• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Krankengeld-Revision B 3 KR 22/15 R: BSG-Rechtsprechung nun auch im Wahlkampf-Dilemma

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
.
Setzt sich nun Recht durch oder setzt der 3. BSG-Senat die fiktiv-konstruierte Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senats unter Vorsitz des früheren BSG-Präsidenten Peter Masuch einfach fort? Diese Frage stellt sich seit Ende 2014.

Während die – in jeder Hinsicht – „letzten“ BSG-Urteile zum Krankengeld am 16.12.2014 vom Präsidenten-Senat innerhalb von 6 Monaten nach den NRW-LSG-Urteilen vom 17.07.2014 ergingen, braucht der seit 01.01.2015 zuständige 3. Senat nun das 5- oder wohl 6-fache an Zeit.

Es geht um das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 16.10.2014, L 5 KR 157/14 – https://dejure.org/dienste/vernetzu...z&Datum=16.10.2014&Aktenzeichen=L 5 KR 157/14 – und um die beim BSG anhängige Revision B 3 KR 22/15 R – http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaen...aengige_rechtsfragen_Senat_03.html?nn=3461716 .

Die BSG-Entscheidung ist längst überfällig. Es handelt sich um den ältesten unerledigten KR-Fall, während viele neuere längst abgeschlossen sind und der 1. BSG-Senat einen unvergleichbar besseren Bearbeitungsstand dokumentiert: http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaen...aengige_rechtsfragen_Senat_01.html?nn=3461716 Aber Zeit ist relativ, besonders wenn die Versicherten in die Röhre schauen.

Besondere Spannungen verursacht hier der Umstand, dass die Sozialgerichtsbarkeit Justitia´s „Augenbinde“ seit 4 Jahren ziemlich überstrapaziert. Während der 1. BSG-Senat 2014 wiederholt, zuletzt im Dezember meinte, seine Autorität jenseits des Rechts ausreichend deutlich gemacht zu haben, wurde er binnen kürzester Zeit mit einer Serie von Entscheidungen der Sozialgerichte Speyer und Mainz ab 03.03.2015 erneut eines Besseren belehrt:

SG Mainz, 25.07.2016, S 3 KR 428/15 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE160016562&doc.part=L
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 599/14 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE160017198&doc.part=L
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 369/14 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE160014846&doc.part=L
SG Mainz, 21.03.2016, S 3 KR 255/14 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE160011297&doc.part=L
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 160/15 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE160005000&doc.part=L
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 409/14 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE160004881&doc.part=L
SG Mainz, 31.08.2015, S 3 KR 405/13 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE160002004&doc.part=L
SG Speyer, 22.05.2015, S 19 KR 959/13 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE150011977&doc.part=L
SG Speyer, 20.03.2015, S 19 KR 969/13 http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE150011977&doc.part=L
SG Speyer, 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=JURE150005351&doc.part=L

Die Fragwürdigkeit des BSG als oberste Krankengeld-Rechtsinstanz macht das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 31.08.2015, S 3 KR 405/13, besonders deutlich. Die Textauszüge sprechen für sich: http://up.picr.de/28657173wg.pdf

Seitdem drückt die sog. Fachwelt ihre Augen unisono mit aller Gewalt besonders zu. „Nur keine Zweifel aufkommen lassen! Den „letzten“ BSG-Urteilen blind folgen! Alles andere total ignorieren!“ Dies scheint die bundesweite Devise zu sein.

Natürlich tut sich der 3. BSG-Senat mit dem nächsten Krankengeld-Urteil unter solchen Umständen besonders schwer. Offenbar traut sich dort niemand, den Masuch´schen Krankengeld-Scherbenhaufen wegzuräumen. Nach mir die Sintflut könnten die früheren Vorsitzenden des 3. Senates gedacht haben:

bis Sommer 2016 - Prof. Dr. Wenner

bis Herbst 2016 - Prof. Dr. Hauck

bis Jahresende 2016 - Prof. Dr. Schlegel, Präsident des BSG

Seit Jahresbeginn 2017 ist dazu Dr. Kretschmer in der Vorsitzenden-Verantwortung. Damit ist die Sache nun noch pikanter. Der jetzige Vorsitzende des 3. BSG-Senats ist lt. Wikipedia Mitglied der SPD und Beisitzer eines SPD-Ortsvereins – https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Jürgen_Kretschmer Damit steckt er zusätzlich in der Klemme, was beim Zuständigkeits-Tausch innerhalb des BSG zwischen dem Präsidenten Prof. Dr. Schlegel und Dr. Kretschmer zum 01.01.2017 noch nicht absehbar war.

Inzwischen hat Martin Schulz die politische Bildfläche betreten. Sein Motto „Mehr Zeit für Gerechtigkeit“ kommt in der Bevölkerung an. Klar, damit ist besonders soziale Gerechtigkeit gemeint. Der außerordentliche SPD-Parteitag vom 19.03.2017 mit 100 % Zustimmung für Schulz als SPD-Parteivorsitzender und -Kanzlerkandidat dürften auch Dr. Kretschmer nicht völlig kalt lassen.

