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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

hallo spezialagent,

vielleicht zur Info wie es bei mir war.
Dienstunfall 12/1999 - anhaltend dienstunfähig - war vorher im Schuldienst A13 - mehrfache Überprüfungen durch Amtsarzt (95% der bestehender Schäden nur durch den Dienstunfall), sowie Rehas und diverse Gutachten. Gehalt weitergezahlt + Unfallfürsorge ca 100€ -
August 2002 Ankündigung der zur Ruhesetzung nur aus gesundheitlichen Gründen -
Dez 2002 zur Ruhesetzung mit 41% (7,2 Abschläge wegen vorzeitiger zur Ruhesetzung von erreichten 48% Ansprüchen). Widerspruch der Berechung, weil die Unfallfolgen bei der Versetzung in den Ruhestand nicht berücksicht worden waren.
2004 Aberkennung Unfallfürsorge (nach Gutachten Stevens TÜ) - Widerspruch - Ablehnung - Klage auf Unfallruhegehalt und Unfallfürsorge -
2005 Klage abgewiesen - 13 Monate nach meinem Widerspruch
2006 Antrag auf Berufung beim VGH Mannheim- Antwort dauerte weitere 13 Monate
2007 Angenommen, Gutachten - 2008 lag Gutachten vor - wieder 13 Monate später
2009 VGH Urteil: Dienstunfall hat zur mehr als 25% MDE geführt, war wesentlich für Dienstunfähigkeit. Unfallruhegehalt anerkannt

Ruhegehalt: statt der bis dahin mir ausgezahlten 41% sollten mir mindestens 66% zustehen -

Die genaue Berechung lautete dann sogar 68%. Während der aktiven Zeit hatte ich mir 48% erarbeitet und durch die Anerkennung der Folgen des Dienstunfalls musste +20% auf 68% erhöht werden und der Abschlag wegen vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand fiel weg. Das gilt hier in Baden-Württemberg. Die Nachzahlung für die Zeit von 2002 bis 2009 erfolgte binnen eines halben Jahres. 10 Jahre nach dem Crash!

Gruß Teddy
 
Pension

Danke Teddy!
Das heißt, dass man Dir bis zum Abschluss des Verfahrens nur 61% gezahlt hat und dann alles nachgezahlt hat? Wie soll man das finanziell durchhalten? Jahrelang klagen und die Nerven... Das geht an die Substanz Aber das ist wohl die Taktik der Behörde. Hoffen, dass sich das der Beamte nicht leisten kann und aufgibt und am Ende hat der Dienstherr dann noch oftmals das Glück, dass das klappt! Traurig
 
hallo,

von 2009 bis 2016 habe ich volles gehalt bekommen. ab 2016 Mindesversorgung (und endlich unfallausgleich inkl. Nachzahlung und Urlaubsauszahlung).
Daraufhin wiederspruch und ende 2016 Unfallrugegehalt 75% A8 Endstufe.

Jetzt noch etwas warten dann erhötes unfallruhegehalt 80% A10 Endstufe (?) und Einmalzahlung.

Auch ich glaube das versucht wird die Beamten mürbe zu machen.

Ich konnte mir jedoch (Danke Mutter) alle Klagewege leisten.

Gruß
Bockel
 
hallo spezialagenthead,

Ruhegehalt 61%? schön wäre es gewesen, nein, nein nur 41% ab Zeitpunkt zur Ruhesetzung. Da ich wegen Teilzeit nach 25 Dienstjahren nur Anspruch auf ca 48% gehabt. Dann wurden noch die 7,2% Abschlage runtergerechnet, weil ich ja vorzeitig pensioniert wurde. Wäre das zwei Monate später erfolgt, hätten sie mir sogar 10,8% abgezogen.

Meine Rückenstärkung war ein Superanwalt und eine langjährige Rechtschutzversicherung. Nicht mal meine eigene, sondern die meines Mannes über die Mitgeltung für Familienmitglieder, in der, außer Verkehr, auch Verfahren zum Thema Beruf eingeschlossen hatte.

