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Hilfe und Einschätzung Motorradunfall

Hallo

Danke für die vielen Antworten.
War den ganzen Tag unterwegs beim Arzt und Krankengymnastik
Werde Morgen mal alles nochmals in Ruhe durchlesen und dann gezielt Antworten.

Gruß
 
Groß Dich, Storch34,


01
Siehst Du? Du bist "den ganzen Tag unterwegs".

Nehmen wir mal an, Dein Ehepartner hat Dich gefahren. Dann gibt es für diesen Zeitaufwand durchaus auch etwas. Es kommt etwas zusammen nämlich:

- Zeitaufwand derer, die Dir helfen
- km-Kosten
- Parkgebühren

Im Einzelfall: "ooch...die paar Euro", aber irre Dich nicht, das läppert sich fürchterlich. Ein 4-stelliges Sümmchen ist da nach 1 oder 2 Jahren locker zusammengekommen.

Wenn Du das nicht sauber notierst, wirst Du hinterher nichts mehr rauskriegen, was das alles ausgemacht hat. DESWEGEN bin ich da so hinterher. Jetzt

02
Ich verstehe zwar, dass Du bald wieder ein Motorrad haben willst, aber ich würde mir das überlegen. Deine Verletzungen könnten schon dazu führen, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kannst. In der Regel kommt es dann zu einer Durststrecke, bis man seine Klage durch hat.

Und da fluchst Du, wenn in dieser Zeit die Reserven knapp werden.

03
"Was?" sehe ich Dich hochfahren, "Klage? Ja, geht das nicht ohne?"

(a)
Nach meiner Erfahrung kommt es regelmäßig so: Entweder gibt amn ganz klein bei. Oder man muss nach wenigen Jahren damit rechnen, dass man klagen muss. Am Anfang geht es noch ganz ordentlich, aber nach 1 - 2 Jahren geht in der Regel der Ärger los, können auch mal einige Jahre mehr sein. Und das muss man durchstehen können. Daher pfeift der Wind!

Also halte den Laden zusammen.

(b)
Ein Beispiel (2018 enschieden): Eine Versicherung hat 6 Jahre lang den Verdienstentgang brav bezahlt, das Unfallopfer war mit Gehrinverletzungen im Volumen von 50 % MdE nicht ehr als Geschäftsführer einer GmbH einsetzbar. Und dann auf einmal nichts mehr. Das Unfallopfer hat sich (weitestehend mit Erfolg) durchgeklagt. Aber die Durststrecke muss man halt durchstehen.

ISLÄNDER
 
Hallo

wollte mich mal wieder kurz melden. Gesundheitlich geht's bergauf fühle mich
auch wieder besser. Habe nächste Woche ein Gespräch mit dem Anwalt wo doch
einiges uns nicht so passt.
Wäre es eigentlich möglich den Anwalt zu wechseln oder ist das eher schlecht
bei angefangenem Fall.
Habe gestern nochmals alle Schreiben ausgedruckt und durchgesehen und mir
ist aufgefallen das etliche Fehler wie z.b. das Datum der Zahlungsforderung
eigentlich in der Vergangenheit ist. Brief war am 17.03 und das Geld soll
spätestens am 17.02 gezahlt werden. Ist das heute normal?

Gruß und schönen Sonntag bei dem Kaiserwetter
 
Hallo storch34,

schön, dass es Dir gesundheitlich besser geht.

Nun aber zu Deiner Frage:

1. Datumsfehler:

Ist ärgerlich, sollte nicht, kann aber passieren, vor allem dann, wenn Hektik in der Kanzlei vorherrscht. In dem Falle sollte der Anwalt entsprechend korrigieren und noch ein Schreiben an die Gegenseite schicken. Dies lässt sich übrigens im Vorfeld verhindern, wenn der Anwalt sein Schreiben vorher als Korrekturvorlage an den Mandanten schickt. Ist allerdings nicht jedermanns (Anwalts...) Sache.

2. Anwaltswechsel:

Geht, kostet aber zusätzlich Geld, da die RSV nur einen RA finanziert. Der häufigste Grund für einen Anwaltswechsel ist fehlendes Vertrauen. Die Frage ist allerdings, ob ein klärendes Gespräch zwischen Euch und Eurem RA besser und förderlicher ist, anstatt gleich wechseln zu wollen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Dich, Storch34!

01
Ich teile die Freude von Rekobär darüber, dass es Dir besser geht.

02
Und ich teile seine Auffassung: Es war einmal so in vielen Kanzleien: 2 Tippfehler, und die Seite mußte neu geschrieben werden. Das wird heute nicht mehr so eng gesehen. Wenn's das ist - alles halb so wild.
(Wenn ich nur an meine Tippfehler denke, die ich schon in Beiträgen des Forums geliefert habe - oh...wie wird mir?! Einer davon soll, so heißt es, in einer beleuchteten Vitrine ausgestellt sein, die in der Schreckenskammer der Forumsbetreiber steht...! Trotzdem finden immer wieder Forumsteilnehmer, dass meine Beiträge ganz schmackhaft sind. Ich danke für die Nachsicht!)


03
Anderes steht im Vordergrund.

(a)
m.E. ist wichtig, dass der Versicherer jetzt bald ein schriftliches Haftungsanerkenntnis abgibt, dass er Deine unfallbedingten Schäden zu 100 % reguliert.

Das bringt Sicherheit - und ist heutzutage nicht unwichtig. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Versicherer über 30 Jahe lang unfallbedingte Schäden regulierte. Und dann bestritt der Versicherer auf einmal, es habe irgendwas gegeben, für was sie haften müßten. Gut wenn man denen dann, ihr eigenes Haftungsanerkenntnis um die Ohren schlagen kann. Denn nach einer Weile ist die Polizeiakte vernichtet. WIe will man nach 30 Jahren noch den Unfall beweisen-?
(Jahrelange Zahlungen sind nach herrschender Justizmeinung kein Anerkenntnis für dei Haftung!)

Tipp zur Organisation: Solche Anerkenntnisse kopiert man sich auf knallgelbes Papier: Dann findet man das später mal leichter im Stapel. Und der Stapel wird noch hoch!


(c)
Teilzahlungen und Anzahlungen sind ganz nett, aber man sollte sehr bald darauf dringen, dass der Versicherer zuordnet, was er mit seiner Zahlung zahlen will und was nicht.

(ca)
Sind eine ganze Reihe an Posten offen, so führen Zahlungen "zu unserer beliebigen Verrechnung" nicht dazu, dass irgendwas getilgt wird, Folge: Die Zinsen laufen weiter. Bis der Versicherer endlich mal zuordnet, was er eigentlich damit zahlen will. Das ist weithin unbekannt. Aber völlig korrekt, so: OLG Karlsruhe im Urteil 10 U 160/94, Urt. v. 17.03.1995, ich lese vor:

"Soweit die Beklagten auf vorgerichtlich bereits bezahlte DM 120.000,-- abheben, hat dies für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreites keine Bedeutung. Zwar hat die Beklagte ... dem Kläger DM 120.000,00 bereits zur Verfügung gestellt. Sie hat jedoch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erklärt, auf welche Forderungen des Klägers sie die gezahlte Summe angerechnet haben will, sich vielmehr eine solche Bestimmung ausdrücklich vorbehalten. Damit aber ist keine der geltend gemachten Forderungen erfüllt".

Das OLG Karlsruhe verurteilte die Beklagte zur Zahlung, ohne diese 120.000,00 DM abzuziehen.

Der BGH ist der gleichen Ansicht (BGHZ 51/157(160)), und wenn der BGH dann gesagt hat, dann halten sich in aller schönter Regel die anderen Gerichte daran - und zwar mit 99,99 % Wahrscheinlichkeit.

(cb)
Sorgt man nicht für Verrechnung, schiebt man nur immer mehr ungelöste Probleme vor sich her, das ist gefährlich! Deshalb muss kKlarheit rein: Was ist erledigt, was nciht?

(d)
Wichtig ist auch Dein Tagebuch. Das hatte ich vor einigen Tagen angesprochen. Machst DU das auch-?

ISLÄNDER







Damit hat die Zahlung keine Tilgung bewirkt.
 
Hallo Rekobär,

kannst du mir bitte erklären, warum hier alle so absolut über Summen reden ?
Ich habe erfahren müssen, dass es den § 20 im Strassenverkehrsgesetz gibt und hier automatisch 20% Mithaftung
auf -hier das Motorrad- entfällt?
Auch dies geben Deine Kollegen grundsätzlich ( und berechtigt) immer zu Protokoll.

VG-D
 
Grüß Dich, Dani 1440!

Du hast gleichzeitig Recht und nicht Recht (acuh das gibt's!), die Sache ist etwas kompliziert:

01
Es ist grundsätzlich richtig, dass jeder, der sich ein Kraftfahrzeug hält, eine (Mit-)Hatfung trägt: Und zwar für alles, was mit dem Kraftfahrzeug passiert, auch Sachen, für die Du gar nichts kannst.
Diese Haftung ist also unabhängig von der Frage des Verschuldens, es ist eine sogenannte "Halterhaftung": § 7 STVG. Die umgibt sozusagen jedes KFZ wie eine Blase.

02
Im Unfall "Kfz ./. Kfz" wirkt sich das grundsätzlich damit aus, dass der KFZ-Halter 20 % Eigenhaftung behält. Das ist sein Halterhaftungsanteil, die Folge der Tatsache also, dass er mit Betrieb eines Kfz Risiko auf die Straße gebracht hat. Da kommen Deine 20 % her!

03
Diese Halterhaftung tritt aber völlig zurück, geht also auf 0 %, wenn der Unfall für den betroffenen ein unabwendbares Ereignis war oder dann, wenn der Unfall zwar nicht unabwendbar war, aber ein schweres Verschulden auf der Gegenseite war: "Wenn die Sonne aufgeht, verschwinden die Sterne am Himmel".

Dann also: Nichts mehr mit "20 %", dann Alleinhaftung des anderen.

04
Nun hatte Storch34 ja keine Chance mehr, als er sich der Kollision bis auf die letzten 2 Sekunden genähert hatte. Er hätte mit seinem Motorrad in die Luft springen müssen, wo allein noch Platz war. Also tritt seine Halterhaftung hinter der Verschuldenshaftung aufgrund der Vorfahrtspflichtverletzung (=Verschuldenshaftung) des Gegners zurück.

05
Vor allem bei Unfällen "KFZ ./. Fußgänger oder Radfahrer" spielt die Halterhaftung eine riesige Rolle. Bei "Kfz ./. Kfz" kommt sie seltener zum Tragen.


ISLÄNDER
 
Hallo Dani,

Isländer hat es Dir ja schon ausführlich erklärt. Bleibt mir nur noch zwei Fragen an Dich zu stellen:

1. Was meinst mit..."alle reden hier nur von Summen"?

2. Wen meinst Du mit Kollegen von mir?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

Du hast das Wort -absolut- vergessen.
Nun ja, ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei einem Unfall die gegnerische Versicherung erstmal
die 20% Halterhaftung abzieht; und das vom Gesamtschaden !
Wenn Du nicht 100% den Beweis eines Ideal-Fahrers antreten kannst.
Ein Gutachter hier (also ein Kollege) stellte dies seinem Schadensbericht mit voran.
Der Unfall war KFZ (Ich) gegen Fahrradfahrer.

Deswegen fragte ich, ob es schon geklärt sei, wie die Schadenshaftung ausfällt.

VG-D
 
Hallo Dani,

aaaah. Jetzt sind mir die beiden Aussagen klar. :)

Die gegnerische Versicherung will natürlich sparen, klar. Also versuchen sie es erst einmal mit Mithaftung.

Der Gutachterkollege hätte das übrigens nicht entscheiden dürfen, weil dies eindeutig eine juristische Frage ist und da hat er sich definitiv herauszuhalten.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Euch, Storch34, Reko-Bär und Dani1440!

01
Damit sich jetzt nicht Storch34 richtig zu fürchten anfängt: Die Wahrscheinlichkeit, dass die 100 %-ige Haftung bestritten wird, sehe ich als "wirklich gering" an - aus der Erfahrung von über 1000 Autounfällen, die in all den Jahren über meinen Schreibtisch gewanderet sind. Das Thema "ich will ein schriftliches Haftungsanerkenntnis, und zwar jetzt" dient der Bekämpfung des Restrisikos. Jetzt, wo der UNfall noch recht jung ist, ist es leicht bekämpfbar. Später ist's schwieriger.

02
Also macht man das jetzt, damit das mit Zufriedenheit als "Erledigt" abgehakt werden kann. O.K.-? Sonst wälzt man sich sinnlos vor Sorgen hin und her, das kann's nicht sein.

Oder, um ein Wortspiel auf dem Ingenieursbereich des Rekobären zu nutzen: "Das Bett ist ein Lager - aber kein Wälzlager!"

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

das kommt darauf an, wer im Bett daneben liegt. Kann also durchaus zum Wälzlager ausarten. :)

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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