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Reparaturkosten vs. Wiederbeschaffungswert nach Wegeunfall. Reparieren lassen oder Neuanschaffung eines Gebrauchten?

pta

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Feb. 2018
Beiträge
4
Hallo!
Meine Frau hatte eine Autounfall auf dem Weg zur Arbeit. Beide, also die Unfallgegnerin und sie hatten keinen Personenschaden. Zum Glück. Die andere Verkehrsteilnehmerin ist ihr ins Auto gefahren (seitlich/Heck). Die Unfallgegenerin hatte die Vorfahrt missachtet. Das sah die Polizei vor Ort auch so. Die Unfallgegnerin
steht auf dem Unfallbericht an erster Stelle und musste vor Ort 35.- Euro Bußgeld bezahlen.
Soweit so gut. Der Wagen wurde abgeschleppt, ein Gutachter bestellt. Wir hatten den Wagen vor knapp zwei Jahren gebraucht für 8.500 Euro bei einem Autohändler gekauft. Baujahr/EZ 2011. Jetzt hat der Wagen circa 65.000 Euro Kilometer gefahren. Laut vorläufigem Gutachten betragen die Reparaturkosten 6.900 Euro (plus ein paar zusätzliche, etwaige Risikokosten). Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 7.900 Euro. Es sah erst nach Totalschaden aus, aufgrund der Krafteinwirklung auf das Heck (Achse), laut Gutachter wohl kein technischer Totalschaden.
Für uns komplettes Neuland, da wir uns in dieser Thematik nicht auskennen.
Macht es Sinn den Wagen reparieren zu lassen oder doch einen anderen Wagen kaufen? Auch wenn der Wagen fachgerecht wieder hergestellt wird, bleibt es doch ein Unfallwagen. Was ist mit der Wertminderung. Der Wagen nutzt meine Frau nur für die Arbeit, Hin- und Rückweg. Ansonsten steht der nur in der Garage. Wir haben noch einen anderen Wagen, welcher mehr genutzt wird. Wir sind uns unsicher, ob wir den Wagen reparieren lassen sollen. Danke vorab für ein paar Tipps.
 
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MFG
 
Hallo pta,
beim Vergleich der Zahlen 6900 Rep Kosten und 7900 Wiederbeschaffungswert liegt hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Sachverständige müsste im Gutachten auch zur Frage der Wertminderung Stellung bezogen haben, sowie auch zum Restwert des Fahrzeuges. Ich würde bei der Zahlenkonstellation NICHT reparieren lassen, da Du ja hier fast am Totalschaden liegst. Hierbei noch nicht berücksichtigt, die von Dir angesprochenen Risiken, die immer vorhanden sind.Lass Dich auszahlen und kauf Dir ein unfallfreies Auto, davon hast Du gleichwohl mehr. Wenn Du reparieren lässt ,hast Du ein fettes Unfallauto, was sich beim Wiederverkauf rächen wird.

Grüße

Dieter
 
Hallo pta,

in Deinem Fall hätte der Gutachter auch Restwertgebote einholen müssen, da der Reparaturwert nah an den Wiederbeschaffungswert heran reicht und außerdem ein sogenanntes Reparaturrisiko besteht. An Eurer Stelle würde ich das Auto verkaufen und lieber ein Ersatzfahrzeug dafür besorgen. Jedenfalls rate ich das meinen Kunden immer in solchen Fällen, es sei denn, sie hängen aus welchen Gründen auch immer an ihrem Fahrzeug. Kommt aber nur selten vor.

Was den merkantilen Minderwert angeht, wie ihn Hans-Dieter Eichner ansprach, ist das so eine Sache. Bei einem Fahrzeug mit einem Alter von 6-7 Jahren kannst Du immer damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflicht diesen Wert bestreiten wird. Für den Minderwert gibt es verschiedene Berechnungsmethoden. Ich nutze übrigens die nach BVSK-Richtlinien. Diese erscheint mir zumindest einigermaßen objektiv zu sein.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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