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Notwendikeitsb. Sicherheitsschuhe

Löschknecht

Nutzer
Registriert seit
18 Apr. 2014
Beiträge
2
Ort
Bietigheim-Bissingen
Hallo,

war vor kurzem beim D-Arzt und hab ein Rezept für eine Schuherhöhung bekommen. Bin damit, wie seither, zum Orth. Meister. Der hat dann gesagt, da es sich hier um Sicherheitsschuhe handelt, brauche er ein Rezept mit dem ganzen Schuh, nicht nur die Erhöhung.
Es geht nun wohl seit 2014 um die " Baumusterprüfung" der Sicherheitsschuhe, die bei seinem Eingriff dann verloren geht.
Habe dann zwei Fragebögen für den Arbeitgeber bekommen, und die Bitte das Rezept zu ändern.
Das wird dann wohl zur BG geschickt, diese (muss) das nun genehmigen.

Kennt wer das Prozedere?

Kann man da "Fehler" machen


Würde mich über Antworten oder Nachfragen freuen.

LG aus dem Raum Stuttgart:confused:
 
Guten Tag Löschknecht und Herzlich Willkommen im Forum für Unfallopfer!
Nein, falsch machen kannst Du selbst nun nichts mehr.
Wie Du schon geschrieben hast, mit dem Formular zum Arbeitgeber (Notwendigkeitsbescheinigung).
Es gibt auch Ortopädieschuhmacher, die am sogenannten "Schuh-Pool-Verfahren" der Bau-Berufsgenossenschaft teilnehmen.
Unter Rücksprache mit dem Arzt und der Berufsgenossenschaft wird die orthopädieschuhtechnische Versorgung festgelegt.
Bin damit, wie seither, zum Orth. Meister. Der hat dann gesagt, da es sich hier um Sicherheitsschuhe handelt, brauche er ein Rezept mit dem ganzen Schuh, nicht nur die Erhöhung.
...wie seither, deute ich mal, dass es nicht das erste Paar Schuhe ist, die Du machen läßt? ;)
Bei den Sicherheitsschuhen ist es ja nunmal so, das durch Abänderungen jeglicher Art
(zulässige Materialkomponenten, wie antistatische Eigenschaften)
diese erhalten bleiben müssen. Sicherheitsschuhe werden ab Werk zertifiziert nach DIN Norm usw.
Meine Frage, wieviel cm. hast denn Du?
Ich habe nämlich bei meinen immer das Problem mit der Sohle, die muss bündig sein, weil er durch Einlagen quasi nur maximal 3 cm. rausholen kann.
Wichtig ist auch eben die Abrollhilfe, die muß unbedingt auf dem Rezept vermerkt sein, so kenne ich es. Ansonsten patscht Du nur mit den Schuhen auf, was zu Fußschmerzen führen kann.
Der Sicherheitsschuh wird somit eine individuelle Einzelfertigung werden, evtl. noch mit erforderlichen Weichbettungen, Bau-Muster geprüft.
Das Rezept müste Dir dann problemlos Dein D-Arzt ändern, fertig.
Hoffe ich konnte Dir etwas helfen..:rolleyes:

LG Lara
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lara, erst einmal Danke!

Es handelt sich bei mir nach einem Trümmerbruch um ca. 1cm Beinlängendiff..
Das wie seither soll heißen, die letzten male hat er sie noch abgeändert.

Hab bisher aber auch noch keine Antwort von der BG. Werden uns mal Überraschen lassen. :)

LG aus Bi-Bi
 
hi,
gern geschehen.
Jupp, die BG läßt sich oftmal Zeit.
Dann muß man denen mal auf die Füße treten, habe ich auch grade gemacht und prombt passiert was.

viel Erfolg also,

LG L
 
Hallo Löschknecht,

1 cm Höhenunterschied bringt Dich noch nicht wirklich um bzw. bringt in sehr kurzer Zeit eine dramatische Verschlechterung bei Dir (so nehme ich mal an).

Aber - die Umkehrfrage ist:

- bei Deinem Job ist das Tragen von Sicherheitsschuhen Vorschrift (BG).
- demnach muss und sollte die BG sehr bestrebt sein, sehr zeitnah Deine "umgebauten" Sicherheitsschune abzunehmen.

Denn wie wäre die Konsequenz? Du arbeitest mit Sicherheitsschuhen, welche nicht fachlich geprüft und abgenommen sind - was ist bei einem Arbeitsunfall?

Wenn die BG nicht zeitnah aktiv wird, würde ich mal nachfragen, ob Du einen AU-Schein von der BG erhälst, weil Deine "persönliche Schutzausrüstung" nicht i. O. / bzw. nicht abgenommen ist :confused:.

Wer übernimmt im schlimmsten Fall einen Arbeitsunfalls die Kosten? Die BG soll Dir dies schriftlich bestätigen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo zusammen,

es spielt im Moment keine Rolle ob die BG das übernimmt, das kommt erst später. Wichtig ist das der Orthopädieschuhmacher die Sicherheitsschuhe abändert ohne das sie ihren gültigen Sicherheitsstandart verlieren.
Denn wenn du keine genehmigten Sicherheitsschuhe auf der Arbeit trägst kann das ne Abmahnung geben.
Allerdings hat der Orthopädieschuhmacher Recht, lass den D-Arzt das Rezept entsprechend abändern. Wir haben die Schuhe damals an den Hersteller geschickt und die Schuhe abändern lassen, so war immer gewährleistet das die Schuhe ihre Funktion nicht verloren hatten.

Der Orthopädieschumacher soll nach getaner Arbeit das Rezept des D-Arztes bei der BG einreichen und die BG wird das übernehmen.
Ich sehe da überhaupt kein Problem, sofern die Beinlängenverkürzung durch einen Arbeitsunfall bedingt ist.
Ironman hat ebenfalls eine Beinlängeverkürzung von 2 cm, diese beruht allerdings nicht auf dem Arbeitsunfall und deshalb mußte er die Erhöhung seiner Sicherheitsschuhe immer von der Rentenversicherung genehmigen lassen - was jedes Mal ein Riesenakt war.
Alle anderen Dinge die seine BG übenehmen mußte sind immer problemlos gelaufen.

Nicht immer muß man sich vorher den Kopf zerbrechen.

VG
Gitti
 
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