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Private Unfallversicherung/Rechtschutzversicherung

Hrc4Life

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Aug. 2016
Beiträge
305
Ort
Nähe Wien
Hallo,

Ich bräuchte dringend gute Ratschläge!

Bei meinen Versicherungspolizzen wurde 2009 die Eigenheim Versicherung die Unfallversicherung und die Rechtsschutzversicherung auf eine Polizze zusammengelegt.
(Dies kann auch mein Wunsch gewesen sein) Sollte aber zudem nichts an den
Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungen geändert haben.

Ich habe eben bis zu diesem Zeitpunkt weder einen Schadenfall der Unfallversicherung gehabt,
noch habe ich die Rechtsschutzversicherung bis dahin niemals benötigt.

Erst im Jahre 2010 hatte ich meinen fremdverschuldeten Unfall und benötigte damals zum
ersten Mal die Rechtsschutzversicherung. Auch meine bleibenden Invaliditäten fallen in
die Leistungspflicht der Unfallversicherung. (Hier gibt es bis heute noch Ungereimtheiten)

So, nun zum wesentlichen, im Januar 2012 wurde von Seiten meines Versicherungsvertreters
etwas bei der Unfallversicherung verändert. Wie gesagt den Grund kenne ich bis heute nicht,
und wie es aussieht ist jetzt Eigenheim und Rechtsschutz weiterhin in einer Polizze zusammengelegt und seit der Änderung ist nun die Unfallversicherung wieder extra.

Doch jetzt kommt's : seit mehr als einer Woche bekomme ich vom Anwalt Anfragen, ob ich wüsste was und ob bei meiner Rechtsschutzversicherung etwas verändert wurde.

Wie gesagt habe ich von meiner Seite nie das Bedürfnis gehabt etwas zu verändern, und im Januar 2012 wurde laut Angaben meines Vertreters bei der Unfallversicherung etwas verändert.

Jetzt schreibt mein Anwalt, das die 2005 entstandene Rechtsschutzversicherung zu meinem
Nachteil mittlerweile unter anderen Bedingungen läuft.

Hat jemand irgendwelche Ratschläge wie ich das überprüfen kann.

Grüsse

Hrc4Life
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

hast Du noch die Versicherungsbedingungen? Die aktuellen Bedingungen bekommst Du sicher auf der Homepage Deines Versicherers.
Dann hilft nur vergleichen. Außerdem vielleicht den Rechtsanwalt fragen, was er damit ausdrücken will.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!

Ich selbst weiß nicht mehr genau wann die Rechtsschutzversicherung entstanden ist, muß laut
Anwalt so 2005 gewesen sein. Im Prinzip habe ich immer nur die Polizzen und da es da auch
oft Indexanpassungen gibt, wird die neue Polizze eingeordnet und die alte Polizze entsorgt.
Aber gerade da ändert sich ausser der Höhe der Beiträge kaum etwas.

Das von den Vertragsabschlüssen habe ich leider nicht, würde wichtig sein in Bezug auf
Rechtsschutzversicherung und auch die private Unfallversicherung.
Da habe ich immer nur die letzte Polizze.

Aber wie schon oben beschrieben war der Schadensfall 2010 und im Januar 2012 hatte der
Vertreter bei der Unfallversicherung etwas verändert. Erst im April 2014 habe ich mich
mit der Unfallversicherung beschäftigt nachdem im July 2013 das 3 Jahresgutachten
stattfand und erst nach Nachfrage im April 2014 das Ergebnis des Gutachtens präsentiert
wurde.
Seither stellt sich auch die Frage was genau bei der Unfallversicherung 2012 verändert wurde
und welche Unterschiede es es zu den Bestimmungen bei Vertragsabschluss gibt?

Aber wie schon angeführt, kam das mit der Änderung der Unfallversicherung vom Vertreter.

Und wenn nach dem Schadenfall von 2010 bei der Rechtsschutzversicherung etwas verändert wurde, (was laut Anwalt sehr zu meinem Nachteil sein soll) warum sollte ich in meinem
Interesse die Rechtsschutzversicherung zu meinem Nachteil verändern.


Grüsse

Hrc4Life
 
... und zusätzlich zu #Seenixe's vorschlag sollte dein RA die änderungsurkunden (anträge, schriftstücke, formulare) zu den verträgen und policen (erst mal in kopie, was ggf aber nicht reicht) anfordern. diese mit den eigenen unterlagen und "gedächtnisinhalten" vergleichen, vor allem daten wie unterschrift, ort, datum, ob nicht unautorisierte schriftstücke eingereicht wurden.
ergeben sich verdachtsmomente oder anhaltspunkte (ausbesserungen, streichungen, überschreiben, nicht die eigene unterschrift, hinwis auf "radierung"), müssen die originale eingesehen werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant!

Also wie ich schon festgehalten habe, habe ich von meiner Seite nie den Wunsch gehabt
etwas zu verändern. Der Vertreter hat im Januar 2012 bei der Unfallversicherung etwas verändert, das kam nicht von mir. Es kann gut sein das ich das auch unterschrieben habe.
Aber von Rechtsschutzversicherung ist mir nichts bekannt.
Wenn Diese aber doch deutlich zu meinem Nachteil verändert wurde ist das alles vorsätzlich
von Seten der Versicherung gekommen.


Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo,
ich bin mal ein wenig auf die Suche gegangen und habe die Ursache für die Veränderungen 2012 gefunden.

Es gab ein EuGH-Urteil, worauf die Tarife auf Unisex umgestellt werden mußten.
Manche Versicherungen setzen den Versicherungsbeitrag je nach Geschlecht unterschiedlich hoch an. Darin sieht der EuGH unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsverordnung eine Diskriminierung http://curia.europa.eu/juris/docume...x=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Unisex-Tarife sind für alle neuen Versicherungsverträge seit dem 21. Dezember 2012 verpflichtend. Und es gab auch für die Altverträge gesetzlich verpflichtend Änderungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!

Ich hebe den Bericht zwar nur überflogen, aber was meinen Fall betrifft dürfte es
sich da um etwas anderes Handeln.
Wenn dies nun wohl auf die Rechtsschuthversicherung als auch auf die Unfallversicherung
zutreffen würde, müsste das auch bei vielen anderen Versicherungsnehmern so gehandhabt
worden sein. Und noch dazu unabhängig davon ob es bereits einen Schadensfall gibt oder
nicht.

Nehme ich nun nur die Rechtschutzversicherung her, so müsste auch bei andern Versicherungsnehmern hier etwas verändert worden sein und auch eine Begründung aufliegen.

Trotzdem danke für die Bemühungen!

Grüße

Hrc4Life
 
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