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Handhabung bei Feststellung 3-6 Std arbeitsfähig-Schadensminderungspflicht

Grüß Dich, AWO425T!

Gerne! Ich gehe mal Deine Fragen an:

1. Geht es zu weit bzw. ist das nicht das Aufgabengebiet/Service mir die Fragen in Zusammenhang durch die Anwältin beantworten zu lassen

Antwort: Die Frage ist mir leider unklar. Welche Frage willst Du von Deiner Anwältin beantwortet bekommen?


02
Wie wird i. d. R. die Zahlung für den Verdienstausfall geregelt?

Antwort:

Erster Schritt:
Man vergleicht Deinen Netto-Verdienst (Unfall weggedacht) mit den Leistungen, die Du von Sozialversicherungsträgern als Lohnersatz bekommst. Lohnersatzleistungen sind:

- Krankengeld (der Krankenkasse)
-Verletztengeld (der BG - bei Dir unwahrscheinlich, weil das kein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder zurück war)
- Übergangsgeld (der DRV, während Du in einer stationären Reha der DRV bist)
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeitsrente.
Was dann noch fehlt, das ist der Schaden, Teil 1.

Hinweis:
Nicht abziehen als Lohnersatzleistung darf man: Alle Leistungen, die auf Deiner eigenen Vorsorge beruhen: Etwa Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung. Niemand hat Dir geholfen, als Du für diese Versicherungen Prämien bezahlt hast. Dann baucht auch keiner beim Kassieren der Versicherungsleistung zu "helfen". Der Spruch ist grob, aber rechtlich korrekt.


Zweiter Schritt:

Dieses "Netto" mußt Du versteuern (§ 24 EStG), sonst baust Du eine Steuer-hinterziehung. Vergleiche die Stuer, die Du zahlen musst, mit dem folgenden: Was hättest Du für die Einkommensteuer und den Soli und die Krichensteuer und den Kirchensteuer-Soli aufbringen müssen, wäre der Unfall nicht gewesen? Die Differenz zwischen Soll und Ist ist der Schaden.
Den kriegst Du ersetzt.

Leider ist dieses Thema nicht ganz einfach und hatt viele Facetten, vor allem bei Verunfallten, die mit einem Ehepartner gemeinsamt veranlagt werden.

Aber das hier ist mal das Prinzip.

Hinweis: Ist es vielleicht so, dass Du -Unfall weggedacht- bei der Einkommensteuer-erklärung regelmäßig etwas vom Finanzamt herausbekommen hast? Dann ist auch diese entgangene Steuerrückzahlung Schaden, den die gegneriche Versicherung ersetzen muss.


03
Muss ich Bemühungen, also Bewerbungen für die Arbeitssuche nachweisen ? Gibt es da Grundsätze oder Erfahrungen aus dem Forum?( Schadensminderungspflicht)

Antwort:
Ich empfehle Dir: Mache eine schöne Liste, auf welche Stellen Du Dich beworben hast. Dazu such nicht nur im Internet, auch in Zeitungen, schneide die Anzeigen aus, klebe sie auf ein DIN-A 4-Blatt und mache Notizen dazu:

- Wann darauf reagiert?
- Bewerbung dazu beilegen.
- Aktenvermerk machen, wen Du wann in der Firma angerufen hast und mit wem gesprochen hast - und mit welchen Ergebnis. Auch mit Stichworten, wieso Du den Arbetisplatz nicht bekommen hast.

Da mache Dir ruhig die Arbeit, einen schönen dicken fetten Leitzordner anzulegen.

Tipp: Denke auch an die Fachzeitungen Deines Berufes!


Bitte frage auch regelmäßig im Arbeitsamt nach (bitte auch hier: Notizen dazu machen, was dabei gelaufen ist.


4.Wie wird die Feststellung 3-6 Std gehandhabt wenn ich nur 3 Std. arbeiten gehen will.

Antwort: DU BIST AUF EINEM IRRWEG! Daher stellt sich die Frage so nicht!

Die 3 - 6 Stunden beziehen sich auf Deine ERWEBSFÄHIGKEIT.

Schadensersatzrechtlich relevant ist:

Kannst Du auf zumutbare Art und Weise noch in Deinem Beruf arbeiten (oder einem, den Du auch ausübenkannst, der das gleiche Geld und den gleichen Status bietet).
Kannnst Du denn Deinen letzten Beruf noch ausüben? Oder Deinen vorletzten?


