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Schadenersatz wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren

Wer führte Schadenersatzverfahren wegen überlanger Gerichtsverfahrensdauer


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bayern-sepp

Mitglied
Registriert seit
25 Juli 2009
Beiträge
34
Ort
Ingelheim
Am 3. Dez. 2011 trat das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (GRG) in Kraft. Es gilt für alle Gerichtszweige und sieht einen Entschädigungsanspruch bei Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer vor.
Der Entschädigungsanspruch ist in den §§ 198 - 201 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Dieser Entschädigungsanspruch galt auch für Verfahren, die beim Inkrafttreten des GRG bereits anhängig waren und für abgeschlossene Verfahren, der überlange Dauer als Beschwerde beim Europ. Gerichtshof für Menschenrechte anhängig war, sog. Übergangsvorschrift.
Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sollen die Auswirkungen des GRG evaluiert werden.
Damit auch die Interessen von Betroffenen gehört werden, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen, die ich dann an das Bundesministerium der Justiz weiterleiten werden:


  1. Wer führt oder führte aufgrund der Übergangsvorschrift ein Verfahren wegen überlanger Dauer eines Zivilverfahrens.
  2. Hat das zuständige Oberlandesgericht als Gericht des ersten Rechtszugs die beantragte Entschädigung anerkannt?
  3. Hat das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen?
  4. Wenn das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen hat, wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht?
  5. Wer hat die Kosten des Prozesses/der Prozesse zu tragen?
  6. War es schwierig, einen Rechtsanwalt für den Schadenersatzprozess zu gewinnen?
  7. War es schwierig, einen Rechtsanwalt beim BGH für die Revision zu gewinnen?
 
Hallo bayern-Sepp,

das sollte aber auch für Gerichte gelten.
Z.B. Das zuständige LG meiner Mum hat sage und schreibe...2 Jahre...gebraucht um die Landesärztekammer,mit der Bitte um Gutachtervorschläge für den neurologischen Bereich, anzuschreiben und ganze 6 Wochen um einen Brief an meinen Anwalt weiterzuleiten.

DAS IST EINFACH OHNE WORTE, oder?

GlG
für Nessa
 
Überlange Verfahrensdauer

Deine Erfahrung, Nessa, ist der Grund, warum ich die Anfrage gemacht habe. Ich bin nämlich der Meinung, daß das Gesetz in Deutschland ein "Papiertiger" ist. Ich werde für meine Frau nochmals zum Europäischen Gerichtshof gehen. Warum?
Das Verfahren meiner Frau gilt als sog. Altfall. Wir haben Klage beim Oberlandesgericht eingereicht. Verfahrensdauer bei Ihr vor dem Landgericht insgesamt 10 Jahre. Ein Parallelverfahren ihres Dienstherrn wegen desselben Sachverhalts war nach 4 Jahren vor dem Landgericht beendet. Das Land Hessen hat von den 10 Jahren aber nur 15 Monate anerkannt und vor dem OLG Recht bekommen. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen, obwohl in der amtlichen Begründung zum Gesetz festgestellt ist, daß die Revision zuzulassen ist, wenn es zu einer einheitlichen Rechtsprechung führt. In den Anfängen des Gesetzes war wohl eine einheitliche Rechtsprechung notwendig. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH zurückgewiesen. Nun kommt aber das Problem: Hätte ich die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, wäre der meiner Frau zugesprochene Schadenersatz unmittelbar an sie geflossen. In Straßburg gibt es keine Gerichtsgebühren. Da wir aber einen Teil der Gerichtskosten vor dem OLG und die gesamten Kosten für die Revision zahlen mußten, haben wir unter dem Strich draufgezahlt.
Ich habe diese Erfahrungen mittlerweile der zuständigen Sachbearbeiterin im Bundesministerium für Justiz übermittelt. Zwischenzeitlich habe ich aber erfahren, daß die Dame einen Kommentar zu diesem Gesetz geschrieben hat und für mich dafür für eine kritische Betrachtung ausfällt. Ich werde dies dem Bundesjustizminister mitteilen.
 
hi bayern-sepp,

das ist unglaublich....aber warum hessen und nicht bayern?
Also wir haben auch Probleme mit Hessen...vielleicht das selbe LG?
Das wäre doch mal interessant zu erfahren.
Wir können das leider nicht öffentlich machen,haben noch einiges durchzustehn. Um was ging es bei deiner Frau? Wir sind mit der Zeit genauso weit/lang wie ihr. Wegen den Verzögerungen seitens des Gegners müßten viel drastischere Strafen ausgesprochen werden...was sind für eine Versicherung denn 5 % vom Streitwert,das sitzen die doch lachend auf eine A....backe ab, aber was ist mit den Gerichten? Würden die dann, bei einer schnelleren Verfahrenszeit, nicht ungerechte Urteile verkünden.
Unsere Erfahrung war folgende: Der Richter hatte sich die Akte so gut wie garnicht angeschaut,denn sein Wissen über diesen Fall war katastrophal.
Wie sagte unser Anwalt...der hatte kein Bock.
Man darf nicht überlegen,das diese Stimmung über das Leben eines Menschen mit Familie entscheidet.

Daher unsere Bitte und unser Flehn.

Lieber Herr Richter,Sie haben die Zukunft und das Leben von einer ganzen Familie in der Hand. Sie müssen doch beim Durchlesen der Akte merken, das alle Verletzungen vom Unfall sind und alle Gutachter die Unwahrheit geschrieben haben. Das ist so eindeutig.

Tja lieber bayern-sepp und liebe mitopfer,ist das nicht ein tolles Gute-Nacht-Gebet?

GlG
für Nessa
 
Wir haben Klage beim Oberlandesgericht eingereicht. Verfahrensdauer bei Ihr vor dem Landgericht insgesamt 10 Jahre.
Das Land Hessen hat von den 10 Jahren aber nur 15 Monate anerkannt und vor dem OLG Recht bekommen. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen, obwohl in der amtlichen Begründung zum Gesetz festgestellt ist, daß die Revision zuzulassen ist, wenn es zu einer einheitlichen Rechtsprechung führt.

Hallo Bayern-Sepp,
kannst du etwas zu den Kosten der Klage beim OLG sein.

10 Jahre vor einem LG in Hessen? Klingt nach meinen Freunden vom LG Frankfurt die einen auf jeden Verhandlungstermin 5,5 Monaten warten lassen. Die Hälfte meiner Verfahrensverwaltenden Richter haben während ihrer Zuständigkeit genau ein Schreiben an uns aufgesetzt:

"sind sie (jetzt endlich) mit einem schriftlichen Verfahren einverstanden"

Wir haben dreimal auf denselben Schriftsatz nein geantwortet.
geändert hat sich auf dem Schriftsatz nur das Datum und der zuständige Richter. Dreimal mit viel Abstand hintereinander dasselbe Schreiben. :eek:

Meiner Erfahrung nach besonders unmotiviert im Verfahren bearbeiten sind Vorständler des hessischen Richterbundes! :mad:

VG DH
 
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