Hallo Rajo,
gegen die UV habe ich noch nicht geklagt.
Es läuft eine Beschwerde bei der Bafin, die ebenfalls der Meinung war, ich müsse beweisen. Schließlich sei ich diejenige, die die Leistung verlangt.
Wir können dem Gesetzgeber dankbar sein, dass er den § 182 VVG beschlossen hat. Erstaunlich (oder traurig) allerdings, wenn nicht einmal die Fachleute diesen § kennen.
Überhaupt werden uns Unfallopfern gern mehr Pflichten "aufgedrückt", als gesetzlich oder durch Rechtsprechung bestehen.
Ein Beispiel: Ich hatte wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheit durch die Haftpflichtversicherung (Einholen von ärztlichen Auskünften über die von der HPV vorgegebene Zustimmungserklärung hinaus) den zuständigen Datenschutzbeauftragten angeschrieben.
Dieser teilte mir unter Hinweis auf § 31 Abs. 1 VVG mit, ich hätte Mitwirkungspflichten (deswegen sei der Verstoß nicht so schlimm?).
Der § 31 VVG bezieht sich aber nur auf die Beziehung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis, nicht jedoch auf einen Schadensfall, bei dem die HPV leisten muss.
Zurück zur PUV:
Ich wurde vom Gutachter zum Ende der 3-Jahres-Frist zur Begutachtung einbestellt. Wie sich aus inzwischen vorliegendem Schriftverkehr ergibt, evtl. sogar eigenmächtig ohne expliziten Auftrag der PUV. Da ich das vermutete, hatte ich die PUV um Bestätigung gebeten, dass sie die Begutachtung beauftragt hatte - die kam nicht. Also bin ich zur Begutachtung gegangen (obwohl die Vollinvalidität aufgrund meiner Versicherungsbedingungen feststand), damit mir kein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten vorgeworfen werden konnte.
Aufgrund der Begutachtung stellte der Arzt abschließende Diagnosen nach "unfallbedingt" und "nicht unfallbedingt", wobei die nicht unfallbedingten keinen Hinweis auf mitwirkende Krankheiten und Gebrechen geben. Bei den "unfallbedingten" hat er auch welche "vergessen" bzw. unterstellt mir Aggravation, da ich auf 2 Gehstützen (die ich außer bei ganz kurzen Strecken immer noch benötige) bis ins 2. OG laufen konnte.
Eine Bestätigung meiner ehemaligen Dienststelle und (über den Vertrag hinaus) des Amtsarztes, dass die Versetzung in den Ruhestand nur aufgrund der Unfallfolgen erfolgte, liegen der PUV seit weit über einem Jahr vor.
Es ist schlimm, dass es Versicherungen erlaubt zu sein scheint, Verfahren einfach "auszusitzen". Bislang hat die PUV zwei Vorschüsse geleistet (25 % der Grundsumme). Unfall Anfang 2011, Vorschüsse Ende 2011 und Anfang 2012, jeweils nach OPs, aber noch vorm Einsetzen der Knieprothese. Was die PUV nicht störte, der Bafin mitzuteilen, dass sie ausreichende Vorschüsse, zuletzt unter Berücksichtigung der KnieTEP (die ich erst ein halbes Jahr später bekam), gezahlt habe.
Bei Zahlung der Vorschüsse hat die PUV auch noch ausdrücklich "keine Anerkennung nach Grund und Höhe" ausgesprochen. Und die Bafin kann dagegen nichts tun?
Ich wünsche euch noch einen schönen Rest-Sonntag.
LG
Lindgren