bayern-sepp
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Am 3. Dez. 2011 trat das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (GRG) in Kraft. Es gilt für alle Gerichtszweige und sieht einen Entschädigungsanspruch bei Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer vor.
Der Entschädigungsanspruch ist in den §§ 198 - 201 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Dieser Entschädigungsanspruch galt auch für Verfahren, die beim Inkrafttreten des GRG bereits anhängig waren und für abgeschlossene Verfahren, der überlange Dauer als Beschwerde beim Europ. Gerichtshof für Menschenrechte anhängig war, sog. Übergangsvorschrift.
Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sollen die Auswirkungen des GRG evaluiert werden.
Damit auch die Interessen von Betroffenen gehört werden, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen, die ich dann an das Bundesministerium der Justiz weiterleiten werden:
Der Entschädigungsanspruch ist in den §§ 198 - 201 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Dieser Entschädigungsanspruch galt auch für Verfahren, die beim Inkrafttreten des GRG bereits anhängig waren und für abgeschlossene Verfahren, der überlange Dauer als Beschwerde beim Europ. Gerichtshof für Menschenrechte anhängig war, sog. Übergangsvorschrift.
Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sollen die Auswirkungen des GRG evaluiert werden.
Damit auch die Interessen von Betroffenen gehört werden, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen, die ich dann an das Bundesministerium der Justiz weiterleiten werden:
- Wer führt oder führte aufgrund der Übergangsvorschrift ein Verfahren wegen überlanger Dauer eines Zivilverfahrens.
- Hat das zuständige Oberlandesgericht als Gericht des ersten Rechtszugs die beantragte Entschädigung anerkannt?
- Hat das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen?
- Wenn das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen hat, wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht?
- Wer hat die Kosten des Prozesses/der Prozesse zu tragen?
- War es schwierig, einen Rechtsanwalt für den Schadenersatzprozess zu gewinnen?
- War es schwierig, einen Rechtsanwalt beim BGH für die Revision zu gewinnen?