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Minijob trotz 100% MdE

Hallo Paul Udo,

bei einer MdE von 100% kannste dir ganz sicher sein, dass du den Minijob

1. ganz klar angeben musst....

2. deine MdE von 100 % auf 70 % oder sogar 50 % abgestuft wird.

Hatte im Bekanntenkreis eine Herrn der den Nebenjob weder gemeldet hatte noch seinen Kostenträger informiert hatte.

Da sah es für den Herrn danach so aus von 100% auf 50 % runter und eine Geldstrafe obendrein.

Also Finger weg ansonsten hast du die A.....karte gezogen.

LG Wolle
 
Also irgendwie verstehe ich das alles nicht.... im Internet steht, man ist erwerbsunfähig, wenn man max. 3 Stunden am Tag arbeiten kann, bei 9 Stunden die Woche ist man da doch nehr als drunter, dann hört man wieder die MdE würde gekürzt... seltsam alles...
 
Hallo Paul Udo,

nicht seltsam sondern die Realität der verschieden Kostenträger, du kannst doch nicht der Meinung sein bei 100 % MdE

wenn auch (angeblich) nur ein Minijob dies keine Nachteile bzw. Kürzung der MdE nach sich zieht.

LG Wolle
 
Seltsam ist, dass jeder was anderes sagt oder erlebt....und laut Internet darf man 450€ bei voller Erwerbsunfähigkeit dazu verdienen...
 
Nebenbeschäftigung: Minijob bei voller EMR

Hallo Paul Udo,

sieh Dir mal Beitrag #48 bei nachstehendem Link an

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=22034&page=5

Was darin beschrieben wurde ist realistisch.
Die DRV-Bund weist bereits im Rentenbescheid auf die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung hin, mit den entsprechenden finanziellen und zeitlichen Obergrenzen.

Meine erfahrene Rechtsberatung hat dazu gesagt: "Nebenjob bei voller EMR? - VORSICHT !, wir empfehlen es nicht."

Vielleicht liegt es an der Art der Tätigkeit, Stellenbeschreibung. Aber wer stellt seine schwer erkämpfte, bereits erteilte volle EMR schon infrage wegen einem "vielleicht".

Wie es bei den Beamten aussieht weiß ich nicht.

VG, Isar
 
Hallo Paul Udo,

sieh Dir mal Beitrag #48 bei nachstehendem Link an

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=22034&page=5

Was darin beschrieben wurde ist realistisch.
Die DRV-Bund weist bereits im Rentenbescheid auf die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung hin, mit den entsprechenden finanziellen und zeitlichen Obergrenzen.

Meine erfahrene Rechtsberatung hat dazu gesagt: "Nebenjob bei voller EMR? - VORSICHT !, wir empfehlen es nicht."

Vielleicht liegt es an der Art der Tätigkeit, Stellenbeschreibung. Aber wer stellt seine schwer erkämpfte, bereits erteilte volle EMR schon infrage wegen einem "vielleicht".

Wie es bei den Beamten aussieht weiß ich nicht.

VG, Isar



Danke!

Das "Probleme " ist, dass ich ja keine Erwerbsminderungsrente bekomme....
Ich darf brutto über 1000€ hinzuverdienen, ohne dass die Pension gekürzt wird... bei Beamten hat die MdE mit dem Unfallausgleich zu tun, und da gibt es ja nach Höhe der MDE einen Zusatzobulus, diese Frage konnte mir bisher leider niemand beantworten....
Ich werde mal abwarten, wenn es dumm läuft, werden sie es kürzen ...
 
Moin noch einmal,

in meinem Bescheid heißt es auch 70% MDE. Dieser ist von 09.2016.

LG
Bockel
 
Hallo Böckel und Udo,

ist echt erstaunlich bei euch mit der MdE Angabe.

Fragt doch mal bei dem Ersteller des Bescheides nach und wie die Begründung ist.

Viele gruesse

Kasandra
 
Soweit ich informiert bin hat die MdE dienstrechtlich eine andere Bedeutung als sie dies im unfallrechtlichen Entschädigungsrecht hat. Gruß Rehaschreck
 
Hallo PU,

die Auskunft, wieviel du zur Pension hinzuverdienen darfst, ist eine rein rechnerische. Sie hat mit der speziellen Situation des Unfallruhegehalts und Unfallausgleichs (MdE/GdS) nichts zu tun, auch reguläre Alterspensonäre erhalten diese rechnerische Auskunft.
(Habt ihr die eigentlich automatisch bekommen? Ich nicht.)

Dein Dienstherr ist aufgrund eines Gutachtens (oder mehrerer) zu dem Ergebnis der (vollen) DDU und der MdE gekommen.
Häufig wird im (amtsärztlichen) Gutachten auch ein Vorschlag gemacht, wann die nächste Begutachtung empfohlen wird, i.d.R. sind das 2 Jahre, die Abstände können aber auch kürzer oder länger sein.

Dein Dienstherr hat also sowieso das Recht, deine DDU und MdE zu überprüfen.
- Du kannst reaktiviert werden (vielleicht nicht mehr auf altem Posten, aber evtl. amtsangemessen anderswo), auch mit Teildienstfähigkeit, wenn diese festgestellt wird.
- Die MdE kann überprüft und verändert werden, wenn es mehr als 5% MdE (bzw mehr als GdS 5) Veränderung gibt (>5 bedeutet faktisch 10, weil es nur 5-er Schritte gibt).

