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nach Arbeitsunfall ALG1?

Rosche

Mitglied
Registriert seit
16 Feb. 2016
Beiträge
45
Ort
seit Nov. 2015 Vancouver, demnächst wieder Berlin
Hallo zusammen,

ich eröffne hier mal einen weiteren Thread, weil ich hoffe, hier entsprechende Hilfe zu bekommen.

Meine Fall ist so gelagert:

2014 1.8. befristete Arbeitsstelle angtreten
2014 28.11. Arbeitsunfall
2015 6.5. Handgelenks-Op
2015 15.11. letztmalig Verletztengeld bekommen

keine Wiedereingliederung, da Vertrag ausgelaufen, keine Gutachten, ich selbst hab mich nicht genau schlau gemacht und bin deshalb mitschuldig an der Situation jetzt, bin nicht arbeitsfähig (meine Sicht), D-Arzt wird neu involviert (Termin steht an), Verletztengeld gibts nicht, finanzielle Mittel sind aufgebraucht...

Eigentlich müsste ich mich arbeitslos melden und ALG1 beantragen. Nur wird das nicht gehen (denk ich), wenn der D-Arzt mich wieder AU schreibt.
Damit bin ich nicht vermittelbar.

Kann ich überhaupt ALG1 beantragen (und auch bekommen), wenn ich dann AU bin oder ist das Arbeitsamt / AfA / Jobcenter raus?

Ich sitz hier gerade und hab das totale Kopfchaos und krieg Angst wie das alles gehen soll...und ja, ich hätte mich besser informieren müssen, das seh ich ein.

Frage bleibt, was mach ich jetzt

Gruß Rosche

PS An die Mods: sorry wegen der verschiedenen Threads aber ich denk halt das da verschiedene Themen ineinander greifen. :(
 
Hi Rosche,
So richtig weiterhelfen kann ich dir leider nicht. Hätte aber ein Tipp...geh doch mal zum VdK, die kennen sich ganz gut aus und wissen, was du wo beantragen musst. Dieser bürokratische Dschungel killt einen sonst...
Aber vielleicht kennt sich hier ja auch jemand aus und kann dir aus deiner Bredouille helfen.
Alles Gute!
LG Ellen
 
Hallo,
bist Du denn nicht über einen Reha-Manager von der BG betreut worden? Oder wenn kein Reha-Manager, dann hast Du doch bestimmt dort einen Ansprechpartner. Dort kann man auch fragen, was nach der Verletztengeldzahlung zu tun ist.
Krank in die Arbeitslosigkeit ist ganz schlecht, weil dann auch das Arbeitsamt die Zahlungen nicht übernehmen wird. Du kannst Dich gesund schreiben lassen, beim Arbeitsamt ALG 1 beantragen und wenn Du dann während des Bezuges krank wirst bist Du erst in der 6-Wochen Frist des Arbeitsamtes. Nach dieser Zeit tritt die Krankenkasse in die Pficht, bis zur evtl. Aussteuerung.

Gibt auch noch andere Wege. Sozialamt zum Beispiel.
 
Moin,

du kannst ALG I beantragen ... auch wenn du krank geschrieben bist.
Das Arbeitsamt wird dich aber "begutachten". Wenn du nicht vermittelbar bist, musst du einen Reha-Antrag stellen, ansonsten erhälst du kein Geld. Die AU-Bescheinigung musst du immer beim Arbeitsamt einreichen, aber man lässt dich in Ruhe. Du bekommst also keine Jobvermittlungen oder Gesprächstermine. So lief es zumindest bei mir.

LG
 
Hallo Rasche,

warum rufst du nicht beim Arbeitsamt an und fragst nach?
Fragen kostet doch nichts!
So wie es Rosi geschrieben hat kenne ich es auch!
Aber Claudia hat wohl einen anderen Kenntnisstand!
 
Hallo zusammen,

danke für die Infos!

Spielt bei einem Antrag auf ALG1 der Ausbildungslohn meiner Tochter eine Rolle? Sie ist im ersten Lehrjahr und verdient nicht so wahnsinnig viel aber hat eben eigenes Einkommen und falls das eine Rolle spielt, sie ist schon volljährig.

