Hallo Matze, willkommen im Forum.
Der Thread ist aktuell, die Thematik nach wie vor.
Für Beamte gibt es nur die Rubrik "Beamtenrechtliche Gerichtsverfahren", keine andere, und darum ist dies auch die richtige Rubrik für Beamte, die sich noch nicht im Gerichtsverfahren befinden. Mir schien das anfangs verwirrend.
Wenn du, wie #Sekundant vorgeschlagen hat, ein neues, eigenes Thema eröffnest, dann ist es in dieser Rubrik vermutlich am besten aufgehoben, sofern es die beamtenrechtlichen Fragen betrifft.
Vom qDU bin ich selber nicht betroffen. Es melden sich bestimmt noch User mit qDU (bei mir DU).
Leider kann ich dir nicht sagen, worauf jetzt wegen "q" besonders zu achten ist, was nicht bereits in diesem langen Thread erwähnt wurde.
Zunächst ist wichtig und richtig, dass du den Dienstunfall gemeldet hast
und dass du (so verstehe ich dich) auch in Behandlung bist.
Wenn eine PtbS als Folge bzw. Schädigung in der DU-Anerkennung steht, dann hättest du schon einmal eine große Hürde genommen!
Mir ist noch nicht klar, warum dir wichtig ist, dass auch eine Depression anerkannt wird?
PtbS sagt aus, dass es sich um eine Traumafolge handelt, Depression sagt das hingegen erst einmal nicht aus.
Zudem: Eine Depression als Begleiterscheinung einer PtbS kann später doch auch noch anerkannt werden.
Ich habe noch nicht verstanden, welcher Bescheid dir vorliegt, gegen den du überlegst Widerspruch einzulegen.
Was liegt dir schriftlich vor?
Nach einem geeigneten RA würde ich mich auch umsehen, aber noch kein Mandat unterschreiben. (Wenn du einen in Köln in Erwägung ziehst, halte nochmal Rücksprache, habe da mit einem schlechte Erfahrung gemacht.)
Evtl. hast du (z.B. durch Mitgliedschaften, z.B. Gewerkschaft) eine Rechtschutzversicherung?
LG