Grüß Dich, Steven85,
01
Ich würde die Versicherung fragen, wer bitte eine MdE von 30 % geschätzt hat. Ich würde verlangen, dass sie Dir alle medizinischen Unterlagen, Gutachten und Beurteilungen, die sie von Dir hat schickt. Darauf hast Du Anspruch, § 28 BDSG.
Weiterhin würde ich der Versicherung per Einschreiben schreiben, denn auch darauf hast Du anch BDSG Anspruch:
"Nach dem, was ich hier erleben muss -30 % MdE für eine komplette Armlähmung- entziehe ich hiermit der Versicherung die Schweigepflichtsentbindungserklärung. Bitte geben Sie die Original-Schweigepflichtsentbindugnserkläung heraus.
Ich will nicht, dass mit meine ggesundheitlichen Daten beliebig derartiger Mißbrauch getrieben wird, daher muss ich vorsichtshalber untersagen, dass keine meiner gesundheitlichen Daten Ihr Haus verlassen dürfen.
Weiter bitte ich um Mitteilung: Wem (bitte mit Namen udn Anschrift) haben Sie bereits welche meiner Daten herausgegeben?
Bitte ereldigen Sie das so, dass ich am 4.5.2017 die Erledigung in Händen halte".
02
Eine MdE von 30 % für einen vollständig gelähmten Arm (keine Restfunktion mehr möglich) ist absurd.
03
Für was gibt's denn "30 % MdE"? Nur zum Vergleich:
(a)
30 % wäre in Ordnung, wäre das Schulterkugel in günstiger Position versteift: Wobei der Schultergürtel gut beweglich sein muss, Ellbogen, Handgelenk und Finger voll intakt.
(b)
30 % gibt es für ein Handgelenk, das kommplett versteift ist, wenn das in nicht günstiger Position ist (sonst: 20 %)
(c)
30 % gibt es für eine Hand, wenn der 2. und der 4. Finger amputiert sind.
04
Für einen komplett gelähmten Arm gibt's id.R. 70 %.
05
Die Zahlen sind nicht ISLÄNDERS Wunschzahlen, sondern die aus Der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedVO), dort Anhang, dort Punkt 18.13.
06
Bei Schiltenwolf/Hollo, (= vormals: Rompe/Erlenkämper), Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane finde ich 30 % MdE für eine Schultergelenk, das so kaputt ist, dass man damit den Arm um etwa 40 Grad seilich vom Körper abspreizen kann und 40 Grad nach vorn anheben kann. Das ist nicht üppig, aber damit kann man im Stehen in der Küche schon noch was tun.
Das Buch ist eine "Gutachterbibel" der Orthopäden.
07
Schneller Blick in den "Widder/Gaidzik", Begutachtung in der Neurologie, 2. Auflage: Denn das ist die Gutachterbibel der Neurologen: Ist der Amplexus total ausgefallen, dann ist der Arm komplett gelähmt. Widder/Gaidzik schlagen dafür 75 % MdE vor.
08
Es ist wahr, dass es mit der Einschätzung der MdH Probleme gibt. Aber Haushalt ist halt handwerkliche Arbeit. Dieser Gesichtspunkt spricht für eine %-Zahl der MdH, die höher liegt als die MdE. Das wird die Verischerung kaum glauben wollen, weil es eine Meinung ist, die erheblich verbreitet ist. Klagen hilft da schon eher.
Single-Haushalt kann man nicht den Schaden verkleinern durch geschicktes Tauschen von Arbeit unter den Haushaltsteilnehmern. Diese Kompensation ist also nicht möglich. Ob mit "langsamer Arbeiten" oder "Pausen machen" viel geholfen ist, so dass das ein Grund ist, die MdH unter der MdE anzusetzen, ist fraglich.
09
"8,50 Euro/Std".: Das Urteil kenn ich, es bezieht sich auf einen Haushaltsführungsschaden, der nur im Jahr 2009 aufgereten war. Betrachtet man nur die Lohnentwicklung in den alten Bundesländern, so sagt das Statistische Bundesamt: + 17,58 % von 2009 bis 2017. Da wären wir da schon bei 10,00 Euro/Std, allein damit.
Das setzt voraus, dasss 8,50 Euro/Std. o.k. war anno 2009. Da habe ich redliche Zweifel.
10
Die probiern's halt mal....ob Du Dich rund machen lässt. Aber immerhin, sie fangen ja ausch schon an zu zucken!
ISLÄNDER
P.S.: Tippfehler gefunden? Ich bin großzügig, ich schenke ihn Dir!
