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Motorradwegeunfall - öffentliche Dienst !

Hmm,ok - habe herausgefunden das man keinen Rechtsanwalt zum BEM Gespräch mitnehmen darf es sei denn der Arbeitgeber erscheint dort auch mit einem Anwalt.

Naja mal schauen was alles so passiert .....
 
hallo Pepeline,

Hmm,ok - habe herausgefunden das man keinen Rechtsanwalt zum BEM Gespräch mitnehmen darf es sei denn der Arbeitgeber erscheint dort auch mit einem Anwalt.

kannst du die stelle, wo du das gefunden hast, dazuschreiben?
ein BG-vertreter dürfte demnach bedenkenlos teilnehmen, dein rechtsvertreter in dem verwaltungsverfahren dagegen nicht? klingt nicht wirklich sinnvoll, ausser für die gegenseite natürlich.


gruss

Sekundant
 
hallo Pepeline,



kannst du die stelle, wo du das gefunden hast, dazuschreiben?
ein BG-vertreter dürfte demnach bedenkenlos teilnehmen, dein rechtsvertreter in dem verwaltungsverfahren dagegen nicht? klingt nicht wirklich sinnvoll, ausser für die gegenseite natürlich.


gruss

Sekundant
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Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass ihr Anwalt bei Gesprächen über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) teilnimmt: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014, 5 Sa 518/14
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Ein Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass sein Anwalt an den Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) teilnimmt. Beim BEM vertreten Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung die Beschäftigten.
Arbeitgeber muss keinen Anwalt bei BEM-Gesprächen gestatten

Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Rechtsbeistand der betroffenen Arbeitnehmerin zu einem BEM-Gespräch hinzuzuziehen. Das Gesetz benennt in § 84 Abs. 2 SGB IX ausdrücklich alle vom Arbeitgeber in einem BEM-Gespräch zu beteiligenden Personen und Stellen.

Ein Rechtsbeistand für den betroffenen Arbeitnehmer ist nicht genannt. Der Gesetzgeber hat sich damit bewusst dazu entschieden, den Rechtsbeistand des Arbeitnehmers nicht in den Teilnehmerkreis des § 84 Abs. 2 SGB IX aufzunehmen.

Ein Hinzuziehungsanspruch kann auch nicht über § 242 BGB herbeigeführt werden. Denn dies würde bedeuten, sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen und unzulässig in dessen Kompetenzen einzugreifen.
 
Hallo Pepeline,

ich verstehe nicht, warum Du so am BEM Gespräch hängst.

Du bist erstmal ein BG Fall und da steht die Wiedereinliederung an. Dieses Verfahren steuert erstmal Dein D-Arzt.

Dein AG muss nur der Wiedereingliederung zustimmen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass ihr Anwalt bei Gesprächen über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) teilnimmt: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014, 5 Sa 518/14


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Hallo Pepeline

Vllt. hat sein/e Rechtsanwaltsgehilfin/gehilfe dein Vertrauen oder eine andere Person, die seriös, vertrauenswürdig und berechtigt ist, als deine Vertrauensperson am BEM-Verfahren teilzunehmen.

Ob du an einer BEM während der Krankheitsphase überhaupt teilnehmen solltest: s.o.

Den BG-Vertreter als Teilnehmer am BEM-Verfahren bzw im Gespräch solltest du ausschließen, schriftlich nachweisbar und vorher.
Die Argumente lassen sich vermutlich aus dem Urteil übertragen (habe es nicht gelesen).
Im Schreiben kann man auch Rechtsgrundlage erfragen für die berechtigte Teilnahme, diese kann m.W. nicht genannt werden, weil es sie nicht gibt.

Falls du überlegst, den BG-Vertreter teilnehmen zu lassen:
Welche Vorteile erhoffst du dir?
Hast du mögliche Nachteile bedacht, welche?

