Hallo PU,
die Auskunft, wieviel du zur Pension hinzuverdienen darfst, ist eine rein rechnerische. Sie hat mit der speziellen Situation des Unfallruhegehalts und Unfallausgleichs (MdE/GdS) nichts zu tun, auch reguläre Alterspensonäre erhalten diese rechnerische Auskunft.
(Habt ihr die eigentlich automatisch bekommen? Ich nicht.)
Dein Dienstherr ist aufgrund eines Gutachtens (oder mehrerer) zu dem Ergebnis der (vollen) DDU und der MdE gekommen.
Häufig wird im (amtsärztlichen) Gutachten auch ein Vorschlag gemacht, wann die nächste Begutachtung empfohlen wird, i.d.R. sind das 2 Jahre, die Abstände können aber auch kürzer oder länger sein.
Dein Dienstherr hat also sowieso das Recht, deine DDU und MdE zu überprüfen.
- Du kannst reaktiviert werden (vielleicht nicht mehr auf altem Posten, aber evtl. amtsangemessen anderswo), auch mit Teildienstfähigkeit, wenn diese festgestellt wird.
- Die MdE kann überprüft und verändert werden, wenn es mehr als 5% MdE (bzw mehr als GdS 5) Veränderung gibt (>5 bedeutet faktisch 10, weil es nur 5-er Schritte gibt).
Insofern musst du dir überlegen, ob du mit dem Minijob deinem Dienstherrn einen zusätzlichen Anlass geben möchtest zur Überprüfung (beider Dinge, DDU und MdE).
Dass du das "auslösen" könntest, erahnst du ja selber, sonst gäbe es deine Frage nicht.
Du wurdest (davon gehe ich aus) schriftlich darüber informiert, dass du Änderungen bestimmter Verhältnisse und Dinge angeben musst.
Dass du als Beamter tunlichst nicht verschweigst, wenn du Nebeneinkünfte, also auch einen Minijob, hast, wird dir vermutlich klar sein.
Wenn du die Tätigkeit als Ehrenamt ausübst, gilt es nicht als "Einkünfte", sondern als Aufwandsentschädigung, einen Mindestlohn gibt es entsprechend allerdings auch nicht.
Liebe Grüße HWS-Schaden
P.S.
@Bockel, wenn deine MdE unter 100 ist und du einen Schwerbehindertenstatus hast, dann würde ich schauen, ob deine MdE niedriger ist als dein GdB. In dem Fall würde ich Kasandras Vorschlag folgen.
@Rehaschreck: Ja, MdE im Beamtenrecht ist etwas anderes.
- Bei MdE 20 erhält man nichts, erst ab 30 (25) und
- dann werden nicht 30% vom JAV bezahlt, MdE/GdS von 30 sind aktuell monatlich 138€. Es ist ein Ausgleich für Mehraufwendungen (angeblich).