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Richterliche Unabhängigkeit aus anderer Perspektive

@oerni

du weisst wohin mit den entscheidungen und den namen der richter ...?!

ich schrieb mal das prozentuale verhältnis des ausgangs der entscheidungen wäre nur ein indiz, aber gleichzeitig ist es auch eines! und der nachweis machts, nicht der gefühlte %-satz.


gruss

Sekundant
 
@Sekundant
PDF ist zu Dir unterwegs, Richternamen bin ich überfragt.

Natürlich sagt das % Verhältnis etwas aus und man muss einfach mal darüber nachdenken und ggf. berichten.
 
Hallo oerni

Ich kenne mir zwar auf dem Gebiet der Sozialgerichte nicht aus, aber was unterschiedet deine Verfahren von den 5% die ihre Verfahren gewonnen habe.
Ich lese mir die positiven sowie die negativen Urteile durch und verwende die mich betreffenden Sätze.

MFG Marima
 
Ja zu 100 % nachdem ich meine Schriftsätze selber geschrieben habe.
 
Hallo Marima,
das ist der einzig richtige und erfolgversprechende Weg - Top!
Gruß Prowler
 
Hallo oerni

Es ist nicht böse gemeint, es war eine ernst gemeinte Frage, warum haben die 5% ihre Klage gewonnen und wie hat das Gericht dieses begründet.

Erfolg habe ich mir hart erarbeitet, Mitleid kriegt man geschenkt.

MFG Marima
 
hallo Marima,

deine frage "was unterscheidet deine Verfahren von den 5% die ihre Verfahren gewonnen haben" lässt sich m.A. nach leicht beantworten:

es ist das ergebnis aus selbst auferlegten planbaren ökonomischen und monetären gesichtspunkten und der allmacht von statistiken im verwaltungswesen.

ob es privaten versicherer, BGs oder sonst ein kostentragender leistungsträger ist, geht es darum, eine möglichst konstante und überschaubare grösse von kosten bei noch akzeptablem aufwand für den nutzen (sprich erfolg bei heilung, schadensersatz etc) zu erreichen. in jeder nur möglichen verwaltungseinheit wird das mangels betriebswirtschaftlicher richtgrössen aus vorgaben anhand von statistiken erreicht. in fällen, in denen eine statistik mal völlig aus dem ruder läuft, werden die kriterien der erhebung von zahlen vielleicht mal geändert (ich könnte bsp nennen), aber aufgegeben wird das system nie. es hätte gerade im sozialversicherungsbereich unvorhersehbare folgen, die kein politiker und schon gar kein anderer verantwortlicher überstehen würde.

ob die grenze nun bei 5, 10 oder irgend einer anderen %-marke liegt, ist da unerheblich. es geht nur um die konstanz und für zahlende kalkulierbaren und weitestgehend fixen aufwand. fällt man in den jeweiligen korridor, kann das auch an guter leistung liegen; zumindest ist mangelhafte leistung erst mal ein dankbar angenommenes kriterium für einen ausschluss.

es ist eine nicht belegte annahme von mir, aber ich bin sicher, dass es erhebungen in den unterschiedlichsten leistungskategorien von versicherern, BGs etc gibt, die eine zahlenmässige akzeptanz derer, die beiträge zu leisten haben ermittelt (vlg. mit kosten-nutzen-erhebungen bei werbemassnahmen).


gruss

Sekundant
 
Hallo Marima,
ich mutmaße mal, dass du ähnlich wie ich vorgegangen bist. Ich habe mir nicht nur “live“ Gerichtsverfahren meiner zuständigen Instanz angesehen, sondern auf Sozialgerichtsbarkeit.de sämtliche Verfahren durchgelesen, die meinem Fall ähnlich waren. Dadurch konnte ich relativ leicht herausfinden, auf was man achten muss, welche Gesetze wie gedacht sind, welche Fehler man vermeiden sollte usw.
Darauf habe ich dann meine Taktik aufgebaut, wie ich der Berufsgenossenschaft ein bzw. mehrere Schnippchen schlagen kann und sehe der anstehenden Verhandlung sehr gelassen entgegen. Niemals hätte mir ein Anwalt auch nur ansatzweise dieses Wissen und die in meinem Fall anzuwendenden Gesetze vermitteln, geschweige denn erklären können.
Dazu kommt dann noch dieses Forum und die Erfahrung und Fachkompetenz der bekannten Teilnehmer - Perfekt!
Danke dafür und schönen (Rest-) Sonntag
Gruß Prowler
 
Hallo Sekundant,

deine Aussage kann ich zu100% unterschreiben!
Ich kenne Gutachten die eklatante Fehler aufweisen gerügt wurden und dennoch für in Ordnung befunden wurden!
Nur so kann eine vorgegebenes Ziel erreicht werden!
 
@Sekundant

Der Richter beim SG Augsburg heißt Winkler (dürfte inzwischen im Ruhestand sein) (Posting #14)
Aktuell gibt es Frau Richterin Reif (ca 30J jung) und vom 18 Senat Frau Richterin Brummer.
Meine Klagen liegen alle bei der letzt genannten Richterin und so wie es aussieht sind Entscheidungen für mich bei ca. 0-1 %.
Schon allein weil ein Arzt schreibt, das CTS braucht nicht operiert werden, kann die MdE nicht 10 sein.
Der Arzt ist Neurochirurg und sagte Selbst, er kenne sich mit MdE nicht aus!
Aber da können noch so überzeugende Gründe angeführt werden, es wird immer für die Beklagte BG ETEM geurteilt.
Sozialgerichtliche Gerechtigkeit sieht anders aus und das was abgeht wird angeprangert, nur das hilft in meinen Augen noch.
 
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