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PTBS Blocktherapie durch BG.

Hallo photona,
Unten ist ein antworten feld. Dort einfach reinschreiben und "Antwort erstellen" drücken...
Wenn du dir den ganzen Thread mal ansiehst, siehst du, dass viele Beiträge von dir nur aus einem Zitat bestehen und nix weiter. Das ist unnütz...

Heidelberg, dass ist weit weg. Sorry! Im Berliner Raum hätte ich eine Idee gehabt...

Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du Tramfahrerin? Oder nur mitgefahren?
Ich habe auch ein Problem mit den Öffis in Berlin und kann die nicht mal von weitem ertragen! Deshalb meide ich die Stadt komplett. Gibt nur ganz begrenzt Ecken, wo ich mich hintraue...
Ich war nach 3 Jahren Therapie das erste mal vor Ort mit meiner Therapeuten und wir haben uns ganz langsam vorgetastet. Bei 200m war Schluss, da ging bei mir nix mehr! Und da haben wir auch aufgehört. Sie hat mich dann erst so weit beruhigt und stabilisiert, bis ich völlig ok war und hat mich dann nach Hause gehen lassen.
Was ich von dir lese, wie das war, macht mich sehr sehr betroffen! Unmenschlicher geht es nicht!!!
Du brauchst eine erfahrene verständnisvolle Therapeutin, zur Not auf Kasse, wenn die BG blockt. Und einen guten Psychiater, der sich mit PTBS auskennt. Beides kann ich dir in deiner Gegend leider nicht empfehlen. Aber vielleicht jemand anderes.
Für die Gerichtssachen und gegen die braucht's einen guten versierten Anwalt. Obwohl ich dir recht gebe, das dir medizinisch geholfen wird ist viel wichtiger!!!
Alles Gute
Ellen
 
Danke Ellen,
Ich war Tramfahrerin.
Ja alles war sehr unmenschlich.
Absolut ist die Gesundheit am wichtigsten. Aber auch finanziell ist wichtig...schließlich muss man seine Wohnung bezahlen.
Liebste Grüße Andrea
 
Hallo und danke fürs zurück schreiben. Ich würde einfach einbestellt, wusste damals nicht was mit mir dort passiert. Alles ist sehr schrecklich. Die Berufsgenossenschaft lügt ohne Ende und hat mich damals Menschen unwürdig behandelt. Vor einiger Zeit wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt. Dieses Gutachten ist negativ für mich. Der Gutachter kann zum Schluss zu behaupten das keine PTBS vorliegt und er stimmt sehr der BG zu. Leider habe ich kein Rechtsschutz und weiß nicht wie es weitergeht. Das schreckliche ist die Gesundheit wird dadurch nicht besser.

Hallo Photana,
das die BG lügt und Menschen unwürdig behandelt habe ich ebenfalls erfahren müssen und erfahre es immer wieder.
Nach meinem Unfall (Knieverletzung) habe ich ein PTBS entwickelt. Meine BG hat es nicht anerkannt. Denn der damalige Gutachter meinte, dass ich wohl schon vor dem Unfall eine psychische Erkrankung hatte - obwohl ich bis dahin NIE in psychiatrischer Behandlung war.
Kämpfe dagegen an!
Wegen den Kosten. Versuche doch mal ob Du eine sog. Prozeßkostenhilfe bekommst.

Gruß,
Kniggie
 
Danke Kniggi,
Soviel ich informiert bin geht das schon mit der Prozess kostenhilfe, nur ein Gutachter selbst bezahlen wird die Prozess kostenhilfe nicht übernehmen.
Herzlichen Gruß Andrea
 
Hallo Photona

wenn du klagst und Prozeßkostenhilfe bekommst brauchst du das erste Gutachten nict zahlen. Vorrausgesetzt dieses erste Gutachten wird per Beweisanordnung vom Gericht beauftragt.
Erst bei einem weiteres Gutachten nach § 109 SGB ? musst du einen Vorschuss zahlen.

ICh bekomme auch PKH und habe bisher für keins der Gutachten gezahlt.

Gruß
Chris1966
 
Hallo User 06,
Sorry war längere Zeit nicht online.
Das Gutachten hat von Gericht bestellte Ärzte erstellt.Meine damaligen Ärzte der Bg haben schnell die Diagnose gestellt, nach 6 Monaten spätestens arbeitesfähig!
 
Hallo ihr lieben ich brauche euren Rat,
Ich hatte einen Gerichttermin, da ich Klage gegen eine Versicherung. Es wurde ein Gutachten erstellt. Diese Ärztin wurde geladen bei Gericht. Diese Ärztin behauptet jetzt, das sie annimmt das meine PTBS bzw. sie nannte es Angststörung und Panikstörung.,auch ohne meinem Unfall gekommen wäre.
Ich hatte Ende 2013 einen Arveitsunfall und ich Klage gegen den Unfallverursacher.
Der Richter ist Top und sehr angerchiert!
Ich soll nochmal zu dieser Ärztin da sie denkt, das was ich habe wie oben beschrieben auch von alleine gekommen wäre. Absolut Quatsch und nur eine Behauptung.
Außerdem hat die Ärztin Dinge verdreht, die ich nie so gesagt habe.
Kann ich wegen Befangenheit ihrerseits ablehnen? Habt ihr Tipps für mich?
Diese Ärztin denkt das ich bereits vor meinem Unfall, schon nicht gesund war. Ich war 2005 bei einer Psychologin wegen Trennung meines damaligen Mannes. Therapie war erfolgreich. Natürlich wird meine damalige Therapeutin dazu Stellung nehmen.
Frage an euch: selbst wenn man vorgeschädigt ist, z.b psychosomatisch, und danach hat man einen Unfall und durch diesen Unfall verschlimmert sich alles, darf das einem zur Last gelegt werden?
Würde mich freuen von euch zu lesen.
Liebe Grüße Photona.
 
Hallo Photona,

so wie dir geht es vielen hier!
Das Problem liegt im System, jeder Gutachter kann schreiben was er will, sofern es in sein Fachgebiet passt!
Es wird immer 2 Meinungen zu einem Punkt geben, außer es ist zu 100% klar!
Bekannterweise wird aus einer PTBS ganz schnell eine Angststörung!

Da eine Angststörung nicht entschädigungspflichtig ist!
Weiter den Vorteil hat, ungehindert spätestens nach 2 Jahren völlig ausgeheilt ist!
Was will / braucht mann mehr als GA!

Ist ja aber auch klar, man hat etwas schlimmes erlebt und hat danach eine scheiß "ANGST"!
So und hier liegt der Hund in der Pfanne!
Der einen GA sagt PTBS und der andere sagt nö Angst!
Nur ist es so, dass der GA welche die PTBS nicht erkennt, das auch begründen muss!
Du als Verletzter musst ja aus allen Punkten einer PTBS mind. 1 oder mehrere Symptome aufweisen!
Findet der GA das nicht, hast du auch keine PTBS!
Ganz beliebt ist dann noch, alles in die Vergangenheit, also vor das Ereignis zu legen, damit die PTBS weiter in Frage gestellt werden kann!
Aber in deinem Gutachten muss ja irgend wo stehen, warum es keine PTBS sein kann!
Bestimmt hast du das A-Kriterium nicht erfüllt!
Dieses zu widerlegen ist nämlich am einfachsten!
 
Hallo Photona,

Du schreibst, dass Du gegen den Unfallverursacher klagst? Geht es hier um einen Zivilprozess? Handelt es sich bei Deiner Klage (Du schreibst "gegen eine Versicherung") um die Haftpflichtversicherung (HPV) des Unfallverursachers. Dann wäre das ein Zivilprozess.
Bei einem Zivilprozess wäre es von haftungsbegründender Relevanz, selbst wenn es durch den Tramunfall zu einer Verschlimmerung etwaiger vorbestehender psychischer Störungen gekommen sein sollte.

Dann schreibst Du, daß die BG-Ärzte dich nach 6 Wochen wieder in die Arbeit schicken wollten. Oder klagst Du (oder auch) gegen die BG ?

Nach der Übernahme der amerikanischen Klassifizierung vor einigen Jahren muß das A-Kriterium (Todesangst) erfüllt sein, um eine PTBS nach ICD 43.1 diagnostiziert zu bekommen. Da können dann mehrere Diagnosen nach ICD 10 vorliegen, die auch zu PTBSen gehören (Traumafolgestörungen), doch wenn das A-Kriterium nicht erfüllt ist, wird keine PTBS mehr diagnostiziert.

Doch selbst wenn Du keine PTBS nach dem Kriterienkatalog erfüllt hättest, dann hättest Du andere Traumafolgestörungen, die dem Unfallereigis zuzuschreiben wären, über die sich die benannte Ärztin hinwegesetzt bzw. diese als nicht unfallursächlich (Angst- und Panikstörung) definiert. Die Ärztin wurde ja vom Gericht beauftragt. Was für eine Fachärztin war das? Hat Sie sich jemals mit Traumatologie befaßt??

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,
Ja es handelt sich um die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Ich muss nachschauen was für ein Schwerpunkt diese Ärztin hat.
Ich weiß nur eins das ich seit dem Unfall diese Probleme habe.
Und anschließend hängt mein Prozess am Seitenen Faden ob ich ihn Gewinne oder verliere.
Aber ab wann kann man entscheiden ob ein Mensch Todesangst hatte. Wir sind doch alle einzigartig, die einen bekommen PTbs die anderen nicht.
Woher kennst du dich so gut aus?
Gruß Andrea
 
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