Hallo Melli,
Die Kosten für das §109 Gutachten muss nicht in jedem Fall selbst getragen werden. Wenn bereits ein Gerichtsgutachten vorliegt muss nachhaltig nachgewiesen werden, dass es entsprechende Fehlinterpretationen gibt, wissenschaftliche Ansprüche nicht erfüllt werden usw.
Du hast natürlich Recht, dass dies sehr vom Richter/ Gericht ab, aber deine Behauptung bezüglich der Kosten wird weder durch das Gesetz gedeckt, noch entspricht es der vollständigen Praxis. Wenn dem So wäre, würde das SGG nutzlos....
Gruß von der Seenixe
Die Kosten für das §109 Gutachten muss nicht in jedem Fall selbst getragen werden. Wenn bereits ein Gerichtsgutachten vorliegt muss nachhaltig nachgewiesen werden, dass es entsprechende Fehlinterpretationen gibt, wissenschaftliche Ansprüche nicht erfüllt werden usw.
Du hast natürlich Recht, dass dies sehr vom Richter/ Gericht ab, aber deine Behauptung bezüglich der Kosten wird weder durch das Gesetz gedeckt, noch entspricht es der vollständigen Praxis. Wenn dem So wäre, würde das SGG nutzlos....
Gruß von der Seenixe