LG
 
Ein Hinzuziehungsanspruch kann auch nicht über § 242 BGB herbeigeführt werden. Denn dies würde bedeuten, sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen und unzulässig in dessen Kompetenzen einzugreifen.

Es gibt auch Anwälte die die BEM begleiten s. z. b dazu die Seite von www.ra-holtstraeter.de
(Anmerkung: Keine Werbung sondern zur Information)
Den RA kann mann auch Fragen, wie er das sieht, können etliche User bestätigen.
 
Hallo
Ich war heute im Krankenhaus zur Untersuchung und jetzt haben die festgestellt das meine Brüche bisher keine Anstalten machen zusammenzuwachsen - letzte OP im Mai.
Jetzt werde ich diese Woche Donnerstag mit Vollnarkose das 10mal seit April operiert und die entfernen den Verschluss vom Nagel und ich soll ein Ultraschallgerät bekommen für den Heilungsprozess.
Nun ist es ja sicher so das eine Wiedereingliederung in weiter Ferne rückt und ich sehe auch keinen Sinn derzeit für ein BEM Gespräch-
Deshalb möchte ich einmal fragen:
1: Kann ich sagen das ich derzeit keinen Sinn im BEM Gespräch sehe da ich weder weiß wann ich genese noch ob ich genese?
2. Was macht die BG Reha Managerin eigentlich die ja unbedingt eine Wiedereingliederung anregen würde wenn die nun erfährt das eventuell noch ein Jahr nix damit wird?
Was würde sie als nächstes machen/versuchen?
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Mir hatten ja einige gesagt das es ein langer Weg sein wird aber das es so langwierig wird hätte ich nie gedacht....

Grüße an alle
 
Hallo Pepeline,

1: Kann ich sagen das ich derzeit keinen Sinn im BEM Gespräch sehe da ich weder weiß wann ich genese noch ob ich genese?

ja selbstverständlich. Was willst Du mit BEM wenn Du noch AU sein wirst und verstehe bitte, dass Du ein BG-Fall bist und hier die Wiedereingliederung gilt. Warum um alles in der Welt bist Du so fixiert auf BEM?


2. Was macht die BG Reha Managerin eigentlich die ja unbedingt eine Wiedereingliederung anregen würde wenn die nun erfährt das eventuell noch ein Jahr nix damit wird?

Im Grunde hat sie gelitten. Grundsätzlich ist Du AU

Was würde sie als nächstes machen/versuchen?
Via sogn. Heilverfahrenskontrolle / Heilverlaufskontrolle - was es beides nicht gibt Dich zur Begutachtung in eine BG-Klinik zu bringen.

Hier nutze mal nach den Stichworten Heilverfahrenskontrolle / Heilverlaufskontrolle und HVK die Suchfunktion im Forum.

Bist ja AU und hast leider viel Zeit zum Lesen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

Es tut mir leid, dass eine weitere OP mit neuem Heilungsprozess ansteht und ich wünsche dir dafür alles Gute!

Zu deiner Frage 1:
Wenn die Bereitschaft zur BEM abgefragt wird und man noch nicht gesund ist, kann ich nur empfehlen zu schreiben / anzukreuzen und zu ergänzen:

"Ja, Bereitschaft ist vorhanden, sobald die Gesundheit und der Heilungsprozess dies möglich machen, zzt. wegen AU nicht möglich."

Dann auch ruhig schon die Liste der gewünschten Teilnehmer ankreuzen und ergänzen, aber das kann auch später gemacht werden, wenn das BEM-Verfahren konkret ansteht.

LG
 
hallo HWS-Schaden,

Während des BEM-Verfahrens glaub ich ist man weiter AU, so dass ich den Vorschlag über deinen Zusatz nicht verstehe.

Lg. Rolandi
 
Ja, stimmt, bei Arbeitnehmern entfällt "zzt. wg. AU nicht möglich".
Danke für den Hinweis.

LG
 
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