Eines war sicher über all die Jahre - schlimmer konnte es nicht kommen, vorallem, wenn man es sich bei zur Ruhesetzung hat ausrechnen lassen und man finanziell mit mehr gerechnet hat und einem Knall auf Fall mit Renteneintritt alles runtergerechnet wird.

Der Anspruch auf 41% war mir zugesichert, alles weitere konnte nur Verbesserung bedeuten. Daher habe ich alles versucht und über mich ergehen lassen, speziell Gutachten, Rehas, Therapien, Hauptsache mein Alltag wird aushaltbarer. Daher habe ich den Anwalt schalten und walten lassen und habe ihm zugearbeitet, denn im Paragraphendschungel kannte der sich besser aus und für den Kampf auf dem Schlachtfeld Gerichtsverhandlung hat er die Waffen geschärft und Stratergie entwickelt.

Es war eine Heidenarbeit alles Fehlendes und Fehlerhaftes in den Gutachten aufzulisten und jeweils mit Gegenbeweisen oder Zeugenaussagen entgegenzutreten. Aber es hat sich schlussendlich gelohnt.

LG Teddy
 
Na endlich...

@Bockel:

Auch von mir einen herzlichen Glückwunsch!
Endlich hat das Martyrium ein Ende.

Gruß,

Lurchi
 
entscheidung

beim Bund ist es, auch im mittlerm Dienst so.

Bei A8 und qualifiziertem Dienstunfall 80% von A10 Erfahrungsstufe 8. hab ich schriftlich ;-)

Gruß Bockel
 
Update

Es gibt in meiner Sache endlich mal wieder etwas zu berichten.
In dem Klageverfahren gegen das Versorgungsamt wegen der Einstufung des GdB, steht in Kürze ein Termin bei einem Gutachter an.
Bei dem Klageverahren zwecks Anerkennung eines qD rauchen offensichtlich in der Behörde die Köpfe. Mittlwerweile soll sich auch die oberste Dienstbehörde eingeschaltet haben. Es bleibt also abzuwarten was sich dort ergibt. Eine innerdienstliche MdE (heißt bei uns tatsächlich noch immer so) wurde noch nicht abschließend festgesetzt. Die vorläufige MdE stammt aus dem Jahr 2012!
Inhaltlich wird das alles in dem Klageverfahren qD mit einfließen.
 
Guten Tag, liebe Community,

mit großem Interesse habe ich diesen Thread verfolgt. Hintergrund ist, dass mir ein qualifizierter Dienstunfall zunächst per Bescheid anerkannt wurde, dass dieser Bescheid jedoch nun mit der Begründung zurückgenommen wurde, dass er fehlerhaft gewesen wäre. Als Grund wird angegeben, dass ein qualifizierter Dienstunfall nur NACH Versetzung in den Ruhestand bescheidet werden könne, da die Versetzung in den Ruhestand eine Voraussetzung sei. Zuvor könne nur ein "normaler" Dienstunfall anerkannt werden.
Aus diesem Grund bin ich natürlich auch sehr an den Gerichtsurteilen interessiert, die scheinbar das VG und OVG Hamburg gesprochen haben. Könnte sie mir jemand freundlicherweise zukommen lassen?
Ich wäre sehr dankbar dafür.

Tim-Reinick@freenet.de

Viele Grüße
Timothy
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Timothy,
grundsätzlich ja. Aber es wäre schon schön wenn du etwas von deinem Unfall preisgeben würdest. event. Behörde etc.

Ansonsten ist die Begründung abseluter Unsinn (ich vermute Bund :)).

Gruß Bockel
 
@Bockel: vermutlich wirst du richtig liegen.

Über meinen Gutachtertermin zwecks Einspruch GdB gibt es noch nichts zu berichten. Derzeit warte ich noch auf das Gutachten.
Auch in dem Klageverfahren gegen den Dienstherren gibt es nichts neues zu berichten. Dort ist man scheinbar noch immer in der Findungsphase
 
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