Künftige Gesetzgeber-Krankengeld-Falle
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Wurde das Plenum mit Änderungswünschen der Krankenkassen-Vertretungen hinter das Licht
geführt und wer trägt die Verantwortung?
Aus dem Regierungskoalitionsentwurf zum GKV-VSG ist weniger Text in die endgültige
Fassung des § 46 SGB V eingegangen als aus den Vorschlägen der Krankenkassen-Ver-
tretungen (AOK-Bundesverband und GKV-Spitzenverband):
Wegen der zur Änderung des § 46 SGB V teilweise vorenthaltenen Begründung
konnte das Plenum die Tragweite seiner Entscheidung nicht überblicken.
Wer trägt die Verantwortung dafür und welche Konsequenzen ergeben sich daraus, dass die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages (absichtlich?) unvollständig über den Inhalt der von
ihnen „abgenickten“ Änderung des § 46 SGB V informiert waren?
An sich war es Aufgabe des federführenden Gesundheitsausschusses, dem Bundestag zu berichten
und einen begründeten Beschluss zu empfehlen. Die dafür erforderlichen Informationen und Hinweise
standen dem Ausschuss zur Verfügung.
Diese Aufgabe hat der Gesundheitsausschuss aber nicht selbst wahrgenommen. An seiner Stelle sind
die Fraktionen von CDU/CSU und SPD tätig geworden. Dies ergibt sich deutlich aus der Erklärung des
Abgeordneten Rudolf Henke (CDU/CSU):
In den heutigen Abstimmungen zum Versorgungsstärkungsgesetz
stimme ich in dem Sinne ab, wie es die Arbeitsgruppe Gesundheit
meiner Fraktion beschlossen hat und wie es in der Fraktion verab-
redet ist.
Genau so haben es vor ihm offenbar auch die CDU/CSU-SPD-Mitglieder des Gesundheitsausschusses
gemacht, zumindest was den Beschluss zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b (§ 46 Satz 2 SGB V) anbelangt.
Dies würde aber bedeuten, dass der Gesundheitsausschuss seine Pflicht nicht wahrgenommen hat, als
vorbereitendes Beschlussorgan des Bundestages die Beschlüsse fachlich vorzubereiten und mit Begrün-
dung zu empfehlen. Stattdessen hat er – dem Fraktionszwang folgend – nur vorbereitete und verab-
redete Fraktionsergebnisse weiter transportiert, als wären dies Ergebnisse seiner eigenen Arbeit.
Dabei ist völlig übergangen worden, dass mit der Änderung des § 46 SGB V weit mehr geregelt wird,
jedenfalls nicht nur Probleme gelöst werden, die sich in der Praxis vor allem nach Wochenenden bei
der verspäteten Ausstellung von Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen gezeigt haben.
Üblicherweise leisten die Mitglieder der Ausschüsse einen erheblichen Teil der fachlichen Arbeit im
Prozess der Gesetzgebung – in diesem Fall hat der Gesundheitsausschuss seine eigene enorme
Bedeutung für die parlamentarische Arbeit allerdings selbst unterlaufen.