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nulla lux

Bernd K

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Apr. 2018
Beiträge
1
Alter
82
Ort
Freiburg
Bei einem selbstverursachten Sturz habe ich ein Auge
verloren (nulla lux). In der aktuellen Gliedertaxe findet man dafür eine Invalidität
von 50%. Meine Versicherung (Allianz) will aber nur 30% Invalidität anerkennen
und auch entsprechend weniger zahlen, da beim Abschluss der Versicherung (vor
vielen Jahren, vor 1988 ) die Gliedertaxe für den Verlust eines Auges bei 30%
gelegen hat. Hat die Allianz damit Recht?
 
Hallo Bernd,

maßgeblich sind die gültigen Versicherungsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Eintrittes des Schadenfalles gültig waren. Sollte also Dein Vertrag im Laufe der Zeit nicht angepasst worden sein, hat die Versicherung recht. Sollte die Versicherung allerdings im Laufe der Zeit die Versicherungsbedingungen geändert und Dir dies entsprechend mitgeteilt haben, dann haben die ein echtes Problem.

Also, das vorher geschriebene prüfen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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