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Krankengeld für hauptberufl. Selbständige mit Wahlerklärung:

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
.
Die vorherige 6-wöchige AU muss nicht ununterbrochen sein.

Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart, entschieden:
Urteil vom 25.04.2017, L 11 KR 1321/16



Kurzfassung:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/a...uer-hauptberuflich-selbstaendige-im-wahltarif

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, wie die Wörter „... von der
der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an“ in § 46 Satz 2 SGB V aF bzw jetzt
§ 46 Satz 3 SGB V auszulegen ist, wurde die Revision zugelassen. Diese ist
mit dem Aktenzeichen B 3 KR 15/17 R beim BSG anhängig.

formulierte Rechtsfrage:

Erfordert die Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an
iS von § 46 S 2 SGB 5 aF einen zusammenhängenden Verlauf der davor liegenden Sechs-Wochen-Frist?
http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaen...aengige_rechtsfragen_Senat_03.html?nn=3461716
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