01
Ich würde die Versicherung fragen, wer bitte eine MdE von 30 % geschätzt hat. Ich würde verlangen, dass sie Dir alle medizinischen Unterlagen, Gutachten und Beurteilungen, die sie von Dir hat schickt. Darauf hast Du Anspruch, § 28 BDSG.
Weiterhin würde ich der Versicherung per Einschreiben schreiben, denn auch darauf hast Du anch BDSG Anspruch:
"Nach dem, was ich hier erleben muss -30 % MdE für eine komplette Armlähmung- entziehe ich hiermit der Versicherung die Schweigepflichtsentbindungserklärung. Bitte geben Sie die Original-Schweigepflichtsentbindugnserkläung heraus.
Ich will nicht, dass mit meine ggesundheitlichen Daten beliebig derartiger Mißbrauch getrieben wird, daher muss ich vorsichtshalber untersagen, dass keine meiner gesundheitlichen Daten Ihr Haus verlassen dürfen.
Weiter bitte ich um Mitteilung: Wem (bitte mit Namen udn Anschrift) haben Sie bereits welche meiner Daten herausgegeben?
Bitte ereldigen Sie das so, dass ich am 4.5.2017 die Erledigung in Händen halte".
02
Eine MdE von 30 % für einen vollständig gelähmten Arm (keine Restfunktion mehr möglich) ist absurd.
03
Für was gibt's denn "30 % MdE"? Nur zum Vergleich:
(a)
30 % wäre in Ordnung, wäre das Schulterkugel in günstiger Position versteift: Wobei der Schultergürtel gut beweglich sein muss, Ellbogen, Handgelenk und Finger voll intakt.
(b)
30 % gibt es für ein Handgelenk, das kommplett versteift ist, wenn das in nicht günstiger Position ist (sonst: 20 %)
(c)
30 % gibt es für eine Hand, wenn der 2. und der 4. Finger amputiert sind.
04
Für einen komplett gelähmten Arm gibt's id.R. 70 %.
05
Die Zahlen sind nicht ISLÄNDERS Wunschzahlen, sondern die aus Der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedVO), dort Anhang, dort Punkt 18.13.
06
Bei Schiltenwolf/Hollo, (= vormals: Rompe/Erlenkämper), Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane finde ich 30 % MdE für eine Schultergelenk, das so kaputt ist, dass man damit den Arm um etwa 40 Grad seilich vom Körper abspreizen kann und 40 Grad nach vorn anheben kann. Das ist nicht üppig, aber damit kann man im Stehen in der Küche schon noch was tun.
Das Buch ist eine "Gutachterbibel" der Orthopäden.
07
Schneller Blick in den "Widder/Gaidzik", Begutachtung in der Neurologie, 2. Auflage: Denn das ist die Gutachterbibel der Neurologen: Ist der Amplexus total ausgefallen, dann ist der Arm komplett gelähmt. Widder/Gaidzik schlagen dafür 75 % MdE vor.
08
Es ist wahr, dass es mit der Einschätzung der MdH Probleme gibt. Aber Haushalt ist halt handwerkliche Arbeit. Dieser Gesichtspunkt spricht für eine %-Zahl der MdH, die höher liegt als die MdE. Das wird die Verischerung kaum glauben wollen, weil es eine Meinung ist, die erheblich verbreitet ist. Klagen hilft da schon eher.
Single-Haushalt kann man nicht den Schaden verkleinern durch geschicktes Tauschen von Arbeit unter den Haushaltsteilnehmern. Diese Kompensation ist also nicht möglich. Ob mit "langsamer Arbeiten" oder "Pausen machen" viel geholfen ist, so dass das ein Grund ist, die MdH unter der MdE anzusetzen, ist fraglich.
09
"8,50 Euro/Std".: Das Urteil kenn ich, es bezieht sich auf einen Haushaltsführungsschaden, der nur im Jahr 2009 aufgereten war. Betrachtet man nur die Lohnentwicklung in den alten Bundesländern, so sagt das Statistische Bundesamt: + 17,58 % von 2009 bis 2017. Da wären wir da schon bei 10,00 Euro/Std, allein damit.
Das setzt voraus, dasss 8,50 Euro/Std. o.k. war anno 2009. Da habe ich redliche Zweifel.
10
Die probiern's halt mal....ob Du Dich rund machen lässt. Aber immerhin, sie fangen ja ausch schon an zu zucken!
ISLÄNDER
P.S.: Tippfehler gefunden? Ich bin großzügig, ich schenke ihn Dir!