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PUV neuer Unfall - gleiches Spiel VHV

Hallo Rajo,

bitte bedenke auch, dass - wenn man sich auf solche Urteile bezieht - der Versicherer gerne gerichtlich klären möchte, ob die im Urteil genannten Umstände auch auf den Fall deiner Frau zutreffen und auch heute noch "rechtsprechungskonform" sind.

Habt ihr z.B. auch die AUB88 oder ggf eine neuere mit anderen Auslegungsmöglichkeiten? Sind die Umstände vergleichbar?

Du hast dir das Urteil - mutmaße ich - auch wegen der Verletzungsfolge HWK2-Fraktur abgespeichert. Aber hast du auch gelesen, wie es ausging?
Der VN hatte bei einem Sturz von einer Arbeitsbühne u.a. einen Bruch des 2. Halswirbelkörpers sowie einen Kompressionsbruch des 6. Brustwirbelkörpers erlitten. Nach Behandlung verblieben als Dauerfolgen eine weitgehende Einsteifung der HWS, eine eingeschränkte Beweglichkeit der BWS bei Gangunsicherheit und eingeschränkter Belastbarkeit der gesamten Wirbelsäule sowie – nach Angaben des VN – eine Kälteintoleranz der oberen Extremitäten bei leichter Depressivität.

Der VR regulierte nach einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Der VN verlangte 80 Prozent. Die Klage blieb in beiden Instanzen nach sachverständiger Beratung erfolglos. Auch wenn sie als solche hier nicht einschlägig sei, müssten die Wertungen der Gliedertaxe berücksichtigt werden. Selbst wenn man dafür, was offen bleiben könne, die vereinbarte verbesserte Gliedertaxe zugrunde lege, ergebe sich kein Widerspruch.

Recht haben und Recht kriegen, gerade vor Gericht, ist in der Tat nicht wirklich einfach. Und zum Recht kriegen sollte man nach meinen persönlichen Erfahrungen (mindestens) 10 Jahre vertane Lebenszeit einplanen.

Und glaub mir, ich hab wirklich das volle Programm mitgemacht (BG, Haftpflicht, PKV, BUZ). Jetzt, nach 15 Jahren, hab ich mich damit abgefunden, dass man den vollen Schaden nur ersetzt bekommt, wenn man einerseits Glück hat und andererseits es bis zum BSG/BGH rauf und später wieder runterging. Nachdem ich nach 15 Jahren aber noch immer in der 2. Instanz festhing, hab ich mir den Rest lieber erspart und soweit wie möglich auf das "leben" konzentriert.

Ich will dich jetzt nicht entmutigen, aber man muss auch immer mit der Justiz rechnen...

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

Danke für Deinen Hinweis. Die AUB und Bewertungen sind bei Schäden ausserhalb der Gliedertaxe immer noch die Gleichen wie die AUB88. Ich hatte das nur für Rehaschreck eingestellt.

In unserem Fall ist nicht nur eine Verletzung der HWS (das ist nicht der 2. HWK, sondern C0/C1) vorhanden. Es ist eine schwerste Verletzung des Kopfes und der HWS mit einer schweren neurovegitativen Störung begutachtet worden mit Aufhebung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Daneben ist vom Neurologen allein auf die Schäden des Kopfes ein Invaliditätsgrad von 40 % begutachtet worden.
Dazu kommt der Kraftverlust in Armen und Beinen in Folge der Rückenmarksschädigung und die motorische Darmfunktionsstörung, die Ossifikation an der Schulter.
Deshalb war ich ja auch so perplex, wenn Rehaschreck meinte die Geschichte verfolgt zu haben und es kam so rüber als wenn ich mir da was zusammen reime.
 
Nachtrag:

Das alles ist auch mit 3 Invaliditätsanmeldungen Anfang 2014 (die als Form- und Fristgemäß bestätigt wurden) ordnungsgemäß als Invalidität angemeldet (jeweils von dem Fachärzten).

Bisher 3 Gutachten und Invaliditätszahlung: Keine (Null, Null)

Wenn man sich um bestimmte Prozente streiten mag, ist das etwas anderes als wenn eine Gesellschaft behauptet das bisher überhaupt keine Schäden nachgewiesen wurden obwohl diverse Gutachten vorliegen.
 
Hallo Rajo,

ich bin ganz bei dir!

Die unterschiedlichen Bewertungen der Gutachter sind unfassbar.
Wir hatten Glück, dass wir zum Ende der 3-Jahresfrist 2 ordentlich arbeitende Ärzte als Gutachter hatten. Die beiden Gutachter hebelten das nach einem Jahr erstellte Gutachten aus. Bestätigen auch die volle Erwerbsunfähigkeit aus dem DRV Gutachten.
Den PVU`s blieb nix anderes übrig als zu zahlen (ein deutliches Schreiben des RA´s half den PUV´s sich zu fügen) :)

@ Joker, Hut ab! Solange halten wir nicht durch:eek:
Ich rechne schon mit einigen Jahren. Wir haben alleine 5 Jahre bis zur Klageeinreichung gebraucht, nun zieht es sich mit Schreibkram schon über ein halbes Jahr hin.
Danke für die Info!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

das ist ganz normal mit den unterschiedlichen Bewertungen der einzelnen Fachgebiete.

Ein Neurologe hat auch mal ganz konkret gesagt, das er auf orthopädischen Gebiet eine absolute Niete ist (als Neurologe und Dipl. Psychologe ist er ein Top Arzt). Die PUV hat auch die "Psychoschiene" versucht, nur leider wurde sie Traumapsychologisch von der BG unter die Lupe genommen und auch der Psychologe (BG) kam zu dem Ergebnis das es organische Schäden sind die ebenfalls von der BG vorgenommene neurologische Abklärung wegen der Hemiparese weißt ebenfalls auf den Schaden der HWS/Kopf hin.

