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Schülerunfallrente und Erwerbsminderung zusammen?

Divenire

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Mai 2017
Beiträge
137
Website
www.ps3conclase.com
Hallo an alle :)


Ich habe folgendes Problem;

In den Jahren 2005,2007 und 2008 hatte ich Schulunfälle, weshalb ich mehrmals operiert wurde, zuletzt im November 2015, und seit 2005 eigentlich ohne Unterbrechung in medizinischer und physiotherapeutischer Behandlung bin (lief leider einiges schief bei der Behandlung...).
Im Jahr 2006 hatte ich noch einen privaten Sportunfall in der Tanzschule, der die gleiche Verletzung wie 2005 bewirkte.
(Unfälle betrafen Verletzungen von Kniestrukturen beider Beine).


Im Jahr 2015 meinte das Jobcenter, dass ich einen Antrag auf volle bzw. teilweise Erwerbsminderung stellen soll, da ich seit Jahren ne AU hatte und ich wohl in einen anderen Leistungsbereich "verlegt" werden soll.

Ich hatte dann einen ärztlichen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung und nahm nur meine Unterlagen bezüglich der Schulunfälle mit (sind alleine schon 2 dicke Leitz-Ordner damals gewesen). Ich habe noch meine anderen gesundheitlichen Probleme geschildert.
(Muss aber dazu sagen, dass ich mich zuvor aus zeitlichen Gründen schlicht mit dem Thema auch gar nicht befassen konnte).


Nun ist es so, dass meine ganzen Diagnosen ...naja, auf zwei "reduziert" wurden, die zwar nirgendwo stehen, aber den Anschein erwecken "da sei ja nichts". Ich habe nun den Ablehnungsbescheid also den entgültigen Widerspruchsbescheid erhalten und sollte nun Klage erheben.


Des Weiteren hat nun meine D-Ärztin in die Wege geleitet, dass ich nach 12 Jahren Leidensweg endlich eine Schülerunfallrente bekomme (siehe anderer Post von mir), obwohl meine bg-liche Behandlung noch lange nicht abgeschlossen ist.



- Nun frage ich mich, ob das überhaupt geht?
Kann man eine Schülerunfallrente und eine Erwerbsminderungsrente gleichzeitig beziehen?

- Hat jemand Ahnung, wie man eine Klage bezüglich der Erwerbsminderungsrente schreibt? Kann ja schlecht sagen "siehe med. Unterlagen" xD


Danke :)
 
Ja man kann eine EMR + MdE Rente gleichzeitig beziehen. Ggf. gibt es noch Kappungsgrenzen.

Die MdE-Rente ist auch nicht zu versteuern.

Du bist ja noch sehr jung und ich kenne Deine andere Diagnose nicht.

Ebenso nicht Deinen erlernten Beruf.

Wenn Du aber Deinen Beruf aufgrund der Unfallverletzungen nicht mehr ausüben kannst, dann ist die BG gesetzl. verpflichtet Dich umzuschulen.

Für die andere Erkrankung ist die BG / UK selbstverständlich nicht verantwortlich.

Noch eine Frage: Hast Du die Gutachten welche im Auftrag der BG / UK seit dem Jahr 2005 in Auftrag gegeben hat vorliegen?

Welche Bescheide liegen Dir vor?

Hast Du schon Deine UK-Akte angefordert, damit Du verstehst was läuft?

Viele Grüße

Kasandra
 
@Kasandra:

Ich habe noch keinen Beruf erlernt. Ich wurde wegen der Schulunfälle und der vielen Fehltage vom Schulsystem vor den Abiprüfungen quasi "rausgekickt" -.-'
Aber gesundheitlich war auch kein Schulbesuch mehr möglich :(

Erst 10 Jahre nach dem ersten Unfall wurde ein Gutachten auf Drängen meines damaligen Anwalts erstellt. Ich wollte Schülerunfallrente und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen von Nachhilfeunterricht.
Das erstelle Gutachten von 2015 wurde 2016 als "nicht verwertbar" von der UK erklärt; sie hätten mir sonst beides gewähren müssen...
Und ja, das habe ich vor mir liegen.


Ich fordere seit 4 Jahren meine vollständige UK-Akte an, und ich mir fehlen immer noch alle Unterlagen (bis auf den Unfallaufnahmebericht des D-Arztes) ALLE Unterlagen. Ansonsten habe ich im Ordner klaffende Lücken -.-
Ich fordere ständig meine Akten an und es passiert einfach nichts... War sogar schon persönlich bei der UK aber man durfte mir keine Akteneinsicht gewähren, da sie über keinen "Besucher-PC" verfügen -.-

Grüße
Divenire
 
Hallo,

das hört sich aber lustig an.....
Fahre noch einmal dahin und bestehe auf Deinem Recht. Sie dürfen keine Akteneinsicht verweigern. Nicht 4 Jahre warten. Ich lasse mir jedes Jahr die angefallenen Unterlagen zusenden seit 14 Jahren und immer schön mit Vollständigkeitserklärung durch die BG.
Und glaube mir, ich bekomme die wirklich zugesandt

Wie willst Du Deine Rechte wahrnehmen, wenn Du den Inhalt der Akten nicht kennst?

Gruß von der Seenixe
 
@seenixe:

Nicht dass ich wieder umsonst da hin fahre :/
Wie forderst du immer deine Akten an? Magst du mir deine erfolgsgekürten Sätze verraten?
Vielleicht sollte ich das mal dem Vorstand meiner UK auch schicken xDD

Was meinst du, mit "wie will ich meine Rechte wahrnehmen, wenn ich den Inhalt nicht kenne"?
Also was in die Arztberichte immer reingeschrieben wird, weiß ich ja im Groben, auch wenn ich die Unterlagen nicht erhalte... Bzw. sehr lückenhaft
 
Hallo,

Du glaubst nicht wirklich, was in so einer Akte alles drinsteht .....
Einfaches Schreiben: Hiermit bitte ich um die Übersendung einer Kopie meiner Akte mit einer Erklärung zur Vollständigkeit mit einer Frist von 14 Tagen.
Deswegen brauchst Du nicht den Vorstand belästigen ;-)
Da reicht der Bereichsleiter Deiner Bezirksverwaltung ;-)
Das Akteneinsichtsrecht ist Voraussetzung um entsprechende Anträge usw. stellen zu können.

Gruß von der Seenixe
 
@seenixe:

Sry für die Begriffsstutzigkeit, aber was/ wen meinst du mit "Bezirksverwaltung"?
Finde so etwas nicht http://www.ukbw.de ?

Ich hab meine Anfragen immer an den jeweils aktuellen Sachbearbeiter geschrieben (die werden ja mehrmals jährlich durchgewechselt -.- )... Ich bekam zwar Akten, aber eben nur medizinische Unterlagen und da eben auch nicht alle -.-

Grüße
 
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