Dies gilt auch mit Blick auf seine Aufgabe, unvoreingenommen über die „illegale BSG-Krankengeld-Falle“ und über die zwischen den CDU-/SPD-Fraktionen abgekartete Nachfolge-Konstruktion der „unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle“ sowie über den jeweils einhergehenden SGB-X-widrigen Gesetzesselbstvollzug des Krankengeld-Rechts entscheiden zu müssen?

Welche Risiken sind dabei abzuwägen? Fällt er mit seiner Rechtsanwendung zur derzeit offensichtlichsten sozialen Ungerechtigkeit und zum schlimmsten Verrat der SPD am Erbe ihrer Vorfahren nun dem früheren und nebenbei auch dem jetzigen BSG-Präsidenten in den Rücken oder besser dem evtl. künftigen Bundeskanzler? Ersteres könnte als vorgezogenes SPD-Wahlgeschenk missverstanden werden, um den Martin-Schulz-Hype am 24.09.2017 sicher ins Ziel zu tragen. Letzteres würde das krasse Gegenteil bewirken.

Dr. Kretschmer ist Jahrgang 1955 und bräuchte sich als Vorsitzender des für Krankengeld zuständigen 3. Senates persönlich nun auch nicht mehr Gedanken zu machen als der frühere Vorsitzende des 1. Senates, beispielsweise bei dessen Sonntag-Montag-BSG-Krankengeld-Fallen-Faschingsdienstags-Urteil vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...s1=24.10.2010&s2=25.10.2010&words=&sensitive= Recht ist, was das BSG sagt, auch wenn es Willkür wäre oder mit Blick auf die Rechtsprechung aus Speyer und Mainz Willkür ist.

Trotzdem könnte es – politisch – weit einfacher sein, wenn BSG-Präsident Prof. Dr. Schlegel und Dr. Kretschmer ihre Senate (den 3. und den 12.) einfach wieder zurücktauschen und damit ihre Zuständigkeiten bis 31.12.2016 wiederherstellen. Ein sachlich überzeugender Grund für den damaligen Wechsel war ohnehin nicht erkennbar. Vielleicht war es ein wohl überlegter Schachzug, von wem und aus welchen Gründen auch immer, aber Zeiten und Inhalte ändern sich, auch beim BSG.

Prof. Dr. Schlegel gehört lt. Wikipedia jedenfalls nicht der SPD an und die CDU ist durch soziale Themen weit weniger konfrontiert. Außerdem hätte der BSG-Präsident damit die gerechte Chance, eine alte Scharte wieder auszuwetzen, oder nun bewusst dazu zu stehen, was aus 2007 rückschauend als Irrtum erscheint. Die Rede ist von einem Karenztag, der unter seinem Vorsitz ganz beiläufig vervielfacht wurde: jeweils ein Karenztag für jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, per einfacher unbegründeter Entgegnung an das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil des BSG vom 26.06.2007, B 1 KR 8/07 R: http://www.aok-business.de/fachthem.../datenbank/urteile-ansicht/poc/docid/3257397/ ).

Die Gabriel/Nahles-SPD hat jedenfalls bis Sommer 2015, vermutlich aber auch seitdem nicht bemerkt, was es mit den Karenztagen auf sich hat und wie sehr ihre Vorfahren in den Jahren 1960 / 1961 und 1988 darum gestritten haben: http://up.picr.de/21025787ot.pdf Jedenfalls hat sich die potentielle Kanzler-Partei per Fraktions-Absprache folgenschwer über den Tisch ziehen lassen und ist nun wohl bestrebt, diesen Fehler unter der Decke zu halten.

Diese SPD-Ignoranz pur könnte auch gelingen. Eine unauffällige und unverdächtige Möglichkeit wäre, mit Tacheles durch das überfällige BSG-Krankengeld-Urteil einfach noch ein halbes Jahr zu warten, die Revision weiterhin dilatorisch zu behandeln. Nach der Wahl sieht alles wieder ganz anders aus.
.
 
Entscheidungs-Doku

.
Zur Überbrückung der üblicherweise zwei- bis dreimonatigen Wartezeit bis zur schriftlichen Urteilsbegründung:


Klage-Stattgabe des Sozialgerichts Koblenz vom 08.07.2014, S 11 KR 224/13





Klageabweisung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, Mainz, vom 16.10.2014, 5 KR 157/14




Revisionszulassung-Beschluss des Bundessozialgerichts vom 08.07.2015, B 3 KR 8/15 B (dazu hat das
BSG mitgeteilt: „Die zugelassene Nichtzulassungsbeschwerde wurde nicht begründet“, was wohl meint, dass
der Zulassungsbeschluss nicht begründet wurde)




Terminvorschau vom 05.05.2017
http://juris.bundessozialgericht.de...ent.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2017&nr=14580


Terminbericht vom 11.05.2017
http://juris.bundessozialgericht.de...ent.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2017&nr=14583


Anschreiben BSG: Begründung des Urteils vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R

 
.
Unrecht vs. Recht im Spannungsfeld des sog. sozialen Rechtsstaates
Zwischenbilanz zur „illegalen BSG-Krankengeld-Falle“

 
.
Krankengeld:
Zehn Jahre polare Rechtsprechungsstörung

Zusammenfassung
Entwurf, Seite 1:


.
 
