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Katastrophe Dr Hartmut Kiefer München

Hallo Sonnenschein,

deine Mutter sollte - wie Kassandra schon geschrieben hat - unbedingt einen stationären Aufenthalt in einer Schmerzklinik machen. Dann habt ihr voraussichtlich auch die Unterlagen die ihr benötigt.

Dazu kann euch ein behandelnder Arzt eine Klinikeinweisung schreiben. Google mal nach "Schmerzklinik" und lies dir zusammen mit deiner Mutter die Beschreibungen durch und überlegt euch, welche Klinik wohl am besten für deine Mutter in Frage kommt. Dann sprecht mit dem Arzt und überlegt gemeinsam mit ihm, ob eure Wunschklinik die richtige ist. Es gibt etliche gute Schmerzkliniken und Schmerzzentren in Deutschland.

Schau mal hier:

https://schmerzkliniken.com/

http://dgschmerzmedizin.de/schmerzzentren.html

Vielleicht können dir andere Nutzer aus eigener Erfahrung raten.

Und das Gute: Solange deine Mutter in einer Schmerzklinik ist, kann sie auch nicht begutachtet werden und ihr erhaltet wertvolle Zeit, um euch auf die Begutachtung vorzubereiten.

In der Schmerzklinik können euch evtl. die Ärzte auch noch hilfreiche Tipps geben.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Christiane,

denkst du, dass ein GdB 100 plus diverser Merkzeichen (vor dem Unfall GdB 50) ohne Diagnosen erteilt wird?
(s. Beitrag 10)
Ich nicht.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

im Beitrag 10 ist die Rede von einer LWS-Problematik sowie starken Prellungen.

Gruß Christiane
 
Hallo,

im Beitrag 10 ist die Rede von einer LWS-Problematik sowie starken Prellungen.
ja, auch ...
Sonnenschein schrieb:
Sie hatte zwar vor dem Unfall einen Behinderung von 50 Prozent wegen Ihren Rücken, sie hatte schon vor dem Unfall eine Spinalkanalstenose LWK 3/4.
... aber in Beitrag 10 steht mehr:
Nach dem Unfall habe ich auch einen Erhöhung für die Behinderung beantragt, meiner Mama wurde dann ein GDB 100% mit Merkzeichen G,H und B zugesprochen. Warum meine Mama nicht das Merkzeichen AG und RF erhalten hat, ist mir ein Rätsel. Ich bin gerade wieder dabei das AG und RF zu beantragen.

Ohne Diagnosen gibts m.W. nicht GdB 100 plus Merkzeichen G, H, B.

LG
 
@HWS-Schaden

Und trotzdem stehen dort keine dementsprechenden Diagnosen, die den Zustand der Mutter erklären. Im Übrigen schreibt Sonnenschein, dass bisher kein Arzt diesen Zustand - außerdem psychosomatisch - mit einer Diagnose erklären konnte. Worauf ihr Vorschläge zur Hilfe unterbreitet wurden.

Einfach mal lesen!

Gruß Christiane
 
Hallo Sonnenschein,

du setzt dich sehr für deine Mutter ein. Wenn ich dich richtig verstanden habe (habe alle deine anderen Themen / Beiträge gelesen), dann war deine Mutter auch in psychischer (oder psychiatrischer?) Behandlung. Wurde von psychotherapeutischer und / oder psychiatrischer Seite eine Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt, die im Zusammenhang mit dem Wegeunfall stehen könnte?

Müssen Therapeuten nicht Therapieberichte schreiben? An die Krankenkasse? Die Krankenkasse scheint ja derzeit zuständig zu sein, nicht die BGHW, da bislang eine psychische Erkrankung als Folge des Wegeunfalls von der BGHW nicht anerkannt wurde. Die Krankenberichte könnten beim Sozialgericht eingereicht werden. Wenn sie, Therapeut oder Psychiater, so wie du den psychischen Zustand deiner Mutter beurteilst, denn zu dem Ergebnis gelangt sind, dass die psychische Erkrankung deiner Mutter eine posttraumatische Belastungsstörung ist.

Deine Mutter kann die Berichte doch von der Krankenkasse oder vom Therapeuten / Psychiater anfordern. Oder hat sie das bereits getan? Oder du als Bevollmächtigte?

Wenn Therapeut und / oder Psychiater keine posttraumatische Belastungsstörung oder andere psychische Erkrankung (z.B. Depression) aufgrund des Unfalls festgestellt / diagnostiziert haben, dann sehen wohl deine / eure Chancen beim Sozialgericht, die Klage zu gewinnen, schlecht aus. Und die GA hat ja ein negatives Gutachten verfasst.

Was mich interessiert:
Was will denn eigentlich deine Mutter selbst? Dement ist sie doch nicht und du nicht die gerichtlich bestellte Betreuungsperson?

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Dr. Hartmut Kiefer

Der Gutachter hat ein Parteigutachten für die Versicherungen erstattet (er hatte sämtliche Fragen falsch beantwortet und die Diagnosen der behandelnden Ärzte nicht berücksichtigt).
Aufgrund dieses Gutachtens sind falsche Bescheide der BG erstellt worden, anscheinend ist der Verwaltungsakt Nichtig im Sinne des § 40 SGB X.

Vorsicht, dieser Gutachter ist Kollege des scheinbaren Sachverständigen Prof. Buck eines Privaten Gutachterinstitutes
Abschließend weise ich noch auf einen sehr wichtigen Paragraphen hin: § 199 BGB.
 
Hallo SU123s,

du schreibst "anscheinend".

Hast Du ein aktuelles Urteil gegen Kiefer?

Fragen falsch beantwortet? Diagnosen nicht gewertet? Eigene Diagnostik nicht durchgeführt, oder wenn ja eigene Diagnostik mit welchen Ergebnissen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo SU123s,
wie kommst Du darauf, dass der Verwaltungsakt nichtig wäre, wenn Dr.K. die Diagnosen der anderen Ärzte ignoriert hatte.
So mancher Sachverständige ignoriert, verbessert, nimmt an ergo gibt seine eigene Meinung zur Sachlage ab (...) ;
Welche Fragen hätte er denn falsch beantwortet ? werden ja vom Gericht explizit vorgegeben ;
Wäre gut wenn du den vielen Interessierten genauer den Sachverhalt beschreiben könntest.
Gruß von user06
 
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