Kenne mich damit nicht aus und hab keine Erfahrungswerte in der Hinsicht.

LG Rosche
 
Hallo Rasche,

hast du beim Arbeitsamt - Jobcenter mal angerufen und nachgefragt?
Wenn nicht, warum machst du das nicht?
Jeden Tag bringst du eine neue Einzelheit auf den Tisch, da kommt doch keiner mehr mit!
Zitat von dir:
Spielt bei einem Antrag auf ALG1 der Ausbildungslohn meiner Tochter eine Rolle? Sie ist im ersten Lehrjahr und verdient nicht so wahnsinnig viel aber hat eben eigenes Einkommen und falls das eine Rolle spielt, sie ist schon volljährig.

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=286346#ixzz41AXGUcdI

Da kommt doch sofort folgende Frage bei uns auf:
Lebt deine Tochter bei dir, oder du bei Ihr?
USW!
 
Hallo,

ich hab versucht alles so gut wie möglich zu erklären (u.a. das ich seit November im Ausland bin, etc) und ich kenn mich nicht damit aus, was für Infos alle wichtig sind oder nicht.
Zudem habe ich in verschiedenen Unterforen gepostet, weil ich eben zu verschiedenen Themen Fragen hatte und mir war nicht klar, dass ich jedes Mal alles nochmal erzählen muss.

Meine Tochter und ich haben eine Wohnung GEMEINSAM gemietet, was ist da das Problem? Und ja ich wollte wissen, ob ihr Einkommen eine Rolle spielt beim Antrag auf ALG1....

EGAL. Thema ist durch! Bei allem Respekt und ich meine das nicht böse, aber man muss dann auch mal richtig lesen und wenn das schon beim Namen scheitert wird es für jemanden wie mich, nämlich der sich einfach nicht auskennt immer schwieriger.

Ich ziehe meine Kosequenzen aus der Sache im Allgmeinen und den Infos die ich bekommen habe.

Insofern hab ich keine Fragen mehr.

Rosche, nicht Rasche
 
Hallo Rosche,

verzeihe mir bitte, aber das Programm ist auf automatische Korrektur gestellt und ändert manches einfach eigenmächtig!
Es ist von dir nicht gerade freundlich, wenn du mir unterstellst ich könnte nicht lesen!
Genau so gut könnte ich dir unterstellen, dass du nicht in der Lage bist ein Datum richtig zu schreiben!
Nicht alle User hier können oder sind mit deiner Schreibweise vertraut!
Wir sind hier in Germany und nicht in Kanada!
Aber ich nehme es nicht persönlich, bin auch nicht böse! :)
Wie bereits in dem anderen Post geschrieben, auch hier
Good luck and be careful!
 
in 4 Monaten kann man natürlich die Gesetzeslage und Grundsätze in Deutschland nicht mehr wissen.

Bei ALG I wird überhaupt nichts geprüft, ausser ob Du bezugsberechtigt bist und wie hoch Dein Einkommen war.

Anspruch Arbeitslosengeld - Berechnung und Antrag

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder Arbeitslose, der sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das bedeutet, dass der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre (der „Rahmenfrist“) mindestens 12 Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Ebenfalls zum Erhalt von Arbeitslosengeld berechtigt sind Personen, die zwar nicht in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis standen, aber Elternzeit oder Wehr- oder Zivildienstzeit abgeleistet haben oder in der Ausbildung standen. Auch während dieser Zeit waren sie versicherungspflichtig und haben deshalb Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

Da gibts Seite der AFA wo man nachlesen kann
 
Supi!

Danke! für's rauskramen.

Und nein, ich kenne die Gesetzeslage nicht, weil ich nie ALG beantragt habe, in meinem ganzen Leben nicht.
Nicht jeder kennt sich mit allem aus. Das hat nichts damit zu tun, dass ich seit vier Monaten hier bin und nicht in D.

Also, danke für den Text!

LG Rosche

Da gibts Seite der AFA wo man nachlesen kann < ---- das stimmt natürlich. Dann braucht es ja bald keine Foren mehr ;-)
 
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