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Krankengeld trotz Revision vor LSG

sony1965

Mitglied
Registriert seit
17 Aug. 2012
Beiträge
89
Ein herzliches Hallo,

ich komme gerade von der Arbeitsagentur. Seit 2013 klage ich vor dem SG um EM Rente. Diese wurde abgelehnt und ich befinde mich seit
2017 in Revision vor dem LSG.

Heute hat mirch meine Beraterin von der AA gefragt, ob ich krank geschrieben bin. Warum, fragte ich, da ich ja nicht arbeiten bin. Sie sagte, ich
könne mich trotzdem krank schreiben lassen, bis zu 72 Wochen und würde auch Krankengeld erhalten. Natürlich könnte ich dieses, da ich regelmässig
durch mein Hausarzt betreut werde und ich auch seit Jahren nicht arbeitsfähig bin.

Meine Fragen sind, kann ich mich krank schreiben lassen, bekomme ich Krankengeld und wie wird dieses dann berechnet und wer zahlt dann meine
Renten- und Pflegeversicherubg?

Können mir welche diesbezüglich aufklären,

vielen Dank und L.G.

sony
 
Dazu lässt sich nach den bisherigen Angaben
nichts sagen.

Bist du denn mit Anspruch auf Krankengeld
krankenversichert? Arbeitest du oder beziehst
du Alg 1, evtl. nach der Nahtlosigkeits-Regelung?

Am besten du lässt dich von der Krankenkasse
beraten, § 14 SGB I.
 
Mein ALG1 ist seit 2 Jahren ausgelaufen. Seit 2012 bin ich nicht mehr arbeiten. Hatte einen schweren AU, bin schwerbehindert, MdE 60v.H. und bei meiner Frau mit krankenversichert.
 
Hallo Sony,
du bekommst also eine Verletztenrente nach einer MdE von 60%?
Wie lange lief dein Verletztengeld?
Da du ja seit 2 Jahren schon ausgesteuert bist - was machst du dann beim Arbeitsamt?
Für welche Krankheit/Verletzung sollst du jetzt Krankengeld bekommen?
Du bist im Berufungsverfahren vor dem LSG - oder in Revision vor dem BSG?

Ohne diese Informationen kann man dir nur schwer helfen bzw. dich beraten.

Gruß Prowler
 
das Verletztengeld wurde 78 Wochen gezahlt, danach ausgesteuert und Antrag auf AKG1. Beim Arbeitsamt bin ich, da die meine Renten- und Pflegeversicherung zahlen, das mein Anspruch auf EM Rente nicht erlischt.
In erster Linie wäre es wegen meiner Psyche und meinem Bein, worauf ich mich krankschreiben lassen würde.
Ich bin natürlich im BVV vor dem LSG.

L.G. sony
 
Hallo sony1965

bist du jetzt ALG 1 oder ALG2 (Hartz4) ALG2 zahlt keine Renteversicherungsbeiträge

und in beiden Fällen musst du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen oder du bist eben Krank geschrieben, beide Ämter können auch ein Gutachten über deinen Gesundheitszustand einholen.

MFG
 
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