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PUV neuer Unfall - gleiches Spiel VHV

Guten Morgen Lindgren,

danke auch Dir, ich glaube kaum das man es dort noch als Spaß betrachtet. Ich habe Strafanzeige gegen den verantwortlichen ertsattet (auch wenn es vermutlich ins leere läuft).

Was hier mit "manchen Gutachtern" abläuft ist echt das allerletzte. Da sind sich Prof. nicht mal zu schaden Dinge zu behaupten die woanders ein Erdbeben auslösen können (so offensichtlich falsch).
Das Schlimme daran, man kommt diesen selten bei das es ihnen weh tut und beim nächsten veranstalten sie das gleiche Spiel weil es ja schon einmal geklappt hat.

Zum Verkehrsunfall ist die Gesellschaft jetzt schon seit Juli 2014 im Verzug (sie haben alles mit den übelsten Behauptungen ertsmal um 6 Monate hinaus gezögert), die letzten Gutachten liegen seit Anfang Februar dort vor.
Als ich trotz mehrfacher Anforderungen keine Reaktion mehr erhielt, habe ich dann die Strafanzeige erstattet.
Das ist bei uns der zweite Unfall der versichert ist, wo dieses Schema "F" versucht wird (auch bei einigen anderen Fällen wurde das so versucht) und ich kann nur jedem raten "Finger weg von dieser Unfallversicherung".

Wie gesagt, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
 
Hallo Rajo,
ich verfolge ja die Geschehnisse Eurer Unfallangelegenheit auch mit großem Interesse und reger Anteilnahme. Mich würde interessieren, wegen welcher Straftat Du Strafanzeige erstattet hast, mir leuchtet nämlich nicht ein, auf welchem Wege sich ein Gutachter strafrechtlich vergehen könnte. Alles Gute. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

nicht gegen den Gutachter, gegen den verantwortlichen Sachbearbeiter der Gesellschaft wegen § 263 StGB.
Da sind Dinge gelaufen, so das den behandelnden Ärzten vorgeworfen wurde das sie unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben, die in den Invaliditätsanmeldungen bescheinigten unfallbedingten Schäden nicht durch den Unfall verursacht worden wären etc. Also man hat uns und den Ärzten Betrug unterstellt, obwohl das mit keinem Hinweis oder ansatzweise mit Beweisen gerechtfertigt ist und mit diesen Begründungen wird bis heute jegliche Zahlung verweigert die allerdings vertraglich zugesichert sind.

Gutachtern ist sehr schwer beizukommen, die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (und da müßte man die Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit beweisen können) ist ebenfalls ein Delikt nach § 278 StGB.
Wie schwer das ist, dazu auf Seite http://www.medizinrecht-herrmann.de/49
 
Hallo Rajo,
bin ja nur juristischer Laie, aber einen Betrug würde ich hier nie erkennen. Vielleicht eine falsche Verdächtigung, üble Nachrede oder Verleumdung, aber einen Betrug? Naja, Du wirst wissen, worauf Du Dich einlässt. Es kann ja nur von Vorteil sein, dass es Unfallopfer gibt, die sich aktiv zur Wehr setzen u. sich nicht alles bieten lassen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

bevor ich so etwas auslöse und der Verdacht sich bei mir erhärtet mache ich mich schon ausgiebig kundig und glaube mir, das sehr viele Schadenbearbeiter von Versicherungen keinen blassen Schimmer davon haben wie nahe sie beim StGB am § 263 StGB vorbei schleifen.

http://www.rechtsanwalt-betrug.de/

Was sind die objektiven Voraussetzungen eines Betruges gem. § 263 StGB?

Da der Wortlaut der Norm missglückt ist, hat die Rechtsprechung festgelegt, welche objektiven Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Verhalten strafrechtlich als Betrug eingeordnet werden kann. Nach der Rechtsprechung müssen vorliegen:

  1. Täuschung über Tatsachen
  2. Irrtum
  3. Vermögensverfügung
  4. Schaden
Ps.: um das vielleicht nochmal deutlich zu machen, der Unfall ist jetzt zwei Jahre her - zwei Invaliditätsanmeldungen liegen seit einem Jahr vor (lt. Invaliditätserhebungen 1/5 Armwert und 40 % auf neurologische Schäden ausserhalb der Gliedertaxe) dann eine weitere Invaliditätsbescheinigung Anfang Sept. 2014 auf HWS Schäden und motorische Darmfunktionsstörung (Gutachten liegt seit Anfang Feb. 15 vor und bestätigt wahrscheinlich insgesamt 100 % - nur das was ich wahrgenommen habe, Kopie des Gutachtens wird ja nicht zugesendet) - keine Invaliditätsleistung erbracht, immer wieder mit dem Vorwand das sie es nicht so sehen wie die Gutachter es darlegen und es vom Versorgungsamt per Gdb bereits bestätigt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
VHV will wohl erneute Strafanzeige

So ihr lieben,

vor 3 Wochen bekam ich eine neue Nachricht von dem neuen Sachbearbeiter, das man die neurologischen Schäden (Hirnleistungsschwäche mit schmerzhafter Halbseitenbeeinträchtigung Invaliditätsgrad - in Folge contusio spinalis 40 %) nicht berücksichtigen könne weil psychische Schäden nicht versichert seien.

