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Handhabung bei Feststellung 3-6 Std arbeitsfähig-Schadensminderungspflicht

Habe mit meiner Anwältin gesprochen.
Ihr Zitat: die Versicherung hat den zunächst mündlich mit dem Sachbearbeiter vorbesprochenen Abfindungsbetrag nicht bestätigt. Zitat ENDE
Das Gegenangebot hat sich erhöht jedoch erreicht es nicht meinen Vorstellungen. Es liegen auch noch andere Angebote der Vericherung vor die mir noch weniger gefallen. Die RA rät mir auch zu klagen. Die Kosten übernimmt dann weiterhin meine Rechtschutzversicherung.
Auf meine Frage auf was die Klage hinausläuft sagt sie "Es ist besser auf eine Abfindung zu klagen weil die Richter (im allgemeinen) dahin sowieso tendieren." Was sagt Ihr dazu?
 
Hallo AWO452T,
Ich würde nicht auf eine Abfindung klagen. Ich würde in erster Linie Deine Ansprüche die Du hast einklagen. Die Abfindung könnte dann im Laufe des Verfahrens ein Kompromiss sein. Auf keinen Fall würde ich mich, wie Isländer schön geschrieben hat auf eine Abfindung einlassen, mit welcher alle Ansprüche abgegolten sind. Dafür ist das Risiko viel zu hoch, dass Du später doppelt darunter zu leiden hast. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass einem eventuell die Krankenkasse aus so einer Abfindung einen Strick drehen kann, wenn es um spätere Behandlungskosten geht, die eindeutig auf die Unfallfolgen zurück zuführen sind. Meine Krankenkasse hat mir zum Beispiel eindeutig mitgeteilt, dass ich keinem Vergleich ohne deren Zustimmung zustimmen darf.

Es ist also doppelte Vorsicht geboten.

Gruss
Scheitholz
 
Danke SCHEITHOLZ für Deinen guten Tip. Nun las ich bei Schah Sedi Rechtsanwälte für Personenschäden und Schmerzensgeld das ich auch... Zitat: Hätte-Verdienst wird auf der Basis des Nettoabrechnungsbetrages ermittelt. Man muss nur darauf achten, dass der Versicherer dann noch gesondert die vom Geschädigten darauf zu entrichtende Einkommenssteuer erstattet. Das wird in der Regulierung oftmals vergessen und kann zu erheblichen Fehlbeträgen im 5stelligen Bereich führen.Zitat Ende....einklagen können.
Weiteres Zitat:
Schließlich ist bei Abfindung eines Erwerbsschadens zu berücksichtigen, dass nicht nur mit einem angemessenen Kapitalisierungszins kapitalisiert wird, sondern darüber hinaus, dass der Geschädigte fortlaufend an Gehaltssteigerungen teilgenommen hätte. Somit kann also ein Einkommen, welches am Unfalltage erzielt worden ist, nicht die maßgebliche Grundlage für die Kapitalisierung eines Zukunftsanspruches darstellen...Zitat Ende.
Also werde ich meine RA darauf hinweisen das sie den Schaden neu berechnet. Ich glaube Sie wird mir wieder patzig kommen weil mitunter das Gefühl entsteht das ich mich woanders schlau mache und Ihr das Arbeitspensum erhöhe. Oder ich mal bei og. Kanzlei fragen ob sie mich verteten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Brief als e-mail fertig
Sehr geehrte RA

Ich habe mich bei einem Steuerberater schlau gemacht. Sie sagt Kranken- und Verletzengeld ist unter Progressionsvorbehalt zu versteuern. Dabei zählen alle meine Einkünfte, auch die meiner Frau in diesem Zusammenhang.

Jetzt fragte ich mich…Warum muss ich Steuern auf einen (geminderten) entgangenden Nettobetrag zahlen?

Also habe ich mich weiter schlau gemacht und bin auf die Webseite : Schah Sedi Rechtsanwälte für Personenschäden und Schmerzensgeld

gestoßen die schreibt…:: Hätte-Verdienst wird auf der Basis des Nettoabrechnungsbetrages ermittelt. Man muss nur darauf achten, dass der Versicherer dann noch gesondert die vom Geschädigten darauf zu entrichtende Einkommenssteuer erstattet. Das wird in der Regulierung oftmals vergessen und kann zu erheblichen Fehlbeträgen im 5stelligen Bereich führen.

Außerdem steht dort : Schließlich ist bei Abfindung eines Erwerbsschadens zu berücksichtigen, dass nicht nur mit einem angemessenen Kapitalisierungszins kapitalisiert wird, sondern darüber hinaus, dass der Geschädigte fortlaufend an Gehaltssteigerungen teilgenommen hätte. Somit kann also ein Einkommen, welches am Unfalltage erzielt worden ist, nicht die maßgebliche Grundlage für die Kapitalisierung eines Zukunftsanspruches darstellen...

