Machts Sinn
Erfahrenes Mitglied
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- 13 Okt. 2010
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- 1,114
Nachdem seit 4 Jahren zum Krankengeld forums-öffentlich kritische Fragen gestellt werden, wie
"Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?"
gibt es inzwischen kleine Fortschritte. Nach den vom BSG rigoros vereitelten zaghaften Vorstößen
des 16. Senates des LSG NRW vom 14.07.2011 und es 4. Senates des LSG BW vom 31.08.2012
ist der Durchbruch dem Sozialgericht Trier mit Urteil vom 24.04.2013, S 5 KR 77-12, gelungen:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={577DBCF0-1394-4E7E-86A4-6AB51999CB70}
Nach Unterstützung durch die Sozialgerichte Mainz und Speyer war es - wieder - der 16. Senat des
LSG NRW, der die erstinstanzlichen Urteile aus Rheinland-Pfalz obergerichtlich salonfähig gemacht
hat.
Jedenfalls denkt die Sozialgerichtsbarkeit bei Krankengeld-Entscheidungen inzwischen selbst,
anstatt aus dem Zusammenhang gerissene Sätze des BSG zu kopieren. Nach dem Urteil des SG
Koblenz vom 16.09.2014, S 13 KR 580/12,
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={E792905A-8950-41FD-B75C-85110B428307}
wird kein/e Richter/in mehr darauf verzichten können, sich auf dem weiten rechtlichen Feld ebenfalls
zu positionieren oder sich zumindest zwischen den beiden Fronten (BSG / SG Koblenz : SG Trier,
Mainz, Speyer und LSG NRW) zu entscheiden.
Wie lange das Gerangel dauern wird, ist nicht absehbar. Sicher ist aber: der 1. Senat des BSG ist
Teil des Problems und somit nicht Teil der Lösung.
So kann die - evtl. modifizierte - Lösung nur vom BVerfG kommen - vielleicht als Folge dieser
Verfassungsbeschwerde:
http://up.picr.de/19637909dm.pdf
Gruß!
Machts Sinn
"Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?"
gibt es inzwischen kleine Fortschritte. Nach den vom BSG rigoros vereitelten zaghaften Vorstößen
des 16. Senates des LSG NRW vom 14.07.2011 und es 4. Senates des LSG BW vom 31.08.2012
ist der Durchbruch dem Sozialgericht Trier mit Urteil vom 24.04.2013, S 5 KR 77-12, gelungen:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={577DBCF0-1394-4E7E-86A4-6AB51999CB70}
Nach Unterstützung durch die Sozialgerichte Mainz und Speyer war es - wieder - der 16. Senat des
LSG NRW, der die erstinstanzlichen Urteile aus Rheinland-Pfalz obergerichtlich salonfähig gemacht
hat.
Jedenfalls denkt die Sozialgerichtsbarkeit bei Krankengeld-Entscheidungen inzwischen selbst,
anstatt aus dem Zusammenhang gerissene Sätze des BSG zu kopieren. Nach dem Urteil des SG
Koblenz vom 16.09.2014, S 13 KR 580/12,
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={E792905A-8950-41FD-B75C-85110B428307}
wird kein/e Richter/in mehr darauf verzichten können, sich auf dem weiten rechtlichen Feld ebenfalls
zu positionieren oder sich zumindest zwischen den beiden Fronten (BSG / SG Koblenz : SG Trier,
Mainz, Speyer und LSG NRW) zu entscheiden.
Wie lange das Gerangel dauern wird, ist nicht absehbar. Sicher ist aber: der 1. Senat des BSG ist
Teil des Problems und somit nicht Teil der Lösung.
So kann die - evtl. modifizierte - Lösung nur vom BVerfG kommen - vielleicht als Folge dieser
Verfassungsbeschwerde:
http://up.picr.de/19637909dm.pdf
Gruß!
Machts Sinn