Da will sich wohl noch jemand eine Strafanzeige zuziehen.
Es liegen dort bereits 2 sozialrechtliche Gutachten (Anfang 2013 und Mitte 2014) und ein Rehabericht vom Ende 2014 vor, die eindeutig und sehr unmissverständlich eine psychische Verursachung ausschließen.

Man will es wohl tatsächlich auf die ganz harte Tour.
 
neurologisch-psychologisches GA

Hallo Rajo,

fall nicht gleich wieder über mich her, aber in eurem Fall wäre ein o.g. Gutachten, erstellt nach der Gliedertaxe sicher besser als sozialrechtliche GA und Rehaberichte.
Beim sozialrechtliche GA und Rehabericht geht es hautsächlich um Arbeitsfähigkeit, auch wenn die Fragen an den Gutachter in die Invaliditätsrichtung gehen.

Sicher sind auch diese GA sehr gut um einen Invalidität zu untermauern, aber ihr werdet sicher nicht um ein o.g. GA herum kommen.

Ganz sicher wollen die privaten Versicherungen es auf die harte Tour, da haben sie die größte Chance Geld zu sparen.

mfg Sturm
 
Hallo Sturm,

es liegt seit November 2014 ein von der VHV beauftragtes neurologisches Gutachten vor, das eine unfallbedingte Invalidität von 40 % ausserhalb der Gliedertaxe auf neurologischen Fachgebiet bestätigt.
Übrigens auch ein Neurologe der BG hat in seinem Unterssuchungsbericht die neurologischen Schäden auf eine unfallbedingte Schädigung der HWS bezogen.

Das ist ja der ganze Witz an der Sache - die angebliche psychische Ursache ist ein Konstrukt der VHV das nirgendswo erwähnt wird. Deshalb habe ich auch Strafanzeige erstattet.
 
Hallo Zusammen,

nunmehr liegt mir eine Kopie des Zusammenhangsgutachtens vor. Somit die vierte Begutachtung innerhalb von einem Jahr.
Davon beziehen sich 3 Gutachten auf die Schäüdigung der HWS/Kopfes und deren Auswirkungen.

Es besteht eine 100 % unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit seit dem Unfall, die Schäden sind eindeutig auf den Unfall zurück zu führen - Dauerschäden sind zu erwarten.

Zahlung der VHV - keine.....

Man will jetzt noch ein neurologisches Gutachten (obwohl der Gutachter eine Neuroothologische Begutachtung empfohlen hat) und das obwohl zwei Neurologen die erhebliche Schädigung der HWS bereits als Ursache befundet und es in einem Gutachten bestätigt haben.

Zahlungen auch mehr als 2 Jahre nach dem Unfall weiterhin verweigert.....
 
Hallo Zusammen,

das betrügerische Spiel der VHV geht weiter!

Es liegen nunmehr 3 Gutachten aus vier Begutachtungen vor. Neurologische Invalidität 40 %, orthopädisch- körperliche Leistungsfähigkeit im Gesamtbild praktisch aufgehoben, Schwindel- Kommunikationsstörung- u.s.w. unfallbedingt vorhanden.
Schwere Schädigung der Halswirbelsäule mit Rückenmark/Hirnstamm Schäden.

Die überragende Leistung der "Experten" der VHV ist auf erneute Begutachtungen zu bestehen, obwohl weder eine Leistungserklärung dem Grunde nach vorliegt, noch das Recht auf Nachbegutachtungen geltend gemacht wurde. Eine Erstinvalidität wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht geleistet, obwohl bereits ein Jahr Verzug besteht und die Schäden befreits mehrfach gutachterlich festgestellt wurden und der Zusammenhang in einem gesonderten Gutachten nochmals hergestellt wurde.

Der Unfall ist jetzt 2 Jahre und 2 Monate her...........

Somit geht es wohl wieder nur vor Gericht und es wird auf die Feststellung der Erstinvalidität geklagt.
 
Hallo Zusammen,

jetzt, nach dem die DRV Bund eine volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen mit dem Leistungsfall des Unfalltages gewährt und das Gutachten zur unfallbedingten Leistungsunfähigkeit (100 %) anerkannt hat und das vorgelegte Gutachten der PUV durch die DRV als "schlüssig und nachvollziehbar" beurteilt hat und wieder der PUV sämtliche Unterlagen (Beurteilung des Beratungsarztes der DRV und Rentenbescheid) vorliegen will man so wörtlich:

"Eine erneute Begutachtung beauftragen um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Invaliditätsleistung verblieben ist"..............:mad:

Ich lach mich so langsam krank:D
 
Hallo Rajo,

lachen ist gesund!
Allerdings sollst du dich nicht krank - sondern totlachen! Dann hätte die Versicherung ein leichtes Spiel mit deiner Frau!

VG und lG
Aramis
 
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