5.Gibt es Erfahrungen welche Hilfe ich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgrund meines Alters erwarten kann?

Anwort:
Oh je....da würde ich eher nach etwas anderem Ausschau halten. Wiedereingliederungshilfen des Arbeitsamtes oder des Integrationsamtes!

ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER
Du hast mir alle Fragen super beantwortet. Danke dafür.
Zu Ergänzung...
nochmal zu1.
Geht es zu weit bzw. ist das nicht das Aufgabengebiet/Service mir die Fragen in Zusammenhang durch die Anwältin beantworten zu lassen?
Das waren genau die Folgefragen die mir meine Anwältin beantworten sollte. Sie ist darauf nicht eingegangen. Wenn das nicht ihr Fachgebiet bzw. es zu weit geht hätte Sie es ja sagen können. Aber keine Anwort bzw. sagen " machen sie sich mal keine Gedanken, das geht schon seinen Gang ist nicht zufriedenstellend.
zu 5.
Ich habe einen Termin am 03.10. bei der DRV.Mal sehen was die bieten.
Natürlich habeich auch Kontakt mit dem Arbeitsamtes und Integrationsamt.
 
Grüß Dich, AWO525T!

Es gibt keine ganz konkreten Regeln, was ein RA zu solchen Fragen sagen muss. Doch gibt es Lösungen für dieses Problem.

01
Zunächst mal: Wer gibt schon gerne zu, und das in einem Beruf, der Rat erteilen soll, dass er die Frage nicht beantworten kann? Die Fragen, die Du hast, sind Fragen, die sich schon an einen RA richten sollten, der sich öfters mal mit Personenschäden befaßt. Ein ganz junger Anwalt wächst da mit seinen Aufgaben. Das geht, fleißig muss er halt sein.

Problematisch ist aber der "Allrounder", der auch Mietrecht macht, Ehen scheidet und eine Baugenehmigung einklagt. Der glaubt nämlich, dass er das kann! Schließlich hat er jedes Jahr einige Auffahrunfälle mit Blechschaden und überblickbaren, kleinen Verletzungen abgewickelt.
Jaja! Das glaubt er! Aber: "Es irrt der Mensch, so lang er strebt". Und dieser Spruch stammt ausgerechent vom Lizenziaten der Rechte Rechtsanwalt Johnann Wolfgang v. Goethe. Als Goethe das Problem erkannte, wurde er lieber Dichter. DA kenne ich ein paar, die wären auch besser Dichter geworden.


02
Ein weiteres Problem ist:

(a)
Du willst wissen, was los ist, und Du kannst mit einer Antwort etwas anfangen, die Dir die Lage beleuchtet. Du willst planen können und wissen, was zu tun ist. Du willst die Lage gestalten und dabei noch versehentlich an einen juristischen Pfosten rennen. Dein Bedarf! Das ist in Ordnung so. Dieser Bedarf gehört auch aus meiner persönlichen Sicht erfüllt. Das geht aber nicht allen so!

(b)
Adnere Unfallopfer fühlen sich davon eher überfordert. Die sind gut genug damit beschäftigt, wenn sie ausführen, was man ihnen sagt. Wenn man denen erklärt, was der BGH zu welchem Problem sagt: Die können nichts damit anfangen. Die fragen bestenfalls nach: "Und was soll ich jetzt tun?". Schlimmstenfalls sagen sie nur "Ja und Amen". Nach der Beratung sind sie ratloser als vorher. Sagen es aber dummerweie dem RA nicht.

(c)
Wieder andere brauchen erst mal Trost und einen Ruhepol. Das sind die Verzweifelten.
Ein ganz, ganz anderes Anforderungsprofil!


03
Eigentlich müsste man nun daraus ableiten, dass ein RA so ganz nebenbei erforscht: "Was für einen Mandantentypus habe ich vor mir?" Und da geht der Jammer los. Denn "Geprächsführung" ist zwar inzwischen inzwischen verpflichtender Lehrinhalt für das Studium. Aber, bitteschön, wo wird das trainiert? Im Hörsaal, wo 120 Studenten sitzen?


04
Das alles ändert nichts am Punkt. Du brauchst etwas für Deinen Bedarf.

Drei Elemente helfen:

(a)
Deine Fragen kannst Du Deiner RAin auch mailen. Dann hat sie die Chance, das, was sie für die Antwort noch nicht weiß, erst mal nachzuschlagen. Freilich: Wenn dann keine Antworten kommen, wird's kritisch.