.
Das „Masuch-Monument“

Höchstwahrscheinlich sah der 1. BSG-Senat in der Summe seiner „fiktiven Fiktionen“ aus 8 Jahren das „Masuch-
Krankengeld-Rechtsprechungs-Mahnmal für die Ewigkeit“. Nach seinen beiden letzten Urteilen vom 16.12.2014,
B 1 KR 25/14 R, und B 1 KR 19/14 R, war jedes Detail der illegalen BSG-Krankengeld-Falle ausgereift, optimal
auf die Gesamtfunktion abgestimmt und durch über 40 Archiv-Verweise auf eigene "Recht"sprechung vorbildlich
dokumentiert

B 1 KR 25/14 R · BSG · Urteil vom 16.12.2014 ·
B 1 KR 19/14 R · BSG · Urteil vom 16.12.2014 ·
.
 
.
Die Arroganz der Macht

Daran anknüpfend demonstriert die allerletzte Krankengeld-Entscheidung des 1. BSG-Senats durch
den Prozesskostenhilfe-Beschluss des Präsidenten M a s u c h sowie der Richter C o s e r i u und Dr.
E s t e l m a n n vom 17.12.2014, B 1 KR 10/14 BH, am Einzelfall, dass kein Weg an ihrer sog. „Recht“-
sprechung vorbeiführt und davon abweichende Rechtsverfolgung keine hinreichende Erfolgsaussicht
mehr hat:
„Der Kläger kann aller Voraussicht nach mit seinem Begehren auf Zulassung der
Revision nicht durchdringen, weil es keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.“
https://www.prinz.law/urteile/bundessozialgericht/BSG_Az_B-1-KR-10-14-BH--2014-07-25.pdf
.
 
Hallo Machst Sinn,

ich betrachte Deinen Post zum KG schon lange und ich bewundere Deine Anstrengungen und Ausdauer.
Jetzt gebe ich Dir vollkommen Recht, es gibt Mächte in Deutschland die sich weit abgesetzt haben, vom wirklichen Leben.
Die Bundesregierung ist auch nicht mehr fähig irgendetwas zu Stande zu bringen, entschieden werden die Dinge längst in
Ministerien, dort wo die "unsoziale Lobby" sitzt.

Hoffe Du schaffst es weiterhin, Deine Sache voranzutreiben. Alles Gute und viel Kraft!
 
Hallo Machts Sinn,
Im nächsten Jahr sollte sich auch dieser Richter in den "verdienten" Ruhestand verabschieden. Ob die Rechtsauffassung sich dadurch verändert glaube ich erst einmal nicht. Allerdings finde ich es schon interessant, wenn eine Begründung mit sich selbst passiert.
Man kann eigentlich nur hoffen, dass die "Blindheit" von Justizia nicht auf alle Richter überträgt sondern der "gesunde Menschenverstand" auch mal wieder eine Chance bekommt.
Derzeit sehe ich die Richterschaft klar auf dem Weg vollkommen den Ihnen entgegengebrachten Respekt zu verlieren, wie dies vor Jahren bei der Polizei war.
Zu viele Entscheidungen sind fragwürdig und nicht nachvollziehbar.

Gruß von der Seenixe
 
.
kleine Zwischenbilanz


Hallo oerni und seenixe,

vielen Dank für eure Beiträge.

Die Krankengeld-Falle ist ein Gradmesser des sozialen Rechtsstaates.
An ihrem Beispiel wurde nicht nur das Total-Versagen aller Organe der
Rechtspflege deutlich; sie führte auch jedes private soziale Engagement
ad absurdum.

Umso erfreulicher ist, dass der 3. BSG-Senat am 08.07.2015, 23.06.2016
und 28.09.2017 noch 3 Revisionen der Versicherten zu Uralt-Fällen zuge-
lassen hat.

Die beiden ersten Fälle wurden am 11.05.2017 erledigt – das Ergebnis
ist prima! Auch im dritten Fall können die Versicherten nur gewinnen,
im Vergleich mit der sog. „Recht“sprechung des 1. BSG-Senates bis
Ende 2014 jedenfalls nichts verlieren.

Schade nur, dass das neue Ziel bisher nicht direkt, sondern eben-
falls über rechtswidrige Umwege erreicht wurde und der Zuge-
winn der neuen Rechtslage ab 23.07.2015 noch nicht präzi-
siert ist.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Schwerter zu Pflugscharen
und Kopierer zu Richtern!

Schönen Gruß!
Machts Sinn
 
.
Zum Pegida-Galgen gibt es im Überfluss, was
zur Sozialrechts-Guillotine völlig fehlt: Diskussion

Pegida: Galgenvögel!

„Umgekehrte Vorzeichen“ allein sind keine ausreichende
Erklärung!
.
 
Top