Insofern musst du dir überlegen, ob du mit dem Minijob deinem Dienstherrn einen zusätzlichen Anlass geben möchtest zur Überprüfung (beider Dinge, DDU und MdE).
Dass du das "auslösen" könntest, erahnst du ja selber, sonst gäbe es deine Frage nicht.

Du wurdest (davon gehe ich aus) schriftlich darüber informiert, dass du Änderungen bestimmter Verhältnisse und Dinge angeben musst.
Dass du als Beamter tunlichst nicht verschweigst, wenn du Nebeneinkünfte, also auch einen Minijob, hast, wird dir vermutlich klar sein.

Wenn du die Tätigkeit als Ehrenamt ausübst, gilt es nicht als "Einkünfte", sondern als Aufwandsentschädigung, einen Mindestlohn gibt es entsprechend allerdings auch nicht.

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S.
@Bockel, wenn deine MdE unter 100 ist und du einen Schwerbehindertenstatus hast, dann würde ich schauen, ob deine MdE niedriger ist als dein GdB. In dem Fall würde ich Kasandras Vorschlag folgen.

@Rehaschreck: Ja, MdE im Beamtenrecht ist etwas anderes.
- Bei MdE 20 erhält man nichts, erst ab 30 (25) und
- dann werden nicht 30% vom JAV bezahlt, MdE/GdS von 30 sind aktuell monatlich 138€. Es ist ein Ausgleich für Mehraufwendungen (angeblich).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo PU,

die Auskunft, wieviel du zur Pension hinzuverdienen darfst, ist eine rein rechnerische. Sie hat mit der speziellen Situation des Unfallruhegehalts und Unfallausgleichs (MdE/GdS) nichts zu tun, auch reguläre Alterspensonäre erhalten diese rechnerische Auskunft.
(Habt ihr die eigentlich automatisch bekommen? Ich nicht.)

Dein Dienstherr ist aufgrund eines Gutachtens (oder mehrerer) zu dem Ergebnis der (vollen) DDU und der MdE gekommen.
Häufig wird im (amtsärztlichen) Gutachten auch ein Vorschlag gemacht, wann die nächste Begutachtung empfohlen wird, i.d.R. sind das 2 Jahre, die Abstände können aber auch kürzer oder länger sein.

Dein Dienstherr hat also sowieso das Recht, deine DDU und MdE zu überprüfen.
- Du kannst reaktiviert werden (vielleicht nicht mehr auf altem Posten, aber evtl. amtsangemessen anderswo), auch mit Teildienstfähigkeit, wenn diese festgestellt wird.
- Die MdE kann überprüft und verändert werden, wenn es mehr als 5% MdE (bzw mehr als GdS 5) Veränderung gibt (>5 bedeutet faktisch 10, weil es nur 5-er Schritte gibt).

Insofern musst du dir überlegen, ob du mit dem Minijob deinem Dienstherrn einen zusätzlichen Anlass geben möchtest zur Überprüfung (beider Dinge, DDU und MdE).
Dass du das "auslösen" könntest, erahnst du ja selber, sonst gäbe es deine Frage nicht.

Du wurdest (davon gehe ich aus) schriftlich darüber informiert, dass du Änderungen bestimmter Verhältnisse und Dinge angeben musst.
Dass du als Beamter tunlichst nicht verschweigst, wenn du Nebeneinkünfte, also auch einen Minijob, hast, wird dir vermutlich klar sein.

Wenn du die Tätigkeit als Ehrenamt ausübst, gilt es nicht als "Einkünfte", sondern als Aufwandsentschädigung, einen Mindestlohn gibt es entsprechend allerdings auch nicht.

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S.
@Bockel, wenn deine MdE unter 100 ist und du einen Schwerbehindertenstatus hast, dann würde ich schauen, ob deine MdE niedriger ist als dein GdB. In dem Fall würde ich Kasandras Vorschlag folgen.

@Rehaschreck: Ja, MdE im Beamtenrecht ist etwas anderes.
- Bei MdE 20 erhält man nichts, erst ab 30 (25) und
- dann werden nicht 30% vom JAV bezahlt, MdE/GdS von 30 sind aktuell monatlich 138€. Es ist ein Ausgleich für Mehraufwendungen (angeblich).


Hallo,
ja, die Berechnung habe ich bekommen, ohne Nachfragen, da steht, dass ich über 1000€ brutto hinzuverdienen darf, was natürlich wieder irgendwie doof ist, gehe ich so viel arbeiten, dass ich mehr als 1000€ brutto habe, werden die doch sagen, da überprüfen wir nochmal die DDU, wozu gibt es dann überhaupt die Möglichkeit "so viel" hinzu zu verdienen....

Meine festgestellte MDE gilt für 2 Jahre, kann das LBV diese denn innerhalb der 2 Jahren erneut prüfen und ggf. ändern lassen oder erst nach Ablauf der 2 Jahren?

Ich glaube nicht, dass ein Mnijob Anlass gibt, die DDU zu überprüfen, lediglich bei der MDE bin ich mir nicht zu 100% sicher. Bei Erwerbsminderungrenten darf man 450€ dazuverdienen, aber die habe ich ja nicht. Wenn ich die Stelle annehme und sie melde, muss ich wohl abwarten, ob was passiert.... diese Stelle ist, wie gesagt, ein Minijob, keine große Verantwortung usw. aber bei einem super Arbeitgeber, ich glaube einfach, dass mir der Job gut tun würde, einfach mal rauskommen.... ob es wirklich so ist, würde sich zeigen. Aber eine Änderung gibts ja nur, wenn diese dauernd ist, sprich mind. 6 Monate....
 
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