(b)
Na ja: Was meinst Du denn? Wozu sind wir hier im Forum aktiv? Es ist ja so:

In diesem Forum finden sich nicht nur ratlose Geschädigte. Da finden sich auch:

(I) Geschädigte, die es mit vielen Anwälten aufnehmen können, weil sie das im Lauf ihres eigenen Falles gelernt haben, wie es geht.

(II) Es sind einige Profis dabei. Und zwar aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen.


(c) Wozu, mein Lieber, gibt es Selbsthilfeverbände, hm?


Was willst Du weiter wissen?


ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER und Wissbegierige. Inzwischen bin ich mit meiner Anwältin so weit das sie Forderungen aus dem Motoradunfall mit 7 Frakturen und einer GDB 40 gestellt hat. Es ist so das sie einzelne Positionen aufgeührt hat die ich nachvollziehen kann und Sie mir erklärte das es üblich sei höhere Vorstellungen anzugeben... In der Summe wären das 330T € Zitat: es gibt verschiedene Möglichkeiten. Zuerst müssen wir sehen, wie sich die Versicherung positioniert. Oft gibt es eine abschließende Gesamtabgeltung, so dass dann die Sache insgesamt erledigt ist. Wenn wir doch noch zu Gericht gehen müssen, müsste ich eine fortführende Berechnung unter Berücksichtigung Ihres jetzigen Verdienstes vornehmen. Zitat-Ende
Die Versicherung will natürlich das Sie eine Einmalzahlung zahlt und ich finde das nicht schlecht da ich glaube das keine Spätfolgen, außer Arthrose, kommen und ich mit 53, inzwischen wieder im neuen Job /4 Std. täglich bei Mind.lohn als Fahrer bis zur Rente komme. Ich könnte sogar auf 6 Std oder mehr... Finanziell habe ich eh vorgesorgt und muss keine Miete zahlen. Ein Erbe steht in 15 Jahren auch an. Ich erwähne das nur um euch meine Entscheidung näher zu erklären. Wer hat schon Lust zu klagen und noch 3 Jahre zu warten.
Die Summe die wir jetz ausgehandelt haben liegt jetz bei 2/3 der Geforderten. Die einzelne Summe des Schmerzensgeldes liegt beim Zerpflücken des Gesamtpaketes bei 70 T€. Ich finde das gut. Aber alles ist relativ und eine Verhandlungssache. Es gibt ja nur Orientieungsfälle und keine tritt auf den Punkt in der Gesamtbewertung. Gerne möchte ich eine Meinung von ISLÄNDER obwohl meine Entscheidung feststeht. Danke nochmals und ich hoffe Euch auch einen Einblick in einen Unfallverlauf gegeben zu haben.

Eine Frage. Ist eine Gesamtabfindung oder Teile daraus Steuerpflichtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute habe ich meine Anwältin nochmal per mail kontaktiert...und nun seht Ihr warum ich sie so "mag".

Sehr geehrte Frau XXX ( Anwältin)
Ich habe noch Fragen.
Ist die Einmalabfindung oder ein Teil daraus steuerpflichtig?
Entstehen für mich in bzw. aus der Gesamtsumme noch Anwaltsgebühren?
Dem vorbereiteten Brief den Sie erhalten habe ich folgendes zugefügt:
Unabhängig sollen alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche die auf meinem Arbeitgeber sowie aus Sozialversicherungsträgern, Sozialleistungsträger, einschließlich der Bundesagentur für Arbeit kraft Gesetz schon übergegangen sind bzw. künftig übergehen werden von dieser Vereinbarung unberührt bleiben und mit dem Abfindungsbetrag nicht abgegolten sein.
Frage: Sind damit Ansprüche zur „Ergänzung Rentenbeitragszahlung“ offen?

Sehr geehrter Herr YYY
ich habe noch nie gehört, dass mit der endgültigen Abfindung aus einem Verkehrsunfall Steuern abfallen. Anders ist es bei arbeitsrechtlichen Abfindungen im Rahmen der Kündigung.
Mit der letzten vereinbarten Zahlung, vorausgesetzt die Versicherung stimmt zu, ist die Angelegenheit insgesamt erledigt.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau XXX
Meine 3 Fragen sind nicht beantwortet. Bitte gehen Sie auf die Fragen ein und beantworten Sie mir das als Fachfrau.
Mit freundlichen Grüßen

(Mal sehen was sie daruf antwortet)
 
Hallo
Zitat von Text der Anwältin:
Mit der letzten vereinbarten Zahlung, vorausgesetzt die Versicherung stimmt zu, ist die Angelegenheit insgesamt erledigt.

