Grüß Dich, Anna Bo!
(A)
Dein letzter Beitrag erlaubt uns so schön deutlich zu zeigen, worauf es für das Tagebuch ankommt:
01
Für die Berechnung des Assistenzschadens und des Haushaltsführungsschadens ist es wichtig, festzuhalten:
(a) Wann ist Dein Mann gestartet, um Dich abzuholen, wann ist er am Abholort eingetroffen, wie lange dauerte es, bis Du, Deine UA-Gehstützen und Deine Habseeligkeiten im Auto waren, wann seid ihr zurückgekommen? Eine (jetzt mal nur als Beispiel) erfundene Abrechnung dazu schaut so aus, und so sollten Aufzeichnung auch aussehen:
22.02.2016:
Rückkehr aus dem Krankenhaus:
Start in X-Dorf 13:30 Uhr. Ankunft Parkplatz in Rehastadt 14:45. Auschecken, verbingen der Reisetasche zum Parkplatz erledigt 15:12. Fahrzeug zum Haupteingang gefahren, dort AnaBo eingeladen, Beginn Rückfahrt: 15:28. Zurück in X-Dorf 16:56 (wg. Stau in Mittelstadt). Anna-Bo ins Haus geholfen und beim Transfer in den Lehnstuhl bis 17:08, Auto in Garage gefahren, Reisetasche geholt, Wäsche sortiert, Waschmaschine angeworfen 17:24.
Macht: 2 x 72 km je Euro 0,30: 43,20 Euro
Zeitaufwand des Mannes zusammen: 3,90 Std. je Euro 12,00 46,80 Euro
Summe 90,00 Euro
(b)
Bitte zusätzlich festhalten (das ist jetzt nur ein Beispiel!):
01.03.2016
Bis 29.02.2016: 2 UA-Stützen (so vom Dr. Knirsch am 23.2.2016 empfohlen)
Ab 01.03.2016: Gehe auch mit einer UA-Stütze erlaubt. Das schaffe ich heute etwa 50 Schritte weit, aber dann tobt es im Bein. Lege ich dann das Bein hoch, ist der Schmerz anch rd. 1/4 Std. wieder abgeklungen.
08.03.2016
Gegenüber dem Stand 1.3.2016 hat es sich so weit gebessert, dass ich mit einer UA-Stütze in etwa 150 Meter weit komme. Dann muss ich aber Pause machen, wie am 1.3.2016 geschildert".
02
Wieso muss das so genau sein? Weil in ärtzlichen Dokumenten zwar Diagnosen und Medikamentierungen stehen, auch ganz knapp Hinweise, wieviel Belastung erlaubt ist. Aber sonst ziemlich wenig. Und dieese "wenig" ist schenll "zu wenig", und da müssen Deine Aufzeichnungen die Lücken auffüllen.
03
Die o.a. 90,00 Euro würde ich umgehend einfordern: Und mitteilen (weniger flappsig im Ton vielleicht, aber mit klarer Botschaft:
"Liebe Versicherung! Bitte nicht daran knappsen, und bitte endgültig regulieren, nicht "Vorschuss zu unserer beligebeigen Verrechnung unter vollem Rückforderungsvorbehalt", denn: Entweder bekomme ich die 12,00 Euro pro Std. für die Assistenzarbeiten, oder mein Mann fährt mich in Zukunft nicht mehr. Er muss ja nicht. Dann zahlt ihr das Taxi, das kommt deutlich teuerer. Bitte daher schnell die verbindliche Erklärung, dass solche Assistenzdienste auch künftig mit 12,00 Euro pro Stunde reguliert werden."
ISLÄNDER
(A)
Dein letzter Beitrag erlaubt uns so schön deutlich zu zeigen, worauf es für das Tagebuch ankommt:
01
Für die Berechnung des Assistenzschadens und des Haushaltsführungsschadens ist es wichtig, festzuhalten:
(a) Wann ist Dein Mann gestartet, um Dich abzuholen, wann ist er am Abholort eingetroffen, wie lange dauerte es, bis Du, Deine UA-Gehstützen und Deine Habseeligkeiten im Auto waren, wann seid ihr zurückgekommen? Eine (jetzt mal nur als Beispiel) erfundene Abrechnung dazu schaut so aus, und so sollten Aufzeichnung auch aussehen:
22.02.2016:
Rückkehr aus dem Krankenhaus:
Start in X-Dorf 13:30 Uhr. Ankunft Parkplatz in Rehastadt 14:45. Auschecken, verbingen der Reisetasche zum Parkplatz erledigt 15:12. Fahrzeug zum Haupteingang gefahren, dort AnaBo eingeladen, Beginn Rückfahrt: 15:28. Zurück in X-Dorf 16:56 (wg. Stau in Mittelstadt). Anna-Bo ins Haus geholfen und beim Transfer in den Lehnstuhl bis 17:08, Auto in Garage gefahren, Reisetasche geholt, Wäsche sortiert, Waschmaschine angeworfen 17:24.
Macht: 2 x 72 km je Euro 0,30: 43,20 Euro
Zeitaufwand des Mannes zusammen: 3,90 Std. je Euro 12,00 46,80 Euro
Summe 90,00 Euro
(b)
Bitte zusätzlich festhalten (das ist jetzt nur ein Beispiel!):
01.03.2016
Bis 29.02.2016: 2 UA-Stützen (so vom Dr. Knirsch am 23.2.2016 empfohlen)
Ab 01.03.2016: Gehe auch mit einer UA-Stütze erlaubt. Das schaffe ich heute etwa 50 Schritte weit, aber dann tobt es im Bein. Lege ich dann das Bein hoch, ist der Schmerz anch rd. 1/4 Std. wieder abgeklungen.
08.03.2016
Gegenüber dem Stand 1.3.2016 hat es sich so weit gebessert, dass ich mit einer UA-Stütze in etwa 150 Meter weit komme. Dann muss ich aber Pause machen, wie am 1.3.2016 geschildert".
02
Wieso muss das so genau sein? Weil in ärtzlichen Dokumenten zwar Diagnosen und Medikamentierungen stehen, auch ganz knapp Hinweise, wieviel Belastung erlaubt ist. Aber sonst ziemlich wenig. Und dieese "wenig" ist schenll "zu wenig", und da müssen Deine Aufzeichnungen die Lücken auffüllen.
03
Die o.a. 90,00 Euro würde ich umgehend einfordern: Und mitteilen (weniger flappsig im Ton vielleicht, aber mit klarer Botschaft:
"Liebe Versicherung! Bitte nicht daran knappsen, und bitte endgültig regulieren, nicht "Vorschuss zu unserer beligebeigen Verrechnung unter vollem Rückforderungsvorbehalt", denn: Entweder bekomme ich die 12,00 Euro pro Std. für die Assistenzarbeiten, oder mein Mann fährt mich in Zukunft nicht mehr. Er muss ja nicht. Dann zahlt ihr das Taxi, das kommt deutlich teuerer. Bitte daher schnell die verbindliche Erklärung, dass solche Assistenzdienste auch künftig mit 12,00 Euro pro Stunde reguliert werden."
ISLÄNDER