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Motorradunfall 2013

Hallo Ptpspmb,

mittlerweile weis ich das du recht hast! Es geht mir für das was mir geschehen ist, sogar sehr sehr gut! Ich kann damit gut leben und das ist das wichtigste! ;)

Die Frage warum, stellt sich jeder, aber was ändert diese Frage ausser das Sie uns die Laune verschlechtert!

MfG

Gsxr
 
Hallo Gsxr1983,

das ist ein Lernprozess der jeder durchmacht! Bei einem geht es schneller, beim anderen etwas langsamer! Es gibt aber auch Leute die nicht damit fertig werden und dann auch nicht wieder zurück finden.
 
wie lange können Gerichtliche Gutachten dauern

Hallo,
nach langer Zeit wieder mal eine Frage an Euch

in Juni dieses Jahr hatte ich die erste Gerichtsverhandlung zu meinem Unfall 2013
da angeblich die Schuldfrage so nicht geklärt werden kann, obwohl bereits 1 Rekonstruktionsgutachten vorliegt und Unfallgegner mittlerweile verstorben ist.
Das Gutachten habe ich seinerzeit in Auftrag gegeben, genügt dem Richter aber nicht.
Versicherung sträubt sich gegen alles .

Somit wurde im Juni 2017 ein Neues Gutachten diesbezüglich vom Gericht in Auftrag gegeben.
Heute habe ich auf Nachfrage durch den Anwalt vom Gericht einen vorraussichtlichen Fertigstellungstermin des Gutachtens erhalten März 2018 ( vorrausichtlich )


wenn ein Gutachten 8-9 Monate dauert, ist die nächste Verhandlung in 12 Monaten
dann wird wieder ein Gutachten erfolgen müssen bezüglich Verletzungen , da die Versicherung die Verletzungen nicht anerkennt, wieder 7-8 Mon. usw.

Gibt es eine Handhabe § die dieses Endlose herauszögern der Gutachten untersagen ?
oder eine andere Möglichkeit

Eure Erfahrungen hierzu interessieren mich sehr
 
Grüß Dich, michelhamburg!

Du sprichst ein schwieriges Thema an.

01
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist in Deutschland unmittelbar gültiges Recht, wie BGB, StGB und so weiter auch.


Dort steht in Art. 6 a (auszugsweise):
"Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche .... und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird."

02
9 Monate sind durchaus lange. Ich würde an Deiner Stelle beantragen, dem Sachverständigen Frist zur Erstellung des Gutachtens stellen zu lassen und das Gericht zu bitten, schon heute Verhandlungstermine für die Befragung des Sachverständigen und Fortsetzung der Verhandlung anzuberaumen.

Das könnte man so begründen:

"Dem Prozess droht Überlänge.

(a)
Wartet das Gericht, bis das Gutachten im März 2018 vorliegt, so wird der Terminskalender voraussichtlich bis in den September 2018 ausgebucht sein. Unter diesen Umständen ist absehbar, dass der Prozess zur viele, viele Jahre dauernden Qual wird, die einseitig die Versicherung bevorzugt. Die kann warten, der tuts nicht weh, aber dem Kläger. So hilft die Verfahrensdauer, den Kläger weichzukochen, bis er irgendwann einmal zu erschöpft ist, sich daher gewzungen sieht, sich mit einem hingeworfenen Knochen zufrieden zu geben (sogenannter "gütlicher Vergleich").

(An dieser Stelle könnte man besondere Belastungen, wie "warten mit Hartz IV" ect einfügen. Weiter:)

(b)
Mit zunehmender Verfahrensdauer sind die Gerichte auch wegen des Justizgewährungsanspruches (Art. 19 GG) verfassungsrechtlich verpflichtet, die Möglichkeiten der ZPO zur Beschleunigung zunehmend zu nutzen (vgl.: BVerfG, Beschluss 1 BvR 352/00 vom 20.07.2000).

(c)
Zu den Möglichkeiten gehört auch, dass heute schon Sitzungstermine angebraumt werden, um den oben geschilderten Effekt zu umgehen. Es sind keine Gründe erkennbar, wieso das eine unzumutbare Belastung des Gerichtes wäre, da das Gericht so oder so einmal die Zeit aufbringen muss, um zu terminieren und über den Vorgang zu verhandeln. Mehrarbeit oder Mehrkosten sind damit nicht verbunden.

(d)
Es ist auch damit nicht so, dass deswegen die Prozesse anderer Kläger länger dauern oder der Kläger sich vordrängelt. In Zeit, in der der Kläger Michelhamburg Monat um Monat wartet, sein Prozess aber keinen Arbeitsaufwand des Gerichtes erzeugt, werden die Verfahren anderer Kläger terminiert und Vorwärts getrieben. Das bedeutet: Die anderen Verfahren werden vorwärts gebracht, während das Verfahern des Klägers still steht. Deswegen verlangt der Kläger nur, dass die Benachteiligung durch die ungewöhnliche Begutachtungsdauer in seinem Verfahren aufgeholt wird, dass also die Benachteiligung zu seinen Lasten behoben wird.


(e)
Die Begutachtungsdauer ist für ein unfallanalytisches Gutachten ungewöhnlich. Das kann niemand leugnen, der Erfahrung mit solchen Gutachten hat.

Damit bitte ich um Terminsreservierung."


Immerhin: GELEGENTLICH nutzt es etwas. Aber ich muss es zugeben: Es ist sehr schwer, ein Gericht anzutreiben. Daran hat auch die Verzögerungsrüge des § 198 GVG wenig geändert.


ISLÄNDER
Nach Art. 6 der Europäischen Menschrenrechtskonvention gehört zu Deinen Rechten auch das auf ein faires Verfahren. Dazu gehört auch, dass rechs
 
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