Ich kenne mich nicht aus.
Die Antwort deiner RAin klingt für mich aber nach genau dem Gegenteil dieser Vorgabe an sie:
Zitat von AWO425T aus Text an Anwältin:
Unabhängig sollen alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche die auf meinem Arbeitgeber sowie aus Sozialversicherungsträgern, Sozialleistungsträger, einschließlich der Bundesagentur für Arbeit kraft Gesetz schon übergegangen sind bzw. künftig übergehen werden von dieser Vereinbarung unberührt bleiben und mit dem Abfindungsbetrag nicht abgegolten sein.

Vielleicht können die Erfahrenen dazu etwas schreiben.

LG
 
Grüß Dich, AWO425ST!

01
Selbstverständlich sind Schadensersatzzahlungen für Verdienstentgang einkommensteuerpflichtig- das steht eindeutig in § 24 EStG.

02
Die Steuer wird saftig:

(a)
Versteuert wird, was im Lauf des Jahres an steuerpflichtigem Einkommen reinkommt (= "Zuflussprinzig", § 11 EStG). Es ist völlig egal, für welches Jahr die Zahlung gedacht ist. Nur das Jahr des Zuflusses interessiert.

(b)
Beispiel: Würden 200.000,00 Euro als Abfindung für Verdienstentgang der Jahre 2016 bis 2030 im Jahr 2018 bezahlt, werden die ganzen 200.000,00 Euro im Jahr 2018 versteuert. Zwar gibt es da eine spezielle Regel ("Abfindungsbesteuerung für Zahlungen, die für mehrere Jahre gedacht sind", § 34 EStG), damit wirds billiger. Aber glaube nicht, dass es dann mit einpaar Tausendern getan ist. Das wird wohl deutlich 5-stellig.

(c)
Also: Steuern hinterziehen? Davon rate ich scharf ab. Es gibt Daten, die muss ein Verisherer von sich aus an das Bundesamt der Finanzen weiterreichen. So zum Beispiel die Leistungen einer Beerufsunfähigkeitsversicherung - auf die sind steuerpflichtig. Das teilt das Bundesamt der Finanzen Deinem Finanzamt mit. Und die schauen nach, ob Dud as in der Steuererklärung angegeben hast. Dann hast Du das Problem schon am Hals.

Nun wird das, was die Versicherer alles dem Bundesamt melden müssen, von Jahr zu Jahr immer mehr. Ich habe mich mit einer Steuerberaterin besprochen, die solche Abfindungsbesteuerungen beherrscht, genau die, die auch Dein Thema sind. Die sagt: Das ist eine Zeitbombe!
Wer hier hofft: "Die merken das doch nicht", der kennt das ganze Bundesamt der Finanzen noch nicht und die Datenflüsse nicht!

03
Du machst mit einer Abfindung einen weiteren erheblichen Fehler: Du hoffst und glaubst, dass Dein Gesundheitszustand stabil bleibt. Möglich, dass es so kommt. Aber das kann ein Irrtum werden. Wenn Du so weiter machst, dann kommt zu Deinem Schaden gleich der nächste Sachden, etwa so:

(a)
Wenn gebrochen Knochen zusammenheilen, dann ist es oft so, dass sie nicht genau so zusammen heilen, wie das ursprünglich gewesen es. Das ist blöd - vor allem bei Brüchen in der Nähe eines Gelenkes.

(b)
Dann passiert mit dem Gelenk das Gleiche, was mit einem Autoreifen passiert, wenn man zu heftig an den Bordstein geraten ist. Die Fahrwerksgeometrie stimmt nicht. Die erste Zeit -das können einige Jahre sein!- merkst DU nichts. Genau wie beim Auto. Aber nach 2.000 km! An der Außenkant ist der Reifen glatt wie ein Babypop, innen: 4 mm Profil.

(c)
Beim Auto stellen wir das Fahrwerk ein, ein neuer Reifen, die Sache hat sich.
Beim Menschen geht das so nicht. Das bedeutet, ob das nun Freude macht oder nicht: Spätschäden.

04
Wenn der Spätschaden (häufig: posttraumatische Arthrose) dann da ist, Du Dich aber hast abfinden lassen: Dann stellst Du fest, dass Du der Versicherung alle Schulden erlassen hast, die braucht nichts mehr zahlen. Das können 6-stellige SUmmen sein, die Du Da herschenkst. Kein Scherz!

