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Knieversteifung und Folgeschäden

kniggie

Neues Mitglied
Registriert seit
11 Feb. 2018
Beiträge
16
Hallo zusammen,
also ich bin neu hier.....hoffe aber, dass mir evtl jemand helfen kann.
Also ich hatte 1985 einen Unfall in der Schule (läuft also über BG:confused:). Leider wurde ich Opfer eines "Ärztepfusch"....die Ausgangsverletzung war ein gerissener Meniskus.
Innerhalb von 4 Jahren hatte ich 20 Knieop´s.
1989 musste das Knie versteift werden.
Jetzt fast 30 Jahre später habe ich echte Probleme mit der Hüfte, Rücken sowie dem rechten Sprunggelenk (mein rechtes Knie ist versteift)....
Diese "Folgeschäden" sind von der BG nicht anerkannt. Vor kurzem hatte ich deshalb erneut einen Verschlimmerungsantrag gestellt....
Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen mit den Folgeschäden einer Knieversteifung und wurden diese von einer BG, Versicherung anerkannt?
Zum Glück habe ich einen sehr guten BG Arzt; er steht hinter mir und kann die Entscheidung (nachdem der erste Verschlimmerungsantrag abgelehnt wurde)
der BG nicht verstehen....

Vielleicht bekomme ich ja eine Antwort/Rückmeldung

LG Kniggie
 
Hallo Kniggie,

jetzt bleibt es nur abzuwarten. Die BG wird ein neues GA in die Wege leiten.

Also suche dir schon mal einen Gutachter. Wenn Dein D-Arzt wirklich 100%ig hinter Dir steht, dann benenne diesen als GA. Somit hast Du schon mal ein erstes faires GA in der Tasche.

Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass es Nachteile haben kann den eigenen D-Arzt zu nehmen. Gerade nach Operationen möchten diese z. B. ihre OP-Ergebnisse positiv gegenüber der BG darstellen.

Die Entscheidung musst Du treffen.

Hast Du alle Arztberichte? Röntgenbilder, MRTs?

Wenn nein, stelle diese umgehend zusammen.

Im gleichen Zug schreibst Du jetzt Deine BG an und forderst diese auf, dir deine BG-Akte via CD umgehend zur Verfügung zu stellen und lässt Dir bestätigen, das die Akte vollständig ist.

Ich denke, die BG wird nun nach 30 Jahren versuchen Deine Probleme auf degenerativ zu schieben. Daher bereite Dich auf alles gut vor.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
oh ich glaube ich hatte vorhin etwas vergessen.

Die Begutachtung lief bereits am vergangenen Freitag:mad:...der Arzt....die Begutachtung dauerte keine 30 min!!!
Es kamen lauter blöde Bemerkungen von dem Arzt: z.bsp.: ....es gibt viele Menschen, welche nicht mehr an den Fuß kommen... (ich habe halt damit inzwischen Probleme um an den rechten Fuß hinzu kommen - kann ja mein Knie nicht beugen)...
Na jedenfalls habe ich sofort eine Stellungnahme zu dieser Untersuchung an die BG geschickt.
Mein BG Arzt darf leider die Begutachtung nicht machen, hatte mir meine BG mitgeteilt.
Ja Du hast recht, meine BG will meine "Folgeschäden" auf degenerative zu schieben! ....
Jetzt muss ich mal abwarten, was die BG zu meiner Stellungnahme schreibt....

Ich habe zwar so gut wie alle Berichte und Röntgenbilder. Jedoch ist Dein Tipp, dass die BG meine Akte mir auf CD zur Verfügung stellt + die Bestätigung dass die Akte vollständig ist einfach KLASSE. Da werde ich doch gleich morgen noch einmal ein Schreiben an meine BG aufsetzten - DANKE:)
Muss die BG die Akte raus geben - ja, oder?

Leider musste ich gegen meine BG schon oft vorgehen (gerichtlich)....:confused:...oft habe ich verloren..:confused::confused:
Denn diese Streitigkeiten dauern ja. Mein letzter "Streit" gegen meine BG dauerte 8 Jahre - dann gab ich auf. Weil ich einfach nicht mehr
konnte....

Ich hoffe, dass ich diesmal durchhalten kann. Denn es ist wichtig, dass die Folgeschäden anerkannt werden! Es geht mir hier
hauptsächlich um später...wir werden ja alle nicht jünger.

Vielen lieben Dank!

Viele Grüße,
Kniggie
 
Hallo Kniegge,

das wundert mich, dass Du schon mehrere Verfahren gegen die BG hattest.
Hast Du diese allein geführt?

Wenn nein, warum haben Deine Rechtsanwälte nie die Akte angefordert? Das ist die Basis einer Klage.
Mein BG Arzt darf leider die Begutachtung nicht machen, hatte mir meine BG mitgeteilt.

Aha, die wissen also, dass Dein D-Arzt hinter dir steht nehme ich an. Wurde denn dies mit einem § begründet? Wahrscheinlich nicht.

Wurden Dir nach § 200 - drei Gutachter vorgeschlagen?

Beim wem warst Du zur Begutachtung?

Muss die BG die Akte raus geben - ja, oder?

JA!

Nutze hier mal im Forum die Suchfunktion und nimm Dir Zeit und lies Dir sehr viele Beiträge durch. Du wirst sehr viele Antworten und Hinweise bekommen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kniggie,

das kommt mir leider alles schrecklich bekannt vor.
Konnte mit Dir leider keine Unterhaltung beginnen.

Scheinbar haben wir eine ähnliche Unfallgeschichte. Und den selben Nerv mit dem Kostenträger.
Das Verhalten Deines Kostenträgers ist meinem sehr ähnlich.

Falls Deinerseits Interesse besteht können wir uns gern austauschen.
Meine Email: forum_user@web.de

Viele Grüße

DetKnee
 
Hallo Kasandra,

nochmals herzlichen Dank für Deine info´s.

Die Verfahren gegen meiner BG führte ich zum teil alleine, zum teil mit einem Anwalt.....
Es wurden aber NIE Akten von der BG angefordert :rolleyes:lediglich die neuesten ärztlichen Berichte sowie Röntgenbilder.

Ja die wissen, dass mein BG Arzt voll und ganz hinter mir steht. Des Öfteren hat er nämlich schon mit meiner BG telefoniert.

Mir wurden jeweils 3 Gutachter vorgeschlagen...
Mit meinem BG Arzt besprach ich dann, wem ich nehmen sollte.
Es waren immer Ärzte aus der Nähe meines Wohnortes.
Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, ein richtiger Kniespezialist war nicht dabei. Es waren halt immer Chirurgen; die allgemein
Knochenbrüche, schon auch Knieverletzungen..... behandeln...

Das Forum hier, werde ich auf alle Fälle nutzen und viel darin lesen, damit ich besser Bescheid weiß.

Viele Grüße,
Kniggie
 
hallo Kniggie,

ich sehe in dem parallel-beitrag zu deinen unfallfolgen


da liegt doch die vermutung nahe, dass irgendwo irgendwas falsch gelaufen sein muss.

besorge dir von ALLEN bisherigen behandlern - ärzten, kliniken, therapeuten, physio, soweit es nicht schon vorhanden ist - sämtliche behandlungsunterlagen, befunde, berichte, röntgen- und andere aufnahmen und möglichst auch die unfallmeldung. wenn die behandlung anhaltend und durchgehend verlief (was offenbar der fall ist), müssen die unterlagen auch über einen längeren zeitraum aufbewahrt werden.
dann fordere auch die vollständige BG-akte an.

wenn es dir selbst möglich ist, arbeite alles durch und vergleiche, besser wäre eine fachliche hilfe und einschätzung des verlaufs und der dokumente.
nur mit eingehender kenntnis kannst du gegen ablehnungen argumentieren und vorgehen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ja bei mir ist in den Operationen (besonders in den ersten 10) viel falsch gemacht worden.
Ich hatte damals einen "Kunstfehler-Prozeß" geführt.....13 Jahre lang....es kam ein Vergleich rauß.
Dieser Vergleich: 7.000 DM!...

Gruß
Kniggie
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo Kniggie,

dann nochmal der hinweis bzw die frage, ob dir die gesamten unterlagen der behandlungen noch vollständig vorliegen, aus denen sich art, umfang und folgen der verletzung ableiten lassen. ebenso aus dem "Kunstfehler-Prozeß"; auch wenn er abgeschlossen ist, enthalten die unterlagen ggf wichtige feststellungen für weitere ansatzpunkte. so kann auch das ergebnis der feststellung schon einen anspruch gegen die BG ergeben.

gruss


Sekundant
 
Hallo Knigge, Na das passt ja genau auf den Fall meiner Mutter, ähnliche Geschichte, Knie nach 17 OPs und Verpfuschung versteift, wie bist Du jetzt irgendwie weiter gekommen? Konntest Du Folgeschäden durch Haltungsschäden wegen des Knies geltend machen? Bin für Hinweise wie man die. Folgeschäden geltend machen kann dankbar oder Vergleichsurteile. Ist zwar schon etwas her der Beitrag aber vielleicht ist da was passiert oder jemand weiter gekommen. Danke
 
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