten, muss aber nicht. vor allem kenne ich es in der art, dass gerade bei einer meldung eines unfalls nur eine mündliche verwarnung ausgesprochen wird ohne ein bussgeld zu verhängen.

es kommt sicher auf auf die gesamten umstände an, von denen du hier nur einen teil schilderst. es ist zwar als eine (letztlich sicherste) möglichkeit, den unfall polizeilich an ort und stelle aufnehmen zu lassen, wenn kein verantwortlicher fahrer oder halten greifbar ist. andererseits hast du deiner schilderung zufolge an der unfallstelle gewartet und dann eine nachricht hinterlassen. es würde noch die frage aufwerfen, ob du nicht aktiv nach dem fahrer hättest suchen können.
das alles hängt auch von den örtlichen gegebenheiten ab, welches umfeld (stadtbereich, ländlicher bereich) vorherrscht, ob ggf in naheliegenden geschäften der fahrer hätte gefunden werden können etc.
aber nachdem als folge der unfallmeldung offenbar kein vorhalt gemacht wurde wegen fahrerflucht, sollte sich deine panik auch wieder legen. und die angelegenheit scheint sich ja auch mit dem unfallgegner regeln zu lassen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Referendarin,

auf welchem Fachgebiet ist denn Deine Refendarzeit? (nur mal interessenhalber gefragt)

Sekundant hat Dir ja schon eine ganze Reihe von Tipps gegeben. Deshalb kann ich mich auch kurz fassen.

Die Polizei macht bei der Zulassungstelle eine Halterabfrage und ermittelt so die Adresse des Unfallgegners, bzw. dem, dem das Fahrzeug gehört. Da Du ihm sowohl einen Zettel hinterlassen hast, als auch am selben Tag die Polizei über den Vorfall informiert hast, wird, sollte es tatsächlich zur Staatsanwaltschaft gehen, dass Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt werden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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