Vor Jahren habe ich einmal im Forum geschrieben: "Abfindung: Gefährlich wie dei Klapperschlange". Es gab viel Heiterkeit und Gelächter darüber. Aber leider auch einige Privatnachrichten: "Kannst Du mir irgendwie wieder aus dem Loch wieder raushelfen-? Ich bin nämlich reingefallen!". Das war ziemlich deprimierend. Um so besser, wenn man mal jemanden von der Kante des Loches noch wegreißen kann!


05
Der BGH verlangt in ständiger Rechtsprechung, dass ein Mandant vom Anwalt über alle denkbaren Folgen solcher Abfindungen aufklärt. Nun sagt Deine Anwältin, sie hätte noch nie was von "Steuern auf Abfindungen" gehört. Also kann sie zu diesem Thema nicht detailliert beraten haben. Wie will sie zu etwas beraten, was ihr völlig unbekannt ist?

06
Dieser Brief oder diese Mail mit dem "noch nie gehört...." ist für Dich sehr wichtig. Denn im Ergebnis erlaubt Dir dies, den Anwalt zu wechseln so, dass der Versicherer auch die Mehrkosten dafür übernehmen muss. Denn auch das ist eine Unfallfolge. Und Du kannst nichts dafür. Denn woher solltest Du wissen, wie dereinst beraten wird?

07
Was ich nicht verstanden habe: Du sollst auf der Basis von "70 %" abgefunden. Wieso nicht 100 %-? Nur wegen der Beahuptugn, Du könntest arbeiten, wenn Du wolltest? So dass man Dir da einen Abzug machen will-?

Wenn meine Annahme stimmt: Der Abzug kommt mir sehr hoch vor. Weiter oben habe ich geschrieben, was Dir an Arbeit zumutbar ist und was nicht. Was sagt Deine Anwältin dazu?


ISLÄNDER
 
Alles kommt anders...
Mail vom 08.12.17

Sehr geehrter Herr XXX,

Zitat: die Versicherung hat den zunächst mündlich mit dem Sachbearbeiter vorbesprochenen Abfindungsbetrag nicht bestätigt. Es gibt ein neues Angebot oder wir klagen vor dem Landgericht YYY, was ich Ihnen empfehlen würde. Wir sprechen am Montag nochmals darüber. Eine Beantwortung Ihrer 3 Fragen hat sich daher erledigt. Hinsichtlich der steuerlichen Frage habe ich Ihnen bereits Auskunft erteilt. Ich empfehle Ihnen insofern, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Danke ISLÄNDER für Deine Antwort. Zu Deinem Punkt 6,7,8 hast Du vollkommen Recht. Zu Punkt 7, Absatz 2 sagt meine Anwältin dass Sie der Versicherung erstmal verschweigen will das ich einen Job habe (und ca. 540 €verdienen werde). Die Frage steht auch noch im Raum ob ich die Probezeit schaffe.
Nun werde ich mit Ihr am Mo. reden und später entscheiden. Ich habe inzw. das Gefühl wirklich zu wechseln (aufgrund ihrer häufiger schwammigen Aussagen) und auch aus dem Grund evtl. doch zu klagen. Auch mit der Zahlung des ausgerechneten Lohnausgleichs, sprich: 500 E monatlich + jetzigen Lohn komme ich knapp bis Rente aber nicht auf meinen vorherigen Lohn.
Ich habe jedoch Angst vor den Konsequenzen den Anwalt zu wechseln, 3 Jahre zu warten und auch auf das evtl. Negativergebnis.

Gerne höre ich mir Deine Meinung an, ISLÄNDER.

PS: Falls ich klage , dann doch nicht auf Abfindung sondern auf Durchsetzung der einzelnen Positionen des Schaden und zukünftigen Schadens. ( Der liegt mir als PDF-Datei vor)
 
Grüß Dich, AWO425!

Jetzt kommts heftig: ISLÄNDERS WARNBLINKER ist immer dann in Betrieb, wenn die Leute dabei sind, verheerende Fehler zu machen. Und der BLINKT jetzt:

01
Wenn Du den neuen Job verschweigst, dann dürfte das auffliegen, wenn Du den Steuerschaden geltend machst. Wie stehen wir dann da?

02
Stell Dir mal vor, es kommt zum Prozess über den Schadensersatz. Den Job da, den Du weglassen willst? Den hast Du auch im Prozess weggelassen. Was geschieht?