Das letzte Gutachten der PUV war ein chirurgisches Zusammenhangsgutachten und bei diesem wurde nochmals, unter Berücksichtigung der neurologischen und gastro. Untersungen, der Unfallzusammenhang und die Gesamtbeeinträchtigung bestätigt.
Jetzt wollen die nach mehr als 2,5 Jahren wieder Gutachten, ohne überhaupt auch nur eine Unfallfolge bisher anerkannt zu haben und das Spiel ist absolut gegen das VVG und die AUB. Hier werden wir auch auf die Feststellung der Erstinvalidität klagen.
Deshalb frage ich ja auch bei anderen immer ganz genau nach, was gelaufen ist und zu welchem Zeitpunkt. Man kann selber immer nur eine ungefähre medizinische Einschätzung geben.
Es gibt da ganz ganz viele verschiedene Ansatzpunkte. Man muss sie nur kennen;).
 
Hallo Rajo,
ich kann Dir versichern, dass Ironie genau das ist, was mir im Hinblick auf die schwere Erkrankung Deiner Frau, tatsächlich niemals einfiele. Ganz im Gegenteil: Nur um Dir behilflich zu sein, habe ich versucht, Deine Sinne dafür zu schärfen, das Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit und Invalidität ganz unterschiedliche Rechtsfiguren sind. Mit explizit dieser Frage habe ich mich aus eigener Betroffenheit intensiv beschäftigen müssen. Offenkundig ist Dir aber an einem solchen Ratschluss (vermutlich reflexhaft oder aus Verbitterung, die man in Eurem Fall ja sogar nachvollziehen kann) gar nicht gelegen. Wie auch immer, mir ist wichtig, dass Du weißt, das mir Ironie in dieser Sache fernliegt. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

dann haben wir aneinander vorbei geredet.

"Arbeitsunfähigkeit" wurde nicht auf Grund von Krankheit (oder Krankschreibung) oder ähnlichen bestätigt, sondern Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Aufhebung der körperlichen Leistungsfähigkeit im beruflichen und privaten Bereich. Das im Gutachten von der PUV beauftragt und für die PUV ausgefertigt.
(Die DRV hat sich dem nur angeschlossen und das bestätigt)

Glaube mir, ich würde keinen Wind wegen "Arbeitsunfähigkeit" im Sinne der Definition der Krankenkasse machen.
 
Hallo Zusammen,

Klage ist nun seit Januar eingereicht und es nimmt seinen weiteren Lauf.

Das Versorgungsamt hat auf Grund der eindeutig traumatischen Schäden bereits für dieses Gebiet einen Einzel-GdB/GdS von 50 mit Merkzeichen G anerkannt:

Posttraumatische Beeinträchtigung der Gehirnfunktion mit schmerzhafterHalbseitenbeeinträchtigung und Fehlstellung
der HWS GdB 50

Die Klage läuft auf 100 % Invalidität ausserhalb der Gliedertaxe, da neben den festgestellten Schädigungen des Kopf/Hals Überganges auch eine erhebliche Reduzierung der körperlichen Kraft, eine motorische Darmfunktionsstörung (mit Absenkung der inneren Organe) und eine Ossifikation am re. Schultergelenk vorliegt - typische Erscheinungen einer inkompletten Querschnittslähmung.
 
KLAGE im Januar 2016 eingereicht

Hallo zusammen,

weiß evtl einer aus diesem Forum wie nach Einreichung der Klage von Rajo dieser Prozess ausgegangen ist?
Es wäre bestimmt für uns alle interessant, das Ergebnis zu erfahren. Vom Zeitraum her gesehen, kann es auch sein, dass die Angelegenheit immer noch bei Gericht ist und noch kein Urteil gefällt wurde.

Wenn 1967 das Geburtsjahr von Rajo ist, dann wäre er in diesem Jahr 50 Jahre alt geworden.
Es ist sehr traurig, dass er, bestimmt auch durch die unentwegten Aufregungen über Gutachter etc., so früh aus dem Leben scheiden musste.

LG
Eva
 
Fall Rajo

Hallo Charisma,

betroffen war nicht Rajo, sondern seine Frau. Die hat aber, trotz meines ausdrücklichen Rates, keine Hilfe hier im Forum angefordert. Leider ist auch der Kontakt zu ihr abgebrochen. Liegt vielleicht auch daran, dass sie mir noch den Restbetrag für die Unfallrekonstruktion schuldet. Darum hatte sich ja Rajo gekümmert.

Insofern wird wohl Deine Frage leider ewig unbeantwortet bleiben.

Herzliche Grüße vom RekoBär :-(
 
Hallo Rekobär,
es ist mir bekannt, dass Rajo alles für seine Frau in die Wege geleitet hat und das es sich um ihre Unfallverletzungen handelte.
Schade, dass sie sich nach Rajos Ableben nicht mal hier im Forum gemeldet hat. Auch auf eine Beileidskarte per eMail hat sie nicht reagiert.
Für Dich Rekobär, tut es mir leid, dass Du nach Deinem Einsatz zur Unfallrekonstruktion nicht die verdiente Gebühr dafür erhalten hast, wohl möglich aber mit Deinen fachmännischen Erläuterungen dazu beigetragen hast, dass das Anerkenntnis auf 100% Invalidität damit für Rajos Ehefrau vom Gericht anerkannt wird oder wurde.
Es ist alles sehr traurig!
LG
Eva
 
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