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PUV neuer Unfall - gleiches Spiel VHV

Hallo Rajo,

drück euch die Daumen, dass ihr es bald schrftlich habt!

Hoffentlich fällt der PU dann der Zacken aus der Krone:D

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

worauf Du aber wetten kannst ;).

Hat schon jemand mal erlebt, das auf MRT Aufnahmen (CD) direkt eine Serie nach der Bezeichnung der Art der Aufnahme dann mit "Trauma" bezeichnet ist?
 
Hallo Rajo,
haltet die Ohren steif. Alles erdenklich Gute. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rajo,

Ich wünsche euch alles Gute.

Meine PUV zahlt nicht, weil ICH nachweisen soll, dass bei meinen Unfallfolgen keine mitwirkenden Krankheiten und Gebrechen vorlagen.

Dabei ist gemäß Paragraf 182 VVG der Versicherer für mitwirkende Krankheiten und Gebrechen nachweispflichtig.

Sie hätte sogar eine gute Gelegenheit gehabt: ich habe mich noch einer Begutachtung im Auftrag der PUV gestellt, als der Grad der Invalidität bereits feststand.

Ich wünsche euch sehr, dass ihr euren Anspruch durch bekommt.

LG
Lindgren
 
Hallo Lindgren,

danke erstmal an Dich und alle hier für die guten Wünsche.

Zu Deinem Problem, wenn ich das richtig verstehe sind die Gutachten zu dem Ergebnis gekommen das keine Mitwirkungen oder Vorerkrankungen vorhanden waren (helfe mir mal auf die Sprünge)?

Wollen aber von Dir, das Du beweißt das auch tatsächlich keine vorhanden waren?

Ah jetzt hab ich den Faden wieder, das war bei Dir das Du von einem Auto angefahren wurdest. Hast Du Dich nochmals auf einen von der Versicherung bestimmten Gutachter eingelassen? (irgend wie hatte ich das im Blut was Dir passieren wird)
Seit ihr schon im Klageverfahren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rajo,
gegen die UV habe ich noch nicht geklagt.

Es läuft eine Beschwerde bei der Bafin, die ebenfalls der Meinung war, ich müsse beweisen. Schließlich sei ich diejenige, die die Leistung verlangt.

Wir können dem Gesetzgeber dankbar sein, dass er den § 182 VVG beschlossen hat. Erstaunlich (oder traurig) allerdings, wenn nicht einmal die Fachleute diesen § kennen.

Überhaupt werden uns Unfallopfern gern mehr Pflichten "aufgedrückt", als gesetzlich oder durch Rechtsprechung bestehen.

Ein Beispiel: Ich hatte wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheit durch die Haftpflichtversicherung (Einholen von ärztlichen Auskünften über die von der HPV vorgegebene Zustimmungserklärung hinaus) den zuständigen Datenschutzbeauftragten angeschrieben.

Dieser teilte mir unter Hinweis auf § 31 Abs. 1 VVG mit, ich hätte Mitwirkungspflichten (deswegen sei der Verstoß nicht so schlimm?). :confused:
Der § 31 VVG bezieht sich aber nur auf die Beziehung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis, nicht jedoch auf einen Schadensfall, bei dem die HPV leisten muss.

Zurück zur PUV:
Ich wurde vom Gutachter zum Ende der 3-Jahres-Frist zur Begutachtung einbestellt. Wie sich aus inzwischen vorliegendem Schriftverkehr ergibt, evtl. sogar eigenmächtig ohne expliziten Auftrag der PUV. Da ich das vermutete, hatte ich die PUV um Bestätigung gebeten, dass sie die Begutachtung beauftragt hatte - die kam nicht. Also bin ich zur Begutachtung gegangen (obwohl die Vollinvalidität aufgrund meiner Versicherungsbedingungen feststand), damit mir kein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten vorgeworfen werden konnte.

Aufgrund der Begutachtung stellte der Arzt abschließende Diagnosen nach "unfallbedingt" und "nicht unfallbedingt", wobei die nicht unfallbedingten keinen Hinweis auf mitwirkende Krankheiten und Gebrechen geben. Bei den "unfallbedingten" hat er auch welche "vergessen" bzw. unterstellt mir Aggravation, da ich auf 2 Gehstützen (die ich außer bei ganz kurzen Strecken immer noch benötige) bis ins 2. OG laufen konnte.

Eine Bestätigung meiner ehemaligen Dienststelle und (über den Vertrag hinaus) des Amtsarztes, dass die Versetzung in den Ruhestand nur aufgrund der Unfallfolgen erfolgte, liegen der PUV seit weit über einem Jahr vor.

Es ist schlimm, dass es Versicherungen erlaubt zu sein scheint, Verfahren einfach "auszusitzen". Bislang hat die PUV zwei Vorschüsse geleistet (25 % der Grundsumme). Unfall Anfang 2011, Vorschüsse Ende 2011 und Anfang 2012, jeweils nach OPs, aber noch vorm Einsetzen der Knieprothese. Was die PUV nicht störte, der Bafin mitzuteilen, dass sie ausreichende Vorschüsse, zuletzt unter Berücksichtigung der KnieTEP (die ich erst ein halbes Jahr später bekam), gezahlt habe.

Bei Zahlung der Vorschüsse hat die PUV auch noch ausdrücklich "keine Anerkennung nach Grund und Höhe" ausgesprochen. Und die Bafin kann dagegen nichts tun?

Ich wünsche euch noch einen schönen Rest-Sonntag.
LG
Lindgren
 
Hallo Lindgren,

also ersteinmal zum Grundverständnis.
Die Bafin kannst Du getrost in die Tonne treten. Die Prüfen erst wirklich, wenn Verstöße der Gesellschaft in Rahmen ihrer Pflichten gegen den Staat vorliegen. Die kümmert das Einzelschicksal herzlich wenig.
Die dürfen allerdings auch keine zivilrechtlichen Verstöße ahnden, da es das Vertragsverhältnis zwischen Dir und der Gesellschaft betrifft.

Da hast Du eher Chancen beim Ombudsmann etwas zu erreichen, obwohl das auch eher unwahrscheinlich ist, so haben die doch Kenntnis (und wenden es teilweise auch an) von Versicherungsbedingungen und dem VVG.

Vorteil, die Verjährungsfristen werden gehemmt.

Zum Zweiten bis Du voll und ganz im Recht. Die BGH Urteile dazu (Nachweispflichten) kennst Du ja sicherlich schon.

Zu den Zahlungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ist totaler Blödsinn, denn die Zahlung ist bereits die Anerkennung einer Rechtspflicht ;), denn so etwas nennt man "konkludetes Anerkenntnis".
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn sie einerseits Vorabzahlungen leisten (was einer Leistungserklärung gleich kommt) und dann drunter schreiben "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
Mit diesem Blödsinn sind sie bei uns in dem gerichtlichen Verfahren wegen Borreliose schon auf Granit gestossen und da half es den gegenerischen Anwalt auch nicht, das ich vertieftes Wissen habe (es wird immer von dem Wissen eines durchschnittlichen VN ausgegangen) und das er immer wieder die gleiche Masche mit den angeblichen Vorschäden gefahren ist.
Obwohl es allgemein bekannt ist, wie die Beweislastverteilung liegt hat dieser das gleiche Prozedere vor Gericht versucht.

Da es kein Gesetz in Deutschland gibt, die diese Verhaltensweisen unter Strafe stellt wird sich daran auch nichts ändern.
Aber diese Verhaltensweise der Schadenverzögerung und gezielten Ablehnung trotz Leistungspflicht gibt es ja angeblich in Deutschland nicht.

Siehe unsere zwei Fälle an: in dem Verfahren wegen Borreliose wurden sage und schreibe 5 % Vorschussleistung erbracht (vermutliche Invaliditätshöhe bei ca. 80 %) und bei dem VKU vor fast 2 Jahren werden wohl Folgen in Höhe von 100 % Invaliditätverbleiben - Vorschussleistung 2 % und das nach Monatelangen hin und her. Bei beiden Schäden werden "Vorschädigungen" behauptet, obwohl nicht vorhanden.
Der Dummfug zu den Schäden kam inhaltlich gleich in beiden Fällen und deshalb kann man auch einen Straftatbestand vermuten. Hierfür würde allerdings der Sachbearbeiter persönlich haften.
 
Hallo Zusammen,

folgendes Schreiben habe ich wiederum erhalten und mir steht das ganze bis zur Oberkante Unterkiefer.
Meine Gedult ist am Ende und ich habe heute Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges eingereicht, da die Invaliditätsanmeldungen nun schon seit fast einem Jahr bei der Gesellschaft vorliegen und man jeden möglichen Müll behauptet, um die Leistungen weiterhin nicht erbringen zu müssen:mad:

Wir haben Ihnen bereits mehrfach erläutert, dass eine weitere Vorschusszahlung nicht möglich ist, da eben nicht genau feststeht welche tatsächlichen Folgen auf den Unfall vom 02.04.2013 zurückzuführen sind. Wir bezweifeln, dass der Unfall dazu geeignet war das jetzige Beschwerdebild bei Ihrer Ehefrau, zumindest in vollem Umfang, verursacht zu haben. Deshalb können wir weitere Zahlungen erst bei Eingang der ärztlichen Gutachten prüfen.
Leider liegt entgegen Ihrer Annahme das Gutachten des Dr. ........ bei uns noch nicht vor. Wir haben in dieser Woche die Praxis angerufen und erhielten den Hinweis, dass das Gutachten noch Korrektur gelesen wird. Auch mit Herrn Dr. ...... haben wir uns telefonisch in Verbindung gesetzt. Seine Stellungnahme sollen wir Anfang der 10. Kalenderwoche erhalten.
Nur vorsorglich weisen wir daraufhin, dass Herr ...... den Grad der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zurzeit auf 40 Prozent einschätzt, nicht aber auf Dauer. Aus diesem Grund kann hierfür auch keine Vorschussleistung erfolgen. Bezüglich des Reha-Tagegeldes verweisen wir auf unser Schreiben vom 09.01.2015.
Wohlgemerkt war das ein Unfall, bei dem ein anderes Kfz mit ca. 80 km/h ungebremst in den Kotflügel vorne links gefahren ist (ca. 40 g Körper Beschleunigung) und der Wagen mit einem Eigengewicht von 1,4 t um die eigene Achse geschleudert wurde.
 
Hallo Zusammen,

so, nun ist wieder ein Monat um und nix iss mit irgendeiner Reaktion.

Das letzte Gutachten habe ich mehrfach angefordert. Mir ist auch klar, warum das nicht an uns versendet wird. Es läuft ja immer noch die Klage wegen der Borreliose und in dem neuen Gutachten wird das als unfallunabhängige Erkrankung mit aufgeführt sein. Daneben dürfte eine relativ hohe Invalidität nach der Gliedertaxe vorhanden sein.

Der Überraschungseffekt für die Gesellschaft wird aber noch kommen... :D
 
Hallo Rajo

Tut mir leid das du soviel Probleme mit der UV hast und die immer noch bei deiner Frau von Vorschäden ausgehen.
Grad bei dir der uns immer gute Tipps geben kann de4nkt man doch bei Deinen Begründungen das du Erfolg hast.Die Vorschusszahlungen sind ja echt mikrig.

Da habe ich wohl Glück gehabt das ,das Gutachten im KH wo ich operiert wurde gemacht wurde und es sofort akzeptiert wurde von der Versicherung und sofort nen Verechnungsscheck bekam.
Auch von vom Beinwert unterhalb des Oberschenkels von 70% erstmal nur mal 1 /10 geleistet wurde mit der Begründung das die Heilung und Materialentnahme noch nicht abgeschlossen ist und danach erst noch ein Gutachten erstellt werden soll.Das Abschlußgutachen soll zur 3 Jahresfrißt mit Zusammenhang stattfinden was ich auch unbedingt befürworte ,grad weil ich durch die Schonhaltung das linke Bein belasten muß ,was ne Bein Fußheber und Zehenheberschwäche sowie ne Nervenschädigung hat.Bei Belastung spinnt das Knietep rum und schwillt an und ein Erguss ist meistens auch da sowie in Ruhestellung die Hitze das das Bett feucht wird.

Hoffe das Ihr bald auch mal einen Erfolg habt und das bekommt was Euch wegen der gesundheitlichen Einbussen deiner Frau zusteht.
Kein Wunder wenn man Depressionen bekommt ,wenn man sich mit Behörden und Versicherungen rumärgern muß.Was machen denn die ,die keinen Partner haben die einen helfen und unterstützen.

Ganz lieben Gruß von Sonja
 
Hallo Sonja,

danke für die netten Wünsche und erstmal Glückwunsch, das es bei Dir voran geht. Schön zu lesen das sich die Mühen auch lohnen. Achte darauf, das wenn die Fristen noch nicht abgelaufen sind, das Du eventuell noch eine weitere Invaliditätsbescheinigung wegen weiterer Schäden (die noch nicht aufgeführt wurden) einreichst.

Das mit meinem Wissen um die Bedingungen ist ja das Problem. Ich lasse mich nunmal nicht durch vorformulierte "Standartschreiben" aus dem Konzept bringen.
Da hört dann der Spaß auch auf, wenn man eindeutig falsche Aussagen macht und das um die Bearbeitung immer weiter hinaus zu ziehen.
Aber warten wir einmal ab - wer zuletzt lacht ;)

Ich habe da Gott sei Dank noch ein paar Trümpfe mit denen dort keiner rechnet.

Erstmal das Verfahren wegen der Borreliose gegen diese Versicherung abschließen und dann geht es in die nächste Runde wegen des Verkehrsunfalles.
 
Hallo Rajo,

Ich kann Sonni nur beipflichten:
Ich dachte auch, dass die Abrechnung bei dir aufgrund deiner Kenntnisse ratzfatz gehen wird. Die PUV merkt natürlich, dass du weißt, wie der Hase laufen muss, und die Sachbearbeiter machen sich vermutlich einen Spaß daraus auszuprobieren, wie weit sie mit dir bzw.euch gehen können. Die werden das als Wettstreit betrachten und nehmen in Kauf, dass dabei Menschen auf der Strecke bleiben, weil die an sich versicherte Versorgung nicht gezahlt wird. Traurige Gestalten.

Ich wünsche euch Durchhaltevermögen und ein glückliches, hoffentlich endlich schnelles Ende des Verfahrens mit entsprechender Zahlung.

LG
Lindgren
 
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