(a) Das kann Betrug sein. Der ist strafbar. § 263 StGB gibt es. Dass Du den Job vergessen hast, so ....versehentlich, also, das wird uns kein Richter glauben.

(b) Es gibt eine Reihe von Urteilen, die zum Thema "absichtlich herbeigeführter Unfall" entstanden sind. Die sagen (sinngemäß)(und für ähnliches bei der Darstellung der Schadenshöhe gilt das nicht anders):

(ba)
Das Gesetz enthält eine Reihe von Beweiserleichterungen, die es dem Geschädigten leichter machen, an Schadenserstz heranzukommen.

(bb)
Besonders § 287 ZPO und § 252 BGB helfen da viel weiter, aber: Diese Beweiserleichterungen sind (ich zitiere den Bundesgerichtshof) "Rechtswohltaten für die Redlichen".

(bc)
Wer beim Schwindeln erwischt wird, der wird nicht rechtlos gestellt. Aber, und jetzt kommt der Hammer: Der hat seine Beweiserleichterungen verloren! Der muss jetzt den Schaden voll beweisen (i.S.d. § 286 ZPO). Dann ist's aus mit den Beweiserleichterungen! Die sind verwirkt und vertan.

(c)
Wenn Du da auf einen genau arbeitenden Richter triffst, dann sind die Folgen mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende Deiner Schadensersatzansprüche.

(d)
Dabei brauchen wir diese Beweiserleichterungen dringend. Das ist nicht sehr wichtig. Das ist noch wichtiger als sehr wichtig! Wer sich in diesem Gebiet auskennt, setzt einen Schwerpunkt auf die sorgfältige vollständige Nutzung der Beweiserleichterungen, weil er weiß: Da ist Gold zu sieben!
Prof. Dr. Huber war Präsident des Landgerichts Passau, in einer Fortbildungsveranstaltung sagte dieser gewiefte alte Fuchs: "Da muss juristisches Herzblut fließen!" Und dem kann ich nur mit mit vollem Herzen zustimmen.

ZWISCHENERGEBNIS: Ich rate dringend ab, da was wegzulassen. Das kommt als Bumerang zurück.

03
Es kommt oft vor, dass man sich gar nicht anrechen lassen muss, was mit so einem "Job" verdient worden ist. Dazu findest Du oben etwas, da hatten wir uns nämlich genau darüber unterhalten. Und ich hatte damals einige Urteile rausgesucht. Dabei habe ich Trottel einen Fehler gemacht. Das dort besprochene Urteil des Landgerichts Magedburg hat richtig das Aktenzeichen 10 O 1320/12.
Aber lies den Beitrag nochmal.

04
Sag mal: Mit fällt auf: Von folgenden Schäden ist bei Dir nie die Rede:

(a)
Haushaltsführungsschaden

(b)
Assistenzschaden.

Ist davon etwas geltend gemacht worden, und wie-? Erzähl mal. Selbst dann, wenn Du Dir den "Job" anrechnen lassen müsstest: Die Bewirtschaftung dieser beiden Schadensteile könnte das bei weitem wieder ausgleichen.

05
Deinen Fall kriegt man schon ordentlich auf die Spur.

ISLÄNDER
 
Noch alles im Lot
Danke ISLÄNDER für Deine Aufmerksamkeit. Den Job habe ich erst am 20.11. angefangen. Es waren vorher die Forderungen gestellt. Falls es zur Klage kommt werde ich diesen angeben.
Zur Frage 4a ... ist geltend gemacht. Für die Vergangenheit in einzelnen Punkten mit Prozentgraden. Und auch für die Zukunft.
Von 4b. also Assistenzschaden habe ich nie gehört. Es sei es ist gemeint was meine Frau für Aufwendungen hatte. Dazu hatte die Anwältin zu meiner Frau gesagt das gibt es nicht. Später habe ich gelesen das es unter bestimmten Umständen wie bei mir (Pyschische Instablität und u.a. 2 gebrochende Hände) Leider haben wir keine Belege und Beweise. Ich war damals nicht in der Lage dazu und meine Frau überfordert. Sie war 3x in der Woche bei mir. Fahrzeit mind. 1 Std. Fahrkarten und Freistellung von der Arbeit.

Ich denke auch das ich nicht in einen "Minus" rutsche wenn ich klage. Auch nicht mit den Angaben des kommenden Lohnes. Eine Monats-Abrechnung liegt mir noch nicht vor.
 
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