Meine Meinung Das ist war ich hätte nach der Probezeit mehr verdient und auch später wären Gehaltserhöhungen möglich gewesen.

Ich bitte Sie daher diese Posten zu berücksichtigen und in einer neuen Forderung gegen die XXX mit einzubringen um alle Ansprüche einzufordern. Somit wird sich die Schadenshöhe im Ganzen höher.

Ich möchte mich nicht auf eine Abfindung einlassen da ich auch gehört habe, dass einem eventuell die Krankenkasse aus so einer Abfindung einen Strick drehen kann, wenn es um spätere Behandlungskosten geht, die eindeutig auf die Unfallfolgen zurück zuführen sind.

Mit freundlichen Grüßen
 
Halo AWO452T,
Es wäre sinnvoll, wenn Du Deinem RA schön aufbereitet Zahlen in Bezug auf Lohnsteigerung etc. zur Verfügung stellst. Selbstverständlich musst Du auch den aufzeigen, wie Du zu diesen Zahlen gekommen bist. Hier hilft nur ganz viel Forschen im Internet.
Der RA selber wird solche Nachforschung mit Sicherheit nicht so gewissenhaft durchführen wie Du.

Weiterhin darfst Du bei einer Abfindung die Inflationsrate bzw. auch eine eventuelle Abzinsung bei größeren Geldbeträgen nicht vergessen. Diese haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Gesamtsumme. Von den Versicherungen werden gerne Zinsen angesetzt, die mit einer konservativen Anlage das letzte mal vor 20 Jahren erreicht werden konnten.

Auch darfst Du nicht vergessen, dass Zinsen versteuert werden müssen, sobald diese die Freibetragsgrenze übersteigen.

Wie Du siehst, ist eine Abfindung immer nur ein fauler Kompromiss, bei dem Du als Opfer eigentlich nur verlieren kannst, da alle Nachteile auf Deiner Seite liegen. Der Versicherung geht nur darum, die Akte möglichst schnell bei möglichst kleinem Aufwand zu schließen.

Gruss
Scheitholz
 
Grüß Dich, AWO425!

01
Ich teile die Ansicht von Scheitholz.

02
Es gibt keine Rechtsanspruch auf Abfindung. Zwar gibt es auch davon Ausnahmen, ABER:
Attraktiv ist es in der Regel nicht. Denn das ist mit solchen Gefahren verbunden, dass ich es für Teufelszeug halte. Wenn man nicht sehr, sehr gute Gründe hat: Finger weg davon.

03
Assistenzschaden: Was das ist?

Nach Krankenhaus und Reha warst Du zu Hause. Endlich wieder. Wärst Du Single gewesen,w as hättest Du tun wollen oder tun sollen? Du brauchtest HIlfe. Jemand hat Dir Deinen Kaffee hingestellt, die Zeitung geholt, Dir beim Aus- und Ankleiden helfen müssen, Dich zum Arzt gefahren, Dich beim Duschen abtrocknen müssen..... das ist der Assistenzschaden. Die Tatsache, dass Dir das Deine Frau gemacht hat -natürlich ohne Bezahlung, abgesehen von dem einen oder anderen heißen Kuss!- ändert nichts: Die Versicherung hat nicht in Deiner Frau einen Dummen gefunden. Das wird bitte bezahlt. Nun...da kommt schnell ein kleines 4-stelliges Sümmchen raus.

ISLÄNDER
 
Hallo ... EUCH zur Info

AUSZUG ANWALTSBRIEF

... ich hätte nach der Probezeit mehr verdient und auch später wären Gehaltserhöhungen möglich gewesen.
Ich bitte Sie daher diese Posten zu berücksichtigen und in einer neuen Forderung gegen die HDI mit einzubringen um alle Ansprüche einzufordern.
Somit wird die Schadenshöhe im Ganzen erhöht.
In Bezug auf Lohnsteigerung kann man von mindestens 20 % in dem Gesamtzeitraum als Monteur bis Eintritt Rente ausgehen. Somit würde ich pauschal bei 1136,40€ die folgende Rechnung aufstellen:

xxxx x xxxx= XXXX²

Wie Sie sehen habe ich mich bescheiden gehalten denke jedoch das man diese Rechnung ohne Nachweis anbringen und durchsetzen kann.
Ich möchte Sie aufmerksam machen das bei einer Abfindung die Inflationsrate bzw. auch eine eventuelle Abzinsung bei größeren Geldbeträgen nicht vergessen werden dürfen.
Diese haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Gesamtsumme. Von den Versicherungen werden gerne Zinsen angesetzt, die mit einer konservativen Anlage das letzte mal vor 20 Jahren erreicht werden konnten.
Auch darf man nicht vergessen, dass Zinsen versteuert werden müssen, sobald diese die Freibetragsgrenze übersteigen. Somit entgeht mir ein Schadensausgleich.
Ich hoffe das einem „modernen“ Richter diese Ansprüche berücksichtigt werden.
Ich möchte mich nicht auf eine Abfindung einlassen da ich auch gehört habe, dass einem eventuell die Krankenkasse aus so einer Abfindung einen Strick drehen kann, wenn es um spätere Behandlungskosten geht, die eindeutig auf die Unfallfolgen zurück zuführen sind.

Setzen Sie bitte die Klage in meinem Namen gegen die XXX an um meine Ansprüche aus dem Unfall geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Meine Anwältin hat mir darauf eine ellenlange pdf-Datei gesendet.
Diese beinhaltet die Klage gegen den Unfallverursacher an das Landgericht.
Sie fordert Wiedergutmachung aus allen Folgeschäden , mitunter auch aus einer fiktitive Gehaltserhöhung.

Hier eine AUSZUG:

Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage und werden beantragen, wie folgt zu erkennen:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Schadensersatz i. H. v. 108.377,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.11.2017 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Gesamtschmerzensgeld von weiteren nicht unter 70.000,00 EUR nebst Zinsen i. H. von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus 50.000,00 EUR seit 25.08.2014 sowie aus 20.000,00 EUR seit 01.11.2017 zu zahlen.
3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger eine monatliche Schmerzensgeldrente ab 01.01.2018 i. H. v. 150,00 EUR zu zahlen.
4. Hilfsweise wird zu Klageantrag zu 1. beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, dem Kläger eine monatliche Rente zum Haushaltsführungsschaden ab 01.01.2018 i. H. v. 202,89 EUR zu zahlen.
5. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner auch für den weiteren materiellen und immateriellen Schaden des Klägers aus dem Verkehrsunfall ... einzutreten haben.
6. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger die nicht festsetzbaren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i. H. v. 3.427,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit des Schriftsatzes zu zahlen.
7. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Ferner wird beantragt, im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen ge-mäß §§ 307, 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 ZPO ein Anerkenntnis- bzw. Ver-säumnisurteil zu erlassen.
Begründung: Der Kläger Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom XXXX geltend, der sich wie folgt ereignete: ...
....
Zukünftiger Haushaltführungsschaden

Der Anspruchsteller, geboren am xxxx, ist gegenwärtig xx Jahre alt. Er verfügt über eine Lebenserwartung bis mindestens 85 Jahre, also noch xx Jahre. Der verbleibende Haushaltsführungsschaden beträgt monatlich 56,58 EUR x 4 Wochen = 226,32 EUR. Nach den einschlägigen Sterbetafeln verbleiben dem Kläger noch xx Jahre.
Bei dem vorstehenden wöchentlichen Schaden bei 40 % = 56,58 EUR sind die für die hil-febedürftigen Eltern 1,5 Wochenstunden enthalten. Bei einer Berechnung für noch 5 Jahre = 260 Wochen beträgt der Haushaltsführungsschaden 14.710,80 EUR. Die noch weiteren verbleibenden 27 Jahre beträgt die wöchentliche Stundenzahl nicht mehr 16 Stunden, son-dern nur noch 14,5 Stunden, was wöchentlich 51,27 EUR = monatlich 205,08 EUR ergibt. Dies entspricht einem weiteren zukünftigen Schaden bei 40 % und 27 Jahren 66.445,92 EUR, insgesamt 81.156,72 EUR, abzgl. 4 % Abzinsung von 3.246,26 EUR = insgesamt 77.910,45 EUR.
Hilfsweise wird von einer Haushaltsführungsrente von monatlich 202,89 EUR ausgegangen.
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Kurz zuvor habe ich die Schah Sedi Rechtsanwälte für Personenschäden und Schmerzensgeld angerufen und gefragt ob Sie Intersse an meinem Fall haben. mir wurde daraufhin gesagt das sie nur Abfindungen einleiten, also nicht auf Klage aus sind. In meinem Fall müssten sie das aso nochmal näher betrachten und ich solle Ihnen "einiges" zur Begutachtung durchsenden. Kurzgesagt: Das war mir zu zweitgleisig und ich wollte mir die Aufregung so kurz vor Weihnachten nicht antun.

So, nun wisst Ihr Bescheid und ich hoffe auch andere Wissbegierige gefüttert zu haben. Ein frohes Fest und allzeit guten Rutsch wünscht AWO425T
 
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