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Polizeibericht / Unfallanzeige

Nicky007

Mitglied
Registriert seit
19 Mai 2015
Beiträge
53
Ort
am Niederrhein
Hallo zusammen!

Ich habe leider erst heute dieses Forum entdeckt - zum einen weil ich mich nicht eher auf die Suche gemacht habe und zum anderen, weil ich auch gar nicht davon ausgegangen bin, dass in meinem Fall evtl. irgendwas unklar sein könte. Wenn ich allerdings die Berichte hier so lese wird es mir ganz flau in der Magengegend und langsam bekomme ich irgendwie Schiss.

Warum?

ich hatte (wie in einem anderen Post bereits erwähnt) vor etwas mehr als 8 Monaten einen Wegeunfall (mir ist ein LKW in die Fahrerseite gefahren). Ich stand absolut unter Schock (es war halt mein erster Unfall) und war nur am heulen.

Der LKW-Fahrer war absolut freundlich, hat die Polizei verständigt und hat, obwohl die Polizisten mir zunächst ohne große Erläuterung des Unfalles eine Teilschuld anhängen wollten, die gesamte Schuld auf sich genommen (war ja auch so). Der LKW-Faher gab an, dass er mich beim Fahrspurwechsel schlichtweg übersehen hat weil (und jetzt kommts!) ihm im Führerhaus ein Vorhang ein wenig die Sicht versperrte.

An der Stelle, wo die Polizei den Unfall aufgenommen hat (ca. 50 m vom Unfallort entfernt) ist auch eine Polizistin in das Führerhaus geklettert und hat sich das genauer angesehen.

Nun ja, die Polizei hat das ganze aufgenommen und der Unfallverursacher und ich bekamen jeweils eine Durchschrifft von der Unfallaufnahme (Anzeige?).

Meine Frage nun: Fertigt die Polizei neben diesem handschriftlichen Geschreibsel noch etwas anderes an wo evtl. auch drin steht, dass der LKW-Fahrer das mit der versperrten Sicht angegeben hat, oder bleibt es bei diesem Geschreibsel?

Da ich nach wie vor Probleme habe (wenn auch nicht so schlimm wir die ersten Wochen nach dem Unfall) fordert mein Anwalt jetzt Schmerzengeld. Schön wäre es natürlich zu wissen ob die Polizei das mit dem Vorhang irgendwo notiert hat.
 
Hallo

Da ich nach wie vor Probleme habe (wenn auch nicht so schlimm wir die ersten Wochen nach dem Unfall) fordert mein Anwalt jetzt Schmerzengeld. Schön wäre es natürlich zu wissen ob die Polizei das mit dem Vorhang irgendwo notiert hat.

Das kann verständlicherweise niemand hier wissen. Aber nachdem der Unfall Verletzungen hinterlassen hat und e. RA tätig ist, wird er es aus dem Unfallbericht erfahren. Den wird er ja brauchen und anfordern - hoffentlich. Sonst frag ihn einfach mal danach.


Gruss Sekundant
 
Aufgaben der Polizei

Hallo Nicky007,

Du und Dein Unfallgegner haben nur die erste und abgespeckte Ausführung bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass darauf die Namen der Beteiligten und ein Aktenzeichen der Polizei vernerkt ist.

Die Polizisten müssen im Rahmen der Unfallaufnahme anschließend noch einen Unfallbericht schreiben. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Für kleine Unfälle wird ein bestimmtes Formular verwendet, für schwerere Unfälle gibt es ein PC-Programm dafür. Hintergrund ist der, dass jeder gemeldete Unfall auch statistisch erfasst wird, um so für Unfallprävention usw. Daten zur Verfügung zu haben.

Was jetzt im Einzelnen im Polizeibericht steht und wie detailiert er ist, hängt von den aufnehmenden Polizisten ab.

Ich habe mal im Rahmen der Studentischen Ausbildung von zukünftigen Polizisten gehobenen Dienstes eine entsprechende Untersuchung für die Berliner Polizei erstellen lassen. Den Projektbericht findest Du hier:

http://www.unfallreko.de/seite/105198/über-uns.html

Soll heißen, ob die Sache mit der Gardine im Lkw, die wahrscheinlich die Sicht behindert hat, im Unfallbericht steht, hängt von der Grundlichkeit der Polizisten ab.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
@Rekobär + Nicky007,

sorry wenn ich ein wenig korrigiere, ist aber im Sinne von Nicky.

Was jetzt im Einzelnen im Polizeibericht steht und wie detailiert er ist, hängt von den aufnehmenden Polizisten ab.

...

Soll heißen, ob die Sache mit der Gardine im Lkw, die wahrscheinlich die Sicht behindert hat, im Unfallbericht steht, hängt von der Grundlichkeit der Polizisten ab.

Ausgehend von einer korrekten Aufnahme sollte es NICHT vom individuellen Gusto der Polizei abhängen, wie detailliert er ausfällt.
Ob aber dann die Sache mit der Gardine im Unfallbericht steht, hängt wieder NICHT von der Gründlichkeit der Polizisten ab, sondern ausschließlich von den ihnen ggü. gemachten Angaben! Sie können ja nichts hinzufügen oder weglassen. Ist die Aussage dazu gemacht worden - gut, wenn nicht - nicht gut, aber von der Polizei nicht zu ändern.
Ich sage es deshalb, weil ggf. die Angaben durch Nicky dazu führen können, dass noch dazu nachgefragt werden könnte. Entweder beim Fahrer und wenn vorhanden bei Zeugen, die dies vll. gehört haben.
Es soll sie auch motivieren, selbst zu evtl. Zeugen und Feststellungen Angaben zu machen, wenn sie noch fehlen. Es hätte da auch ein Foto sinnvoll sein können.

Bei Verletzungen liegt übrigens immer auch e. Straftat zugrunde, daher wird der Unfall entsprechend aufgenommen. Und computermäßig heutzutage immer erfaßt, nur der Umfang macht's, 2 Zeilen oder 2 bis x Seiten.


Gruss Sekundant
 
Hallo,

da ich noch nie einen Autounfall hatte und mich nicht auskenne:
Ist es unbedingt ratsam oder erforderlich, hier einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Ich gehe davon aus, dass man seine Versicherung informieren muss nach einem Autounfall, soweit hätte ich weiter gewusst.
Bevor man weiß, wie die Schuld/Beweisfragen bei der Polizei aufgenommen wurden, bemüht man doch eher schon aus Kostengründen keinen RA (wenn keine RechtsschutzVers vorhanden).

Kommt Nicky auch ohne einen Rechtsanwalt weiter und an die vollständigen pol. Unterlagen zum Unfall?

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

Ist es unbedingt ratsam oder erforderlich, hier einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Ich würde sagen, wenn Unklarheiten bestehen oder man nicht selbst das Nötige "sichern" kann, ja. Aber da hier eh Verletzungen vorliegen, sollte es in diesem Fall grundsätzlich nicht ohne Unfallaufnahme bleiben.

Ich gehe davon aus, dass man seine Versicherung informieren muss nach einem Autounfall, soweit hätte ich weiter gewusst.
Bevor man weiß, wie die Schuld/Beweisfragen bei der Polizei aufgenommen wurden, bemüht man doch eher schon aus Kostengründen keinen RA (wenn keine RechtsschutzVers vorhanden).

Versicherung ja, schon aus vertraglichen Gründen, da man sonst den V-Schutz verlieren kann.
Die Frage RA oder nicht, hm, bei entsprechendem Schaden kann man es vll. nicht aussuchen, sonst - ja, Abwägungssache.

Kommt Nicky auch ohne einen Rechtsanwalt weiter und an die vollständigen pol. Unterlagen zum Unfall?

Kaum. Sie bekommt keine Akteneinsicht, müsste sich dann über ihre Versicherung soweit möglich informieren lassen ... alles in Allem wäre es ungut. Man kann vor allem nicht die ganzen Aussagen bewerten, ggf. widerlegen und auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen etc.


Gruss Sekundant
 
gemachte Angaben

Hallo Sekundant,

selbst, wenn die Beteiligten entsprechende Angaben machen, heißt das noch lange nicht, dass diese Angaben später auch im Unfallbericht stehen.

Im Projektbericht, den man hier einsehen kann:

http://www.unfallreko.de/seite/105198/über-uns.html (einfach runterscrollen und auf "Projektbericht" -- ist eine PDf-Datei gehen)

habe ich unter anderem auch diesen Fakt untersuchen lassen.

Leider werden oft die Unfallaufnahmen nicht so gründlich gemacht, wie es eigentlich notwendig wäre.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo,

zwei Punkte dazu

selbst, wenn die Beteiligten entsprechende Angaben machen, heißt das noch lange nicht, dass diese Angaben später auch im Unfallbericht stehen.

...
Leider werden oft die Unfallaufnahmen nicht so gründlich gemacht, wie es eigentlich notwendig wäre.

Ich gehe davon aus, dass möglichst gründlich gearbeitet wird. Natürlich gibt es Unterschiede. Bei einer "gesprächsweisen Anhörung" kommt da auch nicht immer das Wesentliche heraus, das dann auch im Bericht erscheinen sollte. Daran mangelt es bei derartiger VU-Aufnahme.

Daher habe ich darauf hingewiesen, ggf. über RA, weitere wichtige Angaben nachzureichen und dabei deutl. zu machen, dass dieser u. jener Punkt wichtig erscheint. Manches ergibt sich erst in der Gesamtsicht von Aussagen, Spuren, Bilder, Maße etc. und kommt erst dabei zum Tragen.

Deshalb sollte N. das prüfen und ggf. nachreichen.


Gruss Sekundant
 
Zunächst vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten und sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich bin halt nicht immer online....

Dass ich damals einen Rechtsanwalt hinzugezogen habe war eher Zufall, denn ich habe kurz nach dem Unfall bei meiner Versicherung angerufen und mitgeteilt, dass ich in einen Unfall verwickelt worden sei, die haben dann noch ein paar Fragen gestellt und meinten ich solle das definitiv über einen Anwalt laufen lassen, nicht weil die Schuldfrage nicht geklärt sei, sondern weil noch eine ganze Menge Schreibkram etc. entstehen würde und man sehr schnell als Laie etwas übersehen würde etc.

Bei der Rechtsschutzversicherung hat man mir direkt eine Kostendeckung zugesagt, weil die Schuldfrage geklärt war (der LKW-Fahrer hat ja auch noch vor Ort ein Strafgeld bezahlen müssen etc.).

Ich bin dann mit meinem Auto in die Werkstatt gefahren (wirtschaftlicher Totalschaden) und die haben mir ebenfalls dazu geraten einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Im Nachhinein kann ich da von Glück sprechen, wenn gleich ich nicht wirklich einschätzen kann ob der Rechtsanwalt jetzt wirklich so klasse ist, denn allein beim letzten Schriftwechsel, es ging um das Schmerzensgeld, hat er hinsichtlich AU-Zeiten etc. falsche Angaben gemacht und eine viel viel kürze Zeit angegeben..... nun ja, ich warte mal ab.

Was die Sache mit den Zeugen und der Gardine angeht..... Obwohl der Unfall im Berufsverkehr passierte hielt niemand an (leider auch nicht der oder die AutofahrerIn hinter mir). Aber wie schon beschrieben, der LKW-Fahrer hat mir direkt nach dem Unfall und auch der Polizei gegenüber ausgesagt, dass ihm nach rechts die Sicht versperrt gewesen sei, weil da diese Gardine / dieser Vorhang hing. Daraufhin ist die Polizistin ja auch in die Fahrerkabine gekrabbelt und hat es sich angesehen.

Wie geschrieben weiss ich allerdings nicht was die Polizei genau aufgenommen hat, denn ich stand unter Schock und hatte zunächst überhaupt keine Schmerzen oder so, von daher glaube ich nichtmals dass die Polizei davon in irgendeiner Weise Kenntnis erlangt hat - im Gegenteil, denn wir standen nach dem Unfall zunächst am rechten Straßenbahnrand und warteten auf die Polizei (ich heulend und der LKW-Fahrer mich tröstend), als die Polizei dann mit Blaulicht angedüst kam stieg einer nur kurz aus dem Wagen aus (Tür geöffnet - Kopf rausgestreckt und gefragt, ob es Verletzte gibt). Ich habe das ja erstmal verneint aber der LKW-Fahrer meinte sofort zu den Polizisten gewandt, dass ich unter Schock stehen würde, das interessierte die Polizisten sonderlich wenig, ihnen war nur wichtig (nachdem die Schuldfrage geklärt war, weil der LKW-Fahrer dies sofort zugab), dass die Unfallstelle geräumt wurde und wir auf einen nahegelegenen Parkplatz fuhren. Nur der LKW-Fahrer fragte mich, ob ich mir das zutrauen würde - wie gesagt, den Polizisten war das ziemlich egal. Von daher weiss ich nun auch nicht wie gründlich die Polizisten vor Ort waren und was die dann alles notiert haben.
 
Nochmal kurz

was die Gardine angeht sagst du ja, dass die Polizistin in die Fahrerkabine gekrabbelt ist und es sich angesehen hat.
Das macht sie sicher nicht umsonst. Aber ob nun Gardine oder nicht, Fakt ist, dass da, wo er hin wollte jemand war. Ob ihm nun die Sicht versperrt war oder er nicht geguckt hat oder was auch immer, er muss Vorsorge treffen und hat dabei eine erhöhte Pflicht. Schaut für dich klar etwas schöner aus, wenn er sagt, er konnte zwar wegen der Gardine nix sehen, ändert aber grundsätzlich erst mal nichts.

Willst du Gewissheit, frage am besten den RA, er hat Akteneinsicht, da sind Aussagen und Feststellungen aber auch Fehlendes zu bekommen.


